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Hinweise und Erstellungskriterien für den Report „Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen“ zum Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch

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Academic year: 2022

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Hinweise und Erstellungskriterien für den Report

„Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen“

zum Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch

Die Themen für die Reporte sind frei wählbar, müssen aber den Lernzielen der gewählten Wahlqualifikationen sowie der Gesamtintention der Wahlqualifikation entsprechen. Es muss sich bei den Themen um komplexe Aufgaben handeln, die vom Prüfling selbstständig (Ausbilder steht beratend zur Seite und gibt redaktionelle Hilfestellung) erarbeitet werden.

Es muss deutlich daraus hervorgehen, welches die Tätigkeiten des Prüfungsteil- nehmers waren. Bei thematisch gleichen Reporten im selben Betrieb muss die individuelle Ausarbeitung gewährleistet und erkennbar sein. Eine Aufgabe ist dann komplex, wenn es sich nicht um einen Routinefall handelt. Es geht um neuartige Aufgabenstellungen, die für den Auszubildenden eine Herausforderung darstellen.

Es werden verschiedene Facetten der durchgeführten Aufgabe, alternative Lösungsansätze sowie die Schnittstellenthematik dargestellt. Meist werden zur Vorbereitung fachliche Kenntnisse vertieft sowie Recherchen zu der Aufgabe gemacht.

Der Report ist eine reine handlungsorientierte Prozessbeschreibung. Begründungen für einzelne Prozessschritte sind sinnvoll, sollten jedoch aufgrund der Kürze des Reports nicht zu ausführlich sein.

Im Fachgespräch gehen die Prüfer auf die einzelnen Prozessschritte ein und lassen diese von den Prüfungsteilnehmern auch fachlich begründen.

Sind die Reporte nicht selbstständig erstellt oder werden die Reporte nicht

termingerecht bei der IHK eingereicht (am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung), wird die Prüfung im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ mit ungenügend (= nicht bestanden) bewertet.

Entsprechen die Reporte inhaltlich nicht den o.g. Anforderungen, sind alle Lernziele der dem Report zu Grunde liegenden Wahl- bzw. Pflicht-Qualifikationseinheit

Gegenstand der Prüfung. Einer der beiden eingereichten Reporte dient als Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet.

Der Prüfling soll im 15-minütigen Fachgespräch (Simulation eines Mitarbeiter- gesprächs) zeigen, dass er

• komplexe Aufgaben bearbeiten

• seine Vorgehensweise begründen

• Problemlösungen in der Praxis erarbeiten

• Hintergründe und Schnittstellen erläutern

• Ergebnisse bewerten kann.

Konkret soll ermittelt werden, ob der Auszubildende im Stande ist, seine

Kompetenzen sowie sein Fachwissen in einer konkreten betrieblichen Situation an- zuwenden. Die berufliche Handlungskompetenz steht somit im Vordergrund.

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Formale Hinweise für die Erstellung der Reporte

3 Seiten Umfang, DIN A 4

Schriftgröße 12, Schriftart Arial

einzeilig verfasst

einseitig beschrieben

linker und rechter sowie unterer und oberer Rand 2,5 cm fortlaufende Seitennummerierung

Name auf jeder Seite

ganze Sätze

„Ich“-Form

Angabe der (Wahl-)Qualifikationseinheit

Gliederungspunkte

Aufgabenstellung / Arbeitsauftrag (Was? Bis wann?)

Planungs- und Vorbereitungsphase (Wie? Weshalb?)

Durchführungsphase (Wie? Mit wem?)

Auswertungsphase (Welches Ergebnis?)

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Abgabe der Reporte

Die Abgabe der Reporte erfolgt über das Online-Portal „APrOS“

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