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VER RDNUNGSBLATT

L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H

APS BS AHS BMHS BA SEITE

31.1.2008 2008/3

RECHTSVORSCHRIFTEN

= wichtig Impressum:

Medieninhaber (Verleger) und Her- ausgeber: Landesschulrat für Ober- österreich, Sonnensteinstr. 20, 4040 Linz- Urfahr

INHALTSVERZEICHNIS

3. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 14. 01. 2008, mit welcher für die Volks- schule St. Wolfgang der Beginn der Semesterferien analog zu der für das Bundesland Salzburg geltenden Semesterferienregelung festgelegt wird

4. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 17. 01. 2008, mit der die Auswahlkrite- rien vom 10. 06. 1997 für die Verleihung von schulfesten Lehrerstellen an AHS und BMHS sowie Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik außer Kraft treten

Außer-Kraft-Treten der Objektivierungsrichtlinien für die Verleihung von schulfesten Lehrerstellen an oö.

Berufsschulen

MITTEILUNGEN

2

2

3 Ausschreibung - Fachvorstand/Fachvorständin an der Höheren Bundeslehranstalt 4400 Steyr

Ausschreibung - Schularzt/Schulärztin an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik 4400 Steyr Ausschreibung - Schularzt/Schulärztin am Bundesgymnasium/Bundesrealgymnasium 4240 Freistadt Ausschreibung - Schularzt/Schulärztin am Bundes-Oberstufenrealgymnasium 4320 Perg

Ausschreibung - Schularzt/Schulärztin an der Höheren technischen Bundeslehranstalt 4320 Perg Aktion@Dialog im April 2008, Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltung

Schulsportwettkämpfe 2007/2008, Bezirksbewerb für den XL-Pinguincup, Erklärung zur schulbezoge- nen Veranstaltung

Internationale Schulmusikwoche 2008 in Salzburg Personalnachrichten

2

3 4 56 7 7 8 7

(2)

RECHTSVORSCHRIFTEN

3. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 14. 01. 2008, MIT WELCHER FÜR DIE VOLKSSCHULE ST. WOLFGANG DER BEGINN DER SEMESTERFERIEN ANALOG ZU DER FÜR DAS BUNDESLAND SALZBURG GELTENDEN SEMESTERFERIENREGELUNG FESTGELEGT WIRD

Der Landesschulrat für Oberösterreich hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) vom 14. 01. 2008 auf Grund des § 2 Abs 2a Z 2 des Oö Schulzeitgesetzes, LGBl 48/1976 idgF, verordnet:

Für die Volksschule St. Wolfgang wird ab dem Schuljahr 2008/09 der Beginn der Semesterferien analog zu der für das Bundesland Salzburg jeweils geltenden Semesterferienregelung festgelegt.

Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für OÖ Fritz Enzenhofer

(A3-21/14-2007)

4. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 17. 01. 2008, MIT DER DIE AUSWAHLKRITERIEN VOM 10. 06. 1997 FÜR DIE VERLEIHUNG VON SCHULFESTEN LEHRERSTELLEN AN AHS UND BMHS SOWIE BILDUNGSANSTALTEN FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK AUSSER KRAFT TRETEN

Der Landesschulrat für Oberösterreich hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962) vom 10. 06. 1997 zusätzliche Auswahlkriterien für die Verleihung von schulfesten Lehrerstellen an AHS, BMHS und Bildungs- anstalten für Kindergartenpädagogik festgelegt.

Durch die Dienstrechts-Novelle 2007, BGBl 53/2007, entfallen mit Wirksamkeit vom 01. 09. 2008 die gesetzlichen Bestimmungen über die schulfesten Stellen.

Da somit die gesetzliche Grundlage wegfällt, treten die Auswahlkriterien mit 01. 09. 2008 außer Kraft.

Diese Erledigung erfolgt mit Verfügung des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich vom 17. 01. 2008 gemäß

§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962, in der derzeit geltenden Fassung.

Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für OÖ Fritz Enzenhofer

(A2-22/44-2007)

AUSSER-KRAFT-TRETEN DER OBJEKTIVIERUNGSRICHTLINIEN FÜR DIE VERLEIHUNG VON SCHULFESTEN LEHRERSTELLEN AN OÖ BERUFSSCHULEN

Der Landesschulrat für Oberösterreich hat mit Zl. 1–100/1–83 vom 13. Jänner 1983, verlautbart in einer Sondernummer des Verordnungsblattes des LSR für OÖ, Objektivierungsrichtlinien für die Verleihung von schulfesten Lehrerstellen an Berufsschulen festgelegt.

Auf Grund der Novelle zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz vom 31. Juli 2007, BGBl 53/2007, treten diese Objektivierungsrichtlinien mit Wirkung vom 01. September 2008 außer Kraft.

Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für OÖ Fritz Enzenhofer

(A1-15/2-2008)

(3)

MITTEILUNGEN

AUSSCHREIBUNG – FACHVORSTAND/FACHVORSTÄNDIN AN DER HÖHEREN BUNDESLEHRANSTALT 4400 STEYR Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt an der

Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe 4400 Steyr, Leopold Werndlstraße 7

die Stelle eines Fachvorstandes/einer Fachvorständin der Verwendungsgruppe L2a2 für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerber/Bewerberinnen in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 24.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979, erfüllen sowie eine mindestens 6-jährige erfolgreiche Lehr- praxis an Schulen nachweisen können.

Die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben, Erfahrungen im Projektmanagement, die Fähigkeit zur Kooperation mit der Wirtschaft und eine mindestens 3-jährige Verwendung an Lehranstalten für Tourismus, sozial- und wirtschaftliche Berufe und wirtschaftliche Berufe sind erwünscht.

Die Gesuche sind bis längstens 22. 02. 2008 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerbern/Bewerberinnen im Dienstwege) an den Landesschulrat für Oberösterreich zu richten (wo auch die erforderlichen Formulare/Bewerbungsunterlagen aufliegen), wobei eine Darlegung der Vorstellungen des Bewerbers/der Bewerberin über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.

Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es dem Bewerber/der Bewerberin freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.

Auf die Bestimmungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, wird verwiesen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

(A2-464/1-ad2-2007 – Dr. Ebner)

AUSSCHREIBUNG – SCHULARZT/SCHULÄRZTIN AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK 4400 STEYR

Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt voraussichtlich mit Wirksamkeit vom 01. April 2008 an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik 4400 Steyr, Neue-Welt-Gasse 2, die Stelle einer Schulärztin/eines Schularztes mit einem Beschäftigungsausmaß von ca. 5 Wochenstunden zur Besetzung.

Eine gute Zusammenarbeit mit der Direktion und Lehrerschaft ist für die Schule sehr bedeutsam. Psychotherapeutisches Wissen und Erfahrung mit heil- und sonderpädagogischen Fragestellungen sind wünschenswert. Zudem sollte es trotz der geringen Wochenstundenanzahl möglich sein, an wenigstens 2 verschiedenen Wochentagen den Dienst zu verrichten.

Erfordernisse für die Bewerbung um die Stelle sind:

1. die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- bzw. EWR-Landes

2. die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde 3. Teamfähigkeit

4. Fähigkeit zum Umgang mit Jugendlichen

Weiters sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen wünschenswert:

- sportmedizinische Ausbildung und Erfahrung

- Kenntnisse und Erfahrung bezüglich Verhaltensstörungen und psychosomatischer Erkrankungen bei Jugendlichen - Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Suchtgiftvorsorge

- eine mehrjährige Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde - Teilnahme am Schulärzteseminar der Österreichischen Ärztekammer

- Erfahrung in schulärztlicher Tätigkeit

(4)

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, werden bevorzugt aufgenommen.

Die Bewerbungen sind unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen an den Landesschulrat für Oberösterreich 4040 Linz, Sonnensteinstraße 20, einzubringen, wo auch weitere Auskünfte eingeholt werden können.

Ein Bewerbungsansuchen gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es spätestens am Tage der Beendigung der Bewerbungsfrist, das ist der 03. März 2008, beim Landesschulrat für Oberösterreich eingelangt ist oder an diesem Tag der postalischen Beförderung übergeben wurde.

Die erforderlichen Unterlagen sind:

1. Geburtsurkunde

2. Staatsbürgerschaftsnachweis 3. Promotionsurkunde

4. Nachweis über die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde

5. Original-Bescheinigung über Verurteilungen gemäß § 10 des Strafregister-Gesetzes 1968, die nicht älter als 6 Monate sein darf 6. ausführlich und eigenhändig geschriebener Lebenslauf

7. im Falle der Ausübung der ärztlichen Praxis die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Niederlassung als selbständiger Arzt/selbstständige Ärztin für Allgemeinmedizin oder als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde und über Art und Umfang von allenfalls bestehenden Vertragsverhältnissen mit Sozialversicherungsträgern

8. Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin über sämtliche weitere ärztliche Tätigkeiten unter Anschluss einer diesbezüglichen Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer (zB als Amtsarzt/Amtsärztin, Schularzt/Schulärztin, Betriebsarzt/Betriebsärztin, Konsulent/Konsulentin, Praxisvertretung, Sachverständiger/Sachverständige)

9. Nachweis über allfällige sonstige Kenntnisse und Erfahrungen

10. Eventuell vorhandene Zusatzdiplome der Österreichischen Ärztekammer

(A9-15-36/2-ad1-2007 – Herr Dr. Niedermaier)

AUSSCHREIBUNG – SCHULARZT/SCHULÄRZTIN AM BUNDESGYMNASIUM/BUNDESREALGYMNASIUMS 4240 FREISTADT

Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt voraussichtlich mit Wirksamkeit vom 01. April 2008 am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium 4240 Freistadt, Zemannstraße 4, die Stelle einer Schulärztin/eines Schularztes mit einem Beschäftigungsausmaß von ca. 10 Wochenstunden zur Besetzung.

Erfordernisse für die Bewerbung um die Stelle sind:

1. die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- bzw. EWR-Landes

2. die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde 3. Teamfähigkeit

4. Fähigkeit zum Umgang mit Jugendlichen

Weiters sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen wünschenswert:

- sportmedizinische Ausbildung und Erfahrung

- Kenntnisse und Erfahrung bezüglich Verhaltensstörungen und psychosomatischer Erkrankungen bei Jugendlichen - Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Suchtgiftvorsorge

- eine mehrjährige Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde - Teilnahme am Schulärzteseminar der Österreichischen Ärztekammer

- Erfahrung in schulärztlicher Tätigkeit

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, werden bevorzugt aufgenommen.

Die Bewerbungen sind unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen an den Landesschulrat für Oberösterreich 4040 Linz, Sonnensteinstraße 20, einzubringen, wo auch weitere Auskünfte eingeholt werden können.

Ein Bewerbungsansuchen gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es spätestens am Tage der Beendigung der Bewerbungsfrist, das ist der 03. März 2008, beim Landesschulrat für Oberösterreich eingelangt ist oder an diesem Tag der postalischen Beförderung übergeben wurde.

Die erforderlichen Unterlagen sind:

1. Geburtsurkunde

2. Staatsbürgerschaftsnachweis 3. Promotionsurkunde

(5)

4. Nachweis über die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde

5. Original-Bescheinigung über Verurteilungen gemäß § 10 des Strafregister-Gesetzes 1968, die nicht älter als 6 Monate sein darf 6. ausführlich und eigenhändig geschriebener Lebenslauf

7. im Falle der Ausübung der ärztlichen Praxis die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Niederlassung als selbständiger Arzt/selbstständige Ärztin für Allgemeinmedizin oder als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde und über Art und Umfang von allenfalls bestehenden Vertragsverhältnissen mit Sozialversicherungsträgern

8. Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin über sämtliche weitere ärztliche Tätigkeiten unter Anschluss einer diesbezüglichen Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer (zB als Amtsarzt/Amtsärztin, Schularzt/Schulärztin, Betriebsarzt/Betriebsärztin, Konsulent/Konsulentin, Praxisvertretung, Sachverständiger/Sachverständige)

9. Nachweis über allfällige sonstige Kenntnisse und Erfahrungen

10. Eventuell vorhandene Zusatzdiplome der Österreichischen Ärztekammer

(A9-15-37/2-2007 – Herr Dr. Niedermaier)

AUSSCHREIBUNG – SCHULARZT/SCHULÄRZTIN AM BUNDES-OBERSTUFENREALGYMNASIUM 4320 PERG

Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt voraussichtlich mit Wirksamkeit vom 01. April 2008 am Bundes- Oberstufenrealgymnasium 4320 Perg, Dirnbergerstraße 43, die Stelle einer Schulärztin/eines Schularztes mit einem Beschäftigungsausmaß von ca. 7 Wochenstunden zur Besetzung.

● Die Einsatzzeiten sind grundsätzlich über die Woche verteilt erwünscht, zB 3 Stunden Montag oder Dienstag und 4 Stunden am Donnerstag oder Freitag. Darüber hinaus sollte aber auch eine gewisse Flexibilität möglich sein, um die Dienstzeit im Rahmen von Projekten zu blocken.

● Im Rahmen des am BORG Perg geführten humanbiologischen Schwerpunkts ist die Zusammenarbeit insbesondere mit Biologielehrerinnen und -lehrern sehr wünschenswert. Darüber hinaus wäre der Kontakt zu medizinischen Institutionen und Personen wichtig. Die Vermittlung medizinischer Aspekte in Zusammenhang mit Kontrazeption, Impfungen, Suchtverhalten, usw ist aus professioneller Quelle für alle Schülerinnen und Schüler relevant.

● Die Bereitschaft, Schülerinnen und Schüler und Eltern informierend und aufklärend zu begegnen, soll die Bedeutung der Schulärztin/des Schularztes bzw. der Chancen für Vorsorgemaßnahmen unterstreichen. Gesprächsführung mit Schülerinnen und Schülern in wertschätzender Weise und Beratung mit Lehrerinnen und Lehrern, insbesondere den Klassenvorständen, den Turnlehrerinnen und Turnlehrern, soll diese auch unterstützen.

● Die Schulärztin/der Schularzt soll offen und informiert über therapeutische und sozialmedizinische Einrichtungen sein, um Schülerinnen und Schüler und Eltern bzw. auch die Schülerberaterin zumindest entsprechend darauf verweisen zu können.

● Das BORG Perg wünscht sich eine Schulärztin/einen Schularzt mit Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Verständnis und klaren Zielsetzungen im Umgang mit den Jugendlichen.

Erfordernisse für die Bewerbung um die Stelle sind:

1. die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- bzw. EWR-Landes

2. die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde 3. Teamfähigkeit

4. Fähigkeit zum Umgang mit Jugendlichen

Weiters sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen wünschenswert:

- sportmedizinische Ausbildung und Erfahrung

- Kenntnisse und Erfahrung bezüglich Verhaltensstörungen und psychosomatischer Erkrankungen bei Jugendlichen - Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Suchtgiftvorsorge

- eine mehrjährige Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde - Teilnahme am Schulärzteseminar der Österreichischen Ärztekammer

- Erfahrung in schulärztlicher Tätigkeit

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, werden bevorzugt aufgenommen.

Die Bewerbungen sind unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen an den Landesschulrat für Oberösterreich 4040 Linz, Sonnensteinstraße 20, einzubringen, wo auch weitere Auskünfte eingeholt werden können.

Ein Bewerbungsansuchen gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es spätestens am Tage der Beendigung der Bewerbungsfrist, das ist der 03. März 2008, beim Landesschulrat für Oberösterreich eingelangt ist oder an diesem Tag der postalischen Beförderung übergeben wurde.

(6)

Die erforderlichen Unterlagen sind:

1. Geburtsurkunde

2. Staatsbürgerschaftsnachweis 3. Promotionsurkunde

4. Nachweis über die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde

5. Original-Bescheinigung über Verurteilungen gemäß § 10 des Strafregister-Gesetzes 1968, die nicht älter als 6 Monate sein darf 6. ausführlich und eigenhändig geschriebener Lebenslauf

7. im Falle der Ausübung der ärztlichen Praxis die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Niederlassung als selbständiger Arzt/selbstständige Ärztin für Allgemeinmedizin oder als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde und über Art und Umfang von allenfalls bestehenden Vertragsverhältnissen mit Sozialversicherungsträgern

8. Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin über sämtliche weitere ärztliche Tätigkeiten unter Anschluss einer diesbezüglichen Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer (zB als Amtsarzt/Amtsärztin, Schularzt/Schulärztin, Betriebsarzt/Betriebsärztin, Konsulent/Konsulentin, Praxisvertretung, Sachverständiger/Sachverständige)

9. Nachweis über allfällige sonstige Kenntnisse und Erfahrungen

10. Eventuell vorhandene Zusatzdiplome der Österreichischen Ärztekammer

(A9-15-38/2-2007 – Herr Dr. Niedermaier)

AUSSCHREIBUNG – SCHULARZT/SCHULÄRZTIN AN DER HÖHEREN TECHNISCHEN BUNDESLEHRANSTALT 4320 PERG

Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt voraussichtlich mit Wirksamkeit vom 01. April 2008 an der Höheren technischen Bundeslehranstalt 4320 Perg, Machlandstraße 48, die Stelle einer Schulärztin/eines Schularztes mit einem Beschäftigungsausmaß von ca. 5 Wochenstunden zur Besetzung.

Die dienstliche Anwesenheit an 2 Tagen pro Woche ist erforderlich.

Erfordernisse für die Bewerbung um die Stelle sind:

1. die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- bzw. EWR-Landes

2. die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde 3. Teamfähigkeit

4. Fähigkeit zum Umgang mit Jugendlichen

Weiters sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen wünschenswert:

- sportmedizinische Ausbildung und Erfahrung

- Kenntnisse und Erfahrung bezüglich Verhaltensstörungen und psychosomatischer Erkrankungen bei Jugendlichen - Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Suchtgiftvorsorge

- eine mehrjährige Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde - Teilnahme am Schulärzteseminar der Österreichischen Ärztekammer

- Erfahrung in schulärztlicher Tätigkeit

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, werden bevorzugt aufgenommen.

Die Bewerbungen sind unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen an den Landesschulrat für Oberösterreich 4040 Linz, Sonnensteinstraße 20, einzubringen, wo auch weitere Auskünfte eingeholt werden können.

Ein Bewerbungsansuchen gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es spätestens am Tage der Beendigung der Bewerbungsfrist, das ist der 03. März 2008, beim Landesschulrat für Oberösterreich eingelangt ist oder an diesem Tag der postalischen Beförderung übergeben wurde.

Die erforderlichen Unterlagen sind:

1. Geburtsurkunde

2. Staatsbürgerschaftsnachweis 3. Promotionsurkunde

4. Nachweis über die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde

5. Original-Bescheinigung über Verurteilungen gemäß § 10 des Strafregister-Gesetzes 1968, die nicht älter als 6 Monate sein darf 6. ausführlich und eigenhändig geschriebener Lebenslauf

7. im Falle der Ausübung der ärztlichen Praxis die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Niederlassung als selbständiger Arzt/selbstständige Ärztin für Allgemeinmedizin oder als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde und über Art und Umfang von allenfalls bestehenden Vertragsverhältnissen mit Sozialversicherungsträgern

(7)

8. Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin über sämtliche weitere ärztliche Tätigkeiten unter Anschluss einer diesbezüglichen Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer (zB als Amtsarzt/Amtsärztin, Schularzt/Schulärztin, Betriebsarzt/Betriebsärztin, Konsulent/Konsulentin, Praxisvertretung, Sachverständiger/Sachverständige)

9. Nachweis über allfällige sonstige Kenntnisse und Erfahrungen

10. Eventuell vorhandene Zusatzdiplome der Österreichischen Ärztekammer

(A9-15-39/2-2007 – Herr Dr. Niedermaier))

AKTION@DIALOG IM APRIL 2008, ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG

Die Abteilung Bildung, Jugend und Sport des Amtes der Oö Landesregierung teilte mit Schreiben vom 22. 11. 2007, Zl. Bi-152514/233-2007- Zg/Ba, Nachstehendes mit:

"Das LandesJugendReferat OÖ organisiert auch im Jahr 2008 wieder die Aktion@Dialog. Das Ziel der Aktion@Dialog ist es, die Medienakzeptanz und Medienkompetenz Interessierter ab 55 und Senioren/Seniorinnen mit Unterstützung des Know-hows der Jugendlichen zu verbessern. Im Mittelpunkt steht generationsübergreifendes Lernen. Die Schüler/Schülerinnen können den Senioren/Seniorinnen ihre Fähigkeiten in Bezug auf das Internet vermitteln.

An den Aktionstagen – 17. und 18. April 2008, sollen in den oberösterreichischen Schulen kostenlose Internetkurse für Interessierte ab 55 und Senioren/Seniorinnen angeboten werden. Die Schulen stellen die jugendlichen Trainer/Trainerinnen und den Computerraum mit Internetanschluss zur Verfügung. Vom LandesJugendReferat OÖ kommen die Anerkennungspreise, ein Workshopkonzept sowie Seminarunterlagen. Als Anerkennung winken: 50 Euro für die Klassenkassa, ein Brettspielpaket oder Wertgutscheine.

Anmeldung und Infos:

Online-Anmeldung unter www.ooe-jugend.at/aktiondialog

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Gerlinde Zeitler, Tel. 0732/7720-15525, e-mail: gerlinde.zeitler@ooe.gv.at.

Anmeldeschluss für Kursanbieter ist der 29. Februar 2008."

Der Landesschulrat für OÖ erklärt gegenständliche Veranstaltung gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF zur schulbezogenen Veranstaltung.

(A3-11/72-2007 – Frau Widera)

SCHULSPORTWETTKÄMPFE 2007/2008, BEZIRKSBEWERB FÜR DEN XL-PINGUINCUP, ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG

Das Österreichische Jugendrotkreuz, Landesleitung Oberösterreich, hat mit Schreiben vom 14. 01. 2008 mitgeteilt, dass zum 4. Mal Bezirksbewerbe für den XL-Pinguincup in den HS und AHS abgehalten werden. Der XL-Pinguincup ist ein Schwimmwettkampf für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen HS und 1. und 2. Klassen AHS.

Folgende Bewerbe kommen ab März in den Bezirken zur Austragung:

8 x 25 m Freistil, 1. Klassen HS/AHS 8 x 25 m Freistil, 2. Klassen HS/AHS 8 x 25/50 m Freistil, 3. Klassen HS 8 x 25/50 m Freistil, 4. Klassen HS

Der Landesschulrat für OÖ erklärt die gegenständlichen Bewerbe gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF zu schulbezogenen Veranstaltungen.

(A3-11/2-2008 – Frau Widera)

INTERNATIONALE SCHULMUSIKWOCHEN 2008 IN SALZBURG

Die Internationalen Schulmusikwochen finden im Sommer 2008 in Zusammenarbeit mit dem Landesschulrat für Salzburg in zwei Kursen für Musikerziehung statt:

(8)

A-Kurs: Für Musikpädagogik bei 6 – 10-Jährigen in den Volksschulen (auch Vorschullehrer) vom 06. bis 14. August 2008

B-Kurs: Für Musikpädagogik bei 10 – 18-Jährigen an Hauptschulen, AHS, BMHS und BAKIP vom 14. bis 22. August 2008

Seminarort: KOLPINGHAUS

Adolf Kolping-Straße 10, 5020 Salzburg (0662/4661-0)

Gesamtthema: Beiträge zur Didaktik und Methodik eines zeitgemäßen Musikunterrichts. In Vorträgen und Workshops werden alle wesentlichen Arbeitsfelder der gegenwärtigen musikpädagogischen Schulpraxis berücksichtigt.

Leitung: Christine Rinderer-Frisch

Anmeldung/Auskünfte: Internationale Schulmusikwochen

Christine Rinderer-Frisch

Höhenstraße 118

6020 Innsbruck

Tel./Fax.: 0512/292440

e-Mail: info@schulmusik-rinderer.at

www.schulmusik-rinderer.at Kursgebühr: € 260.- (Studenten € 170.-)

Für Verpflegung und Unterkunft haben die Teilnehmer/innen selbst aufzukommen.

Reiserechnung kann nicht gelegt werden.

(B9-18/1-2008 – Herr Mag. Kasbauer)

PERSONALNACHRICHTEN

Der Landesschulrat hat nachstehend angeführten Lehrern Dank und Anerkennung ausgesprochen:

Prof. Mag. Josef Lischka, BORG Bad Leonfelden

Prof. OStR DI Kurt Schöllhammer, HTBLA Linz, Goethestraße Prof. Helmuth Nitsch, Landeslehranstalt für Hör- und Sehbildung Linz

Referenzen

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This work has been digitalized and published in 2013 by Verlag Zeitschrift für Naturforschung in cooperation with the Max Planck Society for the Advancement of Science under