VER
L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H
14.11.2013 2013/23
INHALTSVERZEICHNIS
APS BS AHS BMHS BA
Impressum:
Medieninhaber (Verleger) und Her- ausgeber: Landesschulrat für Ober- österreich, Sonnensteinstr. 20, 4040 Linz- Urfahr
= wichtig
RDNUNGSBLATT
RECHTSVORSCHRIFTEN
58. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich betreffend Änderung der Kund- machung der Teilrechtsfähigkeit an der Polytechnischen Schule Gallneukirchen (verlautbart im VOBl des LSR für OÖ 11/13 vom 29.05.2013)
59. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich betreffend Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der Musikhauptschule Hellmonsödt
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MITTEILUNGEN
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Ausschreibung - Direktor/Direktorin an der Höheren technischen Bundeslehranstalt 4020 Linz, Paul-Hahn-Straße
Ausschreibung - Direktor/Direktorin an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe 4040 Linz, Aubrunnerweg
Ausschreibung von Leiter-/Leiterinnenstellen an oö. Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schulen und Sonderschulen
Sport & Fun 14. - 16. März 2014 in Ried i. I. - Erklärung zur schulbezogenen Veranstal- tung
Personalnachrichten
Oö Familienbund Lese-& Geschichtenfestival 2014 Heizgradtagzahlen für das Jahr 2013
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INFORMATIONSDIENST
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RECHTSVORSCHRIFTEN
58. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 24.10.2013 BETREFFEND ÄNDERUNG DER KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER POLYTECHNISCHEN SCHULE GALLNEUKIRCHEN (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 11/13 VOM 29.05.2013)
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 24.10.2013 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichts- gesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Gemäß § 7a Abs 4 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG) wird kundgemacht:
Die PTS Gallneukrichen, Riedegg 1, 4210 Gallneukirchen gründete eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) mit der Bezeichnung: „Förderer der Polytechnischen Schule Gallneukirchen", wobei sich die Geschäftsführung wie folgt geändert hat:
Neuer Geschäftsführer ist:
Dipl. Päd. Christian Tröls, BEd (prov. Schulleiter)
An der Person des anderen Geschäftsführers – Frau OLPTS SR Notburga Messner – tritt keine Änderung ein.
Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich.
HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/21-2013)
59. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH BETREFFEND KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER MUSIKHAUPTSCHULE HELLMONSÖDT
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 24.10.2013 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichts- gesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Gemäß § 7a Abs 1 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG) wird kundgemacht:
1. Die Musikhauptschule Hellmonsödt, Försterstraße 2, 4202 Hellmonsödt gründet eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teil- rechtsfähigkeit) gemäß § 7a Abs 1 Oö POG.
2. Bezeichnung: "Förderer der Musikhauptschule Hellmonsödt"
3. Sitz: 4202 Hellmonsödt, Försterstraße 2 4. Geschäftsführer: HD Dipl.-Päd. Klaus Nimmervoll
HOL Dipl.-Päd. Andrea Kirchmair
5. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich.
HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/22-2013)
MITTEILUNGEN
AUSSCHREIBUNG – DIREKTOR/DIREKTORIN AN DER HÖHEREN TECHNISCHEN BUNDESLEHRANSTALT 4020 LINZ, PAUL-HAHN-STRASSE Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt an der
Höheren Technischen Bundeslehranstalt 4020 Linz, Paul-Hahn-Straße 4,
die Stelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Mit der Funktion sind insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche verbunden, die unter www.bmukk.gv.at/stellenausschreibungen beim Anforderungsprofil für Schulleiterinnen/Schulleiter zu finden sind.
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.
Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:
Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
eine mindestens dreijährige Verwendung an technisch-gewerblichen Lehranstalten
Die Gesuche sind bis längstens 02. Dezember 2013 unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Oberösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Der Schulleitung gebührt für die Ausübung dieser Tätigkeit zusätzlich zur Grundentlohnung von mindestens Euro 2.172.- eine Dienstzulage, die sich abhängig von der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe, der Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe des Bediensteten und der Dienstzulagengruppe zwischen Euro 450,- und Euro 851,- bewegt. Dieser Betrag kann sich bei einer langjährigen Ausübung der Tätigkeit und auf Basis der gesetzlichen Vorschriften noch prozentuell erhöhen.
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
(A2-10/2-2013 – Herr Dr. Ebner)
AUSSCHREIBUNG – DIREKTOR/DIREKTORIN AN DER HÖHEREN BUNDESLEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE 4040 LINZ, AUBRUNNERWEG
Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt an der
Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe 4040 Linz, Aubrunnerweg 4,
die Stelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Mit der Funktion sind insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche verbunden, die unter www.bmukk.gv.at/stellenausschreibungen beim Anforderungsprofil für Schulleiterinnen/Schulleiter zu finden sind.
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.
Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:
Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
eine mindestens dreijährige Verwendung an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe
Die Gesuche sind bis längstens 02. Dezember 2013 unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Oberösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Der Schulleitung gebührt für die Ausübung dieser Tätigkeit zusätzlich zur Grundentlohnung von mindestens Euro 2.172.- eine Dienstzulage, die sich abhängig von der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe, der Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe des Bediensteten und der Dienstzulagengruppe zwischen Euro 450,- und Euro 851,- bewegt. Dieser Betrag kann sich bei einer langjährigen Ausübung der Tätigkeit und auf Basis der gesetzlichen Vorschriften noch prozentuell erhöhen.
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
(A2-7/2-2013 – Herr Dr. Ebner)
AUSSCHREIBUNG VON LEITER-/LEITERINNENSTELLEN AN OÖ. VOLKSSCHULEN, NEUEN MITTELSCHULEN, HAUPTSCHULEN, POLYTECHNISCHEN SCHULEN UND SONDERSCHULEN
Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangen gemäß § 26 Abs 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984 i.d.g.F. nachstehende Leiter-/Leiterinnenstellen zur Ausschreibung.
Gemäß § 26a Abs 2 leg. cit. sind die Ernennungen zu Schulleitern bzw. die Übertragungen von Schulleitungen bei Landesvertragslehrpersonen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. In diesen Zeitraum sind bis zu einem Höchstausmaß von zwei Jahren Zeiten einzurechnen, die bereits auf einer Planstelle eines Schulleiters oder auf Grund einer Betrauung mit einer solchen Funktion zurückgelegt worden sind.
Post-Nr. Schulkennzahl
LINZ-STADT
1 VS 14 Weberschule 401081
2 VS 9 Froschbergschule 401231
3 VS 45 Hausleitnerweg 401451
4 VS 48 Edmund-Aigner-Schule 401481
5 NMS 22 Dr.-Ernst-Koref-Schule 401222
STEYR-STADT
6 VS Promenade/ Berggasse 402011
7 NMS Münichholz 402072
BRAUNAU
8 VS Braunau-Stadt 404051
9 VS Braunau-Ranshofen 404091
10 VS Friedburg 404141
11 VS Mining 404291
12 VS Perwang 404361
13 VS Schneegattern 404431
14 VS Weng 404551
EFERDING
15 VS Aschach 405021
16 NMS Aschach 405022
17 NMS Eferding - Süd 405032
FREISTADT
18 VS Unterweißenbach 406321
19 VS Wartberg 406351
20 NMS Gutau 406022
GMUNDEN
21 VS St. Agatha 407011
22 NMS Laakirchen Nord 407142
GRIESKIRCHEN
23 VS Aistersheim 408011
24 VS Haag a. H. 408111
25 VS Hofkirchen a.d. Tr. 408131
26 VS Kallham 408141
27 VS St. Agatha 408281
28 VS Waizenkirchen 408331
29 VS Meggenhofen 408651
30 VS Natternbach 408671
31 VS Neumarkt i. Hausruckkr. 408691
32 NMS Gaspoltshofen 408022
33 NMS Neumarkt-Kallham 408092
KIRCHDORF an der KREMS
34 VS 1 Kirchdorf 409081
35 VS 2 Kirchdorf 409091
36 VS Micheldorf 409151
37 VS Roßleithen 409251
38 HS Molln 409072
LINZ-LAND
39 VS Allhaming 410021
40 VS Eggendorf 410091
41 VS Traun 410331
42 VS Weichstetten 410341
43 VS Haag 410381
44 PTS Leonding 410034
45 SO Traun 410033
46 LASO f. BS St. Isidor 410053
PERG
47 VS Pergkirchen 411181
48 NMS Naarn 411062
RIED I. I.
49 VS St. Marienkirchen a. H. 412171
50 VS Obernberg 412251
51 VS Tumeltsham 412381
52 NMS Aurolzmünster 412112
ROHRBACH
53 VS St. Johann a. W. 413121
54 HS Lembach 413032
SCHÄRDING
55 VS Waldkirchen 414321
56 NMS Münzkirchen 414032
STEYR-LAND
57 VS Kleinreifling 415111
58 VS Mühlbach 415171
59 NMS Garsten 415022
60 HS Sierning 415082
URFAHR-UMGEBUNG
61 VS Altenberg 416021
62 VS Kirchschlag 416131
63 VS Lacken 416141
64 LASO Gallneukirchen 416013
VÖCKLABRUCK:
65 VS Bach 417091
66 VS Oberwang 417261
67 VS Pöndorf 417281
68 VS 1 Vöcklabruck 417431
69 VS Weyregg 417471
70 VS Wolfsegg 417481
71 NMS Wolfsegg 417142
WELS-LAND:
72 VS Bachmanning 418021
73 VS Gunskirchen 418061
74 VS Krenglbach 418081
75 VS Neukirchen b. Lambach 418121
76 VS Pennewang 418141
77 VS Stadl-Paura 418191
Für Bewerbungen ist pro Post-Nr. das Formular "Bewerbung_Leiter_APS" zu verwenden (Download: www.lsr-ooe.gv.at / downloads / Formulare APS/BS / Leiterinnen und Leiter / Bewerbung um Leiter-/Leiterinnenstellen an oö APS).
Der Bewerbung ist ein Erhebungsbogen gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren APS "Erhebungsbogen_November_2013" (inkl. des Formulars
"Projektbeschreibung") anzuschließen (Download: www.lsr-ooe.gv.at/downloads/Formulare APS/BS/Leiterinnen und Leiter /Erhebungsbogen bzw. Projektbeschreibung).
Bei der Einreichung von mehreren Bewerbungen ist pro Schulart und Bezirk je ein Erhebungsbogen gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren anzuschließen.
Die Erstellung der Besetzungsvorschläge für diese Stellen erfolgt unter Anwendung des Schulleiter-Auswahlverfahrens APS.
Für Leiter-/Leiterinnenstellen sind Bewerbungen von Landeslehrern/Landeslehrerinnen im definitiven oder provisorischen Dienstverhältnis oder von Landesvertragslehrpersonen, die die Ernennungs- bzw. Verleihungserfordernisse für die betreffende Stelle erfüllen, zulässig.
Voraussetzung für eine Bewerbung für Leiter-/Leiterinnenstellen ist das Lehramt für die jeweilig ausgeschriebene Stelle.
Auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Schulleiter-Auswahlverfahrens zur Bewerbung von Landesvertragslehrpersonen wird besonders hingewiesen.
Die Bewerbungsgesuche sind gemäß § 26 Abs 4 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984 i.d.g.F. innerhalb der festgesetzten Bewerbungsfrist nach dem Ausschreibungstag samt Erhebungsbögen gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren im Dienstweg einzureichen. Für den Fall, dass der provisorische Leiter/die provisorische Leiterin Mitbewerber/Mitbewerberin um die selbe Stelle ist, kann der Erhebungsbogen gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren mit sämtlichen Unterlagen in einem verschlossenen Kuvert mit der Bewerbung im Dienstweg eingereicht werden. In diesen Fällen ist vom Bewerber/von der Bewerberin für Angaben an Stelle des im Erhebungsbogen gemäß Schulleiter- Auswahlverfahren vorgesehenen "Überprüfungsvermerkes der Schulleitung" ein von der Schulleitung bestätigter Beleg anzuschließen.
Als Beginn der Bewerbungsfrist wird der 14. November 2013 festgesetzt.
Ein Bewerbungsansuchen gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es spätestens am Tage der Beendigung der Bewerbungsfrist, das ist der 06. Dezember 2013, bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Schulleitung eingelangt ist oder an diesem Tage der postalischen Beförderung übergeben wurde.
Ein nicht rechtzeitig eingebrachtes Bewerbungsgesuch gilt gemäß § 26 Abs 4 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG), BGBl. Nr. 302/1984 i.d.g.F. als nicht eingebracht und ist deshalb von der Schulleitung dem Bewerber/der Bewerberin zurückzustellen.
Die Schulleitungen haben das Datum des Einlangens der Bewerbung, möglichst mit Einlaufstempel, zu beurkunden und den Bewerbern/Bewerberinnen das rechtzeitige Einlangen mit dem dafür vorgesehenen Formblatt zu bestätigen. Die Gesuche sind nach der Überprüfung der Erhebungsbögen gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren (ausgenommen sind Fälle einer Einreichung des Erhebungsbogens im
verschlossenen Kuvert gemäß Absatz 7 dieser Ausschreibung) bis spätestens 13. Dezember 2013 dem für sie zuständigen Bezirksschulrat zu übermitteln.
Von den Bezirksschulräten ist bis längstens 18. Dezember 2013 eine Liste der Bewerber/innen um Leiter-/Leiterinnenstellen mit Angabe der genauen Adresse der Stammschule und Angabe der Zielschule, um die die Bewerbung eingereicht wurde, der Abteilung Schulpsychologie des Landesschulrates für Oberösterreich vorzulegen, damit die Organisation der Durchführung der AC's zeitgerecht erfolgen kann.
Die Vorlage an den für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Bezirksschulrat ist nach Bearbeitung (Überprüfung und Punktebewertung) bis spätestens 08. Jänner 2014 vorzunehmen.
Nach Ablauf dieser Vorlagefrist ist jeweils eine Kopie der Bewerbung(en) ("Bewerbung_Leiter_APS" bis zu Teil A, ohne jegliche weitere Beilage) der die Erfordernisse erfüllenden Bewerber/Bewerberinnen dem Schulforum/SGA der betreffenden Schule bis spätestens 10. Jänner 2014 zu übermitteln.
Das Schulforum/der SGA hat gemäß § 26a Abs 1 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984 i.d.g.F. das Recht, binnen drei Wochen ab Erhalt der Bewerbung(en) eine begründete schriftliche Stellungnahme abzugeben. Bei Vornahme einer Stellungnahme ist diese zumindest vom Vorsitzenden des Schulforums/SGA und einer weiteren vom Schulforum/SGA zu nominierenden Person zu unterzeichnen und innerhalb der gesetzlichen Frist dem Bezirksschulrat rückzumitteln.
Bei Einzelbewerbungen wird der zuständige Dienststellenausschuss vom Bezirksschulrat ebenfalls bis spätestens 10. Jänner 2014 eingeladen, innerhalb von 3 Wochen eine Stellungnahme abzugeben.
Ebenso wird vom/von der für die zu besetzende Leiter-/Leiterinnenstelle zuständigen Bezirksschulinspektor/-inspektorin innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme abgegeben.
Allfällige Einwände gegen die Verleihung der Leiter-/Leiterinnenstelle an einen Einzelbewerber/eine Einzelbewerberin sind jedenfalls zu begründen.
Bei einer einzigen Bewerbung um eine Leiter-/Leiterinnenstelle entfallen die Verfahrensbestandteile AC, Überprüfung der Schul- und Dienstrechtskenntnisse und Mitbestimmung, wenn
- der/die Bewerber/in eine bescheidmäßige Leistungsfeststellung bzw. Dienstbeschreibung "Arbeitserfolg erheblich überschritten" aufweist und
- das Schulforum/der Schulgemeinschaftsausschuss, der Dienststellenausschuss und der/die zuständige Bezirks- schulinspektor/Bezirksschulinspektorin keine Bedenken gegen die Verleihung der Stelle an den/die einzige/n Bewerber/in vorbringen.
Bewerber/innen, für die das verkürzte Verfahren zur Anwendung gelangt, sind bis 05. Februar 2014 der Abteilung Schulpsychologie des LSR für OÖ. zu melden.
Nach ihrer Bearbeitung (Überprüfung und Punktebewertung) sind die Bewerbungsakten bis spätestens 05. Februar 2014 dem Landesschulrat für Oberösterreich, und zwar ohne Reihung, zur Überprüfung vorzulegen.
Nach Vornahme der Punkteüberprüfung durch den Landesschulrat für Oberösterreich werden die Bewerbungsakten spätestens bis 17. März 2014 den Bezirksschulräten rückgemittelt.
Erforderliche Mitbestimmungskonferenzen sollen womöglich in der Zeit vom 31. März bis 11. April 2014 abgehalten werden.
Ein eventuell erforderliches Vorschlagsrecht des Lehrer-/Lehrerinnenkollegiums der Zielschule (Wahl) wäre bis 25. April 2014 wahrzunehmen Die Beschlussfassung durch das Kollegium des Bezirksschulrates soll womöglich in der Zeit vom 12. bis 23. Mai 2014 stattfinden.
Nach Beschlussfassung durch das Kollegium des Bezirksschulrates sind die Bewerbungsakten (mit der Reihung der Bewerber/Bewerberinnen) dem Landesschulrat für Oberösterreich bis spätestens 28. Mai 2014 vorzulegen.
(A1-14/70-2013 – Herr Dr. Zeisel)
SPORT & FUN 14. – 16. MÄRZ 2014 IN RIED I.I. - ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG
Die Messe Ried GmbH teilte uns mit Schreiben vom 17.10.2013 mit, dass vom 14. bis 16.03.2014 bereits zum 8. Mal die SPORT & FUN – die Erlebnismesse für Sport, Fitness und Bewegung im Messezentrum Ried im Innkreis stattfindet.
Der Landesschulrat für OÖ erklärt den Freitag, 14. März 2014 gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF zur schulbezogenen Veranstaltung.
Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei:
MESSE RIED GmbH, 4910 Ried i. I., Brucknerstr. 39 Tel.: 07752/84011-0 - Fax: 07752/84044
E-mail: office@messe-ried.at Home: www.messe-ried.at
(A3-11/85-2013 - Frau Köck)
PERSONALNACHRICHTEN
Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Lehrern/Lehrerinnen Dank und Anerkennung ausgesprochen:
Prof. Mag. Manfred Goldmann, BRG Linz, Aubrunnerweg Prof. OStR Mag. Margerita Huemer, BRG Linz, Aubrunnerweg Prof. OStR Mag. Ilona Sabo, BRG Linz, Aubrunnerweg Prof. Mag. Johannes Sonnberger, BORG Linz, Honauerstraße Prof. Mag. Walter Kollmann, BG/BRG Linz, Körnerstraße
Prof. Mag. Krystyna Duarte Pontemieiro, BG/BRG Linz, Körnerstraße Prof. OStR Mag. Regina Punz, BRG Linz, Landwiedstraße
Prof. Mag. Elisabeth Reiterer-Fereberger, BG/BRG Linz, Ramsauerstraße
Prof. OStR Mag. Helmut Standhartinger, G u. wkdl. RG d. Schulvereins der Kreuzschwestern Linz, Stockhofstraße Prof. OStR Mag. Elfrieda Wagner, G u. wkdl. RG d. Schulvereins der Kreuzschwestern Linz, Stockhofstraße Prof. OStR MMag. Josef Holzmann, Akademische Gymnasium Linz, Spittelwiese
Prof. Mag. Walter Lungenschmid, Akademische Gymnasium Linz, Spittelwiese Prof. Mag. Erich Wansch, Akademische Gymnasium Linz, Spittelwiese Prof. Mag. Erich Reiter, BG/BRG f. Berufstätige Linz, Spittelwiese Prof. OStR Mag. Reinhard Mittendorfer, BG/BRG Bad Ischl Prof. Mag. Gisela Egelkraut, BG/BRG Gmunden
Prof. OStR Mag. Eduard Kudernatsch, BORG Grieskirchen Prof. Mag. Helga Stadlbauer, BORG Grieskirchen Prof. OStR Mag. Elfriede Hofstötter, BG/BRG Ried Prof. OStR Mag. Dietmar Ringler, BG/BRG Ried
Prof. OStR Mag. Erwin Gruber, BG/BRG Steyr, Leopold-Werndl-Straße Prof. Mag. Sigrid Hauptmann, BG/BRG Steyr, Leopold-Werndl-Straße Prof. Mag. Gabriela Holub, BG/BRG Steyr, Leopold-Werndl-Straße Prof. OStR Mag. Sonja Spruzina, BG/BRG Steyr, Leopold-Werndl-Straße Prof. OStR Mag. Günther Spruzina, BG/BRG Steyr, Leopold-Werndl-Straße Prof. OStR Mag. Elisabeth Schönfeld, BRG Steyr, Michaelerplatz
Prof. OStR Mag. Ewald Tomani, BRG Steyr, Michaelerplatz Prof. Mag. Elfriede Koblinger, BRG Traun
Elisabeth Trebsche, BRG Traun
Prof. OStR Mag. Rudolf Lehner, BRG Vöcklabruck
Prof. OStR Mag. Hannes Hindinger, BRG Wels, Wallererstraße Prof. OStR Mag. Helga Koll, BRG Wels, Wallererstraße Prof. Mag. Günther Graef, BG/BRG Wels, Dr. Schauer-Straße Prof. OStR Mag. Ingrid Öchsel, BG/BRG Wels, Dr. Schauer-Straße
Prof. OStR Mag. Elfriede Strutzenberger, wkdl. RG u. ORG d. Franziskanerinnen Wels Prof. OStR Mag. Ursula Braunschmid, BHAK/BHAS Linz, Rudigierstraße
Prof. OStR Mag. Franz Daxner, BHAK/BHAS Bad Ischl Prof. Mag. Eveline Eisterer, BHAK/BHAS Eferding Prof. OStR Mag. Klemens Dedl, BHAK/BHAS Freistadt Prof. OStR Mag. Reinhard Waldhäusl, BHAK/BHAS Freistadt Prof. OStR Mag. Kunigunde Huber, BHAK/BHAS Ried Prof. OStR Mag. Georg Neuhauser, BHAK/BHAS Steyr Prof. OStR Mag. Michael Reiter, BHAK/BHAS Schärding Prof. OStR Mag. Karl-Heinz Rieger, BHAK/BHAS Schärding Prof. Mag. Klaus Neudorfer, BHAK/BHAS Vöcklabruck FOL StR Ing. Gerald Hamader, HTBLA Linz, Paul-Hahn-Straße Prof. Mag. Friedrich Weberndorfer, HTBLA Linz, Paul-Hahn-Straße Prof. OStR Mag. Bernhard Paukner, HBTLA Linz, Goethestraße Prof. OStR DI Christine Reiter, HTBLA Linz, Goethestraße
Prof. OStR Mag. Gotthard Wagenleitner, HTBLA Linz, Goethestraße Prof. OStR Mag. Klaus-Peter Aschauer, HTBLA Hallstatt
FOL OSR Rudolf Forster, HTBLA Steyr Dipl.-Päd. Gerhard Schlager, HTBLA Steyr Prof. DI Dr. Wolfgang Sagmüller, HTBLA Wels
Prof. OStR Mag. Lucia Ashry, HGBLA Linz, Garnisonstraße OSR Dipl.-Päd. Maria Puttinger, HBLW Linz, Landwiedstraße Prof. Mag. Kurt Lux, HGBLA Bad Ischl
FOL OSR Manfred Mitlöhner, HGBLA Bad Leonfelden Prof. Mag. Franz Ecker, HBLW Perg
Prof. OStR Mag. Erich Brandl, HBLW Rohrbach
Prof. OStR Mag. Christine Moser, BAKIP Linz, Stockhofstraße
INFORMATIONSDIENST
OÖ FAMILIENBUND LESE- & GESCHICHTENFESTIVAL 2014 Ort: Pöstlingberg in Linz
Termin: Do. 24.04. von 9:00 -13:00 Uhr und Fr. 25.04. von 9:00 -17:00 Uhr Programm:
- Helmut Wittmann (Märchenwanderung) - Ursula Laudacher (Erzähltheater) - Karin Ammerer (Lesung)
- Frederick Franz Mellak (Märchenwanderung) - Bücherdetektive mit tollen Preisen
- Gratis Fahrten mit der Grottenbahn
Der Eintritt ist frei! Für Schulklassen ist eine Voranmeldung unbedingt notwendig
HEIZGRADTAGZAHLEN FÜR DAS JAHR 2013
JÄNNER FEBER MÄRZ APRIL MAI JUNI SEPTEMBER OKTOBER
LINZ 590 536 497 183 81 38 3 163
WELS 606 564 531 217 94 39 5 215
STEYR 623 579 558 225 101 58 8 190
PERG 631 586 565 232 109 62 9 196
RIED 618 592 547 222 101 60 9 236
GMUNDEN 590 572 530 211 107 40 7 228
FREISTADT 657 598 577 276 115 70 11 269
GRIESKIRCHEN 612 578 539 220 98 50 7 226
BAD LEONFELDEN 678 610 599 287 148 96 17 286
WEYER 614 568 506 231 102 59 8 178
KIRCHDORF 633 588 532 227 114 60 0 193
VÖCKLABRUCK 596 591 548 235 111 58 9 242
ROHRBACH 666 611 588 265 130 84 15 268
TRAUN 618 561 527 215 93 39 6 216
LEONDING 598 545 502 188 86 41 4 169
SCHÄRDING 613 563 509 215 88 39 3 216
BRAUNAU 614 589 531 219 101 50 8 198
BAD ISCHL 630 575 522 231 120 63 10 217