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Archiv "GIFTPFLANZEN: Liste mit ungiftigen Pflanzen" (28.03.1991)

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Phardol®

Rheuma- Balsam

Schmerzstillendes,

wärmewirksames Einreibemittel

Stand: November 1990

Zusammensetzung: 100 g enthalten: (2-Hydroxyethyl)-salicylat

(Ethylenglykolmonosalicylat) 2,5 g, Benzylnicotinat 1,5 g, Kiefernnadelöl 10,0g:

Anwendungsgebiete: Bei Erkrankungen der Muskeln, Gelenke und Nerven, für die eine schmerzstillende Wärmebehandlung angezeigt ist: rheumatische Erkrankungen, Arthrosen, Wirbelsäulenerkrankungen (Bandscheibenschäden), Rückenschmerzen, Hexenschuß, Muskelverspannungen (z.B. Steifhals), Schulter-Arm-Schmerzen, Ischias. Bei Sport- und Unfallverletzungen, wie Zerrungen, Prellungen, Stauchungen, soweit kein Bluterguß vorliegt.

Gegenanzeigen: Hautentzündungen, Wunden und Blutergüsse, Überempfindlichkeit auf Nicotinate, Salicylate und Terpene. Bei Schwangeren, Säuglingen und Kleinkin- dern sowie bei Patienten mit vorgeschädigten Nieren darf eine Langzeitbehandlung und eine Anwendung auf großen Flächen nicht erfolgen.

Nebenwirkungen: Bei an sich sehr seltenen Überempfindlichkeiten auf Nicotinate, Salicylate und Terpene können allergische Hautreaktionen auftreten.

Handelsform und Preis: Membran-Tube mit 100 g Balsam, DM 9,80.

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weiterhin ersta ngsfähig

l arguSSlop PHARMA

GIFTPFLANZEN

Zu der Meldung „Aktion Kin- derbaum: Liste von Giftpflanzen"

in Heft 8/1991:

Mangelnde Aufsicht?

Es ist doch wirklich er- staunlich, auf welche Ideen man doch kommen kann, wenn es darum geht, den Müttern die Aufsichtspflicht ihrer kleinen Lieblinge abzu- nehmen. Natürlich darf man da auch vor der Natur und ih- ren kleinen Wundern nicht haltmachen. Alles fängt ganz harmlos damit an, daß an ei- nigen Stellen (wie zum Bei- spiel Spielplätzen, Schulhö- fen, Parks, Gärten etc.) giftige Pflanzen wie Goldregen, Mai- glöckchen, Fingerhut etc.

nicht gepflanzt beziehungs- weise entfernt werden. Das kann man auch so lange ma- chen, bis diese Maßnahme schließlich so ausgedehnt wird — da Kinder bekanntlich überall sein könnten, wo sie eigentlich nicht sein sollten — daß man plötzlich vergessen hat, wo giftige Pflanzen eigent- lich noch sein dürfen. Vor- sichtshalber läßt man sie dann lieber weg, bis es keine dieser giftigen Pflanzen mehr gibt („bis man den letzten Bä- ren geschossen hat . .").

Nun darf man aber auf keinen Fall vergessen, einige andere, für Kinder gefährli- che Gegenstände wie zum Beispiel Herde, Bügeleisen, Putzmittel zu entfernen. Und wie wäre es denn mit Alko- hol, Zigaretten, „ausgewähl- ten Videofilmen" und den vielen „süßen Pillchen", die da so oft herumliegen und die die Mütter ja für ihr Wohlbe- finden benötigen? Ich glaube, die Liste der Vorsichtsmaß- nahmen wäre endlos.

Allerdings gäbe es da noch eine andere Möglichkeit, un- sere kleinen Lieblinge zu be- schützen: die Aufsichtspflicht derer, die sie in die Welt ge- setzt haben — so, wie es unse- ren Müttern, Großmüttern und auch den Tieren bislang fast immer gelang. Wenn man von der Häufigkeit der kindli- chen Gefährdung ausgeht, so

kommen doch wohl mehr Kinder — geboren oder unge- boren — direkt oder indirekt durch ihre Mütter um als durch Goldregen und Finger- hut.

Was schafft man da am be- sten ab?

Liselotte Käfer, Zülpicher Platz 3-5, W-5000 Köln 1

Liste mit

ungiftigen Pflanzen

Vielleicht ist es für den Leser von Interesse nicht nur negativ auf Spielplätzen zu vermeidende Bepflanzungen genannt zu bekommen, son- dern auch positiv solche Bäu- me und Sträucher, die von gärtnerischer Seite aus hier- für empfohlen wurden und toxikologischerseits als unbe- denklich einzustufen sind. Ei- ne solche Liste „Bepflanzung mit ungiftigen Bäumen oder Sträuchern" kann beim Gift- notruf München (0 89) 41 40- 22 11 kostenlos angefordert werden.

Prof. Dr. med. Max von Clarmann, Toxikologische Abt. der II. Med. Klinik der TU München, Ismaninger Straße 22, W-8000 München 80.

VERSICHERUNG Zu dem Leserbrief „Alte Schu- le im praktischen Alltag" von Niels Störmann, in dem er die Kollegiali- tät unter Ärzten anmahnt:

Gleiche Erfahrungen schon früher

Als nicht viel älterer Zahnarzt als Sie, aber als Selbständiger, durfte ich be- reits ordnerweise an Kran- kenhäuser bezahlen, mit nicht gerade kulanten Zah- lungszielen von acht Tagen.

Die dort liquidierenden Ärzte beschränkten sich allerdings noblerweise meist auf niedri- ge Sätze. Was bleibt dann ei- nem Kassen(zahn)arzt ande- res übrig?

Dr. med. dent. Jan. H. Te- pe, Bahnhofstraße 9, W-2720 Rotenburg

Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH D-6200 Wieshaden-Biebrich

A-1036 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 13, 28. März 1991

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