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1. in welchen Regionen in Baden-Württemberg Unwetter mit großen Eiskörnern (größer als fünf Millimetern) regelmäßig auftauchen;

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(1)

15. Wahlperiode 13. 09. 2013

Antrag

der Abg. Claus Paal u. a. CDU und

der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP und

Stellungnahme

des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Hagelprävention durch Einsatz von Hagelfliegern

A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten,

1. in welchen Regionen in Baden-Württemberg Unwetter mit großen Eiskör- nern (größer als fünf Millimetern) regelmäßig auftauchen;

2. welche Regionen Baden-Württembergs vom Unwetter des 28. Juli 2013 be- sonders stark betroffen waren;

3. in welcher Höhe Schäden in den betroffenen Regionen entstanden sind;

4. ob und wo unter den betroffenen Landkreisen Hagelflieger zum Einsatz ge- kommen sind;

5. welche Unterschiede bezüglich des Schadensaufkommens zwischen den betroffenen Gebieten mit bzw. ohne Einsatz von Hagelfliegern festzustellen sind;

6. seit wann und in welchen Landkreisen von Baden-Württemberg Hagelflieger zum Einsatz kommen;

7. auf welche Höhe sich die Schäden bei Unwettern vor bzw. nach Einführung von Hagelfliegern belaufen (aufgelistet nach Landkreisen);

8. wie die Hagelflieger in den entsprechenden Landkreisen finanziert werden und welche Zuschüsse zur Abwehr von Hagelschäden durch Hagelflieger ge- gebenenfalls bewilligt wurden;

(2)

9. wie sie den Nutzen der Hagelabwehr durch Hagelflieger bewertet;

10. ob sie den Aufbau einer Hagelabwehr in besonders hagelträchtigen Regio- nen unseres Landes als sinnvoll erachtet;

II. die Hagelabwehr in besonders hagelträchtigen Regionen unseres Landes aufzu- bauen, zu unterstützen und zu fördern.

09. 09. 2013

Paal, Schütz, Viktoria Schmid, Rombach, Locherer CDU Haußmann, Dr. Bullinger, Dr. Goll FDP/DVP

B e g r ü n d u n g

Die Unwetter über Baden-Württemberg in diesem Sommer, insbesondere vom 28. Juli 2013, haben Hagelschäden in Millionenhöhe verursacht. Nach Schätzun- gen der Versicherungen ist mit direkten Schäden von 500 Millionen Euro zu rech- nen. Die Folgeschäden für Wirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus, die öffentliche Hand und die Bürger sind darin noch nicht enthalten.

Im Rems-Murr-Kreis wird seit 33 Jahren Hagelabwehr praktiziert. Derzeit gibt es zwei Flugzeuge zur Hagelabwehr im Rems-Murr-Kreis. Diese wurden an dem oben genannten Sonntag eingesetzt. Dadurch ist es gelungen, Obst- und Weinbau- ern, Haus- und Autobesitzer vor Schlimmerem (wie z. B. in den Landkreisen Reut- lingen, Tübingen bis zur Ostalb) zu bewahren. Dies bestätigte dem Landratsamt Rems-Murr die meteorologische Betreuung der Hagelabwehr.

Herr Abg. Kunzmann CDU hat bereits eine Kleine Anfrage (Drs. 15/3978) zu diesem Thema eingebracht. Ziel dieses Antrags ist, die Hagelabwehr landesweit auf- und auszubauen, damit zukünftig Schäden wie vom 28. Juli 2013 vermieden werden können.

S t e l l u n g n a h m e

Mit Schreiben vom 8. Oktober 2013 Nr. Z(24)–0141.5/4029 nimmt das Ministe- rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stel- lung:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten,

1. in welchen Regionen in Baden-Württemberg Unwetter mit großen Eiskörnern (größer als fünf Millimetern) regemäßig auftauchen;

Zu I. 1.:

Die Regionen in Baden-Württemberg, in denen es regelmäßig hagelt, können auf Basis der Häufigkeit von Schadensmeldungen der Hagelversicherungsbran- che identifiziert werden. Demnach sind folgende Landkreise in den Jahren 2004 bis 2013 besonders häufig von Hagelereignissen betroffen gewesen: Alb-Donau- Kreis, Biberach, Breisgau-Hochschwarzwald, Sigmaringen, Heilbronn, Bodensee- kreis und der Hohenlohekreis (Reihenfolge in abnehmender Häufigkeit der Scha- densmeldungen).

(3)

2. welche Regionen Baden-Württembergs vom Unwetter des 28. Juli 2013 beson- ders stark betroffen waren;

Zu I. 2.:

Zu den besonders stark vom Unwetter des 28. Juli 2013 betroffenen Regionen zäh- len die Landkreise Tübingen, Göppingen, Esslingen und Reutlingen. Außerdem kam es in den Landkreisen Zollernalbkreis, Ostalbkreis und Enzkreis zu Schäden.

3. in welcher Höhe Schäden in den betroffenen Regionen entstanden sind;

Zu I. 3.:

Nach den Bewertungen einschlägiger Versicherungsunternehmen ist ein Gesamt- schaden von 500 bis 600 Mio. € entstanden. Die Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen belaufen sich auf rund 17 Mio. €.

4. ob und wo unter den betroffenen Landkreisen Hagelflieger zum Einsatz gekom- men sind;

Zu I. 4.:

In der Region Stuttgart wurden am 28. Juli 2013 zwei Hagelflieger in der Zeit von 17:08 Uhr bis 17:50 Uhr eingesetzt. Das Einsatzgebiet erfasste folgende Gebie- te: Stadtkreis Stuttgart, Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis, außerdem Teile des Landkreises Esslingen nördlich des Flughafens, Landkreis Böblingen im Raum Sindelfingen sowie der südliche Bereich des Landkreises Heilbronn entlang der Zaber bis Beilstein.

In der Region Villingen-Schwenningen wurde an diesem Tag ein Hagelflieger von 16:15 Uhr bis 16:47 eingesetzt. Dieser Einsatz wurde abgebrochen, da die Witte- rungsbedingungen einen Einsatz in dieser Region nicht mehr erforderten.

5. welche Unterschiede bezüglich des Schadensaufkommens zwischen den betrof- fenen Gebieten mit bzw. ohne Einsatz von Hagelfliegern festzustellen sind;

Zu I. 5.:

In der Region Stuttgart wurden am 28. Juli 2013 zwei Hagelflieger eingesetzt. Von dort wurden keine großflächigen Schäden gemeldet. In den anderen vom Unwetter am 28. Juli 2013 betroffenen Regionen wurden keine Hagelflieger eingesetzt. Dar- aus kann aber nicht abgeleitet werden, dass der Einsatz von Hagelfliegern Schäden in den vom Unwetter betroffenen Gebieten in jedem Fall verhindert hätte.

6. seit wann und in welchen Landkreisen von Baden-Württemberg Hagelflieger zum Einsatz kommen;

Zu I. 6.:

Seit 1980 wird in der Region Stuttgart die Hagelabwehr mit einem Hagelflieger, seit 2007 mit zwei Hagelfliegern betrieben. Das Schutzgebiet umfasst mit rund 2.200 km² den Landkreis Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis, die Stadt Stutt- gart sowie Teile der Landkreise Böblingen, Esslingen und Heilbronn.

Im Jahr 2009 wurde der Verein zur Hagelabwehr in den Landkreisen Schwarzwald- Baar und Tuttlingen e. V. gegründet. Die Hagelabwehr wird in diesen Landkreisen ebenfalls mit einem Flugzeug betrieben.

7. auf welche Höhe sich die Schäden bei Unwettern vor bzw. nach Einführung von Hagelfliegern belaufen (aufgelistet nach Landkreisen);

Zu I. 7.:

(4)

Die Anzahl der Schadensmeldungen beim größten Hagelversicherungsunterneh- men liegt im Schwarzwald-Baar-Kreis in den 4 Jahren (2010 bis 2013) seit der Einführung des Hagelfliegers deutlich über der Anzahl der Meldungen der Jahre 2006 bis 2009 vor Einführung des Hagelfliegers. Im Landkreis Tuttlingen ist die Anzahl der Schadensmeldungen im Zeitraum vor und nach Einsatz des Hagelflie- gers annähernd gleich. Die Zahlen im Detail sind in Tabelle 1 dargestellt.

Tabelle 1: Anzahl der Schadensmeldungen im Zeitraum 2006 bis 2013 in Land- kreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen (Datenbasis: Vereinigte Ha- gel)

Landkreis 2006 bis 2009 2010 bis 2013

Schwarzwald-Baar 382 500

Tuttlingen 245 243

In der Region Stuttgart wird der Hagelflieger seit 1980 eingesetzt. Daten zu Scha- densmeldungen der Versicherungsbranche vor 1980 stehen der Landesregierung nicht zur Verfügung. Nach Informationen des Deutschen Wetterdienstes gibt es im Land Baden-Württemberg nur eine einzige Mess- und Beobachtungsstation, deren Beobachtungsmaterial eine lückenlose Erfassung der Hagelhäufigkeiten und Zuordnung der Hagelintensitäten ermöglicht. Es handelt sich um die seit 1953 Tag und Nacht kontinuierlich besetzte Flugwetterwarte am Landesflughafen Stuttgart- Echterdingen.

Die Zahl der Hagelfälle an der Referenzstation Stuttgart-Flughafen hat im unter- suchten Zeitraum, wie in Tabelle 2 dargestellt, zuletzt zugenommen:

Tabelle 2: Anzahl der Tage mit Hagel; Stuttgart-Echterdingen, Zeitraum 1953 bis 2010 (Datenbasis: Deutscher Wetterdienst)

Zeitraum Anzahl in Tagen

1953 bis 1970 33

1971 bis 1990 30

1991 bis 2010 54

8. wie die Hagelflieger in den entsprechenden Landkreisen finanziert werden und welche Zuschüsse zur Abwehr von Hagelschäden durch Hagelflieger gegebe- nenfalls bewilligt wurden;

Zu I. 8.:

Die Hagelabwehr in der Region Stuttgart wird stellvertretend durch den Rems- Murr-Kreis organisiert und ist in die Kreisverwaltung integriert. Die Finanzierung wird jeweils für einen Fünfjahreszeitraum vertraglich gesichert. Sie erfolgt durch Beiträge von Städten, Gemeinden, dem Rems-Murr-Kreis, Firmen, Versicherun- gen sowie von Obst- und Weinbaubetrieben, wie in Tabelle 3 dargestellt.

Tabelle 3: Finanzierung des Hagelfliegers in der Region Stuttgart

An der Finanzierung Beteiligte Betrag in €/Jahr

Rems-Murr-Keis 50.000

Stadt Stuttgart 35.000

Stadt Esslingen 5.120

Weitere 10 Gemeinden und Städte im Rems-Murr-Kreis 29.000 Weinbau, Weinbaugenossenschaften und Obstbau 116.263

Firmen und Versicherungen 27.020

(5)

Die Hagelabwehr in der Region Schwarzwald-Baar und Tuttlingen ist als gemein- nütziger Verein organisiert. Dieser finanziert sich zum einen durch Mitgliedsbei- träge und Spenden und zum anderen beteiligen sich folgende Städte und Gemein- den der beiden Landkreise mit einem Beitrag von 0,20 € pro Einwohner und Jahr:

Villingen-Schwenningen, Trossingen, Aldingen, Dauchingen, Deisslingen, Durch- hausen, Talheim und Tuningen.

Vom Land wurden in den letzten 10 Jahren die Hagelflieger in der Region Stuttgart im Jahr 2007 mit 50.000 € und in der Region Schwarzwald-Baar und Tuttlingen 2010 mit 40.000 € jeweils für Neuinvestitionen bezuschusst.

9. wie sie den Nutzen der Hagelabwehr durch Hagelflieger bewertet;

10 ob sie den Aufbau einer Hagelabwehr in besonders hagelträchtigen Regionen unseres Landes als sinnvoll erachtet;

Zu I. 9. und 10.:

Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen konnte bislang nicht abschließend wissenschaftlich nachgewiesen werden, in welchem Umfang durch den Einsatz von Hagelfliegern Hagelschäden zurückgedrängt oder gänzlich ver- hindert wurden. Hierzu existieren vor allem regionale Erfahrungswerte. Über den Einsatz von Hagelfliegern sollte deshalb weiterhin in regionaler Verantwortung entschieden werden.

II. die Hagelabwehr in besonders hagelträchtigen Regionen unseres Landes aufzu- bauen, zu unterstützen und zu fördern.

Das Land fördert die Erstellung von Hagelschutzeinrichtungen (Hagelnetzen) im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Auch im Rahmen der opera- tionalen Programme der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse können Hagel- schutznetze gefördert werden. Eine regelmäßige Förderung des Einsatzes von Ha- gelfliegern haben bereits frühere Landesregierungen wegen nicht nachgewiesener Wirksamkeit abgelehnt. Es liegen zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse vor, die eine Neubewertung rechtfertigen würden.

Bonde

Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Referenzen

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