• Keine Ergebnisse gefunden

09.05.2018 - Newsletter 04/2018

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "09.05.2018 - Newsletter 04/2018"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Schulprogramm

A g r a r m a r k t A u s t r i a , D r e s d n e r S t r a ß e 7 0 , A - 1 2 0 0 W i e n , G B I / A b t . 3 / R e f . 1 1

K-Ö

Agrarmarkt Austria www.ama.at Seite 1 von 1

NEWSLETTER 04/2018

SCHUL JAHR 2017/2018 WIEN, AM 09. MAI 2018

Antrag auf Zuteilung von Budgetmittel für Produktlieferungen:

4. Zuteilung vom 01. bis 31. Mai 2018

Vom 01. bis 31. Mai 2018 können für Schulmilch bzw. Schulobst und -gemüse weitere bzw. neue Budgetmittel beantragt werden. Der Antrag auf Zuteilung der Budgetmittel ist mittels Formular innerhalb des Antragszeitraumes bei der AMA zu beantragen.

Zuteilungsanträge für Schulmilch müssen folgende Angaben enthalten:

Voraussichtliche Menge in kg je Kategorie Voraussichtlicher Beihilfebetrag je Kategorie

Voraussichtlich belieferte Einrichtungen (Angabe von Name, Schulkennzahl und Anzahl der registrierten Kinder)

Maximaler Verkaufspreis je Packungseinheit (Produkt) Rezepturen und Spezifikationen

Zuteilungsanträge für Schulobst und -gemüse müssen folgende Angaben enthalten:

Name der schulischen Einrichtungen, die im laufenden Schuljahr voraussichtlich beliefert werden Anzahl der Kinder je schulischer Einrichtung, die am Beginn des Schuljahres registriert sind voraussichtliche Mengen, maximaler NETTO-Produktpreis je Kilogramm und handelsübliche Bezeichnung der Erzeugnisse

den voraussichtlich maximalen Beihilfebetrag für das gesamte Schuljahr (welcher noch benötigt wird)

Die Zuteilung erfolgt unter Berücksichtigung des für das Schuljahr zur Verfügung stehenden Finanzrahmens.

Bei Überschreitung der verfügbaren Budgetmittel werden die maximalen Beihilfen aliquot gekürzt.

Die Beihilfe muss sich auf den Verkaufspreis den die Kinder/Schüler bezahlen, auswirken. Wird ein erhöhter, nicht marktüblicher Verkaufspreis veranschlagt, ist die Höhe des Preises zu begründen.

Die AMA übermittelt jedem Beihilfeempfänger nach Ende des Antragszeitraumes einen Bescheid über die zugeteilten maximalen Budgetmittel.

!

Hinweis: Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die Zulassung als Beihilfeempfänger bei der AMA.

SCHULMILCH

E-Mail: schulprogramm@ama.gv.at Tel: 01/331 51 DW 563, 302, 304

SCHULOBST

E-Mail: schulprogramm@ama.gv.at Tel: 01/331 51 DW 246, 321, 308

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

stellv. Vorsitzende Siedlerverein Ra- tingen 1947 e.V.. tungsrat Sparkasse HRV; stellvertre- tendes Mitglied Aufsichtsrat Stadt- werke Ratingen GmbH; stellvertre- tendes

Aufnahmen in den sozialen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nach Geschlecht - 2018 Ammissioni nei presidi sociali per persone con disabilità per sesso - 2018. Männer

Am 06.07.2018 ordnete das Bundesminis- terium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an, dass bis zu 300 Personen mit syrischer, irakischer, paläs- tinensischer, eritreischer

Nach Angaben vom NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in einer Pressemit- teilung vom 11.04.2018 hat die Landesregierung Eckpunkte zur Änderung

Mit steriler Wundspüllösung getränkte Kompressen wurden für 15-20 Minuten auf die Wunde aufgelegt, danach wurde der Biofilm mit LIGASANO ® Wundputzer ® Intensiv

The Faculty of Medicine of his university did not include ENDO on the list of those journals accepted for habilitation or third-party funding, as it does not currently have an

However, the application for the industry sector (see Annex 2) has also shown that even though the model was available, the definition of the counterfactual scenario presents one

zum Hauptschulabschluss, zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10, zum mittleren Abschluss (Fachoberschule) oder zum Abitur (Fachhochschulreife). 2) Zieldifferente Förderung liegt