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Trifft es zu, dass Eltern, deren Kinder sich in Strafgefangenschaft oder im Massnahmenvollzug befinden, weiterhin Kinderzulagen erhalten? 2

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I 064/2010 JGK

Interpellation

Kast, Bern (CVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 24.03.2010

Erhalten Eltern, deren Kinder sich in Strafgefangenschaft befinden, auch Kinderzulagen?

Nach ersten Abklärungen erhalten Eltern von straffälligen Jugendlichen im Kanton Bern auch dann Kinderzulagen, wenn sich diese Jugendlichen in Strafgefangenschaft oder im Massnahmenvollzug befinden. Dies ist aus mehreren Gründen störend. Wessen Kinder vom Staat ernährt, untergebracht und allenfalls erzogen/ausgebildet/therapiert werden, der soll nicht noch zusätzlich dafür staatliches Geld kriegen - immerhin sind die Kinder nicht mehr bei den Eltern zu Hause und liegen ihnen folglich auch nicht mehr auf dem Portemonnaie. Zudem ist es nicht einsichtig, weshalb Eltern, die bei der Erziehung ihrer Kinder womöglich gravierende Fehler begangen haben, vom Staat noch Geld bekommen sollen, während ihr Kind im Freiheitsentzug sitzt.

Der Regierungsrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

1. Trifft es zu, dass Eltern, deren Kinder sich in Strafgefangenschaft oder im Massnahmenvollzug befinden, weiterhin Kinderzulagen erhalten?

2. Wenn ja, wie stellt sich die Regierung dazu?

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