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Archiv "Hochschulfinanzierung: Kabinett will das Grundgesetz ändern" (15.06.2012)

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A 1206 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 24

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15. Juni 2012 Die schwarz-gelbe Koalition bleibt

bei ihren Plänen für eine modera- te Anhebung des Rehabudgets ab 2017. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Klei- ne Anfrage der grünen Bundestags- fraktion hervor (Drucksache 17/

9490). Die Erhöhung ist aus Sicht der Regierung ausreichend. „Die vorgesehene Regelung berücksich- tigt den demografisch bedingten temporär erhöhten Rehabedarf in angemessener Weise“, heißt es. Be- vor man zusätzliche Mittel bereit- stelle, seien Effizienzreserven in der Rehabilitation der Rentenversi- cherung zu nutzen.

Biggi Bender (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Haltung als enttäuschend. Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen zur Rehabilitation angewiesen seien, steige. „Das Rehabudget wird dem nicht mehr gerecht, da es nicht am Bedarf, sondern an der voraussicht- lichen Bruttolohnentwicklung ori- entiert ist“, kritisierte sie. 2010 sei es nahezu ausgeschöpft gewesen.

Für 2011 sei mit einem vollständi- gen Verbrauch zu rechnen.

Die Regelungen zum Rehabud- get sind Teil des Entwurfs für ein

„Gesetz zur Anerkennung der Le- REHABILITATION

Regierung hält an Plänen zum Rehabudget fest

bensleistung in der Rentenversiche- rung“. Es sieht vor, dass sich die Ausgaben für Reha künftig nicht mehr allein an den Bruttolöhnen orientieren. Hinzu kommt ein De- mografie-Faktor. Demnach steigen

Bundesforschungsministerin An- nette Schavan (CDU) möchte das Grundgesetz ändern und damit das umstrittene Kooperationsverbot lo- ckern. Dieses steht seit der Födera- lismusreform 2006 im Grundgesetz und untersagt dem Bund, wissen- schaftliche Einrichtungen, Hoch- schulen und Schulen dauerhaft fi- nanziell unterstützen. Rückende- ckung erhielt die Ministerin dabei jetzt vom Kabinett, das die dazu notwendige Änderung des Grund- gesetzes am 30. Mai absegnete.

Nach Ansicht der Regierung soll der Bund künftig die Möglichkeit bekommen, nicht nur wie bisher zeitlich begrenzte Projekte an Hoch- HOCHSCHULFINANZIERUNG

Kabinett will das Grundgesetz ändern

schulen zu fördern oder nur wissen- schaftliche Einrichtungen außer- halb von Hochschulen mit Geld zu versorgen – wie beispielsweise die Exzellenzinitiative oder den Hoch- schulpakt –, sondern auch dauerhaft Einrichtungen und Vorhaben an Hochschulen zu fördern.

Schavan wirbt dazu jetzt bei Op- position und Ländern für die Pläne, stößt allerdings auf wenig Zustim- mung. Im Bundestag und Bun - desrat ist für die geplante Grund - gesetzänderung eine Zweidrittel- mehrheit nötig. Der Bundesrat soll sich Mitte September erstmals mit den Plänen befassen, der Bundes-

tag im Oktober. ER

die Mittel für medizinische und be- rufliche Rehabilitation der Deut- schen Rentenversicherung erstmals 2017 um 100 Millionen Euro. Das Kabinett soll dem Entwurf noch vor der Sommerpause zustimmen. BH

Schwarz-Gelb sieht noch Effi- zienzreserven: Die Ausgaben für Reha- bilitation sollen nur leicht steigen.

Foto: dpa

Lehre und For- schung sind Län- dersache. Der Bund

fördert nur zeitlich begrenzte Projekte.

Foto: dpa

Zahl der Woche

2,29

Millionen Menschen erhielten 2010 Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. 2005 waren es 1,95 Millionen.

Quelle: GKV-Spitzenverband

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