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Archiv "Zahnärzte: Probelauf zum Ausstieg aus der Kassenpraxis" (08.11.1990)

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Embryonenschutz:

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Eine Fülle von Verboten enthält das Gesetz zum Schutz von Em- bryonen, das der Bundestag am 24.

Oktober mit den Stimmen der Koali- tionsfraktionen verabschiedet hat (dazu auch Heft 44, seite eins: „Im Zeichen des Mißtrauens"). Verboten werden:

• Gentransfer in menschliche Keimbahnzellen,

• gezielte Erzeugung menschli- cher Embryonen zu Forschungs- zwecken,

• extrakorporale Befruchtung einer größeren Anzahl menschlicher Eizellen, als für einen einmaligen Behandlungsversuch benötigt wer- den,

• Übertragung von mehr als drei Embryonen innerhalb eines Zy- klus,

• Befruchtung von mehr als drei Eizellen durch intratubaren Ga- metentransfer innerhalb eines Zy- klus,

• Klonen und gezielte Erzeu- gung von Chimären- und Hybridwe- sen aus Mensch und Tier,

• gezielte Festlegung des Ge- schlechts des künftigen Kindes (Aus- nahme: Eine Auswahl der Samenzel- le ist erlaubt, wenn das Kind vor der Erkrankung an Muskeldystrophie vom Typ Duchenne oder einer ähn- lich schwerwiegenden, geschlechts- gebundenen Erbkrankheit bewahrt werden soll),

• Mitwirkung an der Entste- hung sogenannter gespaltener Mut- terschaften, bei denen genetische und austragende Mutter nicht iden- tisch sind, sowie

• Durchführung einer künstli- chen Befruchtung bei einer Frau, die als sogenannte Ersatzmutter bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen.

Die Verbotsliste entspricht im wesentlichen dem Regierungsent- wurf. Der Bundestag hat von sich aus in das Gesetz noch einen Arztvorbe- halt eingefügt. Danach darf nur ein Arzt vornehmen:

1. die künstliche Befruchtung, 2.

die Übertragung eines menschlichen

Embryos auf eine Frau, 3. die Kon- servierung eines menschlichen Em- bryos sowie einer menschlichen Ei- zelle, in die bereits eine menschliche Samenzelle eingedrungen oder künstlich eingebracht worden ist.

Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken und miß- bräuchliche Verwendung von menschlichen Embryonen können mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jah- ren bestraft werden. Bei einem Ver- stoß gegen verbotene Geschlechts- wahl droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bei künstlichen Verän- derungen der menschlichen Keim-

Wenn es nach der Zahnärzte- kammer Nordrhein geht, hat der Countdown für den Ausstieg aus der gesetzlichen Krankenversicherung bereits begonnen. Kammerpräsident Dr. Schulz-Bongert sammelte jetzt rund 400 Zahnärzte um sich, die in einem zweijährigen Programm der Zahnärztekammer konsequent auf den Umstieg zur Privatpraxis ge- trimmt werden sollen. Sein Motto dabei (laut Pressemitteilung der Kammer): Eine Elite tritt aus dem Mittelmaß hervor!

In der dreiseitigen Presseerklä- rung findet sich reichlich starker To- bak. Wer einmal in eine konsequente Privatpraxis integriert war, kann Massenabfertigung nicht mehr oder nur noch unter Schmerzen ertragen, heißt es darin unter anderem. Und weiter: „Die Situation der Zahnärzte interessiert niemanden und mag sie noch so desolat sein, wenn es aber evident wird, daß es den Patienten echt an den Kragen geht, dann wer- den unsere Medien aufmerksam!"

Schulz-Bongert wendet sich mit seinem Initiativkreis umfassende Zahnerhaltung (IUZ) an „alle Kolle- ginnen und Kollegen, die aus der En- ge einer von der GKV fremdbe-

bahnzellen, bei Klonen, Chimären- und Hybridbildung können Frei- heitsstrafen bis zu fünf Jahren ver- hängt werden.

SPD und Grüne hätten ein schärferes Gesetz lieber gesehen.

Aber auch die Koalitionsfraktionen haben an weitergehende Lösungen gedacht. Darauf läßt eine Aussage im Bericht des Rechtsausschusses schließen, wonach „auch ein Gesetz, das eine Gesamtkonzeption zur Re- gelung aller bisher im Zusammen- hang mit den neuen Fortpflanzungs- techniken entstandenen und mögli- cherweise noch entstehenden Pro- bleme enthält", denkbar wäre. Eine solch umfassende Regelung hätte je- doch eine längere Beratungszeit in Anspruch genommen, heißt es lako- nisch in dem Bericht. EB

stimmten Zahnheilkunde herausfin- den wollen". Mit dem Programm soll nach den Worten des Kammerpräsi- denten der Grundstein für die Praxis der Zukunft gelegt werden.

Doch genau an diesem Punkt scheiden sich die Geister. So einig sich die Zahnärzte in der Kritik an den gegenwärtigen Rahmenbedin- gungen ihrer Tätigkeit sind, so tief gespalten zeigen sie sich in der Frage nach den notwendigen Konsequen- zen. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte bläst zum Sturm auf die gesetzliche Krankenversicherung schlechthin. Mit dem Versuch, hin- reichend viele Zahnärzte zur Rück- gabe ihrer Kassenzulassung zu bewe- gen, will man das System sprengen.

Anders die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Auf ih- rer jüngsten Vertreterversammlung in Hamburg beschlossen die Dele- gierten ein umfangreiches Papier zur schrittweisen Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung — bis hin zur generellen Kostenerstat- tung für zahnärztliche Leistungen.

Eine verbindende Brücke zwischen diesen beiden Positionen scheint nicht in Sicht. Eher dürften sich die Fronten noch weiter verhärten. JM

Zahnärzte: Probelauf zum Ausstieg aus der Kassenpraxis

Dt. Ärztebl. 87, Heft 45, 8. November 1990 (21) A-3501

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