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Aufgrund des Universitätsgesetzes 2002 und der daraus resultierenden Satzung der TU-Graz ist die Mitbestimmung der Studierenden so gut wie abgeschafft.

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sogar noch ein wenig höher.

Forschungskooperationen ImAuswertungszeitraum 0 1.01.2000 bis 12. Mai 2004 hatte die Fakultät 117 laufende bzw. abgeschlos- sene Forschungsprojekte mit TU Graz externen Partnern. Insgesamt waren bzw. sind an diesen 1I 7 Forschungsprojekten 361 externe Einrichtungen als Partner beteiligt.

Die Kooperationspartner, Univer- sitäten, Forschungseinrichtungen

----.

~ --

österreich _DeUlscl~and0 UK _ SChweden 0Niederlande _ USA

atlde/wirtschaftsmonitor_ tug. thm).

Die Größenverhältnisse spiegeln ein ähnliches Bild wider. Auch TU Graz weit nutzen Großunternehmen Ab- schlussarbeiten häufiger als KMU.

Die Herkunft der Kooperationspart- ner zeigt auch deutlich, welch hohen Stellenwert die TU Graz fiir Graz, GU und die Steiermark als Ganzes hat: TU Graz weit kommen 61 % der Partner aus der Steiermark, tur die Fakultät Elektrotechnik und Infor- mationstechnik ist der Prozentsatz

oSpanien _lafien _ ScllNeiz 0 sonstige

und Unternehmen, kommen aus rund 30 verschiedenen Ländern. Die Grafik zeigt eine Übersicht über die Herkunft der Partner, wobei hier auch Doppelzählungen inkludiert sind (bspw. Partner, die in mehr als einem Forschungsprojekt mit der Fakultät tur Elektrotechnik undln- formationstechnik involviert sind).

Für Rückfragen bzw. weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die unten angefiihrte Kontakt- person.

Franz Hofer

Projektassistent an der Forschungs-

& Technologieinformation (FTJ)

der TU Graz

Franz.hofer@tugraz.at www.FTJ.TUGraz.at

Nie wieder Mitbestimmen

Aufgrund des Universitätsgesetzes 2002 und der daraus resultierenden Satzung der TU-Graz ist die Mitbestimmung der Studierenden so gut wie abgeschafft.

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Konnten wir nach altem Recht noch in den fiinf Hauptgremien:

• Studienkommission

• Fakultätskollegium

• Habilitationskommission

• Berufungskommi sion

• Institutskonferenz

kräftig mitbestimmen, so ist im aktuellen Universitätssystem die Stimme der Studierenden nicht viel wert.

Kräftig mitbestimmen hieß:

Falls sich die Professoren nicht einig waren, waren es wir Studenten, die

die endgültige Entscheidung trafen.

Insofern hatten wir in vielen Fällen immer das letzte Wort. Aber das wichtigste war die Mitbestimmung nach demokratischen Regeln. Alle betroffenen Gruppen, Professoren, Mittelbau und Studierende wurden in den Entscheidungsprozess gleich- berechtigt miteinbezogen.

Während die lnstitutskonferenzen mit 1.1.2004 aufgelöst wurden, setzen sich die Habilitations- und Beru- fungskomrnissionen folgendermaßen zusammen:

Die Universitätsprofessoren haben darin die Mehrheit, im übrigen gibt

Mai 2004

das Gesetz nur noch vor, dass ihr mindestens eine Studierende oder ein Studierender anzugehören hat.

Für die Studienkommission und das Fakultätskollegium gibt es neue Or- gane, denen die Entscheidungskraft genommen ist, sie haben lediglich beratende Funktion. Die Studienkom- mission ist zu einem Arbeitskreis degradiert worden.

Arbeiten ja, entscheiden nein. Aus dem Fakultätskollegium wurde ein ,,Fakultätstreffen", bei dem die Studi- erenden ihre Sorgen vorbringen können.

Fragt sich nur, wer diese dann ernst nimmt und in den Entscheidungspro-

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zess eingliedert?

Die Eingliederung von Studierenden und Mittelbau in die neuen Gremien nach UG2002 ist bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Professorenrnehr- heit eine reine Alibiaktion.

Betrachtet man die Entwicklungen an den österreichischen Universitäten, fallen mir immer wieder die Fahnen

ein, die bei der ersten Demonstration gegen das UG2002 am 22.4.2002 an der Karl Franzens Universität aufge- hängt wurden:

"Ein Volk, Ein Reich, Ein Unirat"

Diese Aktion war mit Sicherheit eine extreme Darstellung der Situation, Tatsache ist jedoch, dass durch die fehlende Mitbestimmung von Studi-

erenden und Mittelbau, die Demokra- tie aus den Universitäten ausgezogen ist und Entscheidungen in Zukunft monokratisch von den Professoren und vom Universität rat getroffen werden. - Dank sei Gehrer.

www.unigesetz.at Jobannes Pebam jpeham@sbox.tugraz.at

Eine der letzten

Berufungskommissionen nach altem Gesetz

Die Berufungskommission Medizintechnik nach UOG93 wird dieses Sommersemester abgeschlossen. Das Verfahren ist im Laufen und ist eines der letzten in dem Studierende mitbestimmen können.

Grundsätzlich beschäftigt sich eine Berufungskomrnission damit, aus ei- ner gewissen Anzahl von Bewerbern fiireine Stelle eines Universitätspro- fessors/einer Universitätsprofessorin den Bewerber auszuwählen, der nach Ansicht der Kommission am besten geeignet ist.

Einberufen wird die Berufungskom- mission mit der Konstituierenden Sitzung, in der auch der Vorsitzende gewählt wird. Der nächste Schritt ist das Verfassen eines passenden Au chreibungstextes, der möglichst bald veröffentlicht wird.

ach einer von der Kommission festgelegten Bewerbungsfrist, wird in einer weiteren Sitzung entschieden welche Bewerber zu einem Vortrag mit anschließendem Interview einge- laden werden. Nach diesen Vorträgen ist es Aufgabe der Kommission sich auf einen DreiervorschJag zu einigen.

Das bedeutet, dass die drei besten mit Reihung ausgewählt werden. Dies hat .den Sinn, dass bei einer Absage des ersten Kandidaten automatisch der zweite ausgewählt wird. Analoges giltfiirden dritten Kandidaten.

Im Mitteilungsblatt vom 21. Jänner

2004 wurde die Stelle eines Uni- versitätsprofessors/einer Universi- tätsprofessorin für Medizintechnik ausgeschrieben. Die Ausschreibung beinhaltet grund ätzlich folgende An- forderungen an die Bewerberlnnen:

• Forschung:

Bioanalytik, Biomedical Instru- mentation, Biomedizinische Bild- gewinnung, Biosensoren, Mikro- systemtechnik, Bionanotechnologie, Monitoring.

• Lehre:

Grundlagen der Biomedizinischen Technik, Labordiagnostik, Medizini- sche Elektronik, Modellierung und Simulation, nichtinvasive diagnosti- sche Messtechnik, Sensorik, Teleme- dizin, Molecular imaging.

Anstellungserfordernisse sind:

I.eine der Verwendung entspre- chende, abgeschlossene, inländi- sche oder gleichwertige ausländi- sche Hochschulbildung;

2. die pädagogi che und didaktische Eignung;

Mai 2004

3. die Eignung zur Führung einer Universitätseinrichtung;

4. der achweis der Einbindung in die internationale Forschung;

5. der achweis einer außeruni- versitären Praxis oder über die Einwerbung von DrittmitteLn.

In der letzten Sitzung wurden die Kandidaten ausgewählt, die zu de- taillierteren Vorstellungsvorträgen und Interviews eingeladen werden.

Die Vorträge, nach denen der Dreier- vorschlag ausgearbeitet wird, finden Anfang Juni statt,.

Wenn alles klappt, haben wir im Wintersemester bereits einen neuen Universitätsprofessor / eine neue Universitätsprofessorin für Medi- zintechnik.

Weitere Informationen:

Mitteilungsblatt der TU-Graz:

http://mibla.tugraz.atl

Jobannes Pebam jpeharn@ box.tugraz.at

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