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1. Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/2003 - Ausgegeben am 01.10.2002 - 1. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

1. Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002

Mit heutigem Tag ist das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) in Kraft getreten.

Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes werden an Universitäten gemäß § 121 Abs. 25 Universitätsgesetz 2002 voll wirksam.

Als erster Implementierungsschritt ist die Konstituierung eines Gründungskonvents mit nachstehenden Agenden vorgesehen:

• Festlegung der Größe des Senates

• Beschlussfassung einer provisorischen Satzung einschließlich einer Wahlordnung für den Senat

• Festlegung der Größe des Universitätsrates und Vornahme der Bestellung von Mitgliedern des Universitätsrates

• Ausschreibung der Wahl des Rektors und Vorlage eines Dreiervorschlages für die Wahl des Rektors

Nach Erlassung einer Wahlordnung für alle Gründungskonvente durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird umgehend mit der Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 an der Universität Wien begonnen.

Der Rektor:

Winckler

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