• Keine Ergebnisse gefunden

BEDARFSGEFÜHRTE LÜFTUNG UND GESETZGEBUNG GEG / DIN / DIN

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "BEDARFSGEFÜHRTE LÜFTUNG UND GESETZGEBUNG GEG / DIN / DIN"

Copied!
16
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BEDARFSGEFÜHRTE LÜFTUNG UND GESETZGEBUNG

GEG / DIN 1946-6 / DIN 18017-3

(2)
(3)

AERECO – GEG / DIN 1946-6 / DIN 18017-3 3

VORWORT

Wärmegedämmte und hermetisch dichte Fenster und Außenfassaden bürgen dafür, dass die Wärme im modernen Haus bleibt. Dadurch ist jedoch gleichzeitig der natürliche Luftaustausch minimiert. Selten ist der Bewohner der Wohnung oder des Hauses in der Lage, korrekt zu lüften:

Abwesenheit, Wäschetrocknen in der Wohnung, Heizkosteneinsparung.

Die Folgen sind häufig Feuchtigkeit, Schimmelbildung und schlechte Luft. Dies führt wiederum zu einer Wertminderung der Immobilie, zu auf- wändigen Sanierungsarbeiten und zu möglichen Mietkürzungen durch den Mieter.

Je schärfer die Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden (GEG), desto dringender der Einsatz einer nutzerunabhängigen und bedarfsge- führten Lüftung.

Aus diesem Grund ist heute eine bedarfsorientierte Lüftungsanlage bei der Planung von Neubauten oder bei der Sanierung unverzicht- bar.

„Im ganzen verfolgt das Haus die nämlichen hygienischen Zwecke wie die Kleidung, es hat den Verkehr mit der uns umgebenden Atmosphäre beständig zu unterhalten, aber unseren Bedürfnissen entsprechend zu regeln. Nie darf das Haus eine Vorrichtung sein, uns von der äußeren Luft abzuschließen, sowenig als die Kleidung.“

Max von Pettenkofer, 1858 GEG

Der Einsatz eines Lüftungssystems ist laut Gebäudeenergiegesetz nicht verpflichtend. Jedoch hilft ein bedarfsgeführtes Lüftungssys- tems dabei, die hohen Energieeffizienz-Standards zu erreichen.

DIN 1946-6 - Lüftung von Wohnungen

Die Norm DIN 1946-6:2019-12 verlangt ein Lüftungskonzept für sanierte oder neu gebaute Wohngebäude und stellt Anforderungen an Planung, Auslegung und Betrieb von lüftungstechnischen Maß- nahmen.

DIN 18017-3 - Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster

Die Norm DIN 18017-3:2020-05 stellt Anforderungen an die Entlüf- tung von fensterlosen Bädern und WC, ermöglicht auch die Ausle- gung einer Entlüftungsanlage in Bädern und Küchen mit Fenstern / Kochnischen und in Hausarbeits- / Abstellräumen.

(4)

GEG - GEBÄUDEENERGIEGESETZ

Die relevanten Änderungen des GEG zur vorherigen EnEV betreffen vor allem folgende Punkte:

• Neubau und Sanierung: Berechnungsverfahren und Abbildungen der Gebäude bleiben gleich.

• Der zu erreichende Primärenergiebedarf (Qp) [kWh/m²a] wird weiterhin wie in der EnEV vom Referenzgebäude übernommen und um 25 % reduziert.

• Diese Anforderung als Neubaustandard erstmals als Niedrigstenergiegebäude definiert.

• Effizienzhausstandards: EH 40 weiterhin förderfähig.

• Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien: Diese Erzeugung kann in die energetische Bilanzierung auf Ebene der Primärenergie mit einberechnet werden.

Im GEG ist für Wohngebäude der Vergleich mit einem Referenzgebäude gleicher Geometrie, Nutz- fläche und Ausrichtung durchzuführen. Der Primärenergiebedarf darf den des Referenzgebäudes nicht überschreiten. So werden für unterschiedliche Baumaßnahmen Referenzwerte zugrunde gelegt. Unter dem Punkt Lüftung ist folgendes Lüftungssystem angeführt:

Tabelle Bauteile / Systeme Referenzausführung / Wert (Maßeinheit)

Nr. 9 Lüftung zentrale Abluftanlage,

nicht bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator GEG: Anlage 1 - Technische Ausführung des Referenzgebäudes

Wurde die Abluftanlage auch als solche in der EnEV als bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Venti- lator und einem Anlagenluftwechsel nA = 0,35 h-1 abgebildet, wird nun im GEG das Referenzge- bäude mit einer nicht bedarfsgeführten Abluftanlage konzipiert. Die bedarfsgeführte Lüftungsan- lage ist jetzt ein Baustein, der es ermöglicht, die vorgegebenen Ziele zu unterschreiten.

Somit steht ein Gebäude mit bedarfsgeführter Lüftungsanlage, im Vergleich zum Refe- renzgebäude, besser in der Bilanzierung da.

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ver- eint seit dem 01. November 2020 die bisher gültigen Gesetze und Verordnungen im Be- reich der energetischen Anforderungen bei Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden – Energieeinsparverordnung (EnEV), Energie- einsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuer- bare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Die Anrechenbarkeit der Aereco Lüftungssysteme nach GEG

Für die Anrechenbarkeit der Aereco Lüftungsanlage und für die Berücksich- tigung in den Berechnungsprogrammen sind unterschiedliche Parameter zu be- achten:

Hier zum Beispiel für das Abluftsystem:

1) Luftwechselrate: n = 0,35 1/h 2) Die Hilfsenergie (volumenstrombezo- gene Ventilatorleistung in W/(m³h) Genauere Information und Hinweise zur Abbildung der Aereco Lüftungssystemen finden Sie in unserem Übersichtsblatt:

Technische Information Anrechenbarkeit GEG (www.aereco.de/downloads)

(5)

AERECO – GEG / DIN 1946-6 / DIN 18017-3 5

ENERGETISCHE BILANZIERUNG NACH GEG

Welche Lüftung?

Mit allen Aereco Lüftungssystemen ist es möglich, die Vorgaben des GEG zu unterschreiten.

Wie der Zielwert erreicht werden kann, gibt der Gesetzgeber nicht vor. Somit sind alle Baumaßnahmen- und Anlagenkombinationen möglich.

In der Referenzdämmung sind bestimmte Dämmungsstandards hinter- legt. Werden diese verbessert, so kann eine Senkung des Primärener- giebedarfs erreicht werden. Für die Bauhülle (Außenwand, Dach, Fens- ter usw.) ist die Kenngröße HT (Transmissionswärmeverlust) relevant.

Der Brennwertkessel mit Solarthermie ist die Referenzheiztechnik der GEG. Durch die unterschiedlichen Faktoren können weitere Heizungs- arten dazu beitragen, den Primärenergiebedarf zu senken.

Welche Dämmung? Welche Heizung?

Bauhülle HT-Referenz

GEG-Standard 100 %

GEG-45 % (KfW-EH 40) 55 %

Heizart Primärenergiefaktor

Brennwerttechnik (Öl, Erdgas) (mit / ohne Solarthermie) 1,1

Holz-Pellet 0,2

Nah- und Fernwärme aus Heizwerken 0,1 bzw. 1,3 Umweltenergie (z.B. Umgebungswärme / Solarthermie) 0,0

Strom 1,8

(6)

Die Norm DIN 1946-6:2019-12 findet Anwendung für „die freie und die ventila- torgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Nutzungseinheiten (...).

Diese Norm legt die Anforderungen an die Planung, die Ausführung und Inbetrieb- nahme, den Betrieb (...) fest.“

DIN 1946-6 LÜFTUNG VON WOHNUNGEN

Hier gilt: „Für zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen oder für neu zu errichtende Gebäude ist (...) ein Lüftungskonzept zu erstellen. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen, einen Vor- schlag für ein nutzunabhängig wirksames Lüftungssystem (...).“

Ein Lüftungskonzept ist unter anderem zu erstellen, wenn ein Mehr- oder Einfamlienhaus neu errichtet wird oder im Bestandsbau bspw. mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster aus- getauscht werden. Dabei ist die Höhe der notwendigen Lüftung zum Feuchteschutz zu ermitteln.

Liegt diese über dem Infiltrationswert der Nutzungseinheit, ist der Einsatz einer lüftungstechni- schen Maßnahme vorzusehen.

Sind gefangene / innenliegende Ablufträume vorhanden?

Ist eine nutzerunabhängige Lüftung zum Feuch- teschutz gewährleistet? (Fenster sind geschlossen!)

Liegen weitere Anforderungen für diese Nutzeinheit vor? (Schallschutz, sozialer Wohnbau,

Wäschetrocknung in der NE, usw.)

Bauaufsichtliche Richtlinie bzw. DIN 18017-3

Soll-Außenluftvolumenstrom für die Lüftung zum Feuchteschutz

Besondere Anforderungen können weitergehende lüftungstechnische Maßnahmen not- wendig machen.

Ist-Außenluftvolumenstrom durch Infiltration qv,Inf,wirk,Quer

≤ 0

lüftungstechnische Maßnahme nicht erforderlich

> 0

lüftungstechnische Maßnahme erforderlich 2

1

Beispiel für ein Lüftungskonzept einer 2-Zimmer-Wohnung:

Wohnung in MFH 68 m²

(eingeschossig) Lage: Aachen

(windstark) Zwei Bewohner

Kein fensterloses

Bad oder WC Neubau Windschutzklasse:

Normal

(7)

AERECO – GEG / DIN 1946-6 / DIN 18017-3 7

TEIL 1 LÜFTUNGSKONZEPT

Schritt 1

Ermittlung des Infiltrationswertes

Zur Ermittlung des Infiltrationswertes sind folgende Parameter zu ermitteln:

■ Wie hoch ist der geplante / gemessene Luftdichtheitswert der Gebäudehülle (n50-Wert)?

■ Wie groß ist die Grundfläche (Fläche der Nutzungseinheit)?

■ Befindet sich die Nutzungseinheit in einer windschwachen oder windstarken Gegend? Ist sie ein- oder mehrgeschossig?

Folgende weitere Parameter sind relevant: Diese dienen allerdings nur dem Zweck, die Luftmengen bei der späteren Auswahl des Lüftungs- systems zu berechnen:

■ Windschutzklasse: geschützt, normal oder offen?

■ Sind mehrere Fassaden der Nutzungseinheit windangeströmt?

(relevant bei freier Lüftung)

■ Höhe der Nutzungseinheit? (relevant bei freier Lüftung)

Schritt 2

Vergleich: Infiltration / notwendigen Lüftung zum Feuchteschutz Folgende Daten sind zur Berechnung der Lüftung zum Feuchteschutz erforderlich:

■ Wie groß ist die beheizte Fläche? Wie groß ist die belüftete Fläche?

■ Sind fensterlose Bäder / WC vorhanden, siehe DIN 18017-3

■ Entspricht der Wärmeschutz der WSVO 1995 (Neubau oder Komplettmoderniserung) oder ist der Wärmeschutz gering (z. B.

Teilmodernisierung: nur Fensterwechsel)?

■ Ist die Belegung der Wohneinheit hoch oder gering (gering = mehr als 40 m² pro Person)?

Mit diesen Daten wird die Berechnung der Infiltration und der notwen- digen Lüftung zum Feuchteschutz durchgeführt.

Liegt dieser Wert oberhalb des ermittelten Infiltrationswertes, sind lüftungstechnische Maßnahmen vorzusehen (siehe Folgeseite).

Schritt 1

n50- Wert (geplant / gemessen) 1,0

Grundlfäche 68 qm

Ort Aachen (windstark)

Windschutzklasse normal

Nutzungseinheit eingeschossig

Infiltration 14 m³/h

Schritt 2

Beheizte / belüftete Fläche 68 qm

Fensterlose Bäder / WC NEIN

Wärmeschutz hoch (Neubau)

Belegung hoch (< 40 m²/Person)

Notwendige Lüftung zum Feuchteschutz 24 m³/h

2 Notwendige Lüftung zum Feuchteschutz 24 m³/h

1 Infiltration - 14 m³/h

Soll-Außenluftvolumenstrom = 10 m³/h

Lüftunstechnische Maßnahme notwendig? JA

(8)

TEIL 2

AUSWAHL LÜFTUNGSTECHNISCHER MAßNAHME

Je nach Auswahl wird das Lüftungssystem nach einer folgender Lüftungsstufe ausgelegt:

Beachte: Bei einer Auslegung nach Nennlüftung beispielweise, muss das Lüftungssystem nicht permanent nach Nennlüftung betrieben werden! Laut DIN 1946-6, Punkte 4.2.4: „Es ist zwischen Auslegung und Betrieb zu unterscheiden.“

Freie Lüftung Ventilatorgestützte Lüftung Kombinierte Lüftungssysteme

Querlüftung Schachtlüftung Abluftsysteme Zuluftsysteme* Zu- und Abluft- systeme

Lüftungsbereiche / -zonenüberlagernd

9.2 - a

Lüftungsbereiche / -zonenüberlagernd

9.3 - a

Hybridlüftung 9.4 Anrechenbare

Infiltration -

Lüftungsstufe Lüftung zum Feuchteschutz Reduzierte

Lüftung / b / b / b /

Nennlüftung b / b / b /

Intensivlüftung / / / / / /

* Bis auf Zuluftsysteme bietet Aereco für alle Lüftungsarten das passende Lüftungssystem an.

Lüftungsstufe lässt sich mit Lüftungssystem darstellen Optionale Auslegung möglich

Erreichen der Lüftungsstufe bei Nutzerunterstützung durch Fensterlüften a: beinhaltet auch Kombinationen mit Entlüftungssystemen nach DIN 18017-3

b: Aus der Kombination der Lüftungsvarianten ergeben sich die Volumenstromanforderungen (siehe Abschnitt 9 der Norm - „Kombinierte Lüftungssysteme“)

In einem nächsten Schritt wird das Lüftungs- system zur Sicherstellung der notwendigen Luftmengen ausgewählt.

(9)

AERECO – GEG / DIN 1946-6 / DIN 18017-3 9

DIE VIER LÜFTUNGSSTUFEN

Die Norm DIN 1946-6 definiert vier Lüftungsstufen, die zum Erreichen unterschiedlicher bauphysikalischer und hygienischer Anforderungen dienen.

Lüftung zum Feuchteschutz Diese Lüftungsstufe stellt die notwendige Lüftung zu Sicherstellung des Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer dar. Wäschetrocknen in der Wohnung ist hier ausgeschlossen!

Reduzierte Lüftung Die reduzierte Lüftung geht zusätzlich auf gesundheitliche Mindestanforderungen bei reduzierter Anwesenheit der Nutzer oder geringer Raumluftqualität ein.

Nennlüftung Bei der Nennlüftung werden zusätzlich zu den oben genannten Parametern erstmal die gesundheitlichen Anforderungen bei Anwesenheit der Nutzer berücksichtigt.

Intensivlüftung Die Intensivlüftung dient dem Abbau von Lastspitzen bei zeitweitiger erhöhter Nutzung von Räumen dar (Beispiel: Partylüftung).

Nur ventilatorgestützte und bestimmte kombinierte Lüftungssysteme sind in der Lage den für die Hygiene und den Bautenschutz notwendigen Luftwechsel bei Anwesenheit aller Nutzer nutzerunabhängig sicherzustellen. Dies schafft Planungssicherheit für den Planer und den Bauherrn.

0 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % 120 % 130 %

10 % 30 % 50 % 70 % 90 % 110 %

Nicht DIN 1946-6 konform Infiltration = 0

Lüftung

zum Feuchteschutz Reduzierte Lüftung

Intensivlüftung Je nach Ausführung Nutzerabhängig (manuelles Fensteröffnen) Nutzerunabhängig

Nennlüftung Intensivlüftung

Fensterlüftung

Geringe Infiltration Schachtlüftung Ventilatorgestützte

Lüftung Kombinierte

Systeme

(10)

In Abhängigkeit der Auslegungslüftungsstufe werden die zu erreichende Außenluftvolumenströme festegelegt (DIN 1946-6:2019-12 - Tabelle 7). In nachfolgender Tabelle werden die Außenluftvolumenströme qv,ges,NE für die gesamte Nutzungseinheit dargestellt.

Auslegungsbeispiel - 68 m² Wohnung mit Bad und Küche - Ventilatorgestützte Lüftung (Abluftsystem):

Fläche der Nutzungseinheit ANE in m² ≤ 20 30 50 70 90 110 130 150 170 190 210

Nennlüftung 35 45 65 80 100 115 125 140 150 155 165

Beachte:

- Die Summe der Abluftvolumenströme wird bei hoher Anzahl an Ablufträumen auf das 1,2-fache der Nennlüftung begrenzt (Punkt 8.1 + Formel 28). Als resultierender Außenluftvolumenstrom wird der maximale Wert aus der Anforderung der Grundfläche (Tabelle 7) und den Anforderungen der Ablufträume (Tabelle 16) genommen.

- Die Anforderungen der Abluftvolumenströme nach DIN 18017-3 (Entlüftung fensterloser Bäder und WC‘s) müssen bei innenliegende Räume erfüllt werden.

- Die Abluftvolumenströme ausgewählter Ablufträume können um 50 % reduziert werden (Ausnahme: Räume, die nach DIN 18017-3 entlüftet werden müssen). Der vorher berechnete Gesamtabluftvolumenstrom muss allerdings erhalten bleiben. Das bedeutet, dass der Abschlag des einen Abluft- raums bei den restlichen Ablufträume hinzugefügt werden muss.

Der Außenluftvolumenstrom zur Sicherstellung der Nennlüftung beträgt 80 m³/h. Diese Luftmenge wird über die lüftungstechnische Maßnahme und die Infiltration (beim Abluftsystem) sichergestellt.

Raum Abluftvolumenstrom

WC / HWR / Kellerraum 20 m³/h

Küche / Bad mit oder ohne WC 40 m³/h

TEIL 2

AUSLEGUNG LÜFTUNGSTECHNISCHER MAßNAHME

Laut DIN 1946-6 sind für Ablufträume die in der Tabelle links stehende Abluftvolumenströme sicherzustellen.

In diesem Beispiel beträgt der gesamte Abluftvolumenstrom der Nut- zungseinheit 80 m³/h (Bad: 40 m³/h und Küche: 40 m³/h).

(11)

AERECO – GEG / DIN 1946-6 / DIN 18017-3 11

Auslegungsbeispiel für ein bedarfsgeführtes Abluftsystem in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 68 m² Wohnfläche:

40 m³/h 40 m³/h

Abluftdurchlass

26 m³/h über ALD 18 m³/h

über ALD

Infiltration ALD

Schritt 1 - Dimensionierung der benötigten Abluftmengen.

Für die Ablufträume sind folgende Abluftvolumenströme sicherzustellen:

Der gesamte Abluftvolumenstrom der Nutzungseinheit beträgt 80 m³/h

• Bad: 40 m³/h

• Küche: 40 m³/h

Zur Auslegung eines Abluftsystems bieten sich hier die bedarfsgeführ- ten Abluftelemente der Serie 80 von Aereco an, da diese abhängig von der relativen Raumluftfeuchte einen Volumenstrombereich zwischen 12 und 80 m³/h fördern können.

Sowohl in die Küche als auch im Badezimmer wird jeweils ein Abluft- durchlass vorgesehen.

Schritt 2 - Dimensionierung der nachströmenden Zuluftvolumen Die benötigte Menge an nachströmender Außenluft entspricht der Abluftmenge. Zur Ermittlung des Volumenstroms, der über entspre- chende Außenbauteil-Luftdurchlässe einströmen soll, wird die Infilt- ration von der Abluftmenge abgezogen. Diese Infiltration beim Einsatz eines Abluftsystems und einer Auslegung nach Nennlüftung (Differenz- druck 8 Pa) erhöht sich auf 36 m³/h.

• 80 m³/h - 36 m³/h = 44 m³/h

Der benötigte Zuluftvolumenstrom wird über die Wohnräume in die Wohnung eingebracht. Die feuchtegeführten ALD von Aereco decken diese Volumenströme ab: So würden im Beispiel je ein ALD im Wohn- zimmer und im Schlafzimmer eingesetzt werden.

Beachte: Die DIN 1946-6 sieht in Schlafräumen einen Mindestzuluftvolumenstrom für die Nennlüftung von 15 m³/h pro Person vor (Tabelle 17).

Dieser Zuluftvolumenstrom ergibt sich aus der Summe der Infiltration und der Nachströmung über ALD.

(12)

DIN 18017-3 LÜFTUNG VON BÄDERN UND

TOILETTENRÄUMEN MIT / OHNE AUSSENFENSTER

Lüftung von Bädern und WC mit / ohne Außenfenster

Die Norm DIN 18017-3:2020-05 gilt für „Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster in Wohnungen und in ähnlichen Aufenthaltsberei- chen, z.B. Wohneinheiten in Hotels. Andere Räume innerhalb von Wohnungen, z.B. Küchen oder Bäder mit Fenster, Kochnischen, Hausarbeits- oder Abstellräume, können ebenfalls über Anlagen nach dieser Norm entlüftet werden“.

Zentrale Anforderung der Norm sind die zu fördenden Luftvolumenströme in den entsprechenden Räumen. Intelligente Systeme mit Raumluftsensor, wie die bedarfgeführten Aereco Abluft- elemente, werden bei der Auslegung der Volumenströme durch eine mögliche Reduzie- rung bevorzugt. In diesem Fall darf der Abluftvolumenstrom je nach Bedarf zwischen 15 und 40 m³/h variieren (in reinen WC-Räumen die Hälfte).

Bäder ohne Außenester

WCs ohne Außenester

Küchen oder Bäder mit Fenster, Kochnischen

Hausarbeits- oder Abstellräume

(13)

AERECO – GEG / DIN 1946-6 / DIN 18017-3 13

Liegt die notwendige Zuluft über der Infiltration?

Außerdem setzt die Norm voraus, „dass ein dem Abluftvolumenstrom entsprechender Außenluftstrom über Undichtheiten in der Gebäudehülle und ge- gebenfalls über Außenbauteil-Luftdurchlässe (...) nachströmen kann.“ Es muss erst berechnet werden, ob das Nachströmen der Luft über Infiltrationen ausreicht, oder ob zusätzlich Außenbauteil-Luftdurchlässe (ALD) eingesetzt werden müssen.

Wenn die erforderliche Zuluft nicht über Infiltration sichergestellt werden kann, sind zusätzliche Außenbauteil-Luftdurchlässe erforderlich.

So können in Wohn- und Schlafbereichen zum Beispiel Aereco ALD für Fenster-, Wand- oder Rollladenkasteneinbau vorgesehen werden. Diese ALD sind feuchtegeführt: Die Luftmengen werden individuell und permanent in Abhängigkeit von der relativen Raumluftfeuchte dem Raum zugeführt.

Welche Luftvolumenströme fordert die Norm DIN 18017-3?

Bei der DIN 18017-3 wird zwischen vier unterschiedlichen Betriebsfällen, oder auch Kategorien, unterschieden. Je nach Steuerungsart muss einer der folgenden Betriebsfälle erfüllt werden (siehe nachfolgende Tabelle):

Empfehlung: Aereco empfiehlt aus hygienischen und energetischen Gründen sowie hinsichtlich des Wohnkomforts die Regelung der Abluftvolumen- ströme nach Kategorie R-BD. Die feuchtegeregelten Abluftelemente der Serie 80 erfüllen die Anforderungen nach Kategorie R-BD und zusätzlich die der DIN 1946-6:2019-12.

Auch für die Kategorien R-ZD und R-PD bietet Aereco Produktlösungen an.

Kategorie R-ZD Kategorie R-BD Kategorie R-PN Kategorie R-PD

Zeitabhängig (mit Dauerbetrieb;

50 / 100 % je 12 h/d)

Bedarfsabhängig

(mit Dauerbetrieb variierend) Präsenzgeführt

(mit Nachlauf) Präsenzgeführt

(mit Dauerbetrieb variierend)

Bad 20 oder 40 m³/h 15-40 m³/h 0 oder 60 m³/h 15-60 m³/h

WC 10 oder 20 m³/h 7,5-20 m³/h 0 oder 20 m³/h 7,5-20 m³/h

Beispiel Steuerung über Zeitschaltuhr Steuerung über Raumluftsensor Steuerung über Präsenzsensor Steuerung über Präsenzsensor

DIN 1946-6 konform Ja Ja Nein Ja

In der aktuellen Fassung der Norm DIN 18017-3 können bedarfsgeführte Lüftungssysteme mit geringerer Luftmenge ausgelegt werden: Dies unterstreicht die Effizienz solcher Systeme. Durch die Anpassung der Infiltration und dem erweiterten Anwen- dungsbereich wurde diese Norm an die Anforderungen der DIN 1946-6 angeglichen.

(14)

WEITERES WISSEN UND GRUNDLAGEN

Blick über den Tellerrand

Qualität und Kompetenz zeichnen sich immer auch durch einen reflektierten Umgang mit sämtli- chen, die Lüftung betreffenden Themen aus.

Dank der langjährigen Expertise ist Aereco auch auf diesem Gebiet ein Vorreiter und federführend in der Beratung.

Mit dem Aereco Wissensbereich stehen Ihnen Informationen zu allen wichtigen Themen rund um die Wohnraumlüftung zur Verfügung. Angefangen bei den normativen Vorgaben und Voraus- setzungen über den Förderratgeber für Lüftungsanlagen bis hin zu den einzelnen Services von Aereco.

Auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den ver- schiedenen Lüftungslösungen sind hier die Antworten zu finden: www.aereco.de Abgerundet wird das Angebot durch Berech- nungstools und Werkzeuge, die Sie bei der Planung und Projektierung der Anlagen unterstützen. Sie können die Tools kostenlos und unkompliziert auf dieser Seite anfordern:

www.aereco-tools.de

(15)

AERECO – GEG / DIN 1946-6 / DIN 18017-3 15

UNSER SERVICE BERATUNG NACH DIN 1946-6

Projektunterstützung

Unsere Fachabteilung erstellt detaillierte und auf Ihre Prämissen abgestimmte Technische Planungsunterstützungen (TPU) als unterstützende Grundlage für jedes Fachunternehmen, welches lüftungstechnische Maßnahmen plant und mit der Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung beauftragt ist. Heute eine Grund- voraussetzung, um den hohen energetischen Anforderungen im Wohnungsbau entsprechen zu können. Beispielsweise für die Unterschreitung der GEG-Anforderungen.

Beratung in der Planungsphase

Wir beraten Sie im Projektvorfeld umfassend über die techni- schen Möglichkeiten unserer Lüftungsanlagen und -produk- te, über alle Sie betreffenden Normen und Gesetze (GEG, DIN 18017-3, DIN 1946-6 usw.), die energetische Bilanzierung und die Fördermöglichkeiten (KfW, BAFA, IFB). All das gilt für Neubau- projekte und Modernisierungen.

Berechnungstool DIN 1946-6 / DIN 18017-3 www.aereco-tools.de

(16)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark,

© QM-Verlag Seiler, Revision 0, Seite 3 von 12, gültig ab xx.xx.xxxx.. 4 3 Festlegen des Anwendungsbereichs des ISMS Anwendungsbereich

Kategorie Ia nach EnEV mit raumlufttechnischer Anlage gute Abschirmung Kategorie Ib nach EnEV ohne raumlufttechnische Anlage moderate Abschirmung Kategorie II mit

a) Die Anzahl der in dieser Norm angegebenen Größen und ihrer Formelzeichen wurde deutlich erweitert. Es wurden neue Abschnitte für allgemeine Größen, für allgemeine Funktionen,

generelle Aufnahme der Oberflächen ohne Details; Nutzungsanalyse; weitere Bearbeitung usw. Die Arten für Zeichnungen müssen gegebenenfalls nach 3.2 festgelegt werden. In

Die Arbeiten wurden auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 005-51-02 AA „Einwirkungen auf Bauten (Sp CEN/TC 250/SC 1)“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) begleitet. Februar

Die nationale Schreibweise beginnt mit dem Tag und wird mit einem Punkt nach zwei Stellen gegliedert. Die

variation en fonction du temps d’une variable de sortie d’un système, produite par une variation spécifiée d’une des variables d’entrée, dans des conditions de