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Deutschlands neue Gründerzeit

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Academic year: 2022

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23.03.2021 

Beschluss der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag

Deutschlands neue Gründerzeit

Die Gründerzeit des 19. Jahrhunderts steht für konjunkturellen Aufschwung und Zuversicht mit Blick auf die ökonomische Entwicklung, Fortschritt und Innovation. Maschinenbau, Stahl- und Kohleindustrie gehörten damals zu den neuen Technologien. Erleichterungen bei der Gründung von Aktiengesellschaften führten zu unzähligen Unternehmensgründungen. Städte und Metropolen zogen Menschen aus dem ländlichem Raum an, weil sie dies mit der Hoffnung auf persönlichen Aufstieg verbanden.

Derzeit erleben wir durch die Corona-Pandemie eine Krise, die die globale Wirtschaft vor nie dagewesene Herausforderungen stellt. Nach einer vorübergehenden staatlichen Stabilisierung der durch staatliche Einschränkungen unter Druck geratenen Wirtschaft, wird es nun darauf ankommen, wie wir in Deutschland und Europa den wirtschaftlichen Neustart nutzen. Wir Freie Demokraten wollen, dass nach der Coronakrise eine neue Gründerzeit beginnt, in der Innovation und digitale Geschäftsmodelle die ökonomische Entwicklung unseres Landes mitbestimmen. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf HighTech- und DeepTech-Gründungen liegen, insbesondere auch solche, die die Stärke des deutschen Maschinenbaus mit softwarebasierten Lösungen und Geschäftsmodellen verbinden. Aber natürlich auch auf den Feldern KI, Biotech, CleanTech und Raumfahrt: es liegt an uns, die neue Gründerzeit zu gestalten!

Genau wie der Großteil der Wirtschaft sind Startups durch die Corona- Pandemie in ihrer Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt. Bei knapp 75% der Betroffenen kann das zu einer existenziellen Frage werden. Besonders, wenn sich das Startup in der noch ohnehin sehr vulnerablen Phase des Anfangswachstums befindet. Dennoch herrscht in der Szene ein insgesamt positiver Blick auf die Zukunft und Optimismus in Bezug auf den aktuellen Digitalisierungsschub. Dieser Optimismus kann gerade in der Phase des konjunkturellen Wachstums Fortschrittsmotor sein. "Start-Ups behalten ihre wirtschaftliche Dynamik auch in schwierigen Phasen bei und sind für unsere Volkswirtschaft auf dem Weg aus der Krise von zentraler Bedeutung. Genau aus diesem Grund war und ist es elementar wichtig, Startups mit zielgerichteten politischen Maßnahmen während der Krise zu unterstützen. " (Deutscher Startup Monitor 2020)

Denn mit durchschnittlich 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pro Unternehmen, schaffen die knapp 70 000 Startups (Stand 2019) auch im Jahr

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2020 im Vergleich zum Vorjahr je einen Arbeitsplatz mehr und blicken trotz der weltweiten Corona-Pandemie auf eine positive Entwicklung. 90 Prozent der Startups planen derzeit Neueinstellungen von durchschnittlich 6,3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, während viele etablierte Unternehmen über Stellenabbau nachdenken müssen. Digitalisierung, Zukunftstechnologien und innovative Geschäftsmodelle geben den jungen Unternehmen die notwendige Dynamik.

Dennoch hat die Corona-Krise offenbart, wo die deutschen Startups noch Hilfestellung durch Politik und Staat benötigen: Neben Startup-spezifischer Unterstützung und besseren Finanzierungsbedingungen ist auch die Zusammenarbeit mit Partnern, besonders in der Anfangsphase eines Startups, essentiell, um durch Innovation, Arbeitsplätze, Geschäftsmodelle und Technologien Made in Germany zu fördern. Nur so kann der Gefahr, deutsche Startups an das Ausland zu verlieren, entgangen werden. Die Grundlagen dafür muss der Staat schaffen - begonnen bei der bürokratiefreien Gründung!

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, der muss sich auf den Weg durch einen Bürokratiedschungel begeben. Nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags, der Öffnung eines Geschäftskontos und dem Weg zum Notar, um seinen Gesellschaftsvertrag beglaubigen zu lassen, folgt die Eintragung ins Handelsregister, gegebenenfalls das Einholen von Sondergenehmigungen, zum Beispiel vom Gesundheitsamt, die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt, die Beantragung der Umsatzsteuernummer beim Finanzamt, wo auf den Erhalt von Steuernummer und Umsatzsteuernummer gehofft werden muss. Erst mit Erhalt all dieser Unterlagen dürfen Gründerinnen und Gründer sich Unternehmerinnen und Unternehmer nennen. Wir sind uns sicher: Das geht besser!

Estland gilt als Vorreiter der unbürokratischen Unternehmensgründung.

Während dort Startups schon nach Partnern und Investoren suchen, wird hierzulande noch in den langen Fluren des Finanzamtes gewartet - die Kraft und Lust für die eigentliche Arbeit werden in diesen ersten, oft sechs bis acht Wochen, gehemmt. Das nördlichste Land im Baltikum setzt nicht nur auf digitale Unternehmensgründungen - auch in der eID, die für papierlose Verwaltungsleistungen und Online-Wahlen genutzt wird, wurde dort das Potenzial der Digitalisierung erkannt. Neben Estland haben über 115 Länder weltweit bereits auf diese Strategie gesetzt.

Wir Freie Demokraten im Deutschen Bundestag sind überzeugt, dass die unkomplizierte und schnelle Unternehmensgründung in Zeiten des konjunkturellen Stillstandes zum Standard werden muss. Nur so können wir Gründerinnen und Gründer in Zeiten der wirtschaftlichen Instabilität zur Gründung eines eigenen Unternehmens bewegen. In der Startup-Welt dominieren digitale Geschäftsmodelle. Die Haltung gegenüber digitalen Innovationen und die Transformationsmentalität prägen die Branche. Dass die Gründung eines solchen Unternehmens immer noch mit zahlreichen Behördengängen und Papierkram verbunden ist, passt nicht in dieses Bild. Das

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Mindset der Gründerinnen und Gründer brauchen wir auch für die Verwaltungswege.

Die digitale Transformation wird durch staatliches Handeln allein nicht zu bewältigen sein. Innovation, Fortschritt und Eigenleistung brauchen jedoch staatliche Rahmenbedingungen, die das Unternehmertum in Deutschland attraktiv machen und Lust auf die Entwicklung zukunftsorientierter Geschäftsmodelle machen. Die Coronakrise hat eine wirtschaftliche Zäsur gesetzt, die als Innovationsmotor genutzt werden muss, um mit dem nötigen staatlichen Rückendwind aus der Krise in eine digitalisierte, entfesselte und fortschrittsgetriebene Gründerzeit zu starten.

Deutschland als weltbester Standort für Pioniere aus der ganzen Welt:

Wir Freie Demokraten wollen Deutschland zur Gründerrepublik machen. Weil wir an die Innovation und den Gründergeist von Startups glauben und Geschäftsmodelle von Morgen fördern wollen, damit Deutschland auch zukünftig im internationalen Wettbewerb überzeugt. Dazu schlagen wir folgenden Dreiklang aus Standortpolitik, Entbürokratisierung von Gründungen und Finanzierungsmöglichkeiten vor:

1. Lebenswertes Deutschland: Standortpolitik für mehr Attraktivität und Produktivität

Unbürokratischen Einwanderung für Fachkräfte: Wenn wir in Deutschland dauerhaft unseren Wohlstand erhalten wollen, sind wir auf Einwanderung angewiesen. Damit wir die fleißigsten Fachkräfte aus aller Welt dauerhaft für unser Land begeistern können, braucht es zunächst ein unbürokratisches Einwanderungsverfahren, Standortattraktivität und Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Mit der Einführung eines

Punktesystems nach kanadischem Vorbild und einer Reform der sog. EU- Blue-Card, würde die spezielle Einwanderung in den Arbeitsmarkt auf zwei zentrale Säulen aufgebaut: einen klaren Aufenthaltstitel für Personen mit konkretem Jobangebot und einen für Personen, die zur

Arbeitsplatzsuche einreisen. Wenn wir zukunftssichere Arbeitsplätze

schaffen und Wettbewerbsfähigkeit sichern wollen, dann muss Deutschland für Pioniere attraktiv sein.

Förderung einer Kultur des Innovationsgeistes und der Risikobereitschaft: Der internationale Wettbewerb um die "besten Köpfe" stellt Deutschland vor die Herausforderung, sich als attraktiver Standort zu etablieren, in dem ein Startup-Ökosystem Menschen vom Gründen überzeugt. Top-Fachkräfte brauchen jedoch Anreize, um sich gegen die oftmals besseren Bedingungen eines etablierten Unternehmens im Angestelltenverhältnis zu entscheiden und etwas eigenes aufzubauen.

Das beginnt mit dem Team. Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung können hierbei Anreize schaffen. Sie müssen allerdings so ausgestaltet werden,

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dass sie auch in der Praxis einen Mehrwert für die Mitarbeiter und deren Gewinnung darstellen. Derzeitige Gesetzentwürfe durch die

Bundesregierung enthalten weiterhin steuerliche Risiken für die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei deren Eigenkapitalbeteiligung und schaffen somit kein geeignetes Instrument im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter. Zudem muss das erhebliche Innovations- und

Wirtschaftspotential, das von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ausgeht, mehr Beachtung finden. Studien belegen, dass Ausgründungserfolge in den untersuchten

Forschungseinrichtungen nicht gleichwertig mit Erfolgskriterien wie Anzahl an Publikationen und Einwerbung von Drittmitteln respektiert werden. Dass die sich die Zahl der jährlichen Ausgründungen seit 2005 kaum verändert hat, belegt diese Annahme. Aufgrund der Wichtigkeit neuer, innovativer Produkte, Services und Geschäftsmodelle für unsere Wirtschaft nach Überwindung der Corona-Pandemie müssen die Rahmenbedingungen für Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären

Forschungseinrichtungen dringend verbessert werden.

Förderung von Gründerinnen: Nur 15,7 Prozent der Gründerinnen und Gründer innovativer Unternehmen in Deutschland sind weiblich. Eine Studie der Boston Consulting Group (BCG) kommt zu dem Schluss, dass lediglich 4 Prozent aller Partnerinnen in Venture Capital Fonds weiblich sind, und dass weibliche Gründer gegenüber männlichen Gründern eine 40-prozentig geringere Chance haben, in der wichtigen zweiten

Finanzierungsrunde Wachstumskapital zu erhalten. In der dritten Finanzierungsrunde ist diese sogar um 90 Prozent niedriger. Diese

Situation muss geändert werden. Dafür müssen wir bereits in den Schulen beginnen, indem wir Schülerinnen für das Unternehmertum und neue Technologien begeistern, auch indem wir ihnen Vorbilder geben, mit denen sie sich identifizieren können. Dazu zählt es auch,

branchenübergreifende Netzwerke für Gründerinnen zu fördern.

Freiheitszonen für Wissenschaft, Forschung und Innovation:

Aufstrebende Startups brauchen Freiräume für Kreativität. Innovative Freiheitszonen können die Gründerinnen und Gründer dabei unterstützen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und die Wende im

Innovationswettlauf bringen – durch Vernetzung von Start-ups, forschungsintensiven Spin-offs und innovativen Mittelständlern mit Hochschulen, Forschungs- und Transferzentren, Kommunen und

Regionalentwicklern. Start-ups und Spin-offs wachsen so zu Scale-ups.

Mittelständler transformieren so Geschäftsmodelle. Kommunen wandeln sich so zu E-Service-Anbietern für Bürger. Agil, unbürokratisch, innovativ.

Flankiert von steuer-, verwaltungs-, bau- und arbeitsrechtlichen Freiräumen, zum Beispiel ermöglicht durch Experimentierklauseln und regionale

Wagniskapitalarme.

Bessere Verzahnung von Hochschulen und Inkubatoren:

Derzeit ist der Transferkanal aus der Wissenschaft in die Wirtschaft deutlich unterentwickelt. Zu oft wird noch für die Erkenntnis an sich

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geforscht, zu selten geprüft, ob eine Erkenntnis auch einen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder technologischen Nutzen stiften kann. Für den

Transfer von innovativem Wissen und Erkenntnis in die unternehmerische Praxis ist es erforderlich, eine systematische Transfer-Brücke - die Deutsche Transfergemeinschaft (DTG) - als dauerhafte Institution mit personeller und finanzieller Substanz zu schaffen. Durch die Förderung der

Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Unternehmen und Startups sowie durch bessere Verzahnung von Forschung auf der einen und Kapital auf der anderen Seite können Inkubationszentren entstehen, die Deutschland wissenschaftlich und wirtschaftlich nach vorne bringen. Studierende sollten transparent über die Bedingungen von Übertragung geistigen Eigentums informiert werden, Urlaubssemester für Gründungsideen können

notwendige Luft schaffen und ein leichter Zugang zu Infrastruktur die Umsetzung eigener Projekte ermöglichen.

Schaffung eines Digitalministeriums: Da die erfolgreichen Geschäftsmodelle von morgen zunehmend auf digitalen Technologien basieren, ist eine entsprechende Infrastruktur für die Standortattraktivität essentiell. Derzeit wird Digitalpolitik immer wieder von verschiedenen Ministerien behandelt. Neben verpasster Digitalisierung in Deutschlands Schul- und Bildungspolitik sowie der Verwaltungslandschaft, ist

Deutschland auch bei der digitalen Infrastruktur im internationalen Kontext abgehängt. Die Schaffung eines Digitalministeriums, das einerseits

Kernthemen wie beispielsweise die Digitale Infrastruktur und Netzpolitik in eigener Verantwortung wahrnimmt und andererseits das Querschnittsthema Digitalisierung über alle anderen Ministerien hinweg koordiniert, ist

notwendig, um im Wettlauf um Digitalisierung wieder Anschluss zu finden.

Erst wenn eine schnelle Internetverbindung deutschlandweit zum Status quo wird, werden sich Startups zunehmend auch im ländlicheren Raum

ansiedeln und Arbeitsplätze in der Breite schaffen können.

Bessere Rahmenbedingungen für Selbstständige, Gründerinnen und Gründer:

Dazu wollen wir das Statusfeststellungsverfahren reformieren:

durch klare gesetzliche Positivkriterien soll Rechtssicherheit für Selbstständige und Freelancer sowie für ihre Auftraggeber

geschaffen werden. Zu den Positivkriterien gehören unter anderem ein Mindesthonorar und das Vorhandensein einer ausreichenden Altersvorsorge. Gleichzeitig sollte das Statusfeststellungsverfahren nicht mehr von den Clearing-Stellen der Deutschen

Rentenversicherung, sondern durch eine neutrale Stelle wie beispielsweise die Finanzämter erfolgen. Zudem gilt es, das Verfahren zu digitalisieren und transparent zu gestalten.

Außerdem muss die maximale Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge für Selbstständige ermöglicht werden:

Selbstständige sollen sich ihre Altersvorsorgeform frei aussuchen können. In der gewählten Vorsorgeform sollen sie sich bis zum Niveau der Grundsicherung absichern müssen. Gründerinnen und

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Gründer können in jeder Gründungsphase von umfangreichen Karenzfristen Gebrauch machen und sind für drei Jahre von der Versicherungspflicht ausgenommen, damit Gründungen nicht erschwert werden. Geringverdiener zahlen geringe Beiträge.

Ausgenommen sind Selbstständige, die bereits pflichtversichert sind oder in einem Versorgungswerk versichert sind. Die Riester-

Förderung soll auch für Selbstständige möglich sein.

Zusätzlich wollen wir die gesetzliche Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung für die Lebensrealität von Selbstständigen öffnen: Die Beitragsbemessung und Leistungen für Selbstständige müssen sich an den tatsächlichen Einnahmen orientieren – wie bei Beschäftigten auch. Dafür soll die

Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf die Entgeltgrenze der geringfügigen Beschäftigung abgesenkt werden. Selbstständige sollen sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit versichern können. Gründerinnen und Gründer sollen sich ohne Vorversicherungszeit in der

Arbeitslosenversicherung versichern können.

2. Mit dem One-Stop-Shop unbürokratisch zur Gründung:

Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, dass nach zehn Jahren nun endlich die Funktionen des Elektronischen Personalausweises auf dem Smartphone genutzt werden können: Diese Zugangsmöglichkeit muss schnellstens geschaffen werden - denn mit dem LogIn über das

Smartphone auf einem Online-Portal des One-Stop-Shops beginnt die Reise zur Gründung des eigenen Unternehmens.

Im Online-Portal findet der Gründer oder die Gründerin alle

Behördengänge digitalisiert, gebündelt und vereinfacht. Dort lassen sich Daten zum Unternehmen, der Höhe des Stammkapitals, und den

Gesellschaftern/Geschäftsführern angeben. Er gibt die Daten zum Unternehmen, Höhe des Stammkapitals, und den Gesellschaftern/

Geschäftsführern an.

Durch Klick auf den Button "Gründen" werden die eingegebenen Daten automatisch an das Handelsregister und das Finanzamt weitergeleitet, von wo dem Gründer oder der Gründerin automatisch eine

Handelsregisternummer und Steuernummer zugewiesen werden.

Vorab kann ganz einfach in einem Textfeld zur Gründung angegeben werden,

falls Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen. Sollte das der Fall sein, wird automatisch eine Mitteilung an die Bundesagentur für Arbeit geschickt, die die Anmeldung bei Sozialversicherung, Krankenkasse und dem Finanzamt durchführt.

welche Art von Gewerbe betrieben werden möchte. Diese Information geht je nachdem an BG/IHK/HWK.

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Das Unternehmen ist somit angemeldet und der Gründer erhält eine

„Gründerurkunde“ als Bestätigung mit den Daten zum Unternehmen, des/

der Gesellschafter sowie der Handelsregister und Steuernummer. Das bedeutet, das Unternehmen kann nach außen hin tätig werden. So wird auch in Deutschland die Unternehmensgründung online in 24 Stunden möglich.

3. Zukunft braucht Kapital

Unternehmensteuerreform: Junge, gut ausgebildete Unternehmen weisen eine hohe internationale Mobilität auf. Sie sind bereit, außerhalb Deutschlands zu gründen. Um zu verhindern, dass zukunftsfähige

Arbeitsplätze in Deutschland aufgrund steuerlicher Rahmenbedingungen nicht entstehen, müssen die Unternehmenssteuern hierzulande auf ein wettbewerbsfähiges Niveau von durchschnittlich unter 25% sinken.

Abbau steuerlicher Hindernisse für Investoren: Deutschland mangelt es an ausreichend Wagniskapital. Um notwendige Impulse für Innovationen und Wirtschaftswachstum zu setzen, muss das deutsche Steuerrecht insbesondere für VC-Fonds und Investoren attraktiver werden.

Dazu zählt bei Investitionen in Unternehmen, dass der vollständige Untergang von Verlustvorträgen bei Anteilseignerwechseln nach § 8c Körperschaftsteuergesetz verhindert wird. Begrüßenswert ist, dass die Umsatzsteuer auf Verwaltungsleistungen bei Wagniskapitalfonds

gestrichen werden soll. Dies ist in anderen europäischen Ländern bereits der Fall. Weiterhin sollten Reinvestitionen für Investoren aber auch

Mitarbeiter (z.B. Reinvestitionen durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme) steuerlich besser gefördert werden, wenn erneut in Startups investiert wird.

FDP-Forderungen wie die Absenkung der Hürden für Investments von so genannten semiprofessionellen Anlegern auf 100.000 Euro oder der Öffnung von INVEST für die Crowdinvest-Branche zeigen, dass es viele kleine Stellschrauben gibt, die in Summe Großes bewirken können: Die Investition in Startups attraktiver zu machen und somit mehr Wagniskapital bereitzustellen.

Schaffung eines Zukunftsfonds: In Deutschland fehlt es im Vergleich zu USA, Israel oder Asien an ca. 10 Mrd. Euro Wagniskapital pro Jahr.

Es fehlen vor allem große Venture-Capital-Fonds, die in der Lage sind, kapitalintensiven Investitionen (50 Mio. Euro und mehr) durchzuführen.

Startups in späten Wachstumsphasen müssen sich daher Investoren in den USA, China etc. suchen. Auf der anderen Seite beteiligen sich aufgrund hoher regulatorischer Eigenkapitalanforderungen und insbesondere zu kleinen Ticketgrößen etwa Versicherungen oder Pensionskassen nicht an VC-Fonds. Dort liegen aber Billionensummen des deutschen

Sparvermögens. Mit dem Zukunftsfonds in Form eines Dachfonds wollen wir eine Brücke bauen. Er soll Gelder von institutionellen Anlegern einsammeln und VC-Fonds bereitstellen. Damit können auch die Bürger indirekt über ihre betriebliche und private Altersvorsorge an den Erfolgen

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deutscher Startups teilhaben. Der geplante Dachfonds der

Bundesregierung geht in die richtige Richtung. Er fällt mit einem geplanten Volumen von 1 Mrd. Euro über 10 Jahre aber zu klein aus. Der zu hohe Anteil des Staates (voraussichtlich 40 %, institutionelle Anleger 60%) berücksichtigt zudem nicht ausreichend privates Kapital. Hier muss nachgebessert werden. Ohne den staatlichen Anteil am Dachfonds zu erhöhen, muss deutlich mehr Kapital von institutionellen Anlegern eingesammelt werden.

Attraktive Rahmenbedingungen für

Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf den Weg bringen: Die

Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Vorteile. Startups können mit Beteiligungsprogrammen

Mitarbeiter gewinnen und sie langfristig binden. Arbeitnehmer profitieren, weil sie neben Lohneinkommen auch Kapitaleinkommen beziehen. Bei typischerweise sehr hohen Wachstumsraten von Startup-Unternehmen kann dies äußerst lohnend sein. Aufgrund der steuerlichen und bürokratischen Vorschriften sind Beteiligungsprogramme in Deutschland kompliziert und unattraktiv. Deutschland belegt nach Belgien den vorletzten Platz in einer internationalen Studie. Um das zu ändern, muss das „Dry-Income“-Problem gelöst werden. Beteiligungsprogramme sollten konsequent erst beim

Verkauf der Unternehmensanteile besteuert werden – nicht schon bei Erhalt. Zudem sollten Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen stets wie Kapitaleinkünfte behandelt werden. Des Weiteren sollte der Steuerfreibetrag auf ein europäisch vergleichbares Niveau von 5.000 Euro angehoben werden.

Ansprechpartner:

Michael Theurer, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender

Telefon: 030 227 - 79413 – E-Mail: michael.theurer@bundestag.de

Bettina Stark-Watzinger, Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion Telefon: 030 227 - 75510 – E-Mail: bettina.stark-watzinger@bundestag.de 

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