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Vorlage der Kirchenleitung der EKKPS an die Synode - Beschluss der Synode über die Erhebung des Gemeindebeitrages 2006

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4. Tagung der XIV. Synode Drucksache Nr. 7/1 der Evangelischen Kirche

der Kirchenprovinz Sachsen vom 16. bis 17. November 2005

Vorlage der Kirchenleitung der EKKPS an die Synode - Beschluss der Synode über die Erhebung des Gemeindebeitrages 2006

Die Synode möge beschließen:

Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines Kirchgeldes als Gemeindebeitrag vom 3. November 1990 (ABL. 1991 S.6) hat die Synode folgenden Beschluss gefasst:

Für das Kalenderjahr 2006 werden folgende Mindestbeträge festgelegt:

1. 1,25 EUR monatlich (15 EUR jährlich)

volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27.

Lebensjahres, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Gemeindeglieder ohne eigenes Einkommen

2. 3,50 monatlich (42 EUR jährlich)

Gemeindeglieder, welche nicht unter Ziffer 1. fallen und neben dem Gemeindebei-

trag auch Kirchensteuer zahlen

3. alle übrigen Gemeindeglieder einschließlich Rentner und Arbeitslosengeldempfänger,

die keine Kirchensteuer zahlen entsprechend ihrem Einkommen einschließlich Renten und Arbeitslosengeld gemäß folgender Tabelle:

Monatliches Einkommen Gemeindebeitrag

monatlich Gemeindebeitrag jährlich In EUR (netto) In EUR In EUR

bis 600 3,00 36,00

bis 700 3,50 42,00

bis 800 4,00 48,00

bis 900 4,50 54,00

bis 1000 5,00 60,00

Darüber je 100 EUR Einkommen 0,50 EUR monatlich bzw. 6,00 EUR jährlich zusätzlich.

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2 Sachverhalt/Begründung:

Der Gemeindebeitrag wird in der Kirchenprovinz Sachsen seit 1991 erhoben und steht den Kirchengemeinden zur Finanzierung ihrer Aufgaben vollständig zur Verfügung.

Im Vergleich zum Jahr 2003 ist der Gemeindebeitrag in 2004 geringfügig gesunken.

Allerdings ist der Gemeindebeitrag pro Gemeindeglied gestiegen, so dass der absolute Rückgang des Gemeindebeitragsaufkommen durch den Rückgang der Gemeindeglieder bestimmt wurde (Anlage). Angesichts des unterschiedlichen Aufkommens pro Gemeindeglied in den Kirchenkreisen sind die Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft und die Erhebung der Mindestbeiträge längst nicht erreicht. Eine Anhebung ist deshalb und wohl auch angesichts der allgemeinen Lage nicht angezeigt.

Gemeindebeitrag 2004 lt. Meldung KVA

Kirchenkreis Gem.-Gl. Gemeindebeitrag 2004 31.12.2004 EUR pro Gem.Gl.

Bad Liebenwerda 25.264 333.995 13,22

Egeln 30.699 459.071 14,95

Eisleben 23.046 309.836 13,44

Elbe-Fläming 21.040 294.855 14,01

Erfurt 28.325 361.321 12,76

Halberstadt 33.883 394.655 11,65

Haldensleben-Wolmirstedt 19.997 278.949 13,95

Halle-Saalkreis 35.334 452.480 12,81 Henneberger Land 16.588 142.127 8,57

Magdeburg 19.596 263.570 13,45

Merseburg 27.372 369.559 13,50

Mühlhausen 39.309 443.344 11,28

Naumburg-Zeitz 25.653 311.047 12,13

Salzwedel 30.489 452.569 14,84

Sömmerda 15.066 161.294 10,71

Stendal 29.436 436.578 14,83

Südharz 29.480 277.941 9,43

Torgau-Delitzsch 27.938 407.693 14,59

Wittenberg 33.400 514.839 15,41

Ref. Kirchenkreis 1.014 20.777 20,49

Gesamt: 512.929 6.686.502 13,04

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3 Gemeindebeitrag 2003 lt. Meldung KVA

Kirchenkreis Gem.-Gl. Gemeindebeitrag 2003 31.12.2003 EUR pro Gem.Gl.

Bad Liebenwerda 26.012 334.387 12,86

Egeln 31.295 467.047 14,92

Eisleben 23.703 318.895 13,45

Elbe-Fläming 21.456 301.641 14,06

Erfurt 28.267 354.515 12,54

Halberstadt 34.626 396.349 11,45

Haldensleben-Wolmirstedt 20.447 273.831 13,39

Halle-Saalkreis 35.613 458.127 12,86 Henneberger Land 16.881 128.265 7,60

Magdeburg 19.706 268.052 13,60

Merseburg 28.322 367.965 12,99

Mühlhausen 39.772 446.066 11,22

Naumburg-Zeitz 26.835 337.310 12,57

Salzwedel 31.115 458.556 14,74

Sömmerda 15.475 159.249 10,29

Stendal 29.844 428.924 14,37

Südharz 30.052 275.230 9,16

Torgau-Delitzsch 28.496 416.026 14,60

Wittenberg 34.283 517.886 15,11

Ref. Kirchenkreis 1.017 18.006 17,71

Gesamt: 523.217 6.726.327 12,86

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