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INTERPELLATION Ursula Kissling betr. Zulassung Elektromofas auf Fuss- und Velowegen

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10-14.540

www.riehen.ch

INTERPELLATION Ursula Kissling betr. Zulassung Elektromofas auf Fuss- und Velowegen

Wortlaut:

„Die Riehener Zeitung vom 8. Oktober berichtet, dass die Elektromofas auf Fuss- und Velo- wegen in Riehen nun doch zugelassen werden. Dies obwohl der betreffende Abschnitt beim Rüchligweg vor nicht allzu langer Zeit für konventionelle Mofas gesperrt wurde, allerdings verfügen sowohl Elektromofas, als auch konventionelle über dieselbe Zulassung, was aus Sicht der SVP Riehen eine Ungleichbehandlung der Halterinnen und Halter herkömmlicher Mofas darstellt. Weiter stellen Elektromofas eine Gefahr für Kinder und ältere Personen dar, da sie sich nahezu lautlos fortbewegen und zudem gleich schnell wie herkömmliche Mofas fahren können.

Aufgrund dessen bitte ich den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:

1. Der Gemeindrat will zur allgemeinen Verkehrsberuhigung nebst den bisherigen 30er- Zonen auch die Begegnungszonen erweitern. Passt da eine solche Zulassung in das Konzept der Verkehrsberuhigung?

2. Aufgrund der lautlosen und schnellen Fortbewegungsweise dieser Elektromofas be- steht ein höheres Unfallpotenzial, insbesondere für Kinder und ältere Personen. Ist sich der Gemeinderat dieser Problematik bewusst?

3. Wie verhält es sich aus Sicht des Gemeinderats hinsichtlich der Ungleichbehandlung von Nutzern von Elektromofas und normalen Mofas, zumal beide über die gleiche Zulassung verfügen?

4. Plant der Gemeinderat flächendeckend diese Elektromofas in Fussgängerzonen zu erlauben?“

Eingegangen: 20. Oktober 2010

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Sitzung des Einwohnerrats vom 27. Oktober 2010

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.540.1

Interpellation Ursula Kissling betreffend „Zulassung Elektromofas auf Fuss- und Velowegen“

Die zukunftsträchtige und umweltfreundliche Elektromobilität ist für die Energiestadt Riehen mit dem European Energy Award in Gold von Bedeutung. Die Gemeinde för- dert deshalb seit Jahren durch Kommunikation oder Beteiligung an Projekten die Elektromobilität. Auch beim gegenwärtig aktuellen Pilotprojekt „EmobilitätBasel“, wel- ches am 1. November 2010 startet, ist die Gemeinde mit dem Kanton, der Post und den IWB beteiligt.

Die Interpellantin stellt richtig fest, dass die Elektromofas über dieselbe Zulassung wie die mit einem Benzinmotor betriebenen Mofas verfügen. Auch bei den Elektrovelos gibt es eine „stärkere Kategorie“, welche Mofanummern benötigen. Grundsätzlich ist es diesen „Motorfahrrädern“ erlaubt, die mit der Signalisation „Radweg“ signalisierten Wege zu benutzen. Von dieser allgemeinen Regel gibt es aber Ausnahmen. So ist z.B. die Benutzung der Velowege im Gebiet der Grundwasserfassung Lange Erlen durch Motorfahrräder nicht erlaubt. Ein Elektrovelo darf diese Wege aber befahren.

Ähnlich verhält es sich beim Veloweg entlang der Bahnlinie. Schon in der Planungs- phase war bestimmt, dass nur geräuschlose Velos den Weg benutzen dürfen. Deshalb verbietet die Signalisation auch die Benutzung durch Mofas. Von diesem Verbot aus- genommen wurden nun die neu auf den Markt kommenden Elektromofas.

Die einzelnen Fragen können sodann wie folgt beantwortet werden:

1. Der Gemeinderat will zur allgemeinen Verkehrsberuhigung nebst den bisherigen 30-Zonen auch Begegnungszonen erweitern. Passt da eine solche Zulassung in das Konzept der Verkehrsberuhigung?

In den Begegnungszonen sind alle Fahrzeugkategorien zugelassen. Die Begegnungs- zone regelt nur die Geschwindigkeit und Vortrittberechtigung der Verkehrsteilnehmen- den. Die Zulassung von Elektromofas auf dem Veloweg hat deshalb keine Abhängig- keit mit der Einführung von Begegnungszonen. Leisere Fahrzeuge haben aber hin- sichtlich der Lärm- und Gestankemmission sicher etwas zu tun mit Verkehrsberuhi- gung.

2. Aufgrund der lautlosen und schnellen Fortbewegungsweise dieser Elektromofas besteht ein höheres Unfallpotential, insbesondere für Kinder und ältere Personen.

Ist sich der Gemeinderat dieser Problematik bewusst?

www.riehen.ch

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Seite 2 Die Elektromofas sind wie die konventionellen Mofas auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h begrenzt, was bei vielen Elektrovelos nicht der Fall ist. Diese können auch schneller unterwegs sein. Die leisere Fortbewegungsart durch die Elektromobili- tät (Velos Mofas, Roller und Autos) benötigt künftig sicher ein gewisses Umdenken, da die Fahrzeuge akustisch nicht mehr so gut wahrgenommen werden. Die Erfahrungen mit den E-Velos weisen aber nicht auf ein höheres Unfallrisiko hin.

3. Wie verhält es sich aus Sicht des Gemeinderats hinsichtlich der Ungleichbehand- lung von Nutzern von Elektromofas und normalen Mofas, zumal beide über die gleiche Zulassung verfügen?

Wie oben erläutert geht es nicht um eine Ungleichbehandlung. Vielmehr wird auf spe- zifische Vorschriften (Grundwasserschutz Lange Erlen) oder Vereinbarungen (Lärm- schutz Veloweg Bahn) reagiert.

4. Plant der Gemeinderat flächendeckend diese Elektromofas in den Fussgängerzo- nen zu erlauben?

Fussgängerzonen und Fusswege oder auch Trottoirs sind grundsätzlich den zu Fuss gehenden vorbehalten. Auch hier können aber - wenn es sinnvoll ist - spezielle Aus- nahmeregelungen signalisiert werden wie z.B. auf dem Fussweg Spittlerwegli, auf welchem das Velofahren gestattet wird.

Gemeinderat Riehen

Riehen, 26. Oktober 2010

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