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Förderzusage für Breitbandplanung Landkreis Bernkastel-Wittlich erhält Kreisnachrichten

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Ausgabe 07/2016 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 16.02.2016

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Die Bundesregierung will bis 2018 eine flächendeckende Versorgung Deutschlands mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreichen. Insbeson- dere ländliche und schwach besiedelte Regionen sollen von dem neuen Bundesför- derprogramm zur Beschleu- nigung des Breitbandausbaus profitieren. Damit Landkreise und Kommunen mit unterver- sorgten Gebieten schnell för- derfähige Projekte entwickeln können, fördert der Bund auch Beraterleistungen, die die Pla- nung und Durchführung sol- cher Vorhaben und damit die Beantragung entsprechender Fördermittel zum Ziel haben.

Zur Erläuterung des För- derprogramms fand in der Kailbachhalle in Land- scheid-Niederkail eine Infor- mationsveranstaltung für die Bürgermeister, Ortsbürger- meister und Ortsvorsteher des Kreises statt. Im Rahmen der Veranstaltung überreichte Rai- ner Bomba, Staatssekretär im

Bundesministerium für Ver- kehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wenige Wochen nach Inkrafttreten des Bundesför- derprogramms einen Förder- bescheid von 50.000 Euro an Landrat Gregor Eibes.

Das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau sei schon jetzt ein Erfolg, erklär- te der Staatssekretär. Das An- gebot werde gut angenom- men und die Anträge würden schnell und unbürokratisch bearbeitet. Insgesamt nehme der Bund 2,7 Milliarden Euro an Fördergeldern in die Hand, um ganz Deutschland mit schnellem Internet zu versor- gen. Damit solle es bis 2018 auf der Landkarte keine wei- ßen Flecken mehr geben, so Bomba.

Mit dem Geld kann der Kreis Bernkastel-Wittlich nun die

Antragsunterlagen für eine Bundesförderung des vorge- sehenen kreisweiten Breit- bandausbaus erstellen. In einem zweiten Schritt vergibt das BMVI jeweils bis zu 15 Mil- lionen Euro, um die Umset- zung von Ausbauprojekten zu fördern. Da das Bundespro- gramm mit dem entspre- chenden Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz kom- binierbar ist, kann der Eigen- anteil der Kommunen bis auf zehn Prozent reduziert wer- den.Der Landkreis Bernkastel- Wittlich will zusammen mit den Städten und Gemeinden den bedarfsgerechten Aus- bau der Breitbandversorgung im gesamten Kreisgebiet bis 2018 umsetzen. Hierzu wird in Kürze unter Federführung von Landrat Gregor Eibes ein

öffentlich-rechtlicher Koope- rationsvertrag zwischen dem Landkreis und den teilneh- menden Verbandsgemeinden beziehungsweise der Stadt Wittlich und der Gemeinde Morbach geschlossen. Zeit- gleich wird der TÜV Rheinland eine auf das Kreisgebiet bezo- gene Machbarkeitsstudie vor- legen, aus der die mit Breit- band unterversorgten Gebiete und die voraussichtlichen Aus- baukosten hervorgehen.

Zusammen mit Landrat Gre- gor Eibes freuten sich über den Förderbescheid der Bür- germeister der Verbandsge- meinde Wittlich-Land, Dennis Junk, und der Bundestagsab- geordnete Patrick Schnieder, die sich beide für das Zustan- dekommen der Informations- veranstaltung mit Staatssekre- tär Bomba einsetzten.

Foto (vlnr): Bürgermeister Dennis Junk, MdB Patrick Schnieder, Staatssekretär Rainer Bomba, Landrat Gregor Eibes, Tim Brauckmüller vom Breitbandbüro des Bundes, Frank Becker vom Breit- bandkompetenzzentrum Rheinland-Pfalz freuen sich über die Förderzusage des Bundes.

Landkreis Bernkastel-Wittlich erhält

Förderzusage für Breitbandplanung

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Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – , Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbe- dürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Viktoria Buchhammer letzte bekannte Anschrift: 54516 Wittlich, Brunoystraße 8

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 10.02.2016, Az.: 13-50-B 5042/5043

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 11.02.2016

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Manuela Neithöfer

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – , Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbe- dürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Benjamin Sießlack letzte bekannte Anschrift: 63069 Of- fenbach, Starkenburgring 66 Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 06.01.2016 Az.: 13-50-K 5485 Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 11.02.2016

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Manuela Neithöfer

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Einladung zur Mitgliederversamm- lung der Muffelwildhegegemein- schaft Kondel

am Samstag, 12.03.2016, 11:00 Uhr in der Dorfschänke (54538 Kinderbeu- ern)

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Wahl eines Protokollführers 3. Kassenbericht durch den Kas-

senführer und Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2015 4. Diskussion zur Verbesserung

des Kommunikationsaustauschs zwischen Vorstand und Jagausü- bungsberechtigten

5. Abschussergebnisse und Be- sprechung der Muffelwildtro- phäen

6. Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung und Voll- zug der Abschusskontrolle durch den körperlichen Nachweis des erlegten Muffelwildes 7. Beratung und Beschlussfassung

über den Gesamtabschussplan, die Teilabschusspläne sowie der Abschusspoolbildung für das Jagdjahr 2016/2017 8. Verschiedenes

Muffelwildhegegemeinschaft Kondel Edgar Naumann, Vorsitzender

Sitzung des Verbandsausschusses des Zweckverbandes „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Er- beskopf“

Am Donnerstag, dem 18.02.2016 fin- det um 9.00 Uhr im Seminarraum des Hunsrückhauses am Erbeskopf eine nichtöffentliche Sitzung des Verbands- ausschusses des Zweckverbandes

„Wintersport-, Natur- und Umweltbil- dungsstätte Erbeskopf“ statt.

Tagesordnung:

1. Haushaltssatzung und Haus- haltsplan 2016 gem. §§ 95 und 96 GemO

2. Vertragsangelegenheiten 3. Entwicklungskonzept Erbeskopf 4. Nationalpark „Hunsrück-Hoch-

wald“ - Nationalparktor 5. Informationen und Verschie-

denes

gez. -Marc Hüllenkremer- Bürgermeister und Verbandsvorsteher

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Er- beskopf“

Am Mittwoch, dem 24. Februar 2016 findet um 16.00 Uhr im Seminarraum des Hunsrückhauses am Erbeskopf eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Er- beskopf“ statt.

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil 1. Feststellung des Jahresab-

schlusses zum 31.12.2014 2. Entlastung gem. § 114 GemO

zum Jahresabschluss 2014 3. Haushaltssatzung und Haus-

haltsplan 2016 gem. §§ 95 und 96 GemO

4. Informationen/Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil:

5. Vertragsangelegenheiten 6. Entwicklungskonzept Erbeskopf 7. Informationen/Verschiedenes -Marc Hüllenkremer-

Bürgermeister und Verbandsvorsteher

Die Zahl der im Landkreis Bernkastel-Wittlich regis- trierten ausländischen Mit- bürgerinnen und Mitbürger ist im Jahre 2015 gegenüber dem Vorjahr erneut und zwar deutlich angestiegen. Waren zum 31. Dezember 2014 noch 7.806 Personen registriert, so betrug deren Zahl zum Jahres- ende 2015 bereits 9.507. Dies entspricht einer Steigerung von über zwanzig Prozent und beruht in erster Linie auf dem Zuzug von Staatsangehörigen aus Ost- und Südosteuropa so-

wie der Aufnahme von Flücht- lingen.

In der Gesamtzahl sind die 147 ausländischen Mitbürge- rinnen und Mitbürger nicht mehr enthalten, die im ver- gangenen Jahr die deut- sche Staatsbürgerschaft er- halten haben, ebenso wenig Touristen, Saisonarbeiter, die Mitglieder ausländischer Streitkräfte und deren Fami- lienangehörige, beziehungs- weise ausländische Personen, die sich mit zeitlich befristeten Visa hier aufhalten. Aus 130

Zahl der ausländische Bürgerinnen und Bürger gestiegen

1 Polen 1.395

2 Rumänien 867

3 Türkei 663

4 Ungarn 505

5 Niederlande 431

6 Kosovo 370

7 Bulgarien 326

8 Frankreich 261

9 Syrien, Arabische Republik 248

10 Italien 230

Staaten der Erde kommen die ausländischen Staatsan- gehörigen, die Ende 2015 im Landkreis Bernkastel-Wittlich

lebten. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zahlen der 10 am häufigsten vertretenen Nationalitäten aufgeführt.

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Das Land Rheinland-Pfalz för- dert im Jahr 2016 wieder die Ferienbetreuung von Schul- kindern bis zur Sekundarstu- fe I. Gefördert werden An- gebote, die von freien oder öffentlichen Trägern der Kin- der- und Jugendhilfe oder frei- en Initiativen vor Ort durchge- führt werden.

Zur Förderung müssen Maß- nahmen der Ferienbetreuung mindestens zwei Wochen (2 x 5 Tage) mit einem täglichen Betreuungsangebot von in der Regel acht Stunden umfassen.

Berücksichtigt werden grund- sätzlich nur solche Maßnah- men, die an einem Stück die- sen Zeitraum abdecken. Nicht förderfähig sind daher Einzel- angebote, die zu einer Sum- me von zwei Wochen addiert werden oder Betreuungsan- gebote mit weniger als acht Stunden täglich.

Die Maßnahmen müssen eine tägliche Mittagsverpflegung beinhalten. Der Träger der Maßnahme hat weiterhin eine qualifizierte pädagogische Be- treuung sicherzustellen. Im Falle von Veranstaltern, die nicht anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind, bestätigt das Jugendamt die fachliche Geeignetheit des Trägers der Maßnahme.

Anträge zur Förderung sind über die Kreisverwaltung an das Land zu stellen und müs- sen bis zum 1. März 2016 vor- gelegt werden. Auskünfte und Antragsunterlagen erhalten Interessierte bei der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich, Fachbereich Jugend und Familie, Gudrun Weber, Tel.:

06571/14-2265, Dienstag, Mittwoch und Freitag vormit- tags, E-Mail: Gudrun.Weber@

Bernkastel-Wittlich.de.

Förderprogramm für Ferienbetreuung

Auch ältere Menschen wer- den Opfer von körperlicher, sexueller oder psychischer Ge- walt. Im Hinblick auf ältere Menschen ist Partnerschafts- gewalt jedoch deutlich stärker tabuisiert. Deshalb greifen die Organisatorinnen und Orga- nisatoren der beiden Runden Tische das Thema erstmals in der Region auf. Sie laden ein zu einer Fachveranstaltung für Mittwoch, 2. März 2016, 9.30 Uhr bis 16 Uhr nach Daun, Kreisverwaltung Vulkaneifel.

Im Mittelpunkt der Veranstal- tung steht der Fachvortrag

„Partnerschaftsgewalt im Le- ben älterer Frauen und Män- ner – Erkennen –Benennen – Handeln“ von Maria Böhmer, Referentin und Beraterin in der Altenhilfe, Expertin für ge- riatrische Psychotraumatolo- gie. Am Nachmittag werden die Themen: „Sexualisierte Gewalt“, „Pflegebedürftigkeit“

und „Was tun mit Täterinnen/

Tätern“ in Arbeitsgruppen be- arbeitet. Ziel der Veranstal- tung ist es, möglichst viele Fachleute aus unterschied- lichen Berufsbereichen und Interessierte für dieses Thema zu sensibilisieren und Hand- lungsmöglichkeiten zu vermit- teln.

Den ausführlichen Veranstal- tungsflyer sowie das Anmelde- formular können im Internet heruntergeladen werden unter www.vulkaneifel.de (Gleichstellungsbeauftragte) oder bei der Gleichstellungs- beauftragten des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Gabriele Kretz, Tel.: 06571/142255, E- Mail: Gabriele.Kretz@Bernka- stel-Wittlich.de angefordert werden. Eine Anmeldung ist bis zum 26. Februar 2016 er- forderlich bei Edith Peters, Gleichstellungsbeauftragte, Kreisverwaltung Vulkaneifel, Tel.: 06592/933-307, E-Mail:

edith.peters@vulkaneifel.de.

Partnerschaftsgewalt im Leben älterer Frauen und Männer

Andrea Stark, Pia Groh, beide von der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Ossi Steinmetz aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach haben zu- sammen mit Silke Meyer von der Koordinationsstelle Flücht- lingshilfe des Landkreises am 30.01.2016 bei der Info-Mes- se „Ehrenamt und Flüchtlinge“

in der Alten Lokhalle in Mainz auf die vielfältigen und erfolg- reichen Aktionen, Netzwerke und Initiativen im Kreis Bern- kastel-Wittlich im Rahmen der Flüchtlingshilfe hingewie- sen. An über fünfzig Messe- ständen haben Expertinnen und Experten ihre Arbeit vor- gestellt. Motivierte und enga- gierte Menschen, die in der Flüchtlingshilfe überwiegend ehrenamtlich tätig sind, haben in einer lockeren und freund- lichen Atmosphäre gezielt in- formiert, sich ausgetauscht und vernetzt. Moderierte The- mentische und Themenloung- es boten die Möglichkeit, aus der Praxis für die Praxis zu in- formieren und Ratschläge zu geben. Neben staatlichen Stel- len waren Wohlfahrtsverbän- de, Kirchen, Sportbünde und sonstige Initiativen und Netz- werke vertreten.

Integrationsministerin Irene Alt eröffnete die Messe und bedanke sich bei den vielen ehrenamtlich Aktiven. Mini- sterpräsidentin Malu Dreyer besuchte die Messe am Nach- mittag und kam mit den Teil- nehmenden ins Gespräch. In ihrem Schlusswort betonte sie

„Entscheidend für die Bewäl- tigung dieser großen Heraus- forderung ist der Zusammen- halt in unserer Gesellschaft.

Wir brauchen dafür nicht nur den Staat, sondern auch mög- lichst viele Menschen, die sich einbringen. … Das ist das Ge- sicht von Rheinland-Pfalz und steht für unsere offene und freie Gesellschaft.“

Die Bilanz von Ossi Steinmetz, Pia Groh und Andrea Stark fiel positiv aus. Sie profitierten insgesamt vom allgemeinen Austausch und konnten für die Arbeit in Manderscheid, Salm- tal, der Mittelmoselregion und dem Alftal viele konkrete An- regungen mitnehmen. „Ver- braucherschutz, Mitfahrge- legenheiten an der „Blauen Bank“ oder das Thema Frei- funk haben mich besonders interessiert“ so Pia Groh. An- drea Stark führte viele Ge- spräche mit Menschen aus an- deren Landkreisen und konnte so Ideen für eigene Projekte vermitteln. Für Ossi Stein- metz ist das Sprachproblem in der alltäglichen Flüchtlingshil- fe, insbesondere in der Erst- betreuung zentral. Er möchte sich, angeregt durch die Ge- spräche beim „Speed dating“, zukünftig für die Erweiterung des Dolmetscher Pools im Landkreis besonders einset- zen. Vernetzung, Vermeidung von Doppelstrukturen, offene und konstruktive Kommunika- tion sind zentrale Aufgaben in der Flüchtlingshilfe, diese ist allen nochmal klar geworden.

Ehrenamtliche Akteure in der Flüchtlingshilfe im Landkreis

Silke Meyer, Ossi Steinmetz, Pia Groh und Andrea Stark (nicht im Foto) präsentierten in Mainz die Flüchtlingshilfe im Landkreis.

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Fragen und Antworten zum Thema Flucht und Asyl: Versicherungen und Finanzen

Sind ehrenamtliche Flücht- lingshelferinnen und -helfer bei einem Unfall versichert?

Wer als Freiwillige oder Frei- williger im Auftrag der Ge- meinde Aufgaben übernimmt, die eigentlich Aufgabe der Kommune sind, genießt in der Regel den gleichen Versi- cherungsschutz wie Beschäf- tigte der Kommune. Ebenfalls gesetzlich unfallversichert ist, wer sich als Mitglied von Verbänden oder privaten Or- ganisationen (wie Vereinen) im Auftrag oder mit aus- drücklicher Einwilligung bzw.

schriftlicher Genehmigung der Kommune ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagiert.

Bringen sich Bürgerinnen und Bürger innerhalb einer kirch- lichen Organisation oder eines Vereines ohne Auftrag bezie- hungsweise Einwilligung ei- ner Kommune in der Flücht- lingshilfe ein, so können sie über die Verwaltungsberufs- genossenschaft versichert sein. Erfolgt die Tätigkeit für ein Unternehmen der Wohl- fahrtspflege (zum Beispiel AWO, Caritas), ergibt sich die Zuständigkeit der Berufsge- nossenschaft für Gesundheits- dienst und Wohlfahrtspflege.

Zu genauen Voraussetzungen und Abläufen informiert die Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Rechtlich unselbstständige, ehrenamtliche Initiativen, Gruppen und Projekte, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Ehrenamt von Rheinland-Pfalz ausgeht, sind über einen Sammel-Un- fallversicherungsvertrag sowie einen Sammel-Haftpflichtver- sicherungsvertrag der Landes- regierung Rheinland-Pfalz ab- gesichert. Sie melden sich im Schadensfall über ein Formu- lar bei der Leitstelle Ehrenamt der Landesregierung.

Die Unfallversicherung gilt darüber hinaus auch für Eh- renamtliche in rechtlich selb- ständigen Organisationen (wie insbesondere Vereinen), je-

doch nur, sofern kein ander- weitiger Versicherungsschutz besteht. Die Versicherung greift immer subsidiär. Die Haftpflichtversicherung gilt hingegen nur für Ehrenamt- liche in rechtlich unselbstän- digen Kontexten.

Sind Asylsuchende automa- tisch haftpflichtversichert?

Asylbewerberinnen und -be- werber, die anderen einen Schaden verursacht haben, sind – wie sonstige Privatper- sonen – nach dem Bürger- lichen Gesetzbuch grundsätz- lich persönlich zum Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfänd- baren Vermögen. Eine Ver- pflichtung zum Abschluss einer privaten Haftpflichtver- sicherung besteht außerhalb spezialgesetzlicher Bestim- mungen, wie zum Beispiel für Halter von Kraftfahrzeugen, grundsätzlich für jeden Bürger, jede Bürgerin in der Bundesre- publik Deutschland nicht.

Für Aufnahmebehörden be- steht im Rahmen ihrer Zu- ständigkeit nach dem Lan- desaufnahmegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz keine rechtliche Verpflichtung, von Asylsuchenden gegebe- nenfalls verursachte Schäden auszugleichen.

Sind Flüchtlinge, die in Rhein- land-Pfalz Sport im Verein be- treiben, aber kein Vereins- mitglied sind, unfall- und haftpflichtversichert?

Ja. Die Sportbünde in Rhein- land-Pfalz haben grundsätzlich über die Aachen-Münchener Versicherung einen Rahmen- versicherungsvertrag (Unfall und Haftpflicht) für ihre Ver- eine abgeschlossen, mit der deren Mitglieder versichert sind. Angesichts der aktuellen Flüchtlingszahlen und im Be- streben, den Flüchtlingen die

Teilnahme am Sport im Ver- ein (ohne Mitgliedschaft) zu ermöglichen und dabei den notwendigen Versicherungs- schutz zu gewähren, wurde dieser Rahmenversicherungs- vertrag erweitert: Flüchtlinge, die Sport im Verein betrei- ben, aber kein Vereinsmitglied sind, sind dadurch über die Aachen-Münchener Versiche- rung unfall- und haftpflicht- versichert.

Welche finanziellen Leistungen erhalten Asylsu- chende?

Die Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz (Asyl- bLG). Während der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung be- kommen sie dort fast alles, was Sie zum Leben benötigen als Sachleistungen. Darüber hinaus erhalten die Asylsu- chenden lediglich ein Taschen- geld für ihre persönlichen Be- lange. Mit dem Umzug in die Kommune ist diese für die Erbringung der Leistung zu- ständig. Dies geschieht über- wiegend in Form von Geldlei- stungen. Nach einer aktuellen Gesetzesänderung erhalten Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz nun nach einer Warte- frist von 15 Monaten in der Regel höhere Leistungen ent- sprechend SGB XII. Wer als Flüchtling über ein offizielles Bundeskontingent für syrische Flüchtlinge nach Deutsch- land kommt, erhält meist Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder nach SGB XII (Sozial- hilfe).

Für die Menschen, die über die rheinland-pfälzische Lan- desaufnahmeanordnung für syrische Verwandte nach Rheinland-Pfalz kommen, be- streiten ihre hier lebenden Angehörigen mit Aufenthalts- status, beziehungsweise Drit- te, die Unterbringung und den Lebensunterhalt.

Wie kann ein Konto errichtet werden?

Grundsätzlich können Asylsu- chende ein Konto eröffnen.

Eine Kontoeröffnung kann aber für Flüchtlinge mit einer Duldung schwierig sein, denn viele besitzen nur eine Dul- dungsbescheinigung, jedoch keine Papiere. Gesetzlich ist aber ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild notwen- dig, um ein Girokonto zu er- öffnen. Inzwischen haben sich das Bundesministerium der Fi- nanzen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband darauf ver- ständigt, dass übergangweise auch Meldebescheinigungen - sofern diese mit einem Licht- bild versehen sind - als Identi- fikationspapier für eine Konto- eröffnung anerkannt werden.

Angesichts des starken Zu- stroms erhalten nicht alle Asylbewerber und Flüchtlinge eine solche Bescheinigung zeitnah. Deshalb können bis auf weiteres alle ausländer- rechtlichen Dokumente zur Kontoeröffnung herangezo- gen werden, wenn sie minde- stens folgende Merkmale auf- weisen:

1. Briefkopf einer inlän- dischen Ausländerbehör- 2. Identitätsangaben nach § de,

4 Abs. 3 Nr. 1 GwG (Name, Geburtsort, Geburtsda- tum, Staatsangehörigkeit und Anschrift),

3. Lichtbild,

4. Siegel der Ausländerbe- hörde,

5. Unterschrift des ausstel- lenden Bearbeiters.

Mehr dazu finden Sie im Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, den Link dazu finden Sie auf der Internetseite der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich www.bernkastel-wittlich.

de/fluechtlingshilfe.html.

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