• Keine Ergebnisse gefunden

EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG. Finanzplan Seite 1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG. Finanzplan Seite 1"

Copied!
39
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Finanzplan 2022 – 2026

EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG

(2)

Inhalt

Vorbericht ... 3

Tabelle 2 – Investitionsprogramm (steuerfinanzierte Investitionen) ... 13

Tabelle 2 – Investitionsprogramm (Investitionen Abwasser) ... 15

Tabelle 3 – Sachanlagen Finanzvermögen ... 16

Tabelle 7 – Entwicklung Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung ... 17

Tabelle 7 – Entwicklung Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft ... 19

Tabelle 8 – Prognose der Erfolgsrechnung (nach funktionaler Gliederung) ... 21

Tabelle 8 – Prognose der Erfolgsrechnung (nach Sachgruppen) ... 23

Tabelle Finanz- und Lastenausgleich ... 24

Tabelle Steuerertrag ... 27

Tabelle 9 – Mittelflussrechnung ... 28

Tabelle 10 – Ergebnisse konsolidierter Haushalt ... 29

Tabelle 10 – Ergebnisse allgemeiner Haushalt ... 30

Tabelle 10 – Ergebnisse gebührenfinanzierter Haushalt ... 31

Tabelle 11 – Planbilanz ... 32

Tabelle 12 – Eigenkapitalnachweis ... 33

Tabelle 13 – Finanzkennzahlen (Gesamthaushalt und Allgemeiner Haushalt)... 34

Tabelle 14 – AGR-Tabelle (Ergebnisse der Finanzplanung) ... 35

Tabelle 15 – Abschreibungen steuerfinanzierte Investitionen ... 36

Tabelle 15 – Abschreibungen Spezialfinanzierung Abwasser ... 38

Tabelle Wiederbeschaffungswert Abwasser ... 39

(3)

Vorbericht zum Finanzplan 2022 - 2026 der Einwohnergemeinde Seeberg

1. Erarbeitung

Die Finanzplanung wird laufend, jedoch mindestens jährlich überarbeitet, durch den Gemeinderat beraten und beschlossen (rollende Finanzplanung).

Wesentliche Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen sind somit zwingend laufend der Finanzverwaltung zu melden. Der Finanzplan wurde durch die Gemeindeverwalterin Larissa Jenzer erarbeitet. Er wurde mit dem Finanzplanungstool der Kant. Planungsgruppe Bern (KPG) erstellt. Die Angaben basieren auf den Vorgaben des ab dem Jahr 2016 zu verwendenden Rechnungsmodells HRM2.

2. Finanzielle Ausgangslage

Der Finanzplan stützt sich auf die Rechnung 2020, welche an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 genehmigt wurde. Weiter sind die Zahlen vom Budget 2021 und vom Entwurf des Budgets 2022 berücksichtigt. Ein wichtiger Punkt der Finanzplanung ist das vom Gemeinderat überarbeitete Investitionsprogramm (Tabelle 2).

Der kumulierte Bilanzüberschuss (unter HRM1 Eigenkapital) beträgt am 1. Januar 2021 Fr. 1‘843‘996.29.

3. Neue Investitionen (Tabelle 2)

Der Gemeinderat hat am 20. Oktober 2017 die Aktivierungsgrenze für Investitionen, die den allgemeinen Haushalt betreffen auf CHF 50‘000.00 und für zweiseitige Spezialfinanzierungen auf CHF 30‘000.00 festgelegt. Im Investitionsprogramm sind nur Ausgaben ab diesen Beträgen enthalten (teil- weise auch zusammengefasst).

Die für den allgemeinen Haushalt vorgesehenen Investitionen betragen für die Jahre 2022 - 2026 insgesamt ca. 8.28 Millionen Franken, was pro Jahr rund CHF 1,65 Mio. ausmacht. Der grösste Teil davon ist für den Erweiterungsbau und die Sanierungen der Schulanlage Grasswil mit 6.5 Millionen Franken eingestellt. Für den Strassenbau sind in dieser Zeitspanne Investitionen von CHF 1‘230‘000.00 in der Tabelle enthalten. Erstmals wurde auch der Ersatz des Tanklöschfahrzeuges der Feuerwehr Goldisberg über CHF 500‘000.00 in der Spalte „später“ aufgenommen. Kredite sind nur für diejenigen Projekte mit einem * in der vordersten Spalte bereits bewilligt. Für alle übrigen Ausgaben muss der Investitionskredit noch durch das zu- ständige Organ genehmigt werden.

Bei den Investitionen im Bereich Abwasser sind in den Planungsjahren Projekte im Betrag von 1,269 Millionen Franken vorgesehen. Diese wurden im Rahmen der Ausführung von GEP-Massnahmen in Zusammenarbeit mit Simon Kobel von der Ristag Ingenieure AG, Herzogenbuchsee zusammen- gestellt. Ab dem Jahr 2025 ist vorgesehenen, die Zustandserfassung privater Abwasseranlagen (ZpA) durchzuführen. Der Investitionsbetrag von 1.5 Millionen Franken fällt über eine Zeitspanne von voraussichtlich acht Jahren an. Diese GEP-Massnahme wird durch den Kanton subventioniert.

(4)

4. Finanzanlagen (Tabelle 3)

Bei dieser Tabelle werden nur die Veränderungen der Liegenschaften des Finanzvermögens berücksichtigt. Das Schulraum-Provisorium Grasswil und das Schulhaus Seeberg befinden sich aktuell noch im Verwaltungsvermögen. Mit dem Projekt Schulraumerweiterung Grasswil resp. dessen Ab- schluss plant der Gemeinderat das Provisorium Grasswil wie auch das Schulhaus Seeberg zu verkaufen. Da die Anlagen zu diesem Zeitpunkt keiner öffentlichen Aufgabenerfüllung mehr dienen, müssen die Objekte vor deren Verkauf entwidmet und in das Finanzvermögen überführt werden. Aus diesem Grund wird der Verkauf bereits heute bei den Finanzanlagen ausgewiesen.

Bei den übrigen Ausgaben an Liegenschaften des Finanzvermögens handelt es sich um Sanierungen und keine wertvermehrenden Investitionen.

Diese werden somit nur in der Erfolgsrechnung berücksichtigt (s. Ziff. 6). Sofern der Bestand dafür ausreicht, können die Aufwände dem SF-Konto Werterhalt Liegenschaften entnommen werden und belasten die Erfolgsrechnung nicht.

5. Ergebnisse der Spezialfinanzierungen (Tabelle 7) Abwasserentsorgung

Der Bestand der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung (Konto 29002.01) beträgt per 1. Januar 2021 rund CHF 343‘900.00. Für die kommenden Planjahre wird immer mit einem leichten Aufwandüberschuss gerechnet, weshalb sich das Kapital gegen Ende der Planperiode bei unveränderten Benützungsgebühren auf gerundet CHF 305‘900.00 reduzieren wird. Die Einlage in den Werterhalt macht hier den grössten Ausgabenposten aus.

Dieser wird aus dem Wiederbeschaffungswert unserer Anlagen von total CHF 17,9 Mio. (Tabelle Wiederbeschaffungswerte) nach Nutzungsdauer be- rechnet. Wobei der Einlagesatz nur 60 % beträgt, was dem Minimum entspricht. An dieser Einlage können die einmaligen Kanalisations- und ARA- Anschlussgebühren abgezogen werden. Deshalb hängt das Ergebnis dieser Spezialfinanzierung auch von der Bautätigkeit in unserer Gemeinde ab.

Die Massnahmenumsetzung gemäss GEP werden zusammen mit der Ristag Ingenieure AG, Herzogenbuchsee durchgeführt. Durch diese Investitio- nen steigt das Verwaltungsvermögen im Bereich Abwasser bis ins Jahr 2024 auf CHF 1,5 Mio. Da die Nutzungsdauer der meisten Anlagen 80 Jahre beträgt, betragen die Abschreibungen pro Jahr am Ende der Planperiode lediglich rund CHF 25‘000.00. Dieser Betrag kann jährlich dem Werterhalt entnommen werden.

Mit dem neuen Kostenteiler des Gemeindeverbandes ARA Region Herzogenbuchsee (gültig ab 1. Januar 2020) sank unser Anteil an die Betriebs- kosten dieses Gemeindeverbandes auf ca. CHF 25‘000.00. Der grössere Anteil der Gemeindebeiträge macht der Anteil an den ZASE (Zweckverband Abwasserregion Solothurn – Emme) mit rund CHF 65‘000.00 aus.

Sobald klar ist, wie es mit dem Projekt ARA-Vision 2025 der ARA Region Herzogenbuchsee weitergeht, ist die Überarbeitung des Abwasserregle- ments geplant (ca. 2025). Damit die Spezialfinanzierung Abwasser nicht in einen Bilanzfehlbetrag gerät, müssen die jährlichen Grundgebühren re- gelmässig überprüft werden. Der Kostendeckungsgrad beträgt zwischen 87 und 97 %, was bedeutet, dass die Ausgaben nicht ganz durch die Ge- bühreneinnahmen gedeckt werden können.

Abfallentsorgung

Der Bestand der Spezialfinanzierung Abfallentsorgung (Konto 29003.01) beträgt per 01.01.2021 rund CHF 16‘158.65. Mit der Anpassung des Abfall-

(5)

6. Prognose der Erfolgsrechnung (Tabelle 8)

Basis: Als Basis für die Prognose der Erfolgsrechnung dienen die Rechnung 2020, das Budget 2021 und der Entwurf des Budgets 2022.

Personal- und Sachaufwand: Der jährliche Zuwachs basiert auf Schätzungen und Erfahrungen und ist mit 1.0 % (Personal) und 0.5 bis 1,0 % (Sa- chen) erfasst. Falls für die kommenden Jahre bereits grössere Ausgaben bekannt waren, wurden diese in den entsprechenden Konten berücksichtigt.

Zinsen und Amortisationen: Die Zinssätze für Guthaben wurden mit 0.01 bis 0.25 % berücksichtigt. Die Zinssätze für interne Verrechnungen sind teilweise reglementarisch festgelegt (Referenzzinssatz). Für das neue Fremdkapital wurde mit 0.0 bis 0.3 % gerechnet.

Planmässige Abschreibungen: In der Prognose sind nur die bisherigen Abschreibungen von CHF 167‘800.00 resp. ab dem Jahr 2023 von CHF 148‘500.00 berücksichtigt. In der Prognose sind die Entnahmen dieser Abschreibungen aus der SF Vorfinanzierung bereits eingerechnet. Die Ab- schreibungen der geplanten neuen Investitionen werden erst in der Ergebnis-Tabelle (Nr. 10) eingerechnet.

Steuereinnahmen (sep. Tabelle): Die Planperiode rechnet nur noch bis ins Jahr 2022 mit einer Steueranlage von 1,65. Ab dem Jahr 2023 rechnet der Finanzplan mit einer Steueranlage von 1,75. Die Liegenschaftssteuer beträgt unverändert 1,2 %o vom amtlichen Wert. Die Kantonale Planungsgrup- pe Bern (KPG) empfiehlt, trotz Corona-Krise die Einkommens- und Vermögenssteuern nicht zu vorsichtig zu prognostizieren und die Struktur der Gemeinde zu beachten. Deshalb wurde für die Planungsjahre von einem geringen Zuwachs ausgegangen. Die Steuern der juristischen Personen, welche bei uns nur einen sehr kleinen Teil des Gesamtsteuerertrages ausmachen, wurden für das laufende Jahr 2021 hochgerechnet und mit einer jährlichen Zuwachsrate von 1 % prognostiziert. Bei den Steuerpflichtigen rechnet der Finanzplan, nach einer Korrektur für das Jahr 2021, mit einem jährlichen Zuwachs von 4 Personen.

Finanz- und Lastenausgleich: Die Zuschüsse aus dem Finanzausgleichsfonds wurden anhand der Kantonalen Berechnungshilfe berechnet, welche zu folgenden Ergebnissen kommt:

Einnahmen aus dem Finanzausgleich:

2022 2023 2024 2025 2026

Disparitätenabbau 447‘345 452‘152 442‘945 445‘409 451‘889

Mindestausstattung 173‘757 173‘941 154‘163 152‘416 155‘933

Soziodemografischer Zuschuss 10‘000 10‘000 10‘000 10‘000 10‘000

Geografisch-topografischer Zuschuss 170‘000 170‘000 170‘000 170‘000 170‘000

Total 801‘102 806‘093 777‘108 777‘825 787‘822

(6)

Ausgaben in den Lastenausgleich:

2022 2023 2024 2025 2026

Lastenausgleich Sozialhilfe 905‘890 956‘992 934‘176 915‘978 904‘020

Lastenausgleich EL 378‘370 387‘204 397‘656 404‘246 409‘188

Lastenausgleich Familienzulagen 9‘420 9‘444 9‘468 9‘492 9‘516

Lastenausgleich ÖV 151‘338 145‘781 148‘426 153‘881 154‘263

Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung 290‘450 289‘616 288‘774 289‘506 288‘652

Pauschalisierung der Interventionskosten 1‘570 1‘574 1‘578 1‘582 1‘586

Total 1‘737‘038 1‘790‘611 1‘780‘078 1‘774‘685 1‘767‘225

Die Zahlungen aus dem FILAG sinken und die Einzahlungen in den FILAG erhöhen sich gemäss Prognose bis ins Jahr 2023, bevor in den Folgejah- ren ein minimer Rückgang prognostiziert wird. Inzwischen weisen einzig noch die beiden Lastenausgleiche Ergänzungsleistung (EL) und öffentlicher Verkehr (ÖV) eine stetige Zunahme über die gesamte Planungsperiode aus. Die übrigen Lastenausgleiche stagnieren ungefähr oder die Zahlungen sinken gar minim. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lastenausgleichszahlungen sind noch immer schwer abzuschätzen. Es ist zu be- achten, dass Abweichungen infolge schwankender Steuererträge nicht ausgeschlossen werden können. Auch sind die definitiven Zahlen stark von der finanziellen Entwicklung der übrigen Gemeinden abhängig, weshalb die Beträge nur als Annahmen zu betrachten sind.

Liegenschaften Finanzvermögen: Gestützt auf das Reglement Werterhalt Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögenwerden vom aktuellen Gebäudeversicherungswert auf Beschluss des Gemeinderates jährlich 0 – 5 % in die Spezialfinanzierung für Unterhaltsarbeiten eingelegt. Der Ge- meinderat Seeberg hat mit Beschluss vom 13. November 2017 den Ansatz für die Einlage auf 1,5 % festgelegt. Der Betrag der Unterhaltsarbeiten (SG 3430) kann jeweils diesem Konto Werterhalt wieder entnommen werden. Der Ertrag der Liegenschaften verbleibt in der Erfolgsrechnung. Aus diesem Grund sind im Finanzplan die Liegenschaften Finanzvermögen nicht als eigene Spezialfinanzierung ausgewiesen, sondern in der Prognose der Erfolgsrechnung enthalten.

Die Investitionen der Liegenschaften Finanzvermögen sind unter HRM2 nicht mehr über die Investitionsrechnung abzuwickeln, sondern der wertver- mehrende Teil ist direkt in die Bilanz zu verbuchen und der Rest ist der Erfolgsrechnung zu belasten. Folgende geplante Sanierungen sind bereits in der Erfolgsrechnung enthalten:

Lehrerhaus Grasswil, Unterdorfstrasse 43 (Beträge in CHF 1‘000)

Investition Total 2021 2022 2023 2024 2025 2026 später

Reinigung Fassade + Balkon 15 15

Ersatz Heizung + Boiler 52 52

Isolation Fassade, Ersatz Balkon und Sitzplatz 100 100

(7)

Lehrerhaus Riedtwil, Schulhausstrasse 10 (Beträge in CHF 1‘000)

Investition Total 2021 2022 2023 2024 2025 2026 später

Dachsanierung inkl. Ausbau Estrich 60 60

Renovation Sitzplatz und neues Balkongeländer 10 6 4

Ersatz Kellertüre und –fenster 5 5

Wasserleitungen überprüfen und ersetzen, neue Küche EG

35 35

Altes Schulhaus Riedtwil, Blumenweg 3 (Beträge in CHF 1‘000)

Investition Total 2021 2022 2023 2024 2025 2026 später

Umbau Gemeindesaal in 2-Zimmerwohnung 165 165

Ehemalige Verwaltung Hermiswil, Waldhüsliweg 4 (Beträge in CHF 1‘000)

Investition Total 2021 2022 2023 2024 2025 2026 später

Fassadenschutz und Sanierungen Whg. OG 60 60

Ersatz Heizung 50 50

6. Mittelflussrechnung (Tabelle 9)

Im Juni 2018 wurde bei der PostFinance ein Darlehen von CHF 2 Mio. für fünf Jahre aufgenommen, welches in der Berechnung berücksichtigt wurde.

Gemäss Tabelle müsste bereits Ende 2021 zusätzlich neues Fremdkapital aufgenommen werden. Ob in diesem Zeitpunkt wirklich ein Kredit aufge- nommen werden muss, hängt jedoch von vielen Faktoren ab, unter anderem auch wie die geplanten Projekte realisiert werden und wie sich die Steu- ereinnahmen entwickeln.

Spätestens im Jahre 2022, oder wenn mit dem Bau der Schulhaus-Erweiterung tatsächlich begonnen wird, muss aber neues Fremdkapital beschaf- fen werden. Auch fällt im Jahr 2023 die Refinanzierung des Darlehens bei der PostFinance an.

7. Ergebnisse der Finanzplanung (Tabellen 10, 11, 12 und 13) Erfolgsrechnung (Tabelle 10 / Allgemeiner Haushalt)

Folgekosten ohne geplante Investitionen

Der Handlungsspielraum der Erfolgsrechnung im allgemeinen Haushalt gemäss Tabelle 10 ist bereits ohne Berücksichtigung von neuen Investitionen und deren Folgekosten in den Planungsjahren durchgehend im negativen Bereich. Mit eingerechnet ist bereits die Auflösung der Neubewertungsre- serve mit jährlich rund CHF 190‘000.

Folgekosten von neuen Investitionen

Gemäss HRM2 werden die Sachanlagen des Verwaltungsvermögens nach gesetzlichen Vorgaben linear abgeschrieben. Diese Abschreibungen ma- chen den grössten Teil der Folgekosten aus. Mit dem Abschluss des Erweiterungsbaus der Schule Grasswil und den weiteren Projekten steigen die-

(8)

se im Jahr 2024 um rund CHF 260‘000.00. Diese Abschreibungen können – solange der Bestand dafür ausreicht – der Spezialfinanzierung „Vorfi- nanzierung baulicher Unterhalt Verwaltungs- und Finanzvermögen und Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen“ entnommen werden. Diese Entnah- me ist im vorliegenden Finanzplan noch nicht berücksichtigt, würde jedoch das Gesamtergebnis vorübergehend entscheidend verbessern. Da im Moment nicht voraussehbar ist, wie sich das Zinsniveau entwickelt, kann eventuell auch von tieferen Zinsen ausgegangen werden.

Einlagen und Entnahmen finanzpolitische Reserve:

Zusätzliche Abschreibungen müssen unter HRM2 vorgenommen werden, wenn ein Ertragsüberschuss vorliegt und die Nettoinvestitionen des allge- meinen Haushalts grösser sind als die planmässigen Abschreibungen des allgemeinen Haushalts. Die Ergebnisse des allgemeinen Haushaltes lie- gen durchwegs im negativen Bereich, weshalb keine Einlagen vorzunehmen sind.

Gemäss Finanzplan werden die finanzpolitischen Reserven in den Jahren 2023 bis 2025 komplett aufgelöst, da der Bilanzüberschussquotient (BÜQ) unter 30 % fällt. Diese Entnahmen verkleinern den Aufwandüberschuss in den Jahren 2024 und 2025 massiv.

Erfolgsrechnung (Tabelle 10 / Gebührenfinanzierter Haushalt)

Wie bereits erwähnt, fallen die Anschreibungen im Bereich Abwasser infolge der gesetzlich vorgegebenen hoher Abschreibungsdauer nicht sonder- lich ins Gewicht. Deshalb nimmt das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung auch nach der Einberechnung der Folgekosten aus den Investitionen nicht gross zu.

Bilanz (Tabelle 11)

Verwaltungsvermögen/Fremdkapital

Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, dass infolge der geplanten grossen Investitionen am Ende der Planperiode das Verwaltungsvermögen knapp CHF 12 Mio. beträgt, was einer Zunahme zum jetzigen Zeitpunkt von rund CHF 8 Mio. ausmacht. Hingegen erhöht sich auch das Fremdkapital auf Ende der Planperiode von CHF 2 Mio. auf CHF 12 Mio.

Eigenkapital (Tabelle 12)

Das Eigenkapital nach HRM2 besteht aus Spezialfinanzierungen, Vorfinanzierungen, Finanzpolitische Reserve, Neubewertungsreserve sowie Bilanz- überschuss und beträgt per 1. Januar 2021 CHF 8,524 Mio. Es verringert sich bis zum Jahr 2026 um ca. CHF 3,5 Mio. auf CHF 4,87 Mio. Im vorlie- genden Finanzplan ist die Auflösung der Neubewertungsreserve von CHF 1,372 Mio., abzüglich der einmaligen Einlage in die Schwankungsreserve, linear über die Jahre 2021 bis 2026 berücksichtigt. Im Jahr 2021 wurden 10 % der gesamten Finanzanlagen und 5 % der gesamten Sachanlagen Fi- nanzvermögen, total ausmachend CHF 175‘700.00 in die Schwankungsreserve überführt. Gestützt auf das Reglement über die Auflösung der Neu- bewertungsreserve wird diese innerhalb von sechs Jahren linear zugunsten des Bilanzüberschusses (ausmachend ca. CHF 190‘000.00 pro Jahr) aufgelöst.

Der Bilanzüberschuss beträgt per 1. Januar 2021 CHF 1‘844‘000.00 und verringert sich am Ende der Planperiode um CHF 1‘152‘000.00 auf

(9)

Finanzkennzahlen (Tabelle 13)

Die Finanzkennzahlen sollten immer über eine längere Periode betrachtet werden, damit auffallende Abweichungen in einzelnen Jahren ausgegli- chen werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Kennzahlen für den Gesamthaushalt, mit deren Mittelwerten über die gesamte Prognose aufgeführt.

 Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde. Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von Investitionen.

Mittelwert Prognose: -5 % (Ein negativer Wert bedeutet, dass die Gemeinde ihre Abschreibungen nicht mehr finanzieren kann bzw. einen Teil der Konsumausgaben durch Fremdmittel decken muss, was nur vorkommen sollte, wenn genügend Deckung durch das Eigenkapital vorhanden ist)

 Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt auf, inwieweit Investitionen aus selbst erwirtschafteten Mitteln bezahlt werden können.

Mittelwert Prognose: -17 % (bei einem Wert über 100 % können Schulden abgebaut werden, darunter kommt es zu Neuverschuldungen)

 Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der laufende Ertrag durch den Nettozinsaufwand belastet ist.

Mittelwert Prognose: 0 % (ein negativer Wert bedeutet, dass der Vermögensertrag höher ist als die Passivzinsen)

 Der Investitionsanteil berechnet sich aus den Bruttoinvestitionen in Prozenten der Gesamtausgaben.

Mittelwert Prognose: 22 % (unter 10 % wird von einer schwachen Investitionstätigkeit gesprochen, über 30 % von einer starken)

 Der Kapitaldienstanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der laufende Ertrag durch den Kapitaldienst (Nettozinsen und Abschreibungen) als Folge der Investitionstätigkeit belastet ist.

Mittelwert Prognose: 5 % (bis 5 % entspricht einer geringen Belastung, aber 15 % gilt als hohe Belastung)

 Die Nettoschuld pro Einwohner wird als Grösse für die Beurteilung der Verschuldung verwendet.

Mittelwert Prognose: CHF 1‘562.00 (ab CHF 2‘000.00 gilt als hohe Verschuldung)

 Der Bilanzüberschussquotient (nur allgemeiner Haushalt) berechnet das Verhältnis zwischen den direkten Steuern und (Netto-)Finanzausgleich gegenüber dem Bilanzüberschuss resp. Bilanzfehlbetrag.

Mittelwert Prognose: 31 % (bei einem BÜQ unter 30 % können finanzpolitische Reserven aufgelöst werden)

(10)

8. Feststellungen und Empfehlungen

Das Rechnungsergebnis sollte im Sinne eines mittelfristig ausgeglichenen Finanzhaushalts im Durchschnitt aller Jahre null sein. Die Ergebnisse im allgemeinen Haushalt befinden sich ab dem Planjahr 2023 knapp in diesem Bereich. Dies jedoch nur infolge des ausserordentlichen Ergebnisses (hellgrüner Balken), welches die Auflösung der Neubewertungsreserve in den Jahren 2021 – 2023, die Entnahme der Abschreibungen aus der Spe- zialfinanzierung für Vorfinanzierungen sowie eine Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve (BÜQ) in den Jahren 2024 und 2025 enthaltet. Nach den geplanten Investitionen und vor allem nach Abschluss des Erweiterungsbaus der Schulanlage Grasswil im Jahr 2023 fällt das Gesamtergebnis deutlich schlechter aus.

Die Steuereinnahmen der kommenden Jahre sind infolge des Coronavirus schwer zu beziffern und können von den Prognosen abweichen. Die Ten- denz der letzten Jahre, dass mit den Steuergeldern der betriebliche Unterhalt (dunkelgrüner Balken) nicht gedeckt werden kann, setzt sich jedoch verstärkt fort. Der vorliegende Finanzplan wurde im Jahr 2022 noch mit einer Steueranlage von 1,65 und ab 2023 mit einer Steueranlage von 1.75 gerechnet. Trotz der Erhöhung der Steueranlage wird es unumgänglich sein, einen Teil der heute bestehenden Reserven aufzulösen. Ein Steuer- zehntel entspricht etwa dem Betrag von ungefähr CHF 170‘000.00.

Gemäss Reglement ist es möglich, auch für den baulichen Unterhalt Entnahmen aus der SF Vorfinanzierung zu tätigen. Damit könnte das Resultat jeweils verbessert werden, was jedoch zu einer noch grösseren Abnahme des Eigenkapitals führen würde.

(11)

Die Spezialfinanzierungen (Wärmeverbund SH Grasswil, Ortsburger Grasswil, FW Goldisberg, Abwasser- und Abfallentsorgung) verringern sich am Ende der Planperiode von CHF 706‘000.00 auf CHF 485‘000.00.

Die finanzpolitische Reserve von rund CHF 768‘400.00 wird in den Jahren 2023 – 2025 komplett aufgelöst.

Die Vorfinanzierungen bestehen aus den SF Werterhalt Liegenschaften FV, SF Vorfinanzierung baulicher Unterhalt und dem Werterhalt Abwasser- entsorgung. Die Vorfinanzierungen des allgemeinen Haushalts verringern sich von 1‘604‘700 auf 857‘000.00, was insbesondere auf die Entnahme der Abschreibungen zurückzuführen ist. Der Werterhalt Abwasserentsorgung wächst um knapp 400‘000.00.

Die Neubewertungsreserve ist per Ende der Planperiode aufgelöst. Es besteht nur noch die Einlage in die Schwankungsreserve von CHF 175‘700.00.

Der Bilanzüberschuss verringert sich auf CHF 692‘300.00.

(12)

Die Verschuldung der Einwohnergemeinde Seeberg kann bisher eher als tief bezeichnet werden, was auch aus dem bisherigen Nettoverschuldungs- quotient im negativen Bereich ersichtlich ist. Der Erweiterungsbau der Schulanlage Grasswil wird jedoch sicher zu einer Neuverschuldung führen.

Abschliessend kann festgehalten werden, dass die geplanten Investitionen sicher eine sehr grosse Belastung für die Gemeinde darstellen, aber auf- grund der vorhandenen Reserven getragen werden könnten. Die finanzpolitische Reserve und die Neubewertungsreserve sind jedoch gegen Ende der Planungsperiode zum grössten Teil aufgebraucht. Zudem kann bereits heute festgehalten werden, dass eine Erhöhung der Steueranlage um mindestens 1 Steueranlagezehntel auf 1,75 unumgänglich ist. Sobald genauere Kosten für den Erweiterungsbau der Schulanlage Grasswil bekannt sind, sollte der Finanzplan erneut überarbeitet werden.

Grasswil, 11. Oktober 2021 Die Gemeindeverwalterin

sig. Larissa Jenzer

Stellungnahme und Genehmigung des Gemeinderates:

Der Gemeinderat hat den vorliegenden Finanzplan 2022 – 2026 an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2021 zur Kenntnis genommen und genehmigt.

Grasswil, 15. Oktober 2021 Gemeinderat Seeberg

sig. Martina Brühlmeier sig. Larissa Jenzer

Präsidentin Sekretärin

(13)

Einwohnergemeinde Seeberg: Finanzplan 2022 - 2026 steuerfinanzierte Investitionen

Tabelle 2: INVESTITIONSPROGRAMM Version vom 11.10.21

Beträge in CHF 1'000

1) 2) 3) 4) 5) 6)

Prio- ND Fk Anlagen Aus- Einnah-

KontoNr. Bezeichnung der Projekte rität in J. Fe im Bau gaben men Netto 2021 2022 2023 2024 2025 2026 später

0290 Sanierung Gemeindehaus und Whg. OG 33 515 80 435

(inkl. Projektierung) 515

0290 Ersatz Heizung Gemeindehaus 25 60 60

60 2171 Verkauf Schulraum-Provisorium Grasswil

(berücksichtigt in Finanzanlagen) -

2171.5040.01 Schulraum-Erweiterung Grasswil 25 6'500 100 500 3'900 2'000

6'500 2172 Verkauf Schulhaus Seeberg / GeWo-Projekt

(berücksichtigt in Finanzanlagen) -

* 6150.5010.10 Sanierung Oenzstrasse, Riedtwil 40 95 95

95

6150 Sanierung Oschwandstrasse, Riedtwil 40 200 200

200

6150 Deckbelag Leinackerstrasse, Seeberg 40 130 130

130

6150 Sanierung Grüttstrasse, Riedtwil 40 110 110

110

6150 Sanierung Juchten, Oschwand 40 150 150

150

6150 Sanierung Eggen-Regenhalden, Grasswil 40 150 150

150

* 6150.5010.09 Strassenkorrektur Bittwil, Grasswil 40 82 82

82

6150 Sanierung Kastenbrücke 40 490 490

490

1506 FW Goldisberg; Ersatz Motorspritze 10 55 55

55

1506 FW Goldisberg; Ersatz Einsatzfahrzeug 10 80 80

80

1506 FW Goldisberg; Ersatz Tanklöschfahrzeug 20 500 500

500

T o t a l - 9'117 - 9'117 277 830 4'145 2'150 230 925 560

(14)

Einwohnergemeinde Seeberg: Finanzplan 2022 - 2026 steuerfinanzierte Investitionen

Tabelle 2: INVESTITIONSPROGRAMM Version vom 11.10.21

Beträge in CHF 1'000

1) 2) 3) 4) 5) 6)

Prio- ND Fk Anlagen Aus- Einnah-

KontoNr. Bezeichnung der Projekte rität in J. Fe im Bau gaben men Netto 2021 2022 2023 2024 2025 2026 später

1) bereits beschlossene Projekte mit einem * bzw- Sammelpositionen, für welche die Abschreibungen jährlich zu berücksichtigen sind, mit "A" bezeichnen.

2) "A" für Zwangsbedarf, "B" für Entwicklungsbedarf und "C" für Wunschbedarf 3) Nutzungsdauer in Jahren; gemäss Anhang 2 Gemeindeverordnung (vgl. Tabelle "Nutzung")

4) Projekte mit Folgebetriebskosten ("Fk") und -erlösen ("Fe") markieren (ohne Kapitaldienst) > bitte entsprechende Beträge in Tabelle "Aufgaben" einsetzen!

5) Anlagen im Bau: Bestände letztes Rechnungsjahr sind den entsprechenden Projekten zuzuordnen!

6) Ausgaben und Einnahmen der Investitionsrechnung sind getrennt in die einzelnen Jahresspalten einzutragen, um zeitliche Verschiebungen zu berücksichtigen!

(15)

Einwohnergemeinde Seeberg: Finanzplan 2022 - 2026 Investitionen Abwasser

Tabelle 2: INVESTITIONSPROGRAMM Version vom 11.10.21

Beträge in CHF 1'000

1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)

Prio- ND Fk Anlagen Aus- Einnah-

KontoNr. Bezeichnung der Projekte rität in J. Fe Art im Bau gaben men Netto 2021 2022 2023 2024 2025 2026 später

7201.5032.01 Regenabwasserleitung Brüschrain, Grasswil 80 E 18 192 48 150

(GEP-Massnahme) 192

* 7201.5032.03 Sanierung/Erneuerung Anlagen Stufe 2 80 220 220

(GEP-Massnahme) 220

7201 Leitungsneubau ÜO Dorf Hermiswil 80 E 221 16 10 11 200

(GEP-Massnahme) 221

7201 Leitungsneubau Chräjenbergweg, Grasswil 80 E 200 20 180

(GEP-Massnahme) 200

7201 Sanierung Regenüberlaufbecken 50 100 10 90

(Abstimmung mit ARA) 100

7201 Aufnahme ZpA (GEP-Massnahme) 10 1'500 150 150 1'200

> erfolgt voraussichtlich durch Verband 1'500

7201 Annahme künftiger Leitungsersatz 80 100 100

100

7201 Annahme künftige Sanierungen / Erneu- 80 150 150

erungen von Anlagen 150

- - - - -

T o t a l 18 2'683 - 2'683 236 10 161 230 468 400 1'200

1) bereits beschlossene Projekte mit einem * bzw- Sammelpositionen, für welche die Abschreibungen jährlich zu berücksichtigen sind, mit "A" bezeichnen.

2) "A" für Zwangsbedarf, "B" für Entwicklungsbedarf und "C" für Wunschbedarf 3) Nutzungsdauer in Jahren; gemäss Anhang 2 Gemeindeverordnung (vgl. Tabelle "Nutzung")

4) Projekte mit Folgebetriebskosten ("Fk") und -erlösen ("Fe") markieren (ohne Kapitaldienst) > bitte entsprechende Beträge in Tabelle "Aufwand" budgetieren!

5) E = Erweiterungsinvestitionen (erhöhte Einlagen in WE) 6) Anlagen im Bau: Bestände letztes Rechnungsjahr sind den entsprechenden Projekten zuzuordnen!

7) Ausgaben und Einnahmen der Investitionsrechnung sind getrennt in die einzelnen Jahresspalten einzutragen, um zeitliche Verschiebungen zu berücksichtigen!

(16)

Einwohnergemeinde Seeberg: Finanzplan 2022 - 2026

Tabelle 3: Sachanlagen des Finanzvermögens Version vom 11.10.21

Beträge in 1'000 CHF

1) 2) 3) 4)

Prio- Fk

KontoNr. Bezeichnung der Projekte rität Fe Total 2021 2022 2023 2024 2025 2026 später

2171 Verkauf Schulraum-Provisorium Grasswil 100 100

2172 SH Seeberg / GeWo-Projekt; Sanierung und Umbau (Verkauf) 300 300

T o t a l Sachanlagen 400 0 0 0 300 100 0 0

1) bereits beschlossene Projekte mit einem * bezeichnen.

(17)

Einwohnergemeinde Seeberg: Finanzplan 2022 - 2026

Funktion (in 4 Stellen): 7201

Tabelle 7: ABWASSERENTSORGUNG Version vom 11.10.21

Beträge in CHF 1'000

2021 2022 2023 2024 2025 2026 Bemerkungen

Betrieblicher Aufwand

30 Personalaufwand 1.3 1.3 1.3 1.3 1.3 1.3 gem. Hilfstab. Aufwandsprognose 311 Anschaffungen - - - - - - gem. Hilfstab. Aufwandsprognose 314 Unterhalt 105.3 105.3 71.0 66.0 56.0 56.0 gem. Hilfstab. Aufwandsprognose 312 Ver- und Entsorgung 1.5 1.5 1.5 1.5 1.5 1.5 3-stellige Sachgr.-Nr. 31x 313 Honorare 16.5 16.5 16.6 16.7 16.9 17.0 3-stellige Sachgr.-Nr. 31x

31 übriger Sachaufwand - - - - - - gem. Hilfstab. Aufwandsprognose 33 Abschreibungen auf VV gem.HRM1 - - - - - - gem. sep. Berechnungen 33 Abschreibungen auf VV gem.HRM2 11.4 11.4 13.3 16.0 20.5 24.4 best. und neues VV.

35 Einlage in den Werterhalt 149.1 149.1 149.1 150.7 152.2 153.8 inkl. Abschr. Erweiterungsinvest.

36 Beiträge 97.3 97.3 97.5 97.7 97.9 98.1 gem. Hilfstab. Aufwandsprognose 3612 verr. Verwaltungsaufwand 16.5 16.5 16.5 16.5 16.5 16.6 gem. Hilfstab. Aufwandsprognose

übriger verr. Aufwand - - - - - - bisher nicht berücksichtigt Total betrieblicher Aufwand 398.7 398.8 366.7 366.5 362.9 368.8

Betrieblicher Ertrag

424 Benützungsgebühren 235.0 280.0 280.0 280.0 280.0 280.0 gem. Hilfstab. Ertragsprognose

Erhöhung(+)/Verminderung(-) Benützungsgeb. Eingabe der Veränderung

424Anschlussgebühren (nur wenn nicht an WE angerechnet) manuelle Eingabe!

42 übrige Entgelte (Rückerstattungen…) - - - - - - 45 Entnahmen aus dem Werterhalt 111.4 111.4 78.3 76.0 70.5 74.4

46 Beiträge (Ertragsanteile) - - - - - - gem. Hilfstab. Ertragsprognose -

- - - - - 3-stellige Sachgr.-Nr. 46x -

- - - - - 3-stellige Sachgr.-Nr. 46x übriger verr. Ertrag - - - - - - bisher nicht berücksichtigt Total betrieblicher Ertrag 346.4 391.4 358.3 356.0 350.5 354.4

ERGEBNIS AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT -52.4 -7.4 -8.4 -10.5 -12.4 -14.4

34 Finanzaufwand - - - - - - (+) Aufwand 44 Finanzertrag 0.2 0.2 2.3 4.4 4.5 3.7 (+) Ertrag

ERGEBNIS AUS FINANZIERUNG 0.2 0.2 2.3 4.4 4.5 3.7 OPERATIVES ERGEBNIS -52.1 -7.1 -6.1 -6.1 -7.9 -10.7

38 ausserordentlicher Aufwand - - - - - - (+) Aufwand 48 ausserordentlicher Ertrag - - - - - - (+) Ertrag

AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS - - - - - - GESAMTERGEBNIS ERFOLGSRECHNUNG -52.1 -7.1 -6.1 -6.1 -7.9 -10.7

(18)

Einwohnergemeinde Seeberg: Finanzplan 2022 - 2026

Funktion (in 4 Stellen): 7201

Tabelle 7: ABWASSERENTSORGUNG Version vom 11.10.21

Beträge in CHF 1'000 Eckdaten / Übersicht Abwasserentsorgung

2021 2022 2023 2024 2025 2026 Bemerkungen

Einlagesatz Werterhalt 60% 60% 60% 60% 60% 60% gesetzliches Minimum: 60 %

Entnahme WE (in ER verb. Invest./werterh. Unterhalt) 100.0 100.0 65.0 60.0 50.0 50.0 max. bis Höhe Restbestand WE

Kostendeckungsgrad 87% 98% 98% 98% 98% 97% Ertrag in % Aufwand (ohne

Aufwands-/Ertragsüberschuss) Selbstfinanzierung -3.0 42.0 78.0 84.6 94.3 93.1 Einl. + Abschr. - Entn. + Ergebn.

Selbstfinanzierungsgrad -1% 420% 48% 37% 20% 23% Selbstfin. in % Nettoinvest.

Bestand Rechnungsausgleich 343.9 336.8 330.7 324.5 316.6 305.9 Bestand Werterhalt 2'315.8 2'353.5 2'424.3 2'499.0 2'580.7 2'660.1

- in % Wiederbeschaffungswerte 12.5% 12.7% 13.0% 13.3% 13.5% 13.9%

Verwaltungsvermögen per 1.1. 63.6 288.2 286.8 434.5 648.5 1'096.0

Nettoinvestitionen 236.0 10.0 161.0 230.0 468.0 400.0 gemäss Tab. 2, Investitionen Abschreibungen 11.4 11.4 13.3 16.0 20.5 24.4 auf best. und neuem VV Verwaltungsvermögen per 31.12. 288.2 286.8 434.5 648.5 1'096.0 1'471.6

(19)

Einwohnergemeinde Seeberg: Finanzplan 2022 - 2026

Funktion (in 4 Stellen): 7301

Tabelle 7: ABFALLWIRTSCHAFT Version vom 11.10.21

Beträge in CHF 1'000

2021 2022 2023 2024 2025 2026 Bemerkungen

Betrieblicher Aufwand

30 Personalaufwand - - - - - - gem. Hilfstab. Aufwandsprognose 311 Anschaffungen - - - - - - gem. Hilfstab. Aufwandsprognose 314 Unterhalt - - - - - - gem. Hilfstab. Aufwandsprognose

-

- - - - - 3-stellige Sachgr.-Nr. 31x -

- - - - - 3-stellige Sachgr.-Nr. 31x 31 übriger Sachaufwand 81.4 84.1 84.5 85.1 86.0 86.8 gem. Hilfstab. Aufwandsprognose 33 Abschreibungen auf VV gem.HRM1 - - - - - - gem. sep. Berechnungen 33 Abschreibungen auf VV gem.HRM2 - - - - - - best. und neues VV.

36 Beiträge 3.2 3.2 3.2 3.2 3.2 3.2 gem. Hilfstab. Aufwandsprognose 3612 verr. Verwaltungsaufwand 26.1 21.7 21.7 21.8 21.8 21.8 gem. Hilfstab. Aufwandsprognose

übriger verr. Aufwand - - - - - - bisher nicht berücksichtigt Total betrieblicher Aufwand 110.7 108.9 109.4 110.1 111.0 111.9 automatische Berechnung Betrieblicher Ertrag

424 Benützungsgebühren 75.0 75.0 75.0 75.0 75.0 75.0 gem. Hilfstab. Ertragsprognose

Erhöhung(+)/Verminderung(-) Benützungsgeb. Eingabe der Veränderung

42 übrige Entgelte (Rückerstattungen…) 36.9 40.1 40.1 40.1 40.1 40.1

46 Beiträge (Ertragsanteile) - - - - - - gem. Hilfstab. Ertragsprognose -

- - - - - 3-stellige Sachgr.-Nr. 46x -

- - - - - 3-stellige Sachgr.-Nr. 46x übriger verr. Ertrag - - - - - - bisher nicht berücksichtigt Total betrieblicher Ertrag 111.9 115.1 115.1 115.1 115.1 115.1 automatische Berechnung ERGEBNIS AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT 1.2 6.2 5.7 5.0 4.1 3.2

34 Finanzaufwand - - - - - - (+) Aufwand 44 Finanzertrag 0.0 0.0 0.0 0.1 0.1 0.1 (+) Ertrag

ERGEBNIS AUS FINANZIERUNG 0.0 0.0 0.0 0.1 0.1 0.1 OPERATIVES ERGEBNIS 1.2 6.2 5.7 5.1 4.2 3.3

38 ausserordentlicher Aufwand - - - - - - (+) Aufwand 48 ausserordentlicher Ertrag - - - - - - (+) Ertrag

AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS - - - - - - GESAMTERGEBNIS ERFOLGSRECHNUNG 1.2 6.2 5.7 5.1 4.2 3.3

(20)

Einwohnergemeinde Seeberg: Finanzplan 2022 - 2026

Funktion (in 4 Stellen): 7301

Tabelle 7: ABFALLWIRTSCHAFT Version vom 11.10.21

Beträge in CHF 1'000 Eckdaten / Übersicht Abfallwirtschaft

2021 2022 2023 2024 2025 2026 Bemerkungen

Kostendeckungsgrad 101% 106% 105% 105% 104% 103% Ertrag in % Aufwand

Selbstfinanzierung 1.2 6.2 5.7 5.1 4.2 3.3 Abschreibungen + Gesamtergebn.

Selbstfinanzierungsgrad 100% 100% 100% 100% 100% 100% Selbstfin. in % Nettoinvest.

Bestand Rechnungsausgleich 17.3 23.5 29.3 34.4 38.6 41.9

Verwaltungsvermögen per 1.1. - - - - - - gem. Hilfstab. Anfangsbestände Nettoinvestitionen - - - - - - gemäss Tab. 2, Investitionen Abschreibungen - - - - - - auf best. und neuem VV Verwaltungsvermögen per 31.12. - - - - - -

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Il s'agit d'un crédit d'engagement de 4 463 000 francs. b) La requérante s'engage à mettre les installations sportives à la disposition du public et de groupes à but non

Le crédit d'engagement pluriannuel demandé, de 89 932 000 francs (coût total de CHF 144 985 000.- moins les contributions probables de tiers de CHF 43 253 000.-, moins les

c) Kosten für Bestätigungen, Bescheinigungen, Fotokopien und andere Unterlagen Dritter. d) Expertenhonorare, Gutachten von Fachgremien, Gebühren von Amts- und Fachstellen, etc. e)

2) Der Aufgaben- und Finanzplan für die Planperiode 2022 – 2026 für die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung der Einwohnergemeinde

[r]

Wenn die Vorschrift auch auf Personen bezogen wird, die auf Veranlassung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit der Wolfsvergrämung beauftragt sind und dabei

Der eigentliche Finanzplan bietet auf einer A4-Seite (siehe Finanzplan 2011 – 2015 Einwohnergemeinde Allschwil, Seite 3) einen Überblick über die voraussichtliche

• Die Steueranlage wurde von 1,65 im Jahr 2022 für den Rest der Planperiode auf 1,75 erhöht. • Die Beiträge aus dem Finanzausgleich wurden aufgrund der