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Archiv "Aus der Praxis - Warnungen und Hinweise für den Bau von Ärztehäusern" (28.01.1987)

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Ärztehäuser haben ihre Vorteile für Patienten und Ärzte. In jedem Einzelfall sollte jedoch sorgfältig ge- prüft werden, ob das vorliegende Konzept stimmt.

Der Verfasser beschreibt hier seine Erfahrungen.

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Aus der Praxis

Warnungen und Hinweise für den Bau von Ärztehäusern

LESERDIENST

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

A ••

rztehäuser sind durch- aus sinnvoll. Die Zu- sammenarbeit glei- cher und verschiede- ner Fachrichtungen bewäh- ren sich. Den Patienten blei- ben so manche Mühen und Wege und Zeit erspart.

Administrative Heilberu- fe sollten nach Möglichkeit genauso engagiert werden wie zum Beispiel Phy- siotherapeutinnen (eine Bä- der- und Gymnastikabteilung ist indes meist zu anspruchs- voll). Eine Apotheke, ein Optiker und Akustiker sind in den Parterreräumen eine sinnvolle Ergänzung. Einer Apparategemeinschaft wird Vorschub geleistet. Eine Pra- xis-Computer-Anlage ist zu überlegen, zumindest eine gemeinsame Röntgen- und Sonographieapparatur, even- tuell ein Gemeinschaftslabor, wenn es noch nicht am Ort vorhanden ist. — Soweit die grundsätzlichen Vorteile.

Diese Möglichkeiten wur- den alle in einer mittelgroßen mittelrheinischen Stadt gebo- ten in ausgezeichneter zen- traler Lage am Ende einer Fußgängerzone mit großen Parkmöglichkeiten in näch- ster Nähe oder für die Mitar- beiter auf dem Ärztehaus- Grundstück. Kollegen aus dem Ort zeigten Interesse, wollten aber zu preiswert Praxiseigentümer werden oder Mietbedingungen aus- handeln, die weit unter dem Selbstkostenpreis lagen.

Ein Baubetreuer nahm sich der Sache an. Er schloß Verträge mit dem Grund- stück- und zukünftigen Teil- eigentümer und anderen ärzt- lichen Kollegen als Bauherrn sowie als Kapitalanleger für Arztpraxen. Dazu legte der Betreuer seine „angebli- chen" Erfahrungen und Plä- ne bereits von ihm erbauter Ärztehäuser vor. Die ärzt- lichen Bauherren fand er mit Mühe und Not durch Ab- schluß nicht sinngemäß ein- zuhaltender Verträge. Den Bauherren legte er eine Pla- nung vor, die er nicht ein- hielt, insbesondere dadurch, daß die vorgesehenen Aus- schreibungen im Umfang re-

duziert in Auftrag gegeben wurden. Die im Angebot den Bauherren vorgelegte Grundausstattung wurde nicht eingehalten. Die Bau- herren waren der Meinung, daß bei den Preisabschlüssen die vollwertige abgemachte Ausstattung zur Ausführung kommen werde. Statt dessen mußten die zweckmäßigen baulichen Erfordernisse spä- ter nachgeholt werden mit er- heblichem Kostenmehrauf- wand. Die Angebote konn- ten von den Bauherren nicht eingesehen werden. Die Bau- herren durften zu den Hand- werkerfirmen keine Verbin- dung aufnehmen. Mit Hand- werkern schloß der Betreuer indessen Verträge ab, in de- nen diese sich an seinen an- deren Projekten als Bauher- ren beteiligen sollten.

Am praktischen Beispiel Die Planung lag im Okto- ber 1982 von den Architekten vor. Zuerst sollte das Ärzte- haus eine Apotheke, neun Praxen und eine Paramedizi- nische Einheit enthalten. Das Haus sollte Ende 1983 fertig- gestellt sein, schließlich sprach man von Ende 1984.

Im März 1986 konnte die er- ste Praxis von Augenärzten bezogen werden. Es folgte ein Optiker-Akustiker-Miet- vertrag. Verträge mit einem Internisten und für einen

Hals-Nasen-Ohren-Arzt ka- men im Laufe des Jahres 1986. zustande. Zwei Bauher- ren wurden zahlungsunfähig.

Nunmehr warteten andere in- teressierte Ärzte auf eine Versteigerung des ganzen Neubaues, zumal der Baube- treuer sich von Neuss nach Bad-Reichenhall absetzte und die eidesstattliche Erklä- rung abgab. Der Treuhänder, der viele Jahre mit dem Bau- betreuer zusammengearbei- tet hat, half den Bauherren nicht, auch nicht durch Hin- weise auf die Machenschaf- ten des Baubetreuers.

Wegen der oben erwähn- ten verschiedenen Vertrags- bedingungen zwischen Grundstückseigentümer und Bauherren und der Bauher- ren untereinander mußte ein gerichtlicher Vergleich zu- stande gebracht werden, um die Praxiseinheiten auch an- derweitig vermieten zu kön- nen. Die Verträge mit dem Baubetreuer bezüglich Fer- tigstellung, Vermietungsga- rantie, Finanzierung wurden von ihm nicht gehalten. Im großen und ganzen kassierte er die hunderttausende Deut- sche Mark schon nach Ab- schluß der Verträge, angeb- lich um den Bauherren die Möglichkeit der Absetzung von Werbungskosten bei der Einkommensteuer zu geben.

Von ihm hörte und sah man nichts mehr als einen uner- hörten nichtssagenden Ab-

schiedsbrief. Im bauleiten- den, nicht im planenden Ar- chitekten hatte der Baube- treuer sich einen ergebenen, unfähigen Menschen ausge- sucht.

Der Neubau kostete min- destens 40 Prozent mehr, als abgemacht worden war. Eine Preissteigerung auf dem Bau- sektor ist bekanntlich nicht eingetreten und schuld daran.

Ratschläge

Die Zusammenarbeit nie- dergelassener Ärzte unter- einander ist zu fördern und nimmt nicht nur im Auslande deutlich, sondern auch in der Bundesrepublik zu. Die Fachgebiete sind selbstver- ständlich aufeinander abzu- stimmen und paramedizini- sche Berufe mit einzuplanen.

Bauherren sollten nach Mög- lichkeit nur Ärzte sein, die in dem Hause selber tätig wer- den wollen, nur vereinzelt sollten Ärzte als Kapitalanle- ger beteiligt werden. Da- durch ist eine bessere Pla- nung und Abstimmung mög- lich. Die Bauherren werden sich dann nicht so schnell ent- zweien, und infolgedessen werden Notar-, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten niedrig gehalten. Die Seriosität von Baubetreuer und Treuhand- gesellschaften muß vorher einwandfrei überprüft wer- den. Dr. Herbert Herpertz Dt. Ärztebl. 84, Heft 5, 28. Januar 1987 (71) A-217

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