• Keine Ergebnisse gefunden

Die Stadtverordnetenversammlung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die Stadtverordnetenversammlung"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Seite: 1/3

Die Stadtverordnetenversammlung

Tagesordnung I Punkt 5 der öffentlichen Sitzung am 22. März 2012

Antrags-Nr. 12-F-33-0037

Ausbau der Windkraft in Wiesbaden

- gem. Antrag von CDU und SPD vom 14.03.2012 -

Mit dem Klimaschutzziel 20-20-20 – 20 % Reduktion der CO2-Emissionen und 20% Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2020 – hat sich die Landeshauptstadt Wiesbaden ein ehrgeiziges Klima- schutzziel gegeben. Gleichzeitig ist sie von der Verwirklichung dieses Zieles noch weit entfernt – es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Ein besonderes Augenmerk sollte daher auf dem Ausbau der Windenergie liegen. Diese ist relativ schnell umsetzbar, technisch weit entwickelt und wirtschaftlich ausgereift. Mit durchschnittlichen Nennleistungen neuer Anlagen von bis zu drei MW sind Windkraftwerke zudem geeignet, zukünftig einen nennenswerten Anteil an der Energieversorgung zu übernehmen.

Der Ausbau der Windkraft ist jedoch in der Bevölkerung auch mit Widerständen und Befürchtungen verbunden. Diese gilt es aufzugreifen und ernst zu nehmen, darüber jedoch den Ausbau der Wind- energie nicht zu vernachlässigen. Aus diesem Grund ist in jedem Einzelfall eine sorgfältige Prüfung aller in Frage kommenden Faktoren, neben technischen und rechtlichen Aspekten zuvorderst auch die Belange des Umwelt- und Naturschutzes, geboten.

Da die Prüfung möglicher Standorte rund um Breckenheim vor allem am Einspruch der Bundes- wehr bzw. der US-Streitkräfte gescheitert ist, gilt es nun, sich anderen theoretisch möglichen Standorten zu widmen. In diesem Zusammenhang ist, neben einer eingehenden Prüfung der FFH- Verträglichkeit und einer gewissenhaften Abwägung der Schutzzwecke mit den Klimaschutzzielen, auch eine Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen der Landeshauptstadt Wiesbaden anzu- streben.

Die Stadtverordnetenversammlung wolle daher beschließen:

Der Magistrat wir gebeten,

(1) zu berichten, welche Aktivitäten er zum Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft, unternommen hat und unternimmt,

(2) den Ausbau der Windenergie – ggf. in Kooperation mit Nachbarkommunen – voranzutreiben, (3) zu diesem Zweck in Frage kommende Standorte auf ihre technische und naturschutzrecht-

liche Machbarkeit zu untersuchen,

(4) darzulegen, welche Modelle für den Betrieb etwaiger Anlagen in Frage kommen und dabei zur Steigerung der kommunalen Wertschöpfung besonders kommunale Betreibermodelle und die Beteiligung der Bürgerschaft zu berücksichtigen,

(5) im Falle von positiven Prüfergebnissen, die anstehenden Entscheidungen zum Bau von Windkraftanlagen mit einer breiten Bürgerbeteiligung und einer breiten Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.

_______________________________________________________________________________________

(2)

- Stadtverordnetenversammlung - Seite 2 des Beschlusses 0149 vom 22. März 2012

Seite: 2/3..3 Änderungsantrag der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2012 (in geän- derter Form – Formulierung „Der Magistrat“ anstatt „Der Oberbürgermeister in der Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender“)

Der Antrag wird folgendermaßen geändert:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, Punkt 1 bis 5 bleibt.

Punkt 6 wird hinzugefügt:

Der Magistrat berichtet regelmäßig in den Gremien über die Fortschritte der ESWE Versorgung hinsichtlich der Thematik Erneuerbare Energien, insbesondere zum Ausbau der Windkraftnutzung.

Beschluss Nr. 0149

Der gemeinsame Antrag der Stadtverordnetenfraktionen von CDU und SPD vom 14.03.2012 betr.

Ausbau der Windkraft in Wiesbaden

wird in der Fassung des angepassten Änderungsantrages der Stadtverordnetenfraktion von Bünd- nis 90/Die Grünen angenommen:

Der Magistrat wir gebeten,

(1) zu berichten, welche Aktivitäten er zum Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft, unternommen hat und unternimmt,

(2) den Ausbau der Windenergie – ggf. in Kooperation mit Nachbarkommunen – voranzutreiben, (3) zu diesem Zweck in Frage kommende Standorte auf ihre technische und naturschutzrechtliche

Machbarkeit zu untersuchen,

(4) darzulegen, welche Modelle für den Betrieb etwaiger Anlagen in Frage kommen und dabei zur Steigerung der kommunalen Wertschöpfung besonders kommunale Betreibermodelle und die Beteiligung der Bürgerschaft zu berücksichtigen,

(5) im Falle von positiven Prüfergebnissen, die anstehenden Entscheidungen zum Bau von Wind- kraftanlagen mit einer breiten Bürgerbeteiligung und einer breiten Öffentlichkeitsarbeit zu be- gleiten.

(6) Der Magistrat berichtet regelmäßig in den Gremien über die Fortschritte der ESWE Versor- gung hinsichtlich der Thematik Erneuerbare Energien, insbesondere zum Ausbau der Wind- kraftnutzung.

Dem Magistrat Wiesbaden, .03.2012

mit der Bitte um weitere Veranlassung

Nickel

Stadtverordnetenvorsteher

(3)

- Stadtverordnetenversammlung - Seite 2 des Beschlusses 0149 vom 22. März 2012

Seite: 3/3

Der Magistrat Wiesbaden, .03.2012

-16 -

1. Dezernat II

mit der Bitte um weitere Veranlassung 2. Abdruck:

Dezernat I Dr. Müller

mit der Bitte um Kenntnisnahme Oberbürgermeister

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Mittel werden im Rahmen des Bundesprogramms „Kita- Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ durch das SPD-geführ- te Familienministerium bereit- gestellt. „Über

Um die höhere Qualität überzeugend über den Preis zu kommunizieren und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit durch die Wertschöp- fungskette zu sichern, raten

Unter An- nahme eines spezifischen Wärmebedarfs für das Aufheizen des Rohschlamms von etwa 13,5 kWhth/(E X a) errechnet sich mit dieser Aufteilung ein Idealwert von 19,7 kWhth/(E X

Zur Beurteilung der Netzrückwirkungen der Verbraucher werden von den Verbrauchern pro Kategorie die Gesamtleistung S A , der Leistungsfaktor  und als Option

Liegt der letzte Kontakt zum Erkrankten nicht länger als 3 Tage zurück, kann auch diese Kontaktperson die Gemeinschaftseinrichtung wieder betreten

Werden die Verbraucher der Kategorie 2 und 3 ab zwei unabhängigen USV-Anlagen versorgt, so wird die USV-Anlage mit den Verbrauchern der Kategorie 2 über den Bypass und die

Ist der Tumor zum Zeitpunkt der Diagnose bereits weit fortgeschritten und durch eine Operation und/oder Strahlentherapie allein nicht mehr zu heilen, so werden

Negativbeispiel: Eine mehrseitige Stellenbeschreibung, in der die Stelleninhaber einschließlich der Über- und Unterstellungen ausschließlich durch Stellennum- mern adressiert sind