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Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitende Hinweise zu Konzerten während der Corona-Pandemie

II. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen („COVID-19-Bedingungen“) III. Ergänzende Datenschutzbestimmungen („COVID-19-Datenschutzbestimmungen“) I. Einleitende Hinweise zu Konzerten während der Corona-Pandemie

Die Stiftung Berliner Philharmoniker (»Stiftung« oder »wir«) wird auf der Grundlage der derzeit gültigen Verordnung des Bundes, des Landes Berlin vom 08.12.2021 und des Hygienerahmenkonzepts des Landes Berlin vom 07.12.2021 Konzerte während der laufenden SARS-CoV-2 Pandemie (»Corona-Pandemie«) ver- anstalten (Eigenveranstaltung). Es gelten im Vergleich zu Veranstaltungen, die die Stiftung vor Beginn der Corona-Pandemie durchgeführt hat, teilweise abweichende und ergänzende Bedingungen, die in den nach- folgenden Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ergänzenden Datenschutzbedingungen geregelt sind.

II. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich

Diese Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („COVID-19-Bedingungen“) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe der Stiftung. Bei Widersprüchen gehen diese COVID-19-Bedingungen vor.

2. Widerrufsrecht

Zusätzlich zu den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe gilt, dass ein Widerrufsrecht auch dann ausgeschlossen ist, wenn Sie die Veranstaltung deshalb nicht besuchen können, weil Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. In diesen Fällen wird der Kaufpreis auch nicht aus anderen Gründen erstattet.

Ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen

für den Verkauf von Tickets für Konzerte der Stiftung Berliner Philharmoniker, die unter Einhaltung der Schutz- und Hygie- nemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Philharmonie Berlin stattfinden und die Durchführung dieser Konzerte.

Stand: 14. Januar 2022

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3. Umplatzierung

Der Käufer erkennt an, dass die Stiftung aus wichtigem Grund, z. B. aufgrund vorgegebener Schutz- bzw.

Hygienemaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie und Vorgaben zur Einhaltung von Abstandsflächen, berechtigt ist, dem Inhaber der Eintrittskarte von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschä- digung. Werden die Eintrittskarten zu Einheitspreisen verkauft, ist eine Umplatzierung auf einen beliebigen Platz möglich.

4. Kontaktdatenerfassung

Beim Erwerb der Eintrittskarten werden u.a. zur Umsetzung des Schutz und Hygienekonzepts und zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pande- mie die Kontaktdaten eines jeden Käufers von Eintrittskarten erfasst. Auf Rückfrage des Veranstalters gibt der Kartenkäufer die Kontaktdaten der Personen an, für die er Karten gekauft oder an die er sie weitergegeben hat.

Wenn der Käufer eine Eintrittskarte (auch) für einen Dritten (Begleitperson) erwirbt, hat der Käufer die Begleitperson auf die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketver- käufe sowie dieser COVID-19-Bedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an die Stiftung nach dieser Ziffer 4 ausdrücklich hinzuweisen, wobei die Begleitperson, für die der Käufer die Eintrittskarte kauft, sich durch die Übernahme und die Nutzung der Eintrittskarte mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe und dieser COVID-19-Bedingungen zwischen ihm und der Stiftung einverstanden erklärt.

Das Risiko, dass er die Veranstaltung aus von der Stiftung nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, posi- tives SARS-CoV-2-Testergebnis) nicht wahrnehmen kann, trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte.

5. Einlass zur Veranstaltung

5.1 Bedingungen für den Einlass zur Veranstaltung

Die Einlassbedingungen richten sich nach der zum Konzertzeitpunkt geltenden Infektionsschutzmaßnahmen- verordnung des Berliner Senats sowie dem Hygienerahmenkonzept der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Gemäß der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschuztmaßnahmenverordnung werden Konzertbesu- cher nur zur Veranstaltung eingelassen, wenn sie bei der Einlasskontrolle folgende Dokumente (kumulativ) vorweisen können:

» Digital verifizierbarer 2G-Nachweis (digital signierter Impf- oder Genesenennachweis). Nachweise aus Nicht-EU-Ländern über eine vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff werden auch ohne digitale Verifizierung anerkannt, soweit sie Angaben zur Identifizierung der Person, Angaben zum Impfstoff und Datum der Impfung erhalten.

Minderjährige sind von der 2G-Regel ausgenommen und können alternativ zu einem Impf- bzw. Gene- senennachweis auch einen aktuelles negatives Testergebnis vorzeigen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Std., PCR nicht älter als 48 Std.). Ein Schülerausweis ersetzt kein Testergebnis. Die Nachweispflicht gilt auch für unter 6-Jährige.

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein negatives PCR- Ergebnis (nicht älter als 48 Std.) und eine ärztliche Bescheinigung über ihre Impfunfähigkeit vorweisen.

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» Aktueller negativer Testnachweis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Geboosterte sind von der Testpflicht ausgenommen.

» Eintrittskarte und

» Personalausweis mit Lichtbild.

Der Einlass zur Veranstaltung wird grundsätzlich verweigert, wenn nicht alle drei Dokumente vorgezeigt werden.

Sollten aus wichtigem Grund, z. B. aufgrund behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Informationen, z. B. kürzlicher Aufenthalt des Inhabers der Eintrittskarte in einem Risikogebiet der Corona-Pandemie (gemäß den jeweils verbindlichen aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (»RKI«)), für den Zutritt zur Veranstaltung verlangt werden, ist der Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, diese Informationen der Stiftung auf Anforderung im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutz- rechtlichen Bestimmungen unverzüglich mitzuteilen. Wenn der Ticketinhaber die entsprechenden Voraus- setzungen nicht erfüllt, kann die Stiftung den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. In diesem Fall kann der Käufer und die Stiftung vom Vertrag über die betroffene Eintrittskarte für die Veranstaltung zurückzutreten.

Der Käufer erhält in diesem Fall den entrichteten Preis für die Eintrittskarte erstattet.

5.2 Kein Einlass bzw. Entfernen vom Veranstaltungsort bei Krankheitssymptomen

Die Stiftung ist aus wichtigem Grund, z. B. bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, zur Verweigerung des Einlasses zum Veranstaltungsort oder zur Verweisung vom Veranstaltungsort berechtigt. Dies gilt auch, wenn ein Inhaber einer Eintrittskarte gegen zwingende Bestimmungen des Schutz- und Hygienekonzepts verstößt.

Eine Erstattung des Kaufpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Nichterscheinen zur Veranstaltung und Isolierung bei positivem SARS-CoV-2-Testergebnis

Im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses ist der Karteninhaber verpflichtet, (i) nicht bei der Ver- anstaltung zu erscheinen und (ii) sich umgehend zu isolieren.

7. Schutz- und Hygienekonzept

Bei der Veranstaltung gilt ein Schutz- und Hygienekonzept, das u.a. Folgendes vorsieht:

» Am Veranstaltungsort besteht überall und uneingeschränkt die Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2 ohne Ventil oder medizinisch), einschließlich im Einlassbereich und im Außenbereich des Veranstaltungsorts.

» Bis zum Erreichen des Sitzplatzes muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.

» Es werden Händedesinfektionsspender bereitgestellt.

» Es gelten Maximalzahlen für gleichzeitige Nutzung von Sanitärräumen.

Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Veranstaltungsbereich zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden ihm mitgeteilt und sind ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Der Käu- fer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte unterliegt im Hinblick auf das Schutz- und Hygienekonzept den Weisun- gen des Personals der Stiftung. Verstößt ein Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte gegen das vorgenannte Schutz- und Hygienekonzept, ist der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, die Veranstaltung auf Weisung des Personals der Stiftung unverzüglich zu verlassen. Der Kaufpreis für die Eintrittskarte wird in diesem

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8. Haftung

Ergänzend zu Ziffer 2.19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe gilt Folgendes: Die bei der Veranstaltung umgesetzten Schutz- und Hygienemaßnahmen sollen die Gefahr von Ansteckungen von Konzertbesuchern und Dritten mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung kann jedoch nicht vollstän- dig ausgeschlossen werden. Diese Gefahr ist dem Käufer und Inhabern einer Eintrittskarte bewusst. Daher ist die Haftung der Stiftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Konzertbe- suchers, die sich trotz Umsetzung des Hygienekonzepts durch eine SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahr- lässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.

9. Ergänzungen und Änderungen

Die Stiftung ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuld- verhältnissen berechtigt, diese COVID-19-Bedingungen mit einer angemessenen Frist von drei (3) Tagen oder aus wichtigem Grund, z. B. im Falle behördlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, auch bis zur Veranstaltung, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Käufer bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt die Stiftung hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Än- derungskündigung ausdrücklich hingewiesen

III. Ergänzende Datenschutzbestimmungen 1. Geltungsbereich

Diese Ergänzenden Datenschutzbestimmungen („COVID-19-Datenschutzbestimmungen“) gelten ergänzend zu den Datenschutzbestimmungen der Stiftung (abrufbar über berliner-philharmoniker.de/datenschutz).

Bei Widersprüchen gehen diese COVID-19- Bedingungen vor.

2. Verarbeitung von zusätzlichen personenbezogenen Daten – welche Daten nutzen wir?

Die Stiftung verarbeitet im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltungen, einschließlich des Ver- kaufs von Eintrittskarten, im Vergleich zur Durchführung von Veranstaltungen vor der Corona-Pandemie die folgenden zusätzlichen personenbezogenen Daten von Konzertbesuchern zur Verarbeitung gem. den CO- VID-19-Bedingungen:

Käufer: Name, Vorname, Telefon-/Mobilnummer sowie E-Mail und Adresse.

3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Verarbeitung der in Ziffer 2 genannten personenbezogenen Daten erfolgt zur Abwicklung der Kaufver- träge über Konzertkarten, zur Abrechnung, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Beantwor- tung Ihrer Anfragen (z. B. per E-Mail oder über unser Kontaktformular) im Zusammenhang mit unserer Ge- schäftsbeziehung betreffend die Veranstaltung.

Wenn Sie bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung Ihren 2G-Nachweis, Eintrittskarte und Personalausweis vorzeigen, speichern wir nur die Eintrittskarte. Daten zum Impfstatus, einer Genesung oder Personalausweis speichern wir nicht.

Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den COVID-19-Bedingungen ent- nehmen.

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4. Wer bekommt meine Daten?

Wir geben die für den Kauf der Eintrittskarten erhobenen Daten nicht an Dritte weiter. Ausschließlich auf Ver- langen des Gesundheitsamts werden im Falle eines Infektionsgeschehens die Daten weitergegeben.

5. Abrufbarkeit der COVID-19-Datenschutzbestimmungen

Diese COVID-19-Datenschutzbestimmungen können als PDF angezeigt, abgespeichert und ausgedruckt werden.

Referenzen

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