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Der Hausarzt der Zukunft – Vision und Wirklichkeit AusschussAmbulante Versorgung

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Berufspolitik Verschiedenes

Ärzteblatt Sachsen 5/2004 177

Am 6. September 2003 fand die erste und kon- stituierende Sitzung des Ausschusses in der Wahlperiode 2003/2007 statt, auf der unter anderem folgendes Schwerpunktthema für die Beratungen festgelegt wurde:

Der zukünftige Hausarzt, seine Ausbildung und Profilierung

Die medizinische Betreuung der Bevölkerung bedarf unter Beachtung des medizinischen Fortschrittes und unter den Bedingungen ver- knappter finanzieller Mittel in der Zukunft einer breiten basisärztlichen Erneuerung. Da- zu hat der 106. Deutsche Ärztetag in Köln als Grundlage eine neue (Muster-)Weiterbildungs- ordnung beschlossen. Der neue Basis- oder Hausarzt wird der Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin sein. Das zweistufige Mo- dell der Bundesärztekammer zur Weiterbildung sieht einen Hausarzt (Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin) und Facharzt (Facharzt für Innere Medizin/Schwerpunkt „xy“) vor.

In den Ausschussberatungen wurden

• die Notwendigkeit neuer Strukturen für den Hausarzt,

• die neuen Aufgaben des Hausarztes,

• die Weiterbildung in der hausärztlichen Praxis,

• die Kritik des Berufsverbandes Deutscher Internisten und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin am Modell der Bundes- ärztekammer

ausführlich beraten.

Der Ausschuss ist bezüglich des Hausarztes neuen Typs der Meinung, dass zwei Jahre Weiterbildung in Innerer Medizin nicht aus- reichen. Der Hausarzt müsse darüber hinaus in allen Fächern, besonders aber in Chirurgie, Pädiatrie, Ophthalmologie, Dermatologie, HNO eine angemessene Weiterbildung haben.

Der 2-jährigen Weiterbildung in einer haus- ärztlichen Praxis muss besondere Aufmerk- samkeit geschenkt werden. Eine kontinuierli- che Kontrolle des dortigen Weiterbildungsas- sistenten wird erforderlich sein. Es sollte zum Beispiel ein Tagebuch geführt werden über die Tätigkeiten und erworbenen Fähigkeiten. Die weiterbildungsbefugten Ärzte sollten für ihre verantwortungsvolle Aufgabe gesondert ge- schult werden. Die persönliche Eignung, die gesundheitlichen Voraussetzungen, die fach- lichen, organisatorischen und charakterlichen Fähigkeiten des Weiterbilders müssen ernst- haft überprüft und bewertet werden.

Um das Ziel der Schaffung eines neuen Haus- arztes zu erreichen, hält der Ausschuss wich- tige flankierende Maßnahmen für unerlässlich:

• Der neue Hausarzt muss zeitgleich mit der endgültigen Einführung der DRGs im Kran- kenhaus bereitstehen, also spätestens 2007.

Da sich die stationäre Behandlung verkürzen wird und somit sich die ärztliche Versorgung des Patienten in den ambulanten Bereich ver- lagert, werden sich die Anforderungen an den

Hausarzt deutlich erhöhen. Gerade die Schnitt- stelle von stationärer zu ambulanter Behand- lung stellt den neuralgischen Punkt dar, der reibungslos überwunden werden muss.

• Es werden sich nur dann eine ausreichende Anzahl junger Ärzte bereit finden, eine Haus- arzttätigkeit aufzunehmen, wenn ausreichen- de finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Das im Krankenhaus eingesparte Geld muss für die ambulante Behandlung zur Verfügung stehen.

• Gleichzeitig mit den erweiterten Aufgaben in der Hausarztpraxis muss die Novellierung der Ausbildungsordnung für die Arzthelferin- nen und die Weiterentwicklung zur Fachhel- ferin abgeschlossen sein, denn nur mit moti- viertem und hochqualifiziertem Personal sind die neuen Aufgaben in der Arztpraxis zu erle- digen.

Wir wollen, dass durch die erweiterten Kom- petenzen des neuen Hausarztes seine Arbeit wieder mehr Gewicht erhält, seine Wert- schätzung durch die Gesellschaft deutlich spür- bar wird und so der ärztliche Stand nicht mehr dauernd in die Nähe von Schwindlern oder geldgierigen Hochstaplern gerückt wer- den kann.

Dr. med. Bernhard Ackermann Vorsitzender des Auschusses

„Ambulante Versorgung“

Der Hausarzt der Zukunft –

Vision und Wirklichkeit Ambulante Versorgung Ausschuss

„Hausarztmedizin der Zukunft – Wege zur in- novativen Versorgungspraxis“ lautet das The- ma des „Berliner Gesundheitspreises 2004“, den der AOK-Bundesverband, die AOK Ber- lin und die Ärztekammer Berlin gemeinsam ausschreiben. Um die besondere Versorgungs- kompetenz und das Innovationspotential von Hausarztpraxen herausstellen zu können, ge- ben die Initiatoren mit dem aktuellen Wettbe- werb hierfür einen Rahmen. Durch den stei- genden Anteil älterer Menschen ändert sich das Krankheitsspektrum; das erfordert eine wohnortnahe hochqualifiziert angelegte Ver- sorgung, die mit Kliniken, Fachärzten und Pflegeeinrichtungen optimal vernetzt ist.

Der Berliner Gesundheitspreis mit einem Preis- geld im Gesamtvolumen von 50.000 Euro wird in diesem Jahr zum fünften Mal ausge- schrieben. Bewerben können sich hausärztliche Praxen und Praxisnetze mit besonders inno- vativen Versorgungs- und Beratungskonzepten aus dem gesamten Bundesgebiet. Der „Ber- liner Gesundheitspreis 2004“ will zukunfts- weisende Modelle auszeichnen und diese einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen.

Weitere Informationen sind zu erhalten:

Berliner Gesundheitspreis, Geschäftsstelle,

Charlottenstraße 42,

10117 Berlin Tel.: 030 25311009 Fax: 030 25311000

E-Mail: berliner.gesundheitspreis@bv.aok.de

Berliner Gesundheitspreis

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