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DBT - Behandlungsvertrag

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Academic year: 2022

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(1)

DBT - Behandlungsvertrag

Zwischender/dem Patient*in:

__________________________________________

(Name, Vorname):

Geburtsdatum: __________________________________________

vertreten durch den/die Sorgeberechtigten

1. Name: __________________________________________

Wohnort: __________________________________________

2. Name: __________________________________________

Wohnort: __________________________________________

und

Dipl.-Sozialarbeiter Ulrich Wörner, approbierter Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut (Verhaltenstherapie) wird folgender ambulanter Behandlungsvertrag (Psychotherapeutische Behandlung: Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen) geschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand

- Psychotherapeutische Sprechstunden: Maximal 10 Sitzungen à 25 Minuten (kombinierbar 2 x 25 Minuten)

- Probatorische Sitzungen: Der eigentlichen Therapie gehen bis zu fünf probatorische Sitzungen voraus (Diagnostik, Aufbau der therapeutischen Beziehung, Vorbereitung des Therapieantrages)

- Therapieantrag: Der/die Patient*in oder den Sorgeberechtigten sowie der Therapeut stellt beim Kostenträger einen Antrag auf Psychotherapie. Dabei werden sie von dem Behandler unterstützt.

- Therapie: Die tatsächliche Anzahl der Therapieeinheiten hängt vom Eintritt des gewünschtes Erfolges ab.

Je nach Art und Schwere umfasst eine vollständige Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen (plus entsprechende Sitzungen für Bezugspersonen 3 – 4 je nach Krankenkasse).

Die Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen

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Die Zeitdauer einer Therapiesitzung beträgt grundsätzlich 50 Minuten;

Gruppensitzungen dauern 100 Minuten. In Einzelfällen können Therapiesitzungen in zwei Einheiten von 25 Minuten aufgegliedert oder auch in Doppelsitzungen von 100 Minuten erforderlich werden.

In Ausnahmefällen (Expositionsübungen können bis zu 4 Sitzungen am Stück angesetzt werden)

- Bezugspersonengespräche finden regulär im Verhältnis 1:4 zu den Therapiesitzungen statt (Sorgeberechtigten / sonstigen Bezugspersonen. Hinweis: Eine Entbindung von der Schweigepflicht muss vorliegen)

- Abschlusssitzung: Jede Therapie schließt Abschlusssitzung ab. Hier werden die erreichten Therapieergebnisse auf der Grundlage eines Vergleichs der Prä-Post- diagnositk beurteilt. In dieser Sitzung wird besprochen, wie der/die Patient*in den eingeleiteten Veränderungsprozess selbständig fortführen kann.

- Endet das Vertragsverhältnis vor Eintritt des gewünschtes Erfolges auf Wunsch des/der Patient*in oder den Sorgeberechtigten oder beendet der Therapeut das Vertragsverhältnis, weil der/die Patient*in/die Sorgeberechtigten gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen, besteht kein Anspruch auf eine Abschlusssitzung.

§ 2 Terminvereinbarungen/Absagefristen/Ausfallhonorar

- Vereinbarte Behandlungszeiten werden verbindlich reserviert. Entsprechend gilt für Patient*innen wegen der Resevierung des Behandlungstermines eine Absagefrist mit Ausfallhaftung.

- Die Absagefrist beträgt 24 Stunden vor dem Termin an Werktagen (Montag bis Freitag).

Bei einer Einzelsitzung/Bezugspersonengespräch (50 min) und 48 Stunden bei einer Gruppen-/Doppelsitzung bzw. Einzelgespräch mit anschließendem Bezugspersonengespräch (100 min).

- Für nicht abgesagte Termine wird ein Ausfallhonorar in der Höhe von 75 % bder jeweiligen Kennziffer nach dem

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)  bei Kassenpatient*innen bzw. nach der

- Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) bei Privatpatient*innen berechnet (Privatrechnung).

§ 3 Honorar als Privatpatient*in (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) bei Privatpatient*innen)

- Die die erbrachten Leistungen für eine Behandlung bei Privatpatient*in erfolgt für

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Sorgeberechtigten zahlungspflichtig. Die Behandlung wird nicht mit der Krankenkasse und/oder Beihilfestelle des/der Patient*in abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des 2,3-fachen Satzes. Es wird auch darauf hingewiesen, dass nicht alle privaten Krankenversicherungen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung durch Diplom-Sozialarbeiter und für Therapieaufwendungen bei Zusammenfassung von mehreren Sitzungen zu einem Block oder außerhalb der Praxisräume ganz oder teilweise erstatten.

Aufgrund vielfältiger Versicherungsbedingungen und Versicherungstarife sowie der Beihilfevorschriften haben Patient*innen eine mögliche Erstattungsfähigkeit und – höhe der Kosten in eigener Verantwortung zu prüfen.

- Rechnungsstellung und Fälligkeit: Die Honorarabrechnung erfolgt zeitnah (regulär im Turnus von einem Monat). Der auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesene Betrag ist mit der Rechnungsstellung sofort fällig und ohne Abzüge auf das angegebene Konto des Behandlers zahlbar.

§4 Schweigepflicht

- Der Therapeut unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Diese entfällt lediglich bei schriftlicher Entbindung des Therapeuten von der Schweigepflicht durch den/die Patient*in und ihre/seine Sorgeberechtigten sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

- Es wird darauf hingewiesen, dass private Krankenversicherungen regelmäßig einen durch Vertrag gesicherten Anspruch auf Auskunft hinsichtlich ihres Versicherten haben

§ 5 Dokumentation/Datenschutz

- Es wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass Daten über Diagnostik, Behandlung und Praxisabläufe auf schriftlichem, elektronischem u.a. Wege (z.B. EDV, Video) gespeichert werden können. Der/die Patient*in und ihre/seine Personensorgeberechtigten willigen mit der Unterzeichnung des Vertrages in die Speicherung der Daten ein.

- Unterlagen, die für die Behandlung erstellt werden (z.B. Fragebögen, Lebensläufe) gehen zum Verbleib in den Behandlungsunterlagen in das Eigentum des Behandlers über.

- Zum Zwecke der Qualitätssicherung dokumentiert der/die Patient*in ihre/seine behandlungsrelevanten körperlichen und psychischen Beschwerden vor Therapiebeginn, im Therapieverlaufund nach Therapieabschluss. Es wird dem Therapeuten erlaubt, diese Daten unter Wahrung der Anonymität zur wissenschaftlichen Verwertung und Aufklärung zu nutzen.

§ 6 Laufzeit und Beendigung des Vertrages

- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

- Das Vertragsverhältnis kann von jeder Seite mit einer Frist von 7 Werktagen gekündigt werden. Einer besonderen Begründungbedarf es hierzu nicht.

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§7 Schlussbestimmungen und Ergänzungen des Vertrages

- Sie bestätigen durch Ihre Unterschrift/en, ein signierte Ausfertigung dieses ambulanten Therapievertrages sowie ein Exemplar der Honorarvereinbarung erhalten zu haben.

- Mündliche Nebenvereinbarungen wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

- Sollte ein Teil dieser Vereinbarung durch die Rechtsentwicklung ungültig werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung. Die Vertragsparteien haben dann eine Ersatzregelung zu treffen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg soweit wie möglich zu erreichen.

Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

3. Ergänzungen: DBT Behandlung

- Es wird ein ambulantes Behandlungsprogramm angeboten. Das besteht aus einer Einzeltherapie und einem Gruppen bzw. Skillstraining*, in dem es speziell darum geht, Fertigkeiten zu erlernen und diese anstelle von schädigendem Verhalten einzusetzen.

Vereinbarungen

- Der/die Teilnehmer*iin verpflichtet sich, solange das Therapieprogramm läuft, am Leben zu bleiben, d.h. auf alles zu verzichten, was zu selbst herbeigeführtem Tod führen kann und seine körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.

- Ziel der DBT ist es, stationäre Klinikaufenthalte zu vermeiden. Der Patient hilft dabei mit indem er Probleme und Notsituationen offen kommuniziert. Für diese Fälle wird zu Beginn der Therapie ein Notfallplan erstellt. Erziehungsberechtigte sind in Kenntnis zu setzen.

- Die Termine für die Therapie gelten für Therapeuten und den Patienten als verbindlich. Wenn der Patient nicht erscheint, werden diese ausgefallenen Sitzungen privat in Rechnung gestellt, da die Krankenkassen für ausgefallene Sitzungen nicht aufkommen.

- Die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen ist obligatorisch. Wer 50 % der Einzel und/oder Gruppensitzungen* in den letzten 2 Monaten versäumt hat, kann aus dem DBT - Therapieprojekt ausgeschlossen werden;

desgleichen, wenn jemand 4 Sitzungen Einzeltherapie hintereinander versäumt.

Das Skillstraining ist ein wesentlicher Bestandteil der DBT.

Während des Gruppentrainings* können zu Supervisionszwecken Videoaufnahmen gemacht werden.

Informationen, die innerhalb des Gruppentrainings* ausgetauscht werden, ebenso wie die Namen der TeilnehmerInnen, müssen streng vertraulich behandelt werden. Es besteht Schweigepflicht für alle Beteiligten.

- Die Teilnahme an der Therapie unter Einfluss von Drogen und Alkohol ist nicht

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- Die Teilnehmer sind bezüglich von Informationen, die sie von anderen Teilnehmern über geplante Suizidvorhaben und geplante Selbstverletzungen erhalten, gegenüber den Therapeuten ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden. Wechselseitiges Animieren zu Selbstverletzungen und destruktive Behandlung anderer Teilnehmer sind zu unterlassen.

*Gruppen bzw. Skillstraining: Das Training in einer Gruppe muss selbstverständlich davon abhängig gemacht werden, ob eine Gruppe von Jugendlichen im Alter von 16 – 21 Jahren, mit mindestens 4 Teilnehmer zustande kommt.

Der Therapeut verpflichtet sich, die Therapie nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen, sich kontinuierlich an DBT Fortbildungen teilzunehmen, sich auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zu halten und an regelmäßigen DBT - Supervisions- und/oder Intervisionssitzungen mit zu gestalten. Die Therapeuten helfen mit, Klinikaufenthalte zu vermeiden.

Mit meiner/unseren Unterschriften erkläre/n ich/wir mein/unser Einverständnis mit dem Inhalt dieser Vereinbarung.

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Ort und Datum Patient*in

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Ort und Datum 1. Sorgeberechtigter

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Ort und Datum 2. Sorgeberechtigter

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Ort und Datum Praxis / U. Wörner

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