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Kauffrau/Kaufmann EFZ Angepasstes Qualifikationsverfahren 2020

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Kauffrau/Kaufmann EFZ

Angepasstes Qualifikationsverfahren 2020

Aktualisierte Version vom 1. Mai 2020

Die Verbundpartner der Berufsbildung haben am 9. April 2020 eine Lösung für die Lehrabschluss- prüfungen 2020 beschlossen. Dazu hat der Bundesrat am 16. April 2020 eine Verordnung erlassen.

Sie ermöglicht den Lernenden, ihre Ausbildung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis bzw.

Berufsattest abzuschliessen – trotz Corona-Krise. Pro berufliche Grundbildung wird schweizweit ein einheitliches Qualifikationsverfahren durchgeführt. Was bedeutet das für den Beruf Kauffrau/

Kaufmann EFZ?

Dieses Informationsblatt umfasst alle bis Ende April 2020 auf der Grundlage der Verordnung des Bundesrates und der Richtlinien des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) getroffenen Entscheide und Vereinbarungen; diese sind bis am 16. Oktober 2020 gültig.

Ausgangslage

Gemäss Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ besteht das Qualifikationsverfahren aus einem betrieblichen und aus einem schulischen Teil mit jeweils verschiedenen Qualifikationsbereichen. In beiden Teilen machen die Erfahrungsnoten 50 Prozent aus.

Schulischer Teil der Abschlussprüfung

Beschluss der Verbundpartner: Es finden keine schulischen Prüfungen statt. Stattdessen zählen die Erfahrungsnoten.

Im Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ wurden im Fach «Information/Kommunikation/Administration» sowie im E-Profil die zweite Fremdsprache bereits vor der Corona-Krise geprüft. Auch die Fachnote «Projekt- arbeiten» liegt vor. Diese Noten zählen für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis. In allen anderen Fächern zählen die Erfahrungsnoten. Diese werden anstelle der Prüfungsnoten eingesetzt. Wo die Prüfungsnote gewichtet ist (WG I im E-Profil), wird die Gewichtung übernommen. Da eine Note nicht zweimal verwendet werden darf, entfällt die Fachnote WG II. Vorhandene Fremdsprachdiplome werden im Rahmen der bestehenden Regelungen angerechnet.

Die vorgezogenen Prüfungen im Fach «Information/Kommunikation/Administration» sowie im E-Profil die zweite Fremdsprache für Lernende im 2. Ausbildungsjahr finden nicht statt. Im Hinblick auf die Ab- schlussprüfung 2021 zählen die Erfahrungsnoten, zudem können Fremdsprachdiplome angerechnet werden, sofern diese bis zum Ende des zweiten Lehrjahres (bis 31. Juli 2020) abgeschlossen wurden.

Diese Bestimmungen gelten sinngemäss auch für die schulisch organisierte Grundbildung.

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2/2 Betrieblicher Teil der Abschlussprüfung

Beschluss der Verbundpartner: Zur Überprüfung der praktischen Arbeit beantragt jede Trägerschaft eine schweizweit einheitlich durchführbare Variante. Die Sicherstellung der Gesundheit und der Sicherheit aller Beteiligten hat höchste Priorität.

Im betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens finden keine mündlichen und schriftlichen Prüfungen statt. Hinweis: Das Bewertungsraster der Kantone für Betriebe kommt gemäss Entscheid des SBFI nicht zum Einsatz. Damit die Lehrbetriebe die Schlussbewertung der ALS unter Berücksichtigung der aktuellen Situation in der nötigen Qualität durchführen können, ist die Eingabe der Noten bis am 31. Mai 2020 möglich.

Repetentinnen und Repetenten

Es finden keine schriftlichen Abschlussprüfungen statt. Die im Rahmen vom Berufsschulunterricht neu erworbenen Erfahrungsnoten werden angerechnet. Sofern keine neuen Erfahrungsnoten beigebracht werden, findet in jedem zu wiederholenden Qualifikationsbereich anstelle der schriftlichen Prüfung ein Fachgespräch statt. Dieses dauert 30 Minuten. Ein Informationsblatt mit weiteren Details ist in Vorberei- tung und wird so rasch als möglich auf der Website der SKKAB publiziert und mit der Einladung zum Fachgespräch zugestellt. Die Fachgespräche finden ab Anfang Juni 2020 bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Noten, d.h. bis zum 17. Juli 2020, statt. Der genaue Zeitpunkt wird durch die zuständige kantonale Prüfungsbehörde festgelegt.

Im betrieblichen Teil werden im Rahmen eines neuen Lehrvertrages erworbene Erfahrungsnoten über- nommen. Falls die Abschlussprüfung «Berufspraxis mündlich» wiederholt werden muss, gelten die beste- henden Vorgaben der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen.

Kandidatinnen und Kandidaten nach Art. 32 BBV

Es finden keine schriftlichen Abschlussprüfungen statt. Erwachsene, die ausserhalb eines geregelten Bildungsganges zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden (im Sinne von Art. 32 BBV), absolvieren ein Fachgespräch gemäss den Richtlinien des Bundes. Dieses dauert 45 Minuten im schulischen Teil und 30 Minuten im betrieblichen Teil. Das Fachgespräch im betrieblichen Teil entspricht dem bestehenden Konzept der Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administration». Die Noten aus den beiden Fachgesprächen werden je als Schlussnote für den betrieblichen und den schulischen Teil der Abschlussprüfung übernommen. Ein Informationsblatt mit weiteren Details ist in Vorbereitung und wird so rasch als möglich auf der Website der SKKAB publiziert und mit der Einladung zum Fachgespräch zuge- stellt. Die Fachgespräche finden ab Anfang Juni 2020 bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Noten, d.h. bis zum 17. Juli 2020, statt. Der genaue Zeitpunkt wird durch die zuständige kantonale Prüfungsbehörde festgelegt.

Berufsmaturitätsprüfungen

Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 29. April 2020 wird auf die kantonalen Prüfungen der eidgenös- sischen Berufsmaturität in der ganzen Schweiz verzichtet. Die Prüfungen werden durch Erfahrungsnoten ersetzt. Die im Rahmen der für das Jahr 2020 geltenden Bestimmungen für die Berufsmaturität vorhande- nen Noten werden aufgrund von Art. 44 der Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ regulär in das eidgenössische Fähigkeitszeugnis übernommen.

Bern, 1. Mai 2020

Koordinationsgruppe des SKKAB-Vorstandes

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