Lehrerratsarbeit und Lehrkräftemangel
an Grundschulen
Susanne Huppke und Rüdiger Wüllner
Lehrerratsarbeit und Lehrkräftemangel an Grundschulen
• Aktuelle Besetzungssituation und Einstellungsmöglichkeiten
• Folgen des Lehrkräftemangels
• Ansatzpunkte für Lehrerräte und Kollegien
Einstellung – Abordnung - Mehrarbeit
Prognose zum Lehrkräftearbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen MSB 04.18
Einstellungsmöglichkeiten „Nichterfüller“ LEO.NRW ohne Befähigung für das Lehramt an Grundschulen
Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen ein Fach muss der GS entsprechen unbefristet EG 11 nach 2 Jahren Wechsel an Wunschschulform
Lehrämter Sek.
I und Sek. II
ein Fach muss der GS entsprechen
•Befristet EG 11
Seiteneinstieg
Kunst, Musik, Sport und Englisch Dauer-
beschäftigung EG 10
Kein
Lehramtserwerb
Befristete Einstellungsmöglichkeiten VERENA.NRW
Soweit ausgebildete Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen auch Einstellung von:
• Hochschulabsolvent*innen mit lehramtsbezogenem Abschluss
• Studentinnen und Studenten (insbesondere für ein Lehramtsstudium)
• Hochschulabsolvent*innen ohne lehramtsbezogenen Abschluss
• Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Lehramtsbefähigung
• Nebenberuflich tätige Personen ohne Lehramtsbefähigung
Sie sind grundsätzlich geeignet, wenn Sie über eine entsprechende Qualifikation für die ausgeschriebenen Fächer verfügen. Darüber entscheiden die
Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden.
Grundsätzlich werden Personen, die eine Staatsprüfung für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben, nicht eingestellt(s. Nr. 3.3 des jährlichen Lehrereinstellungserlasses).
Folgen des Lehrkräftemangels an Grundschulen
Lehrkräfte- mangel
Unterbesetzung Vertretungsbedarf
Neueinstellungen und befristete
Einstellungen Personalkarussel
Abordnungen Versetzungen
Gesundheit
der
Lehrkräfte
Ansatzpunkte für den Lehrerrat
• SchulG § 69
• LR berät SL in allen Angelegen- heiten d.
päd.
Personals
• Abs. 2
• SchulG § 69
• SL
informiert LR zeitnah und
umfassend
• hört LR an
• Abs. 2
• SchulG § 62
• Mitwirkungs- gremien
• Anspruch auf begründete schriftliche Antwort
• Abs. 4
Ansatzpunkte für den Lehrerrat
SL als Dienstvorgesetzte/r
• Entscheidet über Personalmaßnahmen §59 (4 u. 5) SchulG
• LR ist gemäß LPVG zu beteiligen § 69 (4) SchulG
Einstellungsverfahren unbefristete Stellen
SL mit fakultativen Dienstvorgesetzteneigenschaften
LR ist in der Mitbestimmung und tritt an die Stelle des PR beratende Teilnahme in der Auswahlkommissionmit obligatorischen Dienstvorgesetzteneigenschaften
PR nimmt beratend an Auswahlkommission teilLR hat Anspruch auf Information über die Bewerbungen LR kann auf Beschluss der Auswahlkommission am
Auswahlverfahren beratend teilnehmen (Grundlagenerlass)
Einstellungsverfahren unbefristete Stellen
Ausschreibungstext
Öffnung für Seiteneinstieg o. andere Lehrämter?
Beteiligung Schulkonferenz Grundlagenerlass BASS 21-01 Nr. 16 Vorauswahl
Vorbereitung des Auswahlgesprächs / Fragen Vorauswahl vornehmen
Klärung Umgang mit „Seiteneinsteiger*innen“
u. Lehrkräfte mit anderem Lehramt Auswahlgespräch
Begründung der Auswahl
Einstellungsangebot für Seiteneinsteiger*innen generell nur BR
Einstellungsverfahren unbefristete Stellen
Auswahlkommission stimmberechtigte Mitglieder:
Schulleiter/in (Ausnahme: Stellv. SL/in) Mitglied der Lehrerkonferenz
Mitglied der Schulkonferenz
Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
Lehrerkonferenz und SchuKowählendie Mitglieder!
Tipp: Ständige Auswahlkommission durch
Wahl der Mitglieder für ein ganzes Schuljahr Beratend: Personalrat
Lehrerrat auf Beschluss der Kommission
Beteiligung LR beibefristeter Einstellung SchulG § 57 (5) gilt für alle Schulen in NRW
Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Stellen und Mittelkann die SL oder der SL befristete Verträge zur Sicherung der
Unterrichtsversorgung und zur Durchführung besonderer pädagogischer Aufgaben abschließen.*
Schulen mit fakultativen Dienstvorgesetzteneigenschaften
• Stellen und Mittel werden übertragen
• Schulen stellen selbst ein
• LR tritt an die Stelle des PR, Beteiligung bei Einstellung und Befristung !!
*Achtung: Die meisten Schulämter nehmen die Einstellungen nach wie vor selbst vor!
Befristete Einstellungen www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA
Empfehlung: Rangfolge für Auswahl festlegen!
1. Ausgebildete Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für die Schulform Grundschule sind immer vorrangig einzustellen.
2. Stehen keine grundständig ausgebildeten Grundschullehrkräfte zur Verfügung, müssen vorrangig eingestellt werden:
• Lehrkräfte mit anderer Lehramtsbefähigung
• Hochschulabsolvent*innen mit lehramtsbezogenem Abschluss
Empfehlung zur Auswahl bei befristeter Einstellung
3.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann folgender Personenkreis eingestellt werden:Diplom Sport-, Musik-, Kunst-, Englischlehrer Die Diplomlehrer sollen möglichst nur das studierte Fach unterrichten und ggf. an zwei Grundschulen eingesetzt werden.
Empfehlung zur Auswahl bei befristeter Einstellung 4. Nur wenn keine Bewerber*innen der bislang
aufgeführten Personengruppen zur Verfügung stehen, können bei entsprechender Eignung eingestellt werden:
• Student*innen (insbesondere für ein Lehramtsstudium)
• Hochschulabsolvent*innen ohne lehramtsbezogenem Abschluss, vorrangig aus pädagogischen Berufen
• Personen mit pädagogischer Berufsausbildung
• Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung Probleme:
Feststellung der Eignung bei Nichterfüllern
Verlängerung von Verträgen oder Neuausschreibung
Einarbeitung von Seiteneinsteiger*innen Einstellung auf unbefristete Stellen
• Pädagogische Einführung durch Schule und ZfsL
• erfahrene Lehrkraft 1 Anrechnungsstunde Einstellung auf befristete Stellen
• Schule allein verantwortlich
• Konzept – Personen – Entlastung
Leko entscheidet über Verteilung von Sonderaufgaben und Anrechnungsstunden auf Antrag der SL; § 68 SchulG
Beteiligung LR bei Abordnungen /Versetzungen
Über Versetzungen und Abordnungen entscheidet das Schulamt unter Beteiligung des PR
In der Praxis:
SL treffen häufig eine „Vorauswahl“ (Personalauswahl) – LR ist zu beteiligen!
mit SL Kriterienkatalog vereinbaren
neben fachlichen auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigen!
Lehrkräftemangel und Vertretungsbedarf
Ad-hoc Vertretung
Vorhersehbare Vertretung
Vorhersehbare und längerfristige Vertretung
Vor Anordnung
von Mehr- arbeit prüfen
Ersatz- einstellung Vertretungspool Arbeitszeit- verschiebung § 13(2)ADO
Unterrichtausfall möglich?
Aufstock- ung Teilzeit
Ansatzpunkte für Kollegien gem. § 68 SchulG
Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze für
die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen
Vertretungskonzept!
Beteiligung des Lehrerrates bei vorhersehbarer Mehrarbeit Mitbestimmung des LR
ab 2015 durch Erlass übertragene Dienstvorgesetztenaufgabe der SL
VorhersehbareVertretungsnotwendigkeiten:
• langfristige Erkrankung / mind. 4 Wochen
• Mutterschutz, Elternzeit
• Ausfall wegen Klassenfahrt
• Hausunterricht für erkrankte Kinder
• Fortbildungsteilnahme u. absehbare Freistellungen
• ….
Mitbestimmung bei vorhersehbarer Mehrarbeit Aufgaben des LR
• Umsetzung Vertretungskonzept prüfen
• Anhörung der Betroffenen
• Recht und Billigkeit beachten
z.B. überproportionale Belastung von Teilzeitkräften
• Schutz bestimmter Personengruppen
• Ausgleich durch Mehrarbeitsvergütung
• korrektes Verfahren - Schriftform mit speziellem Vordruck
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Schulleitung/Arbeitshilfe/
Inhaltsverzeichnis/index.html
Mitbestimmung bei Mehrarbeit Gründe für eine Ablehnung:
•
für die vorgesehene Person nicht zumutbar
•
widerspricht Vertretungskonzept
•
Anordnung zur Deckung von Personalmangel Wichtig:
Ablehnung auch bei Zustimmung der Betroffenen zur Mehrarbeit möglich! (Prüfpflicht des Lehrerrates) Formal korrekter Beschluss des LR:
mind. die Hälfte der Mitglieder anwesend - Mehrheitsbeschluss – Schriftform
Ansatzpunkte für Kollegien
Reduzierung außerunterrichtlicher Aufgaben
§ 68 SchulG: Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätzeüber weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrer/innen (…) betreffen
Müssen immer alle Lehrkräfte dabei sein?
Feste
Telefonsprech- zeiten statt Whats-App- Gruppe?
Elternarbeit
Auf fertige Angebote zurückgreifen?
Unterrichts- vorbereitung