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Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz und dem Ausschuss für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten zur Kenntnis.

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Academic year: 2022

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Betreff: Personalbedarfe des Jobcenters Kreis Wesel (JC) für die Stellenplanung 2017

Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom 08.11.2016 Beratungsart: öffentlich

Federführung: Der Landrat, VB 1, Fachdienst 25 – Organisation und zent- rales Controlling, VB 3, Fachdienst 50 – Soziales

Anlagen: 2

Beratungsweg: Sitzungsdatum:

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbrau-

cherschutz 23.11.2016

Ausschuss für Personal- und Verwaltungsangele-

genheiten 07.12.2016

I. Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz und dem Aus- schuss für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten zur Kenntnis.

II. Sachlage:

Nach § 8 Abs. 2 der Vereinbarung zur Gründung einer gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II streben die Agentur für Arbeit Wesel und der Kreis Wesel als die beiden Träger an, je zur Hälfte das nach dem festgestellten Stellen- und Haushalts- plan erforderliche Personal der „Gemeinsamen Einrichtung“ – jetzt Jobcenter Kreis Wesel – zuzuweisen.

Die nachfolgend dargestellte Entwicklung der Personalbedarfe im Jobcenter Kreis Wesel 2015 und 2016 zeigt, dass der angestrebte 50 %-ige Anteil des Kreises Wesel in beiden Jahren unterschritten wird:

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Personalbedarfe des Jobcenters Kreis Wesel 2015 2016

Personalbedarf – gesamt 425,25 451,00

davon Dauerstellen 399,00 437,00

davon befristete Bedarfe 26,25 14,00

50%-iger Anteil laut Vereinbarung 212,625 225,50

tatsächlicher Anteil des Kreises Wesel 199,75 199,75

davon Dauerstellen 189,75 189,75

davon befristete Bedarfe (Befristungsanteil 5%) 10,00 10,00 Unterschreitung des 50%-igen Anteils Kreis Wesel 12,875 25,75

Für das Jahr 2017 hat die Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Wesel in ihrer Sitzung am 07.04.2016 insgesamt 456,35 Personalbedarfe (446,35 Dauerstellen und 10,00 befristete Bedarfe) für das Jahr 2017 beschlossen. Der Kreis Wesel würde da- nach bei unveränderter Bereitstellung des bisherigen Anteils von 199,75 Personal- bedarfen den 50%-igen Anteil für 2017 (= 228,175 Personalbedarfe) um 28,425 Per- sonalbedarfe unterschreiten. Damit würde der Kreis Wesel erneut unterhalb des an- gestrebten Personalanteils gemäß der bestehenden Vereinbarung zur Gründung ei- ner gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II mit der Agentur für Arbeit Wesel bleiben.

Die durch die Unterschreitung des 50-%igen Anteils des Kreises Wesel entstehen- den ungedeckten Personalbedarfe in 2015 und 2016 wurden bzw. werden bisher durch die Agentur für Arbeit Wesel ausgeglichen, die durch eine Überschreitung ih- res 50-%igen Anteils das entsprechend benötigte Personal im Jobcenter Kreis Wesel über Dauerstellen bzw. befristete Bedarfe zur Verfügung gestellt hat bzw. stellt. Be- zogen auf diese Verfahrensweise hat die Geschäftsführung des Jobcenters Kreis Wesel mit Schreiben vom 18.07.2016 (siehe Anlage 1) u.a. auf folgende Entschei- dungsnotwendigkeit hingewiesen:

„Sofern der Kreis Wesel nicht die erforderlichen Dauerstellen und befristeten Be- schäftigungsmöglichkeiten wie aufgezeigt zur Verfügung stellt und deren Besetzung

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anstrebt, müssen die Personalbedarfe durch die Agentur für Arbeit Wesel einge- bracht werden. Aufgrund des unterschiedlichen Tarifgefüges und damit einherge- hend einer wesentlich besseren Bezahlung des Personals der Agentur für Arbeit fal- len jedoch höhere Personalkosten an, die sich in dem kommunalen Finanzierungsteil in Höhe von 15,2 Prozent an den Gesamtverwaltungskosten niederschlagen werden.

Für eine verlässliche, in die Zukunft gerichtete Personalplanung, bedarf es insofern einer klaren Aussage des Kreises zu der oben genannten Vereinbarung und zu einer Umsetzung der 50-prozentigen Stellenaufteilung im Stellenplan des Kreises Wesel.“

Hintergrund des Schreibens der Geschäftsführung des Jobcenters Kreis Wesel ist, dass seitens der Agentur für Arbeit Wesel keine Bereitschaft mehr besteht, abwei- chend von der bestehenden Vereinbarung zur Gründung einer gemeinsamen Ein- richtung gem. § 44 b SGB II die Unterschreitung der Personalbedarfe seitens des Kreises Wesel durch eigene Personalbedarfe abzudecken.

Die Verwaltung hat sich dabei unter Beteiligung des Geschäftsführers des Jobcen- ters Kreis Wesel insbesondere mit den beiden nachfolgenden Szenarien auseinan- dergesetzt:

1. Der Kreis Wesel erhöht seine Personalbedarfe entsprechend der Vereinbarung zur Gründung einer gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II dauerhaft auf 50 % des Personalbedarfs des Jobcenters Kreis Wesel durch

a) Anpassung der Dauerstellen und/oder

b) Erhöhung des derzeit bei 5 % liegenden Befristungsanteils auf den in § 8 (4) der o.a. Vereinbarung angestrebten maximalen Anteil von 10 %.

2. Der Kreis Wesel weicht von der bestehenden Vereinbarung ab und schreibt seinen derzeitigen Personalanteil von 199,75 Personalbedarfen dauerhaft fest, wobei beim Anteil der Dauerstellen und der Befristungen noch variiert werden kann.

In einer unter Beteiligung des Geschäftsführers des Jobcenters Kreis Wesel geführ- ten intensiven Diskussion wurden insbesondere die nachfolgenden Ergebnisse erar- beitet:

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1. Für die Stellenplanung 2017 ergäbe sich bei einem gleichbleibenden Befristungsanteil von 5 % die Notwendigkeit zur Einrichtun zusätzlichen 12,820 zeitlich befristeten Bedarfen immerhin noch 15,605 Dauer-

stellen einzurichten. In beiden Fällen käme es zu einer deutlichen Ausweitung des Stellenplanes 2017.

2. Bei einer entsprechenden Festschreibung des Personalanteils auf 199,75 Per- sonalbedarfe könnte für die zukünftigen Stellenplanungen des Kreises Wesel von einem stabilen Personalkörper ausgegangen werden. Die dann vakanten Personalbedarfe des Jobcenters Kreis Wesel würden zukünftig seitens der Agentur für Arbeit Wesel über Dauerstellen und/oder befristete Bedarfe ge- deckt. Die bestehende Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit Wesel wäre ent- sprechend anzupassen.

3. Bezogen auf die finanziellen Auswirkungen ist festzustellen, dass der Kreis We- sel bei einer dauerhaften Festschreibung der 199,75 Personalbedarfe im Rah- men des Kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) Mehrkosten von rd. 35.000 € tragen müsste. Zwar muss der Kreis Wesel bei beiden Szenarien 15,20 % der Personalkosten des Jobcenters Kreis Wesel tragen, gleichwohl käme es auf- grund der unterschiedlichen Tarifgefüge und einer damit einhergehend wesent- lich besseren Bezahlung des Personals der Agentur für Arbeit im Ergebnis zu höheren Personalkosten beim Jobcenter Kreis Wesel (Anlage 1 – Schreiben des Jobcenters Kreis Wesel vom 18.07.2016). In dem als Anlage 2 beigefügten Berechnungsbeispiel des Jobcenters Kreis Wesel wird auf der Grundlage von 28,25 Personalbedarfen nach EG 9 von Mehrkosten i.H.v. rd. 230.000 € für das Jobcenter Kreis Wesel ausgegangen. Der auf den Kreis Wesel entfallende An- teil liegt nach dem Berechnungsbeispiel bei rd. 35.000 €.

4. Eine aktuelle interkommunale Abfrage bei anderen Verwaltungen zum Verhält- nis der Stellen bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) zwischen dem Kreis (kommunale Stellen) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt folgen- des Bild:

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Kreis Kommunale Stellen BA-Stellen

Mettmann ca. 15 % ca. 85 %

Rhein-Sieg-Kreis 15,20% 84,80%

Soest 33,33% 66,66%

Viersen 38,00% 62,00%

Düren 50,00% 50,00%

Wesel 50,00% 50,00%

Die Verwaltung hat nach Würdigung der o.g. Informationen für den Entwurf des Haushalts- sowie des Stellenplans 2017 folgende Veranschlagung vorgenommen:

Der Entwurf des Stellenplanes 2017 sieht die Festschreibung des derzeitigen Personalanteils von 199,75 Personalbedarfen (189,75 Dauerstellen sowie 10 Befristungen) vor. Die Mehrbedarfe sind durch die BA zur Verfügung zu stellen.

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 werden die Aufwendungen zum Kommu- nalen Finanzierungsanteil (KFA) um ca. 35.000 € angepasst.

Folgt der Kreistag des Kreises Wesel in seiner Sitzung am 30.03.2017 bei seiner Be- schlussfassung dem Stellenplanentwurf der Verwaltung des Kreises Wesel für das Jahr 2017 werden damit weiterhin 189,75 Stellen für das Jobcenter Kreis Wesel aus- gewiesen.

Das Jobcenter Kreis Wesel hat vor diesem Hintergrund darauf hingewiesen, dass zur Deckung des Personalbedarfs für das Jahr 2017 sukzessive rund 20 Einstellungen ab dem 01.01.2017 notwendig sind, die nicht über die aktuellen Stellenpläne der bei- den Träger gedeckt werden können. Da der Kreis Wesel seine Personalbedarfe fest- schreiben will und somit alle weiteren Personalbedarfe über die Agentur für Arbeit Wesel zur Verfügung gestellt werden, eine Anpassung des Stellenhaushaltes der Agentur für Arbeit Wesel erst für das Jahr 2018 erfolgen kann, wird seitens des Job- centers Kreis Wesel darum gebeten, dass der Kreis Wesel eine befristete Einstellung von sukzessive 20 Vollzeitäquivalenten vornimmt, bis die Agentur für Arbeit Wesel

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dem Jobcenter Kreis Wesel in 2018 die entsprechenden Stellen zur Verfügung stellt.

Hierzu hat der Kreis Wesel gegenüber dem Jobcenter Kreis Wesel deutlich gemacht, dass er aufgrund entsprechender Beschlüsse der Trägerversammlung des Jobcen- ters Kreis Wesel projektbezogen weiterhin befristete Einstellungen als Träger vor- nehmen wird, sofern hierfür eine volle Personalkostenerstattung vorgesehen ist.

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Ressourcen, Finanzen, Personal, IT):

Es wird auf die Ausführungen unter II. verwiesen.

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