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Umlage- oder kapitalgedeckte Finanzierung der Sozialversicherung? Das aktuelle Beispiel der Pflegeversicherung

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Umlage- oder kapitalgedeckte Finanzierung der Sozialversicherung?

Das aktuelle Beispiel der Pflegeversicherung

Prof. Dr. Heinz Rothgang

Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen

Hauptstadtforum Gesundheitspolitik

am 11. Mai in Koblenz

(2)

Überblick

I. Aktuelle Finanzsituation II. Zukünftige Finanzbedarfe

III. Anforderung an eine Finanzreform

IV. Reformoption Bürgerversicherung: Einbeziehung

weiterer Einkommensarten und weiterer Versicherter V. Reformoption Kapitalfundierung

VI. Fazit

(3)

I. Aktuelle Finanzsituation

• Bilanzentwicklung

– Seit Jahrtausendwende Defizite, gebremst durch Einzelmaßnahmen – 2009: 1 Mrd. Überschuss

– 2010: 0,336 Mrd. Überschuss

– 2012: Defizit, wg. von 3. Stufe der Leistungsdynamisierung

 Wir brauchen eine Finanzreform noch in dieser Wahlperiode

• Ursache für Defizite in der Vergangenheit: Strukturelle Einnahmeschwäche der SPV-Finanzierung

 Finanzreform muss Entkopplung der Entwicklung von Bemessungsgrundlage und BIP beenden durch

– Ausweitung des versicherungspflichtigen Personenkreises – Einbeziehung aller Einkommen

(4)

I. Aktuelle Finanzsituation: Ursachenanalyse

Wachstum der beitragspflichtigen Einnahmen zur GKV

und des BIP seit 1995

(5)

II. Zukünftige Finanzbedarfe: Zusatzbedarfe

• Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

– Führt zu Mehrleistungen für bisher vernachlässigte Gruppen (Demente)

– Mehrleistungen könnten durch Kürzungen bei rein somatischen Fällen aufgefangen werden  politisch unrealistisch

– Ansonsten: Mehrausgaben von 2-3 Mrd. Euro

– kurzfristig auf alle Fälle Mehrausgaben wegen Vertrauensschutz

• Leistungsdynamisierung

– Regelung ab 2015 ist unzureichend. Notwendig ist

• regelgebundene Leistungsdynamisierung

• orientiert an der Lohnentwicklung

 Zusätzliche Finanzbedarfe entstehen.

(6)

II. Zukünftige Finanzbedarfe: qualitative Abschätzung

• Einnahmensteigerung:

– Steigende Löhne und Gehälter (und Renten):

– Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen (Rentner)

• Ausgabensteigerung

– Leistungsdynamisierung – Steigende Fallzahlen

– Veränderung des Inanspruchnahmeverhaltens

• Relation:

– Steigerung der Löhne wird für Leistungsdynamisierung verwendet – Erwerbstätigenzahl ist nicht steigend

 Es fehlt an einer Finanzierung für steigende Fallzahlen und

Veränderung des Inanspruchnahmeverhaltens

(7)

II. Zukünftige Finanzbedarfe: quantitative Abschätzung

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2010

Wenn Lohnsteigerung für Dynamisierung benötigt wird,

führt Verdopplung der Fallzahlen zur

Verdopplung des Beitragssatzes

(8)

II. Zukünftige Finanzbedarfe: quantitative Abschätzung

Jahr 2010 2014 2020 2030 2040 2050 Beitragssatz 1,95 % 2,1 % 2,3 % 2,5 % 2,5 % 2,8 %

Quelle: BMG-Vorausberechnung von November 2010

• Problem dieser Abschätzung

– Keine Berücksichtigung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs – womöglich (zu) positive Annahmen zur Wirtschaftsentwicklung – (Zu) geringe Dynamisierung

• Bei angemessener Dynamisierung ohne Finanzreform:

Mindest Verdopplung des Beitragssatzes !

Vorausberechnung des BMG

(9)

III. Anforderungen an Finanzreform

• Nachhaltigkeit

 Kopplung der Bemessungsgrundlage an das BIP

– Einbeziehung der gesamten Bevölkerung – Einbezug aller Einkommen(sarten)

• Fiskalische Ergiebigkeit

– Wahrnehmbare Einnahmensteigerung

• Gerechtigkeit:

– Horizontale Gerechtigkeit:

gleiche Beiträge bei gleichem Einkommen – Vertikale Gerechtigkeit:

höhere Beiträge bei höherem Einkommen

(10)

IV.1 Bürgerversicherung: Einbeziehung weiterer Einkommen

• Derzeitiges System:

– Verstoß gegen vertikale Gerechtigkeit durch Beitragsbemessungsgrenze

– Verstoß gegen horizontale Gerechtigkeit durch

• Begrenzung der Beitragspflicht auf Arbeitseinkommen / Lohnersatzleistungen

• Abhängigkeit der Beitragshöhe von Verteilung des Haushaltseinkommens auf Ehegatten/Lebenspartnern

• Einbeziehung aller Einkommensarten, Beitragssplitting und Anhebung der BBG

– führt zur expliziten Einbeziehung aller Einkommensarten unabhängig von Haushaltstyp (horizontale Gerechtigkeit) – Verstärkt vertikale Umverteilung durch Anhebung der BBG

(11)

IV.2 Bürgerversicherung: Einbeziehung der PPV (1/3)

• Derzeitiges System: Zuweisung von Versicherten in SPV und PPV

• PPV-Versicherten sind bessere Risiken

– Niedrigere altersspezifische Prävalenzen – Günstigere Altersstruktur

– Bessere Einkommenssituation

• Ausgaben der PPV pro Versichertem: halb so hoch wie in SPV (bei Berücksichtigung der Beihilfe).

• Beitragspflichtige Einkommen der PPV-Versicherten:

um die Hälfte höher als bei SPV-Versicherten

• Wenn die PPV eine Versicherung nach den Regeln der

SPV betreiben würde, würde der Beitragssatz nur ein

Drittel des SPV-Beitragssatzes betragen.

(12)

Anteil der Privatversicherten an einer Altersklasse

0%

2%

4%

6%

8%

10%

12%

14%

16%

IV.2 Bürgerversicherung: Einbeziehung der PPV (2/3)

Anteil der Pflegebedürftigen an allen Versicherten im Jahr 2008

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

bis unter 15 15 bis u

nter 20 20 bis un

ter 25 25 bis un

ter 30 30 bis un

ter 35 35 bis unter 40

40 bis unter 45 45 bis unter 50

50 bis u nter 55 55 bis u

nter 60 60 bis u

nter 65 65 bis u

nter 70 70 bis unter 7

5

75 bis unter 8 0

80 bis unter 8 5

85 bis u nter 90

90 und ä lter SPV

PPV

Quotient der Prävalenzraten

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

bis unte r 15

15 bi s unter 20

20 b is unter

25

25 bis unter 30

30 bi s unter

35

35 bi s unter

40

40 bis unter 45

45 bi s unter

50

50 bi s unter 55

55 bi s unter 60

60 bi s unter

65

65 bi s unter 70

70 bi s unter 75

75 bi s unter

80

80 bi s unter

85

85 bi s unter 90

90 un d älter

SPV-Prävalenzen / PPV-Prävalenzen

Männer Frauen insgesamt

Modellrechnung: Zahl der Pflegebedürftigen in der PPV bei Verwendung der PPV- und der SPV-Pflegehäufigkeiten

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000

5 0 r

mit tatsächlichen Häufigkeiten mit SPV-Häufigkeiten

(13)

IV.3 Bürgerversicherung: Fiskalische Ergiebigkeit

BV-Element 1: Einbeziehung aller Bürger

BV-Element 2: Element 1 + Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze BV-Element 3: Element 1 + Einbeziehung aller Einkommensarten

BV-gesamt: Element 1 + Anhebung BBG + Einbeziehung aller Einkommen

Rechnerische Beitragsreduktion durch Bürgerversicherung im Jahr 2007

0,33 0,26

0,29 0,22

0,00 0,05 0,10 0,15 0,20 0,25 0,30 0,35

BV-gesamt BV-Element 3 BV-Element 2 BV-Element 1

in Beitragssatzpunkten

(14)

IV.4 Realisierbarkeit

• Einbeziehung aller Personen

– ist leichter als in der Krankenversicherung, weil

einheitliches Leistungsrecht

Pflegeversicherung ist vorne herein als Volksversicherung geplant:

– Private Pflegeversicherung als Teil eines „gesetzgeberischen

Gesamtkonzepts einer möglichst alle Bürger umfassenden sozialen

Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ (BVerGE 103, 197, 216) – Der Gesetzgeber hat „eine Pflegevolksversicherung in Gestalt zweier

Versicherungszweige geschaffen“ (BVerfGE 103, 197, 224)

• Einbeziehung aller Einkommensarten

– erfordert die Einschaltung der Finanzämter

– erfolgt dann aber in wesentlich größerem Umfang als bei steuerfinanziertem Bundeszuschuss

(15)

V. Reformoption Kapitalfundierung: Grundfragen (1/2)

• Mit Kapitaldeckungselementen können zukünftige Lasten in die Gegenwart vorgezogen werden.

– Begründung hierfür: Generationengerechtigkeit

– Bewertung: m.E. nicht zwingend, aber auch nicht abwegig

– Intertemporale und intergenerative Umverteilung sind zu trennen

Umstieg auf kapitalfundiertes System ist

a) nicht möglich, wegen der Umstellungskosten und b) nicht sinnvoll, weil zu hohe andere Risiken entstehen

Es kann nur um eine Teilkapitalfundierung gehen.

• Zentral sind Fragen der Ausgestaltung

1. Obligatorisch oder freiwillig?

2. Kollektiv oder individuell?

3. In der SPV oder als private Zusatzversicherung?

4. Mit oder ohne Einkommensbezug?

(16)

V. Reformoption Kapitalfundierung: Grundfragen (2/2)

Ad 1) Obligatorisch ist notwendig, sonst entstehen (weitere) Versorgungslücken

Ad 2) Bei individualisierten Rücklagen geht die Versiche- rungsfunktion (Dauer einer Pflegebedürftigkeit) verloren; Gefahr von Leistungen nach Sparfähigkeit.

Ad 3) Kernproblem

– einer Demographierücklage in der SPV: Wie können die Rücklagen vor dem Zugriff der Politik gesichert werden?

– einer privaten Zusatzversicherung: neue Bürokratie, neue Schnittstellenprobleme, Verlust an Steuerungskapazitäten

Ad 4) Einkommensunabhängige Prämien bergen die Gefahr

der Umverteilung von unten nach oben, einkommens-

(17)

V. Reformoption Kapitalfundierung: Grundprobleme

• Doppelbelastung in der Aufbauphase (ca. 40-50 Jahre):

• Kapitalmarktrisiken (Stichwort: Finanzkrise)

• Bei Sozialversicherungslösung:

– Wie kann der Kapitalstock vor dem Zugriff des Finanzministers geschützt werden?

– Soll Kapitalstock abgeschmolzen werden oder dauerhaft weiter bestehen?

• Bei Privatversicherungslösung

– Schnittstellenprobleme durch neues System – Verlust von Steuerungskapazität bei geringem

Steuerungsinteresse des neuen Akteurs – Umverteilung wg. Pauschalprämien

(18)

V.3 Reformoption Kapitalbildung: wichtige Modelle

• PKV-Modell:

– Modellstruktur

• Einfrieren der SPV-Leistungen

• Private Pflegezusatzpflichtversicherung finanziert Dynamisierung

• Zusatzversicherung über jährlich steigende Kopfprämien – Probleme

• Ausgaben für Leistungsdynamisierung steigen exponentiell,

Einnahmen nur linear evtl. nur temporäre Kapitalbildung möglich

• Schnittstellenprobleme, problematische Leistungssteuerung, Zusatzbürokratie

(19)

V.3 Reformoption Kapitalbildung: wichtige Modelle

• „kollektive Demographiereserve“:

– Modellstruktur

• Erhöhung des Beitragssatzes jetzt

• Kapitalbildung in der SPV

• Abschmelzung der Reserven später  „Untertunnelung“

– Problem

• Untertunnelung geht nicht bei „Hochplateau“. Zwar nimmt ab 2055-60 die Zahl der Pflegebedürftigen ab, nicht aber das beitragssatzrelevante Verhältnis von Pflegebedürftigen zu Beitragszahlern

der Beitragssatzsprung wird nur in die Zukunft geschoben

Bei konstanter Fertilität (1,4 Kinder) ist im Umlageverfahren

dauerhaft nur der Beitragssatz stabil, der zur demographischen Konstellation passt.

• Kann ein Zugriff des Finanzministers auf die kollektive Reserve in Notzeiten verhindert werden?

(20)

V.3 Reformoption Kapitalbildung: wichtige Modelle

• „Pflegeriester“:

– Modellstruktur

• Obligatorisches (?) Sparen. Ersparnis kann nur zweckgebunden für Pflege eingesetzt werden.

• Kapital kann vererbt werden – Problem

• Bei Vererbung des Kapitals geht Versicherungsfunktion (Ausgleich von Schwankungen der „durchschnittlichen Pflegedauer“) verloren.

• Individuelle Sparfähigkeit entscheidet über Höhe der Leistungsansprüche bei Pflegebedürftigkeit

entsolidarisierende Wirkung

• Letztlich: Privatisierung des Pflegerisikos.

– Modell kann nur sinnvoll sein, wenn Ersparnisse zur Finanzierung eines Zusatzbeitrags für Rentner verwendet werden (so in Rürup-

(21)

V.3 Reformoption Kapitalbildung: „Karenzzeiten“

• Neues Modell Raffelhüschen

• Grundidee:

– Es gibt kurze Pflegeepisoden  Leistungen können aus eigenen Mitteln finanziert werden.

– Es gibt lange Pflegeepisoden  hier werden Versicherungs- leistungen gewährt – nach einer Karenzzeit (z.B. 1 Jahr)

– Damit wird Umfang der umlagefinanzierten Pflegeversicherung reduziert, private Vorsorge ist möglich (verschiedene Optionen)

• Effekt:

– Pflegeversicherungsleistungen nur noch für Schwer- und Schwerstpflegebedürftige

• Unterstützung in frühen Pflegephasen fällt weg,

• beschleunigte Überforderung der Angehörigen, Gefahr des Heimsogs

(22)

V.3 Reformoption Kapitalbildung: Staffelung nach Kinderzahl (1)

• Grundidee:

– nach BVerfG: Kindererziehung als eigener „Realbeitrag“

 Staffelung des monetären Beitrags (auch) nach Kinderzahl; dies wurde im KiBG nicht umgesetzt.

– Makroökonomisch:

• Vorsorge kann erfolgen durch Humankapitaldeckung oder durch

Realkapitaldeckung. Wer nicht in Humankapital investiert (sprich: Kinder), der soll in Realkapital investieren (sprich: Sparen)

• Mögliche Ausgestaltung:

– Nach Kinderzahl gestaffelt wird eine Zusatzbeitrag erhoben, der

• positiv ist bei 0 und 1 Kind(ern)

• 0 ist bei 2 Kindern und

• negativ ist bei mehr als 2 Kindern

– Der Zusatzbeitrag wird in einer öffentlichen Kasse angespart, dort 25

(23)

V.3 Reformoption Kapitalbildung: Staffelung nach Kinderzahl (2)

• Vorteile:

– Logische Begründung für Zusatzbeitrag.

– Angemessene Umsetzung des BVerfG-Urteils von 2001 – Kapitalstock wird nicht abgeschmolzen

• Nachteil: Mehreinnahmen erst in 25 Jahren, d.h. kein Beitrag zur Lösung der aktuellen Finanzprobleme, aber:

dann beginnt die Phase mit höchster Zahl Pflegebedürftiger

sinnvoll insbesondere in Kombination mit anderen

kurzfristiger wirkenden Maßnahmen (Bürgerversicherung)

(24)

VI. Fazit (1/2)

1. Wir brauchen mehr Geld in der Pflegeversicherung

a) zum Ausgleich der ansonsten auflaufenden Defizite b) zur Sicherung einer angemessenen Dynamisierung

c) zur Finanzierung von Mehrausgaben durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

2. Wir brauchen nicht (nur) ad hoc Maßnahmen, sondern eine strukturelle Reform, die die strukturellen

Einnahmeschwäche beendet 3. Die Bürgerversicherung kann

• die strukturelle Einnahmeschwäche beseitigen

• die Gerechtigkeit verbessern

• einen fühlbaren fiskalischen Effekt bewirken

(25)

VI. Fazit (2/2)

4. Kapitaldeckung kann

• zukünftige Lasten in die Gegenwart ziehen (intertemporale Umverteilung)

• Intergenerative Verteilung ändern

5. Wenn ergänzende Kapitaldeckung eingeführt wird, ist das WIE entscheidend. Wichtig wäre

• Obligatorisches System

• Versicherungslösung

• Einkommensbezogene Beiträge  Sozialversicherungslösung

• Verhinderung neuer Schnittstellenprobleme  Sozialversicherungslösung

• Rechtlicher Schutz vor Zugriff der Politik.

(26)

Schluss

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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