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Die Landessynode möge beschließen,

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2. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 14.2/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 19. bis 21. November 2015 in Erfurt

Antrag der Kreissynode Naumburg-Zeitz an die Landessynode zu Änderungen im Blick auf den Verkündigungsdienst

Die Landessynode möge beschließen,

- dass das Pfarrstellengesetz überprüft und geändert wird, um die Möglichkeit von Regionalpfarrstellen schaffen zu können

- dass Vertretungsstellen zusätzlich zum Stellenplan errichtet werden können - dass mehr Finanzmittel in den Verkündigungsdienst konzentriert werden.

Begründung:

Die Arbeit im Verkündigungsdienst ist von immer größeren Belastungen geprägt. Arbeits- bzw.

Pfarrbereiche werden unaufhaltsam größer. Die Frustrationen steigen.

Wir nehmen wahr, dass freie Stellen nicht zügig wiederbesetzt werden, Inhalte nicht im Vordergrund stehen, sondern zu sehr die Zahlen. Wie ist sonst zu verstehen, dass auch wachsende Arbeitszweige infrage gestellt werden? Unsere Wege in den vergangenen Jahren sind durch unser Handeln nicht klarer, eindeutiger und zielgerichteter geworden.

Wir haben zunehmend Fragen. Wir sehen auf allen Ebenen unserer Kirche Viele, die mit uns unterwegs sind. Wir sehen aber auch, dass wir uns nicht „gesund schrumpfen“, auch einen erkennbaren

gesundmachenden „Umbau“ unserer Kirche nehmen wir nicht (noch nicht?) wahr. Wir sehen

Verkrustungen, auch Beharrung, aber auch das Vorbeigehen an den Sorgen und Nöten derer, die vor Ort ehrenamtlich Gemeinden leiten.

Warum ist z.B. die erbetene und notwendige Errichtung von Regionalpfarrstellen nicht möglich?

Wir sehen zunehmend auch ausgebrannte Ehrenamtliche, die sich aufgerieben haben in den andauernden Veränderungsprozessen und in einem Mehr an Arbeit.

Wir wollen, dass mehr Kraft in die Kirchengemeinden investiert wird und dahin geht, wo Menschen im Evangelium froh und getröstet leben sollen. Wir wollen, dass die

Menschen in Altenheimen und Krankenhäusern nicht vergeblich auf unseren Besuch und das Gespräch warten. Wir brauchen hier verbindlichere Rahmenbedingungen und Unterstützung.

Wir fragen:

Müssen wir noch viel mehr Abschied nehmen von Werken und Einrichtungen, von Macht, resp. Regie und Einfluss, als wir das bisher getan haben? Wieviel Overhead brauchen wir? Darf es z.B. noch Leitungsstellen geben, die keine Gemeindeanbindung haben? Wie stellt sich das Verhältnis von Verwaltung zur Verkündigung dar? Eine deutlich spürbare Verringerung bzw. Vereinfachung an Ordnungen und Gesetzen spüren wir nicht, eher das Gegenteil. Wir wollen keine Arbeitsbereiche gegeneinander aufbringen, nehmen aber wahr, dass dieses intern zunehmend geschieht.

Wir sagen darum deutlich:

Die Grundlagen für eine solide Verkündigungsarbeit sind mit der jetzt beginnenden Umsetzung des Stellenplanes 2025 nicht mehr gegeben. „Wir schaffen uns selbst ab“

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Die Umsetzung, das Tempo, die fehlende inhaltlich Reflexion, (auch die aktuelle Veränderung der Kriterien durch die Synode, obwohl die Kirchensteuereinnahmen auch in 2015 und in den nächsten Jahren mit jeweils rund 10. Mio. mehr Einnahmen pro Jahr geschätzt sind,) lassen uns eine bessere und tiefere Kommunikation zwischen den Ebenen unserer Kirche erforderlich erscheinen und darum auch einen längeren Zeitraum. Wir halten ein konsequenteres Denken von Unten her als unabdingbar!

Zuletzt verweisen wir auf die derzeitige Situation mit Migranten: Sie erfordert unsere volle Hinwendung zu jenen, die kommen und jenen die in unseren Orten beheimatet sind und Begleitung und

Vergewisserung notwendig haben.

Wir sehen uns gerufen und gefordert, unsere Kräfte jetzt auf diese neuen Aufgaben und

Herausforderungen zu konzentrieren. Dies betrifft die Landeskirche, die Kirchenkreise, die Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften.

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