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2019/061 Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung von Synodenbeschlüssen

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Academic year: 2022

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BERICHT DER KIRCHENLEITUNG

über die Behandlung synodaler Beschlüsse der 7. Tagung der Zwölften Kirchensynode, die an die Kirchenleitung überwiesen wurden:

Beschluss Nr. zu Drucksache Antragsteller

3b

4. Spiegelstrich (Drs. Nr. 04-4/19) Synodenbeschluss 4 (Drs. Nr. 10/19) Synodenbeschluss

11 (Drs. Nr. 17/19) Synodenbeschluss, Antrag des Synodalen Zobel

(2)

Drucksache Nr. 61/19

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung von Synodalbeschlüssen Datum:

18.10.2019 hier: Beschluss Nr. 3b 4. Spiegelstrich der 7. Tagung der Zwölften Kirchen-

synode

Az.:4001-6 (Chr)

Beschluss der Kirchensynode:

Bericht über zukünftige Schwerpunktsetzungen in de EKHN – Empfehlungen der Kirchenleitung zur Weiterarbeit an Prioritäten und Posterioritäten (Drs. 04-4/19)

Der folgende synodale Antrag wird beschlossen:

Die in Drucksache 04-4/19 durch die Kirchenleitung vorgelegten Vorschläge werden der Kirchen- leitung zur weiteren Bearbeitung überwiesen, verbunden mit der Aufgabe, konkrete Priorisie- rungsvorschläge in Form einer gestaffelten Liste aller wahrgenommenen Aufgabengebiete vorzu- legen (inklusive eines Rankings).

Mit dem Vorliegen einer solchen Liste möge die Synode ferner beschließen, die weitere Debatte über Prioritäten und Posterioritäten in die Bearbeitung durch die Ausschüsse der Synode zu überweisen.

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung des Beschlusses:

Die Kirchenleitung hat sich in zwei Klausurtagungen damit beschäftigt. Die Ergebnisse und die weitern Überlegungen fließen in den Bericht des Kirchenpräsidenten ein, der als Tischvorlage schriftlich vorliegen wird. Finanzielle und personelle Perspektiven werden im Rahmen der Einbrin- gung des Haushaltes dargestellt.

Federführung: Ltd. OKR Striegler, OKRin Dr. Beiner, OKR Böhm und OKR Heine

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(3)

hier: Beschluss Nr. 4 der 7. Tagung der Zwölften Kirchensynode Az.:

4915-1 (Kn/Pfe)

Beschluss der Kirchensynode:

Die Synode befasst sich mit dem Schwerpunktthema „Menschenrechte und Glaubensfreiheit“

(Drs. 10/19).

Die Synode stimmt der Empfehlung des Kirchensynodalvorstandes zu, die Anregungen aus den Vorträgen von Tarek Bashour und Dr. Andreas Goetze aufzunehmen und dazu die Drucksache Nr.10/19 als Diskussionsgrundlage in die Gemeinden zu tragen. Die Synode nimmt das Angebot des Kirchenpräsidenten an, dass die Kirchenleitung eine Vorlage entwirft, die in die friedensethi- sche Stellungnahme mit eingearbeitet werden kann.

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung des Beschlusses:

Das Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW hat eine Dokumentation mit den Beiträgen von Herrn Bashour sowie Herrn Dr. Goetze und der Stellungnahme der Kirchenleitung „Menschen- rechte und Glaubensfreiheit“ herausgegeben und an die Gemeinden der EKHN als pdf-Dokument versandt. Ebenso wurden 500 Exemplare gedruckt. Sie werden im Rahmen der Herbstsynode an die Synodalen ausgeteilt und stehen auf Bestellung Interessierten zur Verfügung.

Das inhaltliche Anliegen, das mit dem Schwerpunktthema verbunden war, wird ferner in dem überarbeiteten Entwurf eines „Impulspapier der Kirchenleitung und der Zwölften Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)‚ Kirche des gerechten Friedens werden‘“

aufgenommen und soll der Synode auf der 8. Tagung der 12. Kirchensynode im Herbst vorgelegt werden.

Federführung: OKR Knoche

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(4)

Drucksache Nr. 61/19

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung von Synodalbeschlüssen Datum:

05.09.2019 hier: Beschluss Nr. 11 der 7. Tagung der Zwölften Kirchensynode Az.:

4915-1 (Ht/Hef)

Beschluss der Kirchensynode:

Das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchlichen Haushaltsordnung und der Rechtsverordnung über die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung von Vermögen in der EKHN (Drs. 17/19) wird verabschiedet.

Der folgende Entschließungsantrag wird beschlossen:

Die Kirchenleitung wird aufgefordert, eine ausführliche Handreichung zum Aufbau der SERL zu erstellen.

Außerdem wird bis zur Frühjahrssynode 2020 überprüft, ob die Gebäudezuweisungen für die Ge- meinden auskömmlich sind oder verändert werden müssen.

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung des Beschlusses:

Zur Handreichung über die Substanzerhaltungsrücklage:

Etliche Informationen zur Substanzerhaltungsrücklage sind bereits veröffentlicht worden, siehe folgende Quellen im Intranet:

• http://intranet-direkt.ekhn.de/fileadmin/content/intranet/Dokumente/Doppik/Dokumente/

• Bilanz/Umlaufvermoegen/substanzerhaltungsruecklage.pdf

• http://intranet-direkt.ekhn.de/themen/doppik/newsletter-doppik.html

Die Kirchenverwaltung wird eine Aktualisierung und zweckgerichtete Überarbeitung oder Ergän- zung dieser Materialien im Sinne der gewünschten Handreichung vornehmen, sobald hierfür Ar- beitskapazitäten zur Verfügung stehen. Eine adressatengerechte Handreichung ist gründlich zu konzipieren, um Leserinnen und Leser mit teils sehr unterschiedlichen Vorkenntnissen in gleicher Weise anzusprechen. Ferner stellt die Vielzahl unterschiedlicher Fallkonstellationen in der Praxis eine Herausforderung für die Entwicklung einer solchen Publikation dar.

Zur Überprüfung der Gebäudezuweisungen:

Die Kirchenleitung kann die gewünschte Untersuchung bis zur Frühjahrssynode 2020 in detaillier- ter Weise nicht zusagen, da gegenwärtig keine Arbeitskapazitäten hierfür in der Kirchenverwal- tung zur Verfügung stehen. Eine aggregierte Auswertung wird angestrebt, um das Verhältnis von rechnerischer Abschreibung und jährlichem Bauzuweisungsbudget der Gesamtkirche zu beziffern.

Die Interpretation einer solchen Auswertung – ebenfalls bei detaillierterer Untersuchung etwa nach Gebäudearten und auf Einzelgemeindeebene – stellt zusätzliche Anforderungen, weil der Maßstab der „Auskömmlichkeit“ näher zu definieren ist. So kann etwa ein signifikanter Flächen- überhang im Verhältnis zur Gemeindegliederzahl zu einer Finanzierungslücke führen und vorder- gründig nicht „auskömmliche“ Mittel suggerieren, ohne dass dies unmittelbar eine Anhebung von Zuweisungen zur Folge haben dürfte. Eine Verknüpfung der Untersuchung von Finanzierung ei- nerseits und Flächen / Gebäudegröße andererseits erhöhte den Analysebedarf erheblich.

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hier: Beschluss Nr. 11 der 7. Tagung der Elften Kirchensynode Az.:

4915-1 (Ht/Hef)

Die Kirchenleitung beabsichtigt in Kürze, einen Vorschlag über die Verwendung der gesamtkirchli- chen Rücklage zur Unterhaltung der Gebäude in Kirchengemeinden zu unterbreiten. Im Rahmen einer solchen Konzeption ist auch festzustellen, ob für qualitative Konzentrationsprozesse und zur Verringerung der Gebäudezahl und damit verbunden der Bauunterhaltungslast vorübergehend besondere Investitionsmittel bereitgestellt werden müssen. Erfahrungsgemäß verursachen Umbau- ten oder Ersatzneubauten, die den genannten Zielen Rechnung tragen, einen signifikanten Finanz- bedarf.

Federführung: OKR Hinte und KBDrin Schulz

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