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Archiv "UDI – Unique Device Identification: Eindeutige Identifikation von Medizinprodukten" (10.10.2014)

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A 1760 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 41

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10. Oktober 2014

UDI – UNIQUE DEVICE IDENTIFICATION

Eindeutige Identifikation von Medizinprodukten

Durch maschinenlesbare eindeutige Produktnummern werden Medizinprodukte leichter rückverfolgbar.

Das trägt mit dazu bei, die Patientensicherheit zu erhöhen.

U

DI steht für „Unique Device Identification“ und bezeich- net ein System zur eindeutigen ma- schinenlesbaren Identifikation von Medizinprodukten. Das UDI-Sys- tem wurde von den Gesetzgebern in den USA, Europa, einigen asiati- schen und anderen Ländern initi- iert. Es soll die Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten sicherstel- len, also zur Patientensicherheit beitragen. Darüber hinaus birgt das UDI-System vielfältige Vorteile für Praxis und Klinik.

USA als Vorreiter

In den USA ist das UDI-System ab 24. September 2014 gesetzlich vor- geschrieben, das heißt, jeder Her- steller, der in die USA liefert, muss seine Produkte mit einer UDI-kon- formen Produktkennung versehen.

Für Europa unterliegt das UDI-Sys- tem bereits den Verfahrensregeln des Europaparlamentes und des Ra- tes. Mit Inkrafttreten der neuen eu- ropäischen Gesetzgebung für Medi- zinprodukte soll es noch in diesem Jahr beschlossen werden. Anschlie- ßend übernimmt die Europäische Kommission die Einführungsproze- dur von UDI.

Technisch handelt es sich dabei um exakte Vorgaben für die eindeu- tige Produktidentifikation per Text und Barcode und für den Eintrag der Produktstammdaten in eine zentrale Datenbank. UDI ist kein neuer Bar- code, sondern ein Konzept, das auf Codestrukturen nach ISO-Standards zurückgreift. Als Codearten werden lineare Barcodes oder DataMatrix verlangt. Radiofrequente Funktech- nologie (RFID) ist als zusätzliche Option für die Zukunft vorgesehen.

Code inhalte sind Herstellerken- nung und Produktreferenz sowie die

Variablen mit Verfallsdatum, Los- nummer, Seriennummer, Produkti- onsdatum, ausgewählt entsprechend der Produktklasse. Die Dateninfor- mation kann im Barcode unterschied- lich geschrieben werden. Das UDI- System benennt zurzeit den „Health Industrie Bar Code (HIBC)“, den GS1-Code (vormals EAN) und den ISBT 128-Code für Blutprodukte und Gewebe. Die Unterschiede lie- gen vor allem in der Referenzierbar- keit zwischen der Produktreferenz und dem Inhalt im Code.

Für Hersteller, und damit auch für die Anwender in Praxis und Kli- nik, die mit dem HIBC-Code arbei- ten, bedeutet UDI keine Umstel- lung, denn die Artikelnummer als Referenz (REF) zum Produkt kann gleichlautend in Text, Code und Datenbank alphanumerisch und 2-

bis 18-stellig bleiben. Bei Verwen- dung des GS1-Systems ist zu be- achten, dass dazu in der Regel zwei Nummernkreise je Produkt mar- kiert werden, nämlich die Artikel- nummer als REF im Text und zu- sätzlich im Code die Zweitreferenz mit 3- bis 5-stelligem Nummern- raum plus Herstellerkennung.

Weniger Fehler

Barcode-Technik ist schnell, ver- meidet manuelle Eingaben und da- mit Fehler. Noch sind Medizinpro- dukte nur zum Teil mit Barcode ausgestattet. Die Gesetzesvorgabe wird diese Situation maßgeblich verbessern. Zusätzlich werden auch Stammdaten durch das UDI-Sys-

tem öffentlich zugänglich. Das Scannen der Medizinprodukte vom Wareneingang über Lager und Ver- brauch werden die Beschaffungs - abläufe optimieren helfen und Do- kumentationen und Zuordnungen vereinfachen.

Darüber hinaus lassen sich durch das Scannen interne Abläufe opti- mieren, zum Beispiel beim Hygiene- prozess etwa zur Sterilisation von chirurgischen Instrumenten. Eine UDI mit Seriennummer, bereits vom Hersteller auf dem Instrument aufgebracht, ermöglicht die auto- matisierte Dokumentation der Ste- rilisation und die Verifikation, dass und wann eine Sterilisation erfolgt ist. Die Methodik „Scannen statt Schreiben“ für diese Zwecke zieht überall dort ein, wo viel „Material“

dokumentiert werden muss. Ebenso können Lieferscheine beispielswei- se mit dem DataMatrix markiert werden. Damit kann der Inhalt ei- ner Lieferung mit „einem Scan“ er- fasst werden, einschließlich doku- mentationspflichtiger Daten für die Rückverfolgbarkeit.

Auch die Pharmaindustrie ver- folgt die Entwicklungen mit Inter - esse. Die Informationsstelle für Arz- neispezialitäten, die für die Pharma- zentralnummer (PZN) verantwort- lich ist, hat das PZN-System bereits

erweitert und als IFA-Coding-Sys- tem mit Verfallsdatum, Losnummer und Seriennummer versehen. Dies ermöglicht das packungsgenaue Führen der Medikamente ein- schließlich der Verifizierung als Pla- giatschutz und funktioniert bereits im Pilotprojekt mit ausgewählten Teilnehmern der Versorgungskette.

UDI ist damit der „Trigger“ für die konsequente Nutzung des Bar- codes zur automatisierten Datener- fassung mit dem Scanner, um die Sicherheit und Effizienz in den Ver- sorgungsprozessen bis hin zum Arzt

zu erhöhen.

Heinrich Oehlmann, EHIBCC-D, Naumburg Saale, Obmann im DIN-NIA 31 AutoID, E-Mail: Heinrich.Oehlmann@hibc.de, www.hibc.de

Das UDI-System soll die Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten sicherstellen, also zur Patientensicherheit beitragen.

Dar über hinaus birgt es vielfältige Vorteile für Praxis und Klinik.

T E C H N I K

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