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Insbesondere ist in der Rubrik «Nationale Inventare und Schutzgebiete» das Kriterium des zusätzlichen Abstands von mindestens 200 m zu streichen

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M 259/2008 BVE 11. März 2009 BVE C Motion

0457 Früh, Lamboing (EDU)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.09.2008

Aktualisierung des Windenergiekonzepts

Der Grosse Rat des Kantons Bern lädt die Bundesbehörden mit einer Standesinitiative ein, das Windenergiekonzept vom August 2004 zu überprüfen:

A. Es ist zu restriktiv, da es die Nutzung zahlreicher Windvorkommen verhindert.

B. Insbesondere ist in der Rubrik «Nationale Inventare und Schutzgebiete» das Kriterium des zusätzlichen Abstands von mindestens 200 m zu streichen.

C. Die Standorte sind zu überprüfen — beim Standort Nr. 105 «Prés de Macolin Derrière» handelt es sich beispielsweise um eine Landwirtschaftszone mit zahlreichen Wochenendhäusern, während der 1,8 km entfernte und unbewohnte Mont Sujet im Norden nicht berücksichtigt wurde.

D. Das Verbot, auf dem Jurahauptkamm Windkraftanlagen zu installieren, muss aufgehoben werden.

Begründung:

Der Grosse Rat hat 2006 die Energieziele verabschiedet. Zahlreiche Akteure, welche die vereinbarten Ziele erfüllen möchten (d.h. Erzeugen von elektrischer Energie ohne Feinstaubemission und ohne CO2), werden mit den nationalen Inventaren und Schutzgebieten konfrontiert. Zusätzliche Abstände von 200 m umgeben diese Schutzinventare. Ausserdem bestehen Mindestabstände zu den besiedelten Gebieten und zu den Wäldern. Alle diese Zonen überlagern sich und verhindern letztlich die Realisierung der kantonalen Ziele. Die Inventare und Schutzzonen werden von Verbänden oder Lobbys auf eidgenössischer Ebene erstellt.

Im Berner Jura gibt es zahlreiche potenzielle und sehr rentable Standorte, die einen grossen Teil der angestrebten regionalen Energieunabhängigkeit sicherstellen könnten.

Die meisten Kämme unserer Hügel wurden teilweise ins Inventar der Trockenwiesen der Schweiz aufgenommen. Der zusätzliche Abstand von 200 m schliesst aber zahlreiche Möglichkeiten zur Nutzung des Windvorkommens aus.

Die Berechtigung von Schutzgebieten ist zwar anerkannt, sie dürfen aber keine Projekte verhindern, die das Wohl und den Schutz der Bevölkerung, einen reibungslos funktionierenden öffentlichen Verkehr, eine blühende Wirtschaft und die Energieautonomie zum Ziel haben.

Unsere Nachbarländer haben einen grossen Vorsprung bei der Entwicklung von Alternativenergien, während entsprechende Projekte in der Schweiz stagnieren. Die Herren Putin und Gaddafi haben uns gezeigt, wie wichtig die Energieunabhängigkeit eines

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Landes ist. Naturgas und Öl werden spontan als wirtschaftliche Waffen eingesetzt, um politischen Druck zu erzeugen. Die Neutralität und die Meinungsäusserungsfreiheit sind ausdrücklich bedroht, solange wir in Bezug auf die Energie nicht unabhängig sind. Dies ist ein vorrangiges Ziel, das es so schnell wie möglich zu erreichen gilt!

Nach einem Spitzenpreis von 136 Franken pro 100 Liter liegt der Ölpreis gegenwärtig bei 113 Franken pro 100 Liter. Das sind drei- bis viermal mehr als noch vor vier Jahren. Der Ölpreis hat sich im vergangenen Jahr schlicht verdoppelt, und dies ohne genaue Gründe, abgesehen von Spekulationen. Unsere Bevölkerung ist allen möglichen Tendenzen eines unkontrollierbaren Marktes ausgesetzt. Der Preis könnte sich bis in einem Jahr erneut verdoppeln, ohne dass irgendjemand von der Regierung etwas dagegen tun könnte.

Die Energieunabhängigkeit ist daher eine ebenso wichtige nationale Aufgabe wie die Landesverteidigung. Es geht darum, die Hindernisse für eine rasche Nutzung der wichtigen Windvorkommen im Berner Jura auf ein Minimum zu beschränken. Der Bevölkerung und der Wirtschaft stünde dann auf eine eigene, einheimische, jederzeit verfügbare und erneuerbare Energie zur Verfügung.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 20.11.2008

Antwort des Regierungsrates

Wie in der Antwort zur Motion Häsler (188/2008) ausgeführt, geht auch der Regierungsrat von einem nutzbaren Windkraftpotenzial im Kanton Bern aus. Die Energiestrategie 2006 sieht einen entsprechenden Ausbau vor und die planerischen Grundlagen in Form eines

"Sachplans Energie" werden zurzeit erarbeitet. Dessen richtplanrelevante Inhalte sollen bis zum Jahre 2010 in den kantonalen Richtplan nach Art. 5 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung übergeführt werden.

Die Einreichung einer Standesinitiative im Sinne des Motionärs ist jedoch aus den folgenden Gründen wenig sinnvoll:

• Die drei Bundesämter für Energie, Umwelt und Raumentwicklung haben in ihrem

"Konzept Windenergie Schweiz" aus dem Jahre 2004 festgehalten, sie wollten einen geordneten Ausbau der Windenergie, der einen substanziellen Beitrag zu den Zielen von

EnergieSchweiz liefere und den Anliegen des Landschafts- und Umweltschutzes Rechnung trage. Im Interesse einer Konzentration der Windenergieanlagen wurden durch Bund, Kantone, Energiewirtschaft und Umweltorganisationen gemeinsam Kriterien für die Standortwahl von Windparks an Orten mit genügendem Windkraftpotenzial vorgeschlagen. Diese Grundhaltung entspricht derjenigen des Regierungsrates, der ebenfalls die Konzentration von Windkraftanlagen an geeigneten Standorten befürwortet.

• Das "Konzept Windenergie Schweiz" ist eine Arbeitsgrundlage. Es ist keine verbindliche Planung im Sinne der Raumplanungsgesetzgebung und kann auch nicht – wie in der Motion dargestellt – die Nutzung zahlreicher Windvorkommen verhindern oder die Installation von Windkraftanlagen auf dem Jurahauptkamm verbieten.

• Seit der Veröffentlichung des "Konzepts Windenergie Schweiz" sind die Windenergieanlagen technisch weiter entwickelt und besser an Standorte mit mittleren Windgeschwindigkeiten angepasst worden. Anhand eines verbesserten Windmodells für die Schweiz müssen viele Standorte, die 2004 noch als windschwach galten, neu beurteilt werden. Zudem haben sich durch das neue Instrument der kostendeckenden Einspeisevergütung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Windenergie verbessert. Dies hat einerseits in kurzer Zeit zu einer grossen Anzahl von

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Windenergieprojekten geführt. Andererseits hat diese Entwicklung auch die

Notwendigkeit einer

übergeordneten, interkantonalen Koordination aufgezeigt.

• Aus diesen Gründen und im Sinne einer Weiterentwicklung und Ergänzung des

"Konzepts Windenergie Schweiz" haben die Bundesämter für Energie, Umwelt und Raumentwicklung unter Einbezug der kantonalen Umwelt- und Raumplanungsfachstellen die "Empfehlung zur Planung von Windkraftanlagen"

erarbeitet. Auch diese Empfehlung hat keine verbindliche Wirkung und dient primär der kantonsübergreifenden, übergeordneten Koordination der zahlreichen Windenergieprojekte nach einheitlichen Grundsätzen. Sie informiert die kantonalen, regionalen und kommunalen Fachstellen sowie die Investoren, Planer und weitere Interessierte über die möglichen raumplanerischen Verfahren und die anzuwendenden Kriterien bei der Standortwahl für Windkraftanlagen.

• Das "Konzept Windenergie Schweiz" braucht somit nicht mehr überprüft zu werden, sondern wurde mit der neuen anwendungsorientierten "Empfehlung zur Planung von Windkraftanlagen" des Bundes bereits weiterentwickelt und ergänzt. Eine Standesinitiative zur Überarbeitung des Windenergiekonzepts hätte keinen Nutzen für die Windenergieproduktion in der Schweiz.

Antrag Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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