Influenzapandemie
Zu dem Beitrag „Sachliche Diskus- sion statt Panikmache“ von Dr. med.
Eva A. Richter-Kuhlmann in Heft 49/2005:
Rechtzeitige Impfung empfohlen
Solange sich der nationale In- fluenza-Pandemieplan (Teil I–III) und das „Flussdiagramm- Vorgehen bei V.a. aviäre Influ-
enza“ mehr mit Probentrans- port, Meldewegen, Aufbau verschiedener Surveillancesy- steme und Surveys beschäfti- gen, um damit Geld zum Aus- bau von Laborressourcen zu besorgen, wird wohl eine wirk- same frühzeitige Eindämmung eines pandemiefähigen Virus nicht stattfinden. Der große logistische Aufwand und die finanziellen Ausgaben fordern ja geradezu – zur Rechtferti- gung – eine Pandemie. Und
dann schreiben auch noch Herr Hoppe und Mitarbeiter, dass die Eigenbevorratung von antiviralen Arzneimitteln in erheblichem Maße in der individuellen Entscheidung des Patienten liegt und von diesem getroffen werden muss. Da frage ich mich als Allgemeinmediziner, warum diese Substanzen nicht gleich over-the-counter im Super- markt dargeboten werden. Ich selbst empfehle niemandem, das Medikament zu Hause zu bevorraten. Im Zusammen- hang mit der Jod-Einnahme nach dem Tschernobyl-Gau, im Zusammenhang mit der Ausbreitung der antibiotika- resistenten Keime in der Landwirtschaft und im Zu- sammenhang mit Resistenz- entwicklungen bei Malaria gibt es einige gute Beispiele, weshalb Medikamente nur nach strenger Indikationsstel-
lung durch einen Arzt verord- net werden sollten. Wie die fast schon vergessene SARS- Infektion gezeigt hat, kann man die durch Tröpfchenin- fektion übertragbaren Krank- heiten hervorragend durch Mundschutz und Händedesin- fektion verhindern – jeder Einzelne kann dadurch aktiv und preiswert seine eigene Ansteckung vermeiden. Ich empfehle allen Kindergarten- kindern, Schülern, Studenten, Kindergärtnern, Lehrern, Do- zenten, Professoren, Köchen, Kellnern, Barmixern, Türste- hern, . . . Politessen, Street- workern, Sozialarbeitern, dem Pflegepersonal, Altenpflegern, Austrägern von Essen auf Rä- dern, Zahnärzten, Kollegen und allen Patienten, die Tami- flu für ihre Hausapotheke ver- langen, die rechtzeitige Imp- fung gegen Influenza, HiB und Pneumokokken, und wenn der B R I E F E
Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.
LESERZUSCHRIFTEN
humanpathogene H5N1-Virus kommt, notfalls den Mund- schutz und die Händedesin- fektion.
Tilmann Luppold (MSc), Neckarhauser Straße 79, 68535 Edingen-Neckarhausen
Was im Pandemieplan fehlt
Die deutsche Ärzteschaft wei- gert sich zu Recht, Prioritäten festzulegen, welche Patienten- gruppen im Falle einer Pande- mie vorrangig therapiert wer- den. Wurde dies tatsächlich von ihr verlangt? Die Diskus- sion ist falsch aufgezäumt, wie denn auch der Pandemieplan, von dem hier die Rede ist, so lange kein Plan ist, wie keine realistischen bzw. akzeptablen Vorschläge für dessen Umset- zung gemacht werden können.
Für die Therapie der bereits Erkrankten müssen ausrei- chend Virostatika bevorratet werden. Punkt. Die Kosten für die Behandlung sind von den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen zu tragen. Die Bevorratung für den Pandemiefall hat der Staat im Rahmen der Katastro- phenvorsorge sicherzustellen.
Wer mehrere Hundert Millio- nen für einen veralteten Pockenimpfstoff ausgibt, von dem kann man verlangen, dass er für den weitaus wahrschein- licheren Fall einer Influenza- pandemie die notwendigen Mittel freimacht . . . Die Ko- sten hierfür müssen nicht zwangsläufig unermesslich hoch sein, man könnte bei- spielsweise an ein Umlagever- fahren denken, bei dem in ei- nem Steady State eine ausrei- chende Menge an Grundsub- stanz beim Hersteller eingela- gert wird, aus deren Bestand dann sukzessive für den lau- fenden Verbrauch in interpan- demischen Zeiten Arzneimit- tel konfektioniert und laufend ergänzt werden. Der Engpass besteht im Pandemiefall nicht bei der Konfektionierung des Arzneimittels, sondern bei der Herstellung und Beschaffung der Grundsubstanz. Die ent- scheidende Frage, die in einem Pandemieplan, der seinen Na-
men verdient, beantwortet werden muss, ist die der Pro- phylaxe, sowohl für einen po- tenziellen Impfstoff als auch für Neuraminidasehemmer . . . Die Frage, für welche Perso- nengruppen eine Prophylaxe notwendig und sinnvoll ist, ist keineswegs unethisch und durchaus auch von der Ärzte- schaft zu beantworten. Hier gilt es in erster Linie, Angehö- rige besonders gefährdeter, im Pandemiefall aber auch zu- gleich zur Versorgung der Er- krankten und zur Gewährlei- stung der öffentlichen Sicher- heit besonders benötigte Be- rufsgruppen zu schützen und arbeitsfähig zu erhalten (medi- zinisches Personal, Angehörige von Feuerwehr und Polizei etc.). Für diesen Schutz zu sor- gen, sollte als eine Frage des Arbeitsschutzes zur Fürsorge- pflicht des jeweiligen Arbeit- gebers bzw. Dienstherren gehören und in dessen Interes- se liegen, wie jetzt bereits die Hepatitis-B-Impfung für Be- schäftigte im Gesundheitswe- sen oder die Bereitstellung entsprechender Schutzklei- dung und Atemmasken . . . Ein wichtiger Arbeitgeber im Ge- sundheitswesen ist übrigens die deutsche Ärzteschaft . . . Dr. med. Rüdiger Fock,Saarstraße 13, 12161 Berlin
Zu der Bekanntgabe der Bundesärz- tekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung „Saisonale Influ- enza, Vogelgrippe und potenzielle In- fluenzapandemie“ in Heft 49/2005:
Panikmache zum Werbezweck
. . . Die Studien zu den Neura- minidasehemmern sind äu- ßerst dünn, das belegt auch die Stellungnahme des Arzneimit- teltelegramms 2005, Jg. 36, No.
7. Hier wird darauf hingewie- sen, dass Daten zum Einfluss von Neuraminidasehemmern auf die Sterblichkeit von Grip- pekranken fehlen, die WHO- Beurteilung hinsichtlich der Senkung der Mortalität als
„möglich“ beurteilt und eine Verringerung schwerer Sekun- därkomplikation wie Lungen- entzündung nicht ausreichend
belegt ist . . . Die meisten mei- ner niedergelassenen Kollegen haben keine oder zumindest keine positiven Erfahrungen mit „Tamiflu“ gemacht. Die in der Literatur und Medien immer wieder zitierte Morta- lität von 58 Fällen bei 113 Er- krankungen (Vortrag Dr.
Leidl, September 2005, Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Köln) im asiatischen Raum ist statistisch, insbeson- dere unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der Lebensart, irrelevant. Es han- delt sich hier um eine kam- pagnenartig vorgetragene Panikmache, die lediglich zu einem Großeinkauf des Neuraminidasehemmers „Ta- miflu“, eines Medikaments mit placeboartiger Wirkung und kurzem Verfallsdatum, führen sollte bzw. schon geführt hat.
Alleine von den deutschen Gesundheitsbehörden wurden dafür 300 Millionen Euro ausgegeben. Das Geld hätte man besser z. B. für die Erd- bebenhilfe in Pakistan ver- wenden können. Die Kam- pagne wird jetzt auch von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesver- einigung wie erwartet unter- stützt. Der Ankauf von „Ta- miflu“ für nur „zehn Prozent der Bevölkerung“ wird kriti- siert und für 20 Prozent emp- fohlen . . .
Dr. med. Erwin Esch, Margaretastraße 8, 50827 Köln (Ossendorf)
Erstaunliche Äußerung
. . . Ärzte werden von ihren Patienten zunehmend gebe- ten, zur Eigenbevorratung antivirale Mittel (wie etwa Oseltamivir) prophylaktisch auf Privatrezept zu verschrei- ben. Dieser Wunsch wird in der gemeinsamen Mitteilung unter Punkt 4.4.3 nun wie folgt kommentiert: „Eine sol- che Form der Bevorratung unterliegt in erheblichem Maß der individuellen Ent- scheidung des nachfragenden Patienten und muss von die- sem geprüft und getroffen werden. Aufgabe des Arztes ist es dabei, seiner Sorgfalts- und Aufklärungspflicht nach- zukommen und ggf. mit dem Patienten zu vereinbaren, vor Einnahme des Präparates mit dem Arzt nochmals Kontakt aufzunehmen, um so dem An- liegen einer gezielten, stren- gen Indikationsstellung und adäquater Einnahme gerecht zu werden.“ Eine erstaunli- che Äußerung, mit der sich die Spitzenorganisationen der deutschen Ärzteschaft funda- mental von anders lautenden Empfehlungen durch interna- tional ausgewiesene Experten (-vereinigungen) abheben!
Aber ist es denn glaubwürdig, dass „eine gezielte, strenge Indikationsstellung und adä- quate Einnahme“ gewährlei- stet werden kann, wenn Mo- nate bis Jahre zwischen einer
„gegebenenfalls“ getroffenen A
A180 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 4⏐⏐27. Januar 2006
B R I E F E
Aufwendige Schutzmaßnahmen in Schanghai 2003: Um SARS-Verdachts- fälle herauszufiltern, wird bei Pendlern die Temperatur gemessen.
Foto:dpa