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an kreiseigenen Schulen Ausgabe der Schulbücher Landkreis Bernkastel-Wittlich sucht die „Stillen Stars“ 2018 Kreisnachrichten

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Ausgabe 31/2018 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 31.07.2018

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Sie kennen jemanden im Landkreis, der sich in seiner Freizeit freiwillig, unentgelt- lich und sehr engagiert für das Gemeinwohl und für sei- ne Mitmenschen einsetzt? Sie wissen von einem Projekt, ei- ner Gruppe oder einer Initiati- ve im Landkreis, die durch ihr ehrenamtliches Tun zur Ver- besserung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beitragen?

Dann können Sie diese Eh- renamtler und Initiativen für die Auszeichnung mit dem Bürgerpreis „Stille Stars“ vor- schlagen, den Landrat Gregor Eibes im Rahmen eines Fest- aktes am 4. Dezember 2018 im Wittlicher Kreishaus verlei- hen wird.

Die Stillen Stars können bei- spielsweise im Natur- und Umweltschutz, in der Jugend- arbeit, in der Nachbarschafts- und Seniorenhilfe, für eine Selbsthilfegruppe oder im Rahmen der Integration von Flüchtlingen aktiv sein. Wich- tig ist, dass sie für diese eh-

renamtliche Tätigkeit noch keine Ehrung oder öffentliche Auszeichnung erfahren haben.

Mit dem Bürgerpreis „Stille Stars“ werden rund um den Internationalen Tag des Eh- renamtes, der jedes Jahr am 5.

Dezember gefeiert wird, Men- schen ausgezeichnet, die sich meist im Stillen, verborgen vor der Öffentlichkeit und abseits von traditionellen Ehrungen

für das Allgemeinwohl enga- gieren.

Landrat Gregor Eibes ruft die Bernkastel-Wittlicher dazu auf, der Kreisverwaltung Kan- didaten, Projekte und Initia- tiven für die Preisverleihung vorzuschlagen. „Für mich sind die stillen Stars die wahren Helden des Alltags. Unsere Gesellschaft braucht sie, lei- sten sie doch mit ihrem ehren- amtlichen Engagement sehr viel Wertvolles für das gute Miteinander und eine hohe Lebensqualität in unserem Landkreis. Mit dem Bürger- preis „Stille Stars“ wollen wir die wertvolle ehrenamtliche Arbeit der vielen stillen eh- renamtlich Aktiven einmal be- wusst in den Fokus der Öffent- lichkeit rücken,“ so Landrat Gregor Eibes zur Zielsetzung des Bürgerpreises.

Eine Jury, die mit Persönlich-

keiten aus dem öffentlichen Leben sowie Vertretern der Kreisverwaltung besetzt ist, entscheidet über die Preisver- leihung. Wer ehrenamtlich en- gagierte Bürger oder besonde- re Projekte und Initiativen für die Auszeichnung als „Stille Stars“ 2018 vorschlagen will, kann dies bis zum 12. Oktober 2018 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich tun.

Um die schriftliche Einrei- chung der Vorschläge wird gebeten bei der Servicestel- le Freiwilliges Engagement der Kreisverwaltung, Monika Scheid, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571 14- 2208, E-Mail: monika.scheid@

bernkastel-wittlich.de. Dort sowie auf der Internetsei- te der Kreisverwaltung www.

bernkastel-wittlich.de sind auch die entsprechenden Mel- debögen erhältlich.

Landkreis Bernkastel-Wittlich sucht die „Stillen Stars“ 2018

Schüler, die im kommen- den Schuljahr an der Schul- buchausleihe teilnehmen, haben inzwischen von ihrer Schule einen Abholschein er- halten. Gegen Vorlage des Abholscheins werden die Schulbücher in der Schule aus- gehändigt. Die Ausgabe der Schulbuchpakete erfolgt bei allen kreiseigenen Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres am 1. und/oder 2. Schultag.

Folgende Schulen bieten die Möglichkeit, die Buchpakete

bereits vorab in der letzten Fe- rienwoche in der Schule abzu- holen:

• Kurfürst-Balduin-Realschu- le plus Wittlich: Dienstag, 31.07., 08:00-13:00 Uhr

• Cusanus-Gymnasium Wittlich: Mittwoch, 01.08., 09:00-13:00 Uhr

• Peter-Wust-Gymnasi- um Wittlich: Donnerstag, 02.08., 08:30-12:30 Uhr

• Freiherr-vom-Stein-Real- schule Bernkastel-Kues:

Freitag, 03.08., 09:00-

Ausgabe der Schulbücher an kreiseigenen Schulen

16:00 Uhr

• Nikolaus-von-Kues-Gym- nasium Bernkastel-Kues:

Donnerstag, 02.08., 07:30-13:30 Uhr

• Realschule plus und Fach- oberschule Traben-Trar- bach: Mittwoch, 01.08., 08:00-12:00 Uhr

• Gymnasium Traben-Trar- bach: Donnerstag, 02.08., 08:00-13:00 Uhr

• Integrierte Gesamtschu- le Salmtal: Freitag, 03.08., 08:00-18:00 Uhr

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Jetzt auch bei Facebook:

www.Facebook.com/kvbkswil

Am 17. Juli, begrüßte der Zweckverband Abfallwirt- schaft Region Trier (A.R.T.) Ver- treter des Verbandsgemein- derats Wittlich-Land auf der Deponie Sehlem, um die Ent- wicklung des Geländes zu zei- gen und Fragen zu beantwor- ten.Transparenz lautet das Schlag- wort des A.R.T. für die Zu- sammenarbeit mit den Ver- bandsgemeinden. Im Fall der Deponie Sehlem bedeu- tet das, dass in regelmä- ßigen Abständen Ortster- mine stattfinden. Vertreter des Verbandsgemeinderats Wittlich-Land (Bürgermeister Junk), des Ortsgemeinderats Sehlem (Ortsbürgermeister Zehe) und des Ortsgemeinde- rats Esch (Ortsbürgermeister Body) nahmen an dem Termin teil. Von Seiten des A.R.T. wa- ren Verbandsvorsteher Land-

rat Gregor Eibes, Verbandsdi- rektor Dr. Max Monzel sowie Mitarbeiter der technischen Abteilung Infrastruktur anwe- send.

Im Rahmen einer Präsentati- on wurde den Vertretern der Räte die Entwicklungen am A.R.T. Standort in Sehlem vor- gestellt. Hierzu zählen neben der Errichtung einer Oberflä- chenabdichtung auf Teilen der Deponie auch Bauprojekte so- wie die geplante Fertigstel- lung eines neuen Deponieab- schnitts, der ab dem Frühjahr 2019 die Entsorgungsmög- lichkeit für mineralische Ab- fälle bis zu einer Menge von 330.000 m³ sicherstellen wird.

Weitere Informationen zu den Entsorgungsmöglichkeiten im EVZ Sehlem bietet die Inter- netseite des A.R.T. unter www.

art-trier.de sowie das Abfall- Telefon unter 0651 9491 414.

Politiker informieren sich zur Entwicklung der Deponie

Im Rahmen der Einführung der Biotüte hatten alle Bürger der Stadt Trier und der Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel- Wittlich und Bitburg-Prüm die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel. Nun kön- nen sich die Gewinner über ihre Preise freuen.

Nach Beendigung der Gewinn- spiels am 30. Mai wurden in den letzten Wochen alle aus- gefüllten Coupons der Starter- set-Ausgabestellen durch den Zweckverband A.R.T. gesam- melt und der Gewinner einer

Ballonfahrt für zwei Personen ermittelt. Zusätzlich wurden pro Verbandsgemeinde je zwei Gewinner eines Fjällrä- ven Re-Kanken Rucksacks ge- zogen.

Die Gewinner wurden bereits schriftlich benachrichtigt und können ihren Gewinn in den nächsten Wochen beim A.R.T.

abholen. Eine Übersicht der Gewinner finden Sie außer- dem auf www.art-trier.de Weitere Informationen erteilt der Zweckverband A.R.T. (Ab- fall-Telefon: 0651 9491 414).

Sieger des A.R.T.

Gewinnspiels stehen fest

Der Zweckverband Abfallwirt- schaft Region Trier (A.R.T.) möchte noch mehr Men- schen von der Biotüte über- zeugen und startet dazu im August eine Roadshow durch das Verbandsgebiet. Erste Stationen: Saarburg am 10.

August und Trier am 11. Au- gust.

Am kommenden Freitag, 10.

August, informiert der Zweck- verband ab 10 Uhr mit sei- nem Infomobil auf dem Park- platz des Rewe Centers in Saarburg, Am Leukbach 2 alle interessierten Bürger über die Biotüte. Am Samstag, 11.

August gastiert das Infomo- bil auf dem Viehmarktplatz in der Trierer Innenstadt.

Gemeinsam mit der Road- show startet außerdem das neue Biotüten-Gewinnspiel des A.R.T. Teilnehmen kann jeder, der sich am Infomobil mit einem Biotüten Starterset ausstattet. Zu gewinnen gibt

es ein Abo für eine regionale Obst- und Gemüsekiste.

Die Tourdaten der Roadshow:

• 10. August: Saarburg, Rewe Center

• 11. August: Trier, Viehmarktplatz

• 17. August: Morbach, Wasgau Frischemarkt

• 18. August: Bitburg, Am Spittel

• 24. August: Prüm, Rewe Center

• 25. August: Wittlich, Ottensteinplatz

Eine Übersicht der Ausgabe- stellen für Startersets und Bio-tüten, sowie der Con- tainerstandorte gibt es auf www.art-trier.de/biotuete.

Weitere Informationen zur Roadshow erhalten Interes- sierte auf der Facebookseite

@zweckverbandART, auf der Internetseite www.art-trier.

de oder bei den Mitarbeitern des A.R.T. am Abfall-Telefon 0651-9491 414.

A.R.T. on Tour – die Biotüte kommt in die Region

In weiten Teilen von Rhein- land-Pfalz gibt es eine hohe Schwarzwildpopulation und damit verbunden viele Wild- schäden in der Landwirt- schaft. Aufgrund dessen und um einer möglichen Aus- breitung der Afrikanischen Schweinepest und einem er- neuten Eintrag der Klassischen Schweinepest in die Wild- schweinpopulation entgegen- zuwirken hat die Zentralstelle der Forstverwaltung als obere Jagdbehörde per Allgemein- verfügung für alle Jagdbezirke in Rheinland-Pfalz eine Aus- nahme vom Verbot der Ver-

wendung von Büchsenpatro- nen unter einem Kaliber von 6,5 mm und unter einer Auf- treffenergie auf 100 Meter (E 100) von mindestens 200 Joule nach § 23 Abs. 1 Nr. 4b Landesjagdgesetz zugelassen, soweit Büchsenpatronen mit einem Kaliber von mindestens .22 Hornet (E 100 mindestens 400 Joule) verwendet werden.

Den Auszug aus dem Staats- anzeiger mit der Bekanntma- chung der Verfügung kann auf der Internetseite www.Bern- kastel-Wittlich.de unter dem Stichwort Jagd heruntergela- den werden.

Jagd auf gestreifte Wild- schwein-Frischlinge erlaubt

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw.

www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung der Muffelwildhe- gegemeinschaft Haardtwald Am 16.02.2018 fand die Mitglieder- versammlung der Muffelwildhegege- meinschaft Haardtwald in Gonzerath (Gasthaus Zur Post) statt. Die Nieder- schrift dieser Mitgliederversammlung wird in der Zeit vom 07.08.2018 bis 20.08.2018 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße

16, 54516 Wittlich, Zimmer N 320, öf- fentlich ausgelegt. Sie kann dort wäh- rend den Öffnungszeiten bzw. nach vorheriger Terminabsprache (unter Tel. 06571 14-2253)

eingesehen werden.

Wittlich, den 18.07.2018 Muffelwildhegegemeinschaft Haardtwald

Karlheinz Sopp, Vorsitzender

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Das rheinland-pfälzische Land- wirtschaftsministerium hat Landwirten genehmigt, brach- liegende Ackerflächen im Be- reich der Landkreise Bernka- stel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Trier-Saarburg, Birken- feld, Kaiserslautern, Kusel und Pirmasens, der Städte Tri- er, Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken und den Verbandsgemeinden Mayen- Land, Kaisersesch und Ulmen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen.

Hinzugekommen sind nun Flächen im Bereich der Land- kreise und kreisfreien Städte Ahrweiler, Altenkirchen, Al- zey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Frank- enthal, Koblenz, Ludwigsha- fen, Mainz, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein- Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Westerwaldkreis und Worms. „Das Unwetter hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit dieser Maß- nahme wollen wir dazu bei- tragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu vermeiden“ sagte Land- wirtschaftsminister Wissing.

Selbst Dauergrünlandflächen seien in einigen von starken Niederschlägen betroffenen Regionen derzeit kaum nutz- bar.

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzah- lungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening ver- pflichtet sind, dürfen ab 16.

Juli in den genannten Regi- onen brachliegende Ackerflä- chen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnut- zung zu Futterzwecken nut- zen.

2018, zur Begegnung und Aus- tausch in Wittlich ein.

Bewährte Hinweise für wer- dende Eltern in der Geburtskli- nik Wittlich, Eltern-Cafés und Krabbelgruppen, Anregungen zur Erziehung und Beziehung in der Familie sowie Tipps für den Umgang mit Medien runden die Angebotsübersicht „Familie Ak- tiv“ ab.

Die Broschüre ist nach den Som- merferien über Kindertagesstät- ten und Grundschulen sowie ab sofort über teilnehmende Arztpraxen erhältlich und kann über die Internetseite der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich www.familie.bernkastel- wittlich.de heruntergeladen werden. Kontakt und Bestel- lung: Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Kinderschutz, Kur- fürstenstr. 16, 54516 Wittlich,

Neue Ausgabe von „Familie Aktiv“

mit Tipps für die ganze Familie

Brachliegende Ackerflächen dürfen gemäht

werden

Nach den Sommerferien startet für viele Familien wieder die Zeit in den Alltag. Mit neuen Ange- boten unterstützt „Familie Ak- tiv“ Familien vor Ort.

Zum Mitmachen im „Familien- Garten“ lädt der Deutsche Kin- derschutzbund Bernkastel-Witt- lich e. V. einmal monatlich die ganze Familie ein zu Themen wie Kartoffelernte, Igelhaus und Vogelfutter selbst gemacht.

Neu ist auch das Angebot „Kin- der stark machen“ des DRK-Bil- dungswerks Eifel-Mosel-Huns- rück e. V. in Wittlich. Ebenfalls neu sind Einladungen zum „Fa- milienpicknick“. Am Samstag, dem 12. August 2018, lädt die Pfarreiengemeinschaft Wittlich zum Picknick ein. Die Fachkräfte der Initiative „Kita!Plus – Famili- enbildung“ laden an einem wei- teren Samstag, 1. September

E-Mail: Stephan.Rother@Bern- kastel-Wittlich.de, Tel.: 06571 14-2220, Fax: 06571 14-42220.

Die angemessene, rechtzeitige, schnelle und bei Bedarf flächen- deckende Warnung der Bevöl- kerung ist ein zentrales Thema des Brand- und Katastrophen- schutzes. Wenn am Montag, 6.

August 2018 gegen 11:00 Uhr bei den für NINA registrierten Nutzern die Mobiltelefone klin- geln, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Es handelt sich nur um eine Testwarnung. Nach späte- stens einer Stunde folgt die Ent- warnung. Die Warn-App NINA ist die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes- amtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Ein Standbein des rheinland- pfälzischen Warnkonzepts ist die Bevölkerungswarnung über das satellitengestützte Modu- lare Warnsystem (MoWaS). Für die Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und Katastro- phen sind in Abhängigkeit der Gefahrenlage der Bund, die Län- der oder die Kommunen zustän- dig.Bei MoWaS können amtliche Gefahrendurchsagen innerhalb von 30 Sekunden an Rundfunk-

und Fernsehbetreiber sowie In- ternetanbieter, Presse-Agen- turen übermittelt werden. Das System MoWaS ist in Rhein- land-Pfalz beim Lagezentrum in Mainz vorhanden. Zwei wei- tere Auslösestellen sind mittler- weile in der Feuerwehrleitstelle Ludwigshafen sowie ab sofort auch in der Integrierten Leitstel- le (ILST) Trier einsatzbereit.

Zum Leitstellengebiet der ILST Trier gehören die Stadt Trier, der Landkreis Trier-Saarburg, der Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Vulkaneifelkreis Daun und der Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Darüber hinaus warnt das Land Rheinland-Pfalz bei Landeslagen (Störungen KKW, Pandemien …) ebenfalls über dieses System.

Da über diesen Warnweg nie alle Bürger erreicht werden, wird die Bevölkerung, beson- ders bei kommunalen Scha- densereignissen, zusätzlich über Lautsprecherdurchsagen ge- warnt werden.

Zusätzlich kann über MoWas eine spezielle App angesteuert werden. Die Warn-App NINA warnt deutschlandweit und

Probealarm über Warn-App NINA

standortbezogen vor Gefahren, wie z. B. Hochwasser und an- deren sogenannten Großscha- denslagen. Die App hat derzeit über 2,6 Millionen Nutzer. Zwi- schen 2015 und 2017 wurden bereits deutschlandweit über 800 Warnungen versendet. Die NINA App ist in den entspre- chenden App Stores kostenfrei verfügbar.

NINA bietet auch grundlegende Informationen und Notfalltipps im Bereich Bevölkerungsschutz an. Die Warn-App bezieht Da- ten hauptsächlich vom soge- nannten Modularen Warnsy- stem (MoWaS), das bereits seit 2013 von Bund und allen Bun- desländern für Warnungen des Zivil- und Katastrophenschutzes eingesetzt wird. Darüber hinaus enthält die App zusätzlich aktu- elle Informationen, zum Beispiel vom Deutschen Wetterdienst sowie aktuelle Pegelstände der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes.

Weiterführende Informationen gibt es unter www.bbk.bund.

de/DE/NINA/Warn-App_NINA.

html.

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Mitarbeiter in den Ruhestand verabschiedet

In Feierstunden im Kreishaus verabschiedete Landrat Gregor Eibes die Mitarbeiter Winfried Thiel (oben Mitte) und Dr. Heri- bert Feck (unten 2.v.r.) in den Ruhestand. Eibes dankte beiden für ihr langjähriges Engagement für den Landkreis und seiner Bürgerinnen und Bürger und wünschte für den Ruhestand alles Gute. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich Vorgesetzte sowie Vertreter des Personalrats gerne an.

Stellenausschreibung

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenorien- tiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienstleis- tungsunternehmen bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle an:

Sachbearbeiter/in für den FB 11 – Bildung und Kultur

Sachgebiet: ÖPNV/Schülerbeförderung - unbefristet, Vollzeit, EG 9b TVöD/A 10 LBesG Ihre Aufgabenschwerpunkte:

• Mitwirkung bei der Planung und der Koordination des lokalen öffentlichen Linienverkehrs unter besonderer Berücksichtigung der Schülerbeförderung

• Mitwirkung bei der Fortschreibung des Nahverkehrs- planes des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT)

• Planung und Koordination der Beförderung zu Schulen und Kindertagesstätten im freigestellten Schülerverkehr einschließlich der administrativen Abwicklung der Beför- derungsverträge

Die vollständige Stellenausschreibung mit Informationen zum Stelleninhalt und zum Anforderungsprofil finden Sie un- ter www.bernkastel-wittlich.de/stellenangebote.html.

Aussagekräftige Bewerbungen und ggf. eine Einverständ- niserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte werden bis zum 08.08.2018 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 - Personal/Organisation, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Wittlich.de Vor zehn Jahren wurden die

Pflegestützpunkte gesetzlich verankert und in der Folge 135 Pflegestützpunkte in Rheinland- Pfalz errichtet – der Beratungs- service im Bereich Pflege wur- de seither individualisiert und kontinuierlich optimiert. Flä- chendeckend wurden zugleich die damaligen Beratungs- und Koordinierungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu Pflegestützpunk- ten weiterentwickelt. Landes- weit kümmert sich pro 30.000 Einwohner ein wohnortnaher Stützpunkt um persönliche An- liegen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Die Mit- arbeiter beraten und informie- ren neutral und kostenfrei bei allen Fragen rund um die The-

Zehn Jahre Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz

men Hilfsangebote, Kosten, Pflege-Organisation, Rechte und Pflichten von pflegebedürf- tigen Menschen. Meist schauen sich die Pflegeberater der Stütz- punkte die häusliche Situation vor Ort an, denn sie kennen alle regionalen Anbieter und Ange- bote, die in der jeweiligen Situa- tion unterstützen können. Auch bei Fragen über Anbieter von Pflegeleistungen oder Pflege- einrichtungen beraten die Pfle- gestützpunkte jederzeit gerne.

Getragen und finanziert wer- den die Pflegestützpunkte von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, den Landkrei- sen und kreisfreien Städten so- wie dem Land Rheinland-Pfalz.

Mit ihrem Angebot verfolgen die Pflegestützpunkte keinerlei

wirtschaftliche Interessen. Das flächendeckende Angebot ist stets kostenfrei. Alle 135 Pflege- stützpunkte in Rheinland-Pfalz, die eine qualitativ hochwertige, kostenfreie und neutrale Bera- tung bieten, sind nter www.so- zialportal.rlp.de/aeltere-men- schen/pflegestuetzpunkte/

aufgeführt. Durch die Umkreis- suche finden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schnell den für ihre Gemeinde zuständi- gen Pflegestützpunkt.

Die Pflegeberatung der Sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Sozialgesetzbuch in den rheinland-pfälzischen Pflege-

stützpunkten stellt hohe Anfor- derungen an die Qualifikation der Fachkräfte in den Pflege- stützpunkten und die neutrale Beratung. Davon abzugrenzen und nicht mit den Pflegestütz- punkten in Rheinland-Pfalz zu verwechseln, sind andere Bera- tungsangebote im Bereich Pfle- ge, die wirtschaftlich orientiert arbeiten und Ihr Angebot ver- markten. Diese können keine Pflegeberatung im Sinne der ge- setzlichen Pflegeversicherung gewährleisten und genügen da- her nicht den Anforderungen an die Pflegestützpunkte in Rhein- land-Pfalz.

Referenzen

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