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Personalbedarfe im Rahmen der „Corona-Krise“

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Academic year: 2022

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Vom Senat am 14. April 2020 beschlossene Fassung

Senator für Finanzen

7. April 2020

Vorlage für die Sitzung des Senats am 14. April 2020

„Personalbedarfe im Rahmen der „Corona-Krise“

A. Problem

Die Covid-19 Pandemie und deren Folgen sind immer noch nicht absehbar. Die bremische Verwaltung ist in vielen Bereichen mit den Folgen hochgradig belastet und die dringend erforderlichen personellen Ressourcen stehen trotz ressortinterner bzw.

ressortübergreifender Personalumsteuerung nicht immer im ausreichenden Maße zur Verfügung. Dies liegt u.a. auch daran, dass viele Beschäftigte sofort ihre dienstliche Tätigkeit wieder in ihrer Stammdienststelle aufnehmen müssen, wenn die

Beschränkungen des öffentlichen Lebens aufgehoben werden. Auf der anderen Seite gibt es in erheblichem Umfang Tätigkeiten, die der Bewältigung der Folgen der

Pandemie bzw. der Verhinderung von Neuinfektionen (z.B. Containment Scouts) dienen. Hier müssen kurzfristig personelle Kapazitäten den Dienststellen zur Verfügung gestellt werden.

Durch die Reduzierung des Wirtschaftslebens sind Studierenden vielfach die Möglichkeiten genommen worden, selbständig ihren Lebensunterhalt durch eine befriste Beschäftigung z.B. während der Semesterferien oder über Minijobs finanziell sicherzustellen. Der Senat hat bereits am 7. April 2020 beschlossen, dieser

Personengruppe durch die Gewährung von Darlehen über die Dauer von 3 Monaten zu helfen. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung dieses Personenkreises sollen darüber hinaus etabliert werden.

B. Lösung

Zur Unterstützung der bremischen Verwaltung insbesondere des Gesundheitsamtes Bremen werden 50 Studentinnen und Studenten mit Sachgrund befristet für die Dauer von 6 Monaten längstens bis zum 31. Oktober 2020 mit max. 20 Wochenstunden in der Entgeltgruppe 3 TV-L eingestellt. Die Einstellung, Betreuung und Koordinierung des Personals erfolgt durch den Senator für Finanzen.

Eine entsprechende Ausschreibung wird kurzfristig im Karriereportal veröffentlicht.

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C. Alternativen

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Für die Einstellung der 50 studentischen Aushilfen entstehen Kosten bei einer befristeten Einstellung von max. 6 Monaten in der Höhe von ca. 550.000,00 Euro.

Die Finanzierung soll aus dem Mittelfonds als Sofortmaßnahme für Mehrbelastungen infolge der Corona-Ausbreitung erfolgen.

Eine Besetzung der Stellen mit Frauen und Männern zu gleichen Teilen wird angestrebt.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatskanzlei abgestimmt worden.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Für die Veröffentlichung im Transparenzportal geeignet.

G. Beschluss

1. Der Senat beschließt die Einstellung von bis zu 50 Studentinnen und Studenten als Aushilfskräfte für einen befristeten Einsatz im Rahmen der „Corona-Krise“ zum

nächstmöglichen Zeitpunkt bis längstens 31. Oktober 2020.

2. Der Senat bittet den Magistrat der Stadt Bremerhaven, seine zusätzlichen Bedarfe an studentischen Aushilfskräften für einen befristeten Einsatz im Rahmen der Corona- Krise aufzugeben.

3. Der Senat bittet den Senator für Finanzen eine Finanzierung aus dem Mittelfonds als Sofortmaßnahme für Mehrbelastungen infolge der Corona-Ausbreitung sicher zu stellen.

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