Kanton Bern Canton de Berne
Letzte Bearbeitung: 07.02.2014 / Version: 5 / Dok.-Nr.: 79440 / Geschäftsnummer: 2013.1201 Seite 1 von 3 Nicht klassifiziert
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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 253-2013
Vorstossart: Motion
Richtlinienmotion: ☐
Geschäftsnummer: 2013.1201 Eingereicht am: 05.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von:
Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein
Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 160/2014 vom 12. Februar 2014 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Erneuerbare Energie - Fördern vertikaler Geothermiesonden
In Hinblick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes (Ausstieg aus der Kern- energie) muss der Kanton Bern die Verwendung vertikaler Geothermiesonden für die Gebäude- beheizung durch Wärmepumpen mit Hilfe folgender Massnahmen fördern:
1. die Energiepotenziale, die im Baugrund bezüglich der Verwendung vertikaler Geothermie- sonden für die Gebäudebeheizung vorhanden sind, sind genau und ausführlich zu kar- tographieren
2. die internen Richtlinien zum Gewässerschutzgesetz (GSchG), die den Einbau vertikaler Ge- othermiesonden betreffen, sind nach dem Vorbild der Nachbarkantone zu lockern.
Begründung:
Der Kanton Bern beteuert laut und deutlich, er werde sein Möglichstes tun, um aus der Kern- energie auszusteigen und insbesondere bei der Gebäudebeheizung erneuerbare Energien zu fördern. Die Verwendung vertikaler Geothermiesonden in Verbindung mit einer Wärmepumpe stellt eine interessante Alternative zu den konventionellen Systemen dar, die fossile Brennstoffe verwenden.
Im Berner Jura beispielsweise beklagen sich zahlreiche neue Eigentümer, es sei nicht möglich, solche Sonden anzubringen (abgesehen von wenigen Ausnahmen, die sich in bewilligten Zonen befinden oder bei denen den kantonalen Behörden ein entsprechendes Gesuch unterbreitet wur-
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de). In den Nachbarkantonen sind solche Anlagen jedoch in grossen Teilen des Gebietes er- laubt.
Eine Konsultation der Website «Geoportal» und ein rascher Vergleich zwischen Regionen mit ähnlicher Topographie (und Geologie), wie der Berner Jura und die Nachbarkantone Neuenburg und Jura, macht deutlich, dass letztere bezüglich der Installation solcher Sonden eine viel tole- rantere Politik betreiben. Man könnte somit Folgendes vermuten:
- Entweder folgt die hydrologische Geologie genau den Kantonsgrenzen, was sehr unwahr- scheinlich ist,
- oder aber die Berner Kantonsverwaltung wendet wie gewohnt präventiv und peinlich genau übergeordnetes Recht an.
Im Rahmen einer Partnerschaft mit dem «Laboratoire suisse de Géothermie» (CREGE) und der Universität Neuenburg (UNINE) führte der Kanton Neuenburg 2008 eine Studie zur Entwicklung der Geothermie auf kantonaler Ebene durch.
Daraus geht klar hervor, dass das Potenzial zur Verwendung vertikaler Geothermiesonden bei- spielsweise in einer Region mit einer ähnlichen Geologie wie der Berner Jura sicherlich noch stark verbessert werden könnte.
Somit wäre es ermutigend, wenn der Kanton Bern im Rahmen seiner langfristigen Energiepolitik in ein solches Programm investieren würde, um das geothermische Potenzial dieser verschiede- nen Regionen künftig genau und mit weniger Auflagen nutzen zu können, als dies derzeit der Fall ist.
Geoportal des Kantons Bern / Bewilligung der Geothermiesonden:
http://www.map.apps.be.ch/pub/synserver?project=a42pub_erdsond&userprofile=geo&language=fr Website des Labors für Geothermie CREGE:
http://www.crege.ch/index.php?menu=down&page=down_rap)
Antwort des Regierungsrates
Im Kanton Bern wurde das Potenzial der Nutzung von Erdwärme sehr früh erkannt. Erdwärme- sonden für die Gebäudebeheizung werden im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie 2006 gezielt gefördert. So benötigen Erdwärmesonden keine Konzession nach Bergregal und in der Regel auch keine Baubewilligung, sondern nur eine Sonderbewilligung in Form einer Gewäs- serschutzbewilligung. Im Rahmen des kantonalen Förderprogramms können zudem unter be- stimmten Voraussetzungen finanzielle Beiträge geleistet werden. Erdwärmesonden werden nur dann nicht bewilligt, wenn zwingende Gründe, wie insbesondere die Gefährdung von Grundwas- ser, dagegen sprechen.
1. Der Kanton Bern verfügt im Geoportal bereits über eine Erdwärmesondenkarte, mit der er als erster Schweizer Kanton Interessierten die Möglichkeit geboten hat, sich online über die Be- willigungsfähigkeit von Erdwärmesonden zu informieren. Die Karte beruht auf regionalen hyd- rogeologischen Studien und wurde unter der Berücksichtigung von Grundwasservorkommen und weiteren Beurteilungskriterien erarbeitet. Sie wird viermal jährlich anhand neuer Erkennt- nisse aktualisiert. Auswertungen der Erdwärmesondenkarte zeigen, dass in rund 40 Prozent des Siedlungsgebiets im Kanton Bern Erdwärmesonden erstellt werden können. Damit kann
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das theoretische Potenzial für Erdwärmesonden im Kanton Bern bereits heute verlässlich ein- geschätzt werden. Zudem ist für die Erstellung von Erdwärmesonden letztlich ausschliesslich die Erdwärmesondenkarte massgeblich und nicht eine Potenzialkarte. Eine zusätzliche Kartie- rung des Potenzials von Erdwärmesonden ist somit unnötig und wäre nur mit vermeidbaren Mehrkosten verbunden.
2. Es existieren keine internen Richtlinien, die den Einbau vertikaler Geothermiesonden betref- fen. Die Bewilligungspraxis im Kanton Bern entspricht grösstenteils der eidgenössischen Ge- wässerschutzgesetzgebung und den entsprechenden Vollzugshilfen des Bundes und ist – wie einleitend ausgeführt – grosszügig.
Im Übrigen ist der vom Motionär angestellte Vergleich mit den Geoportalkarten der Nachbarkan- tone nicht aussagekräftig. Im Berner Jura werden deutlich mehr Quellen für die lokale, regionale und sogar überregionale Trinkwasserversorgung genutzt, als etwa in den Kantonen Neuenburg oder Jura. Deshalb ist auch der Anteil derjenigen Flächen entsprechend grösser, die mit Grund- wasserschutzzonen belegt sind und für Erdwärmesonden nicht in Frage kommen können.
An den Grossen Rat