• Keine Ergebnisse gefunden

Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung: InsO Band 4

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung: InsO Band 4"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Inhaltsverzeichnis

§§

Band 1

Verzeichnis der Bearbeiter aller vier Bände (mit Ausnahme der Länderberichte) (S. XI) Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur (S. XV) Einleitung

Erster Teil. Allgemeine Vorschriften . . . 1–10 Zweiter Teil. Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfasstes Vermögen und Verfahrensbe-

teiligte . . . 11–79 Erster Abschnitt. Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren . . . 11–34 Zweiter Abschnitt. Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger . . . 35–55 Dritter Abschnitt. Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger. . . 56–79 Anhang zu § 65: Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)

Sachverzeichnis zu Band 1

Band 2

Dritter Teil. Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens . . . 80–147 Erster Abschnitt. Allgemeine Wirkungen. . . 80–102 Zweiter Abschnitt. Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats. . . 103–128 Dritter Abschnitt. Insolvenzanfechtung . . . 129–147 Vierter Teil. Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse . . . 148–173 Erster Abschnitt. Sicherung der Insolvenzmasse. . . 148–155 Zweiter Abschnitt. Entscheidung über die Verwertung . . . 156–164 Dritter Abschnitt. Gegenstände mit Absonderungsrechten . . . 165–173 Fünfter Teil. Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens . . . 174–216 Erster Abschnitt. Feststellung der Forderungen . . . 174–186 Zweiter Abschnitt. Verteilung . . . 187–206 Dritter Abschnitt. Einstellung des Verfahrens. . . 207–216 Sachverzeichnis zu Band 2

Band 3

Sechster Teil. Insolvenzplan . . . 217–269 Erster Abschnitt. Aufstellung des Plans . . . 217–234 Zweiter Abschnitt. Annahme und Bestätigung des Plans. . . 235–253 Dritter Abschnitt. Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung . 254–269 Siebter Teil. Koordinierung von Verfahren von Schuldnern, die derselben Unterneh-

mensgruppe angehören . . . 269a–269i Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. . . 269a–269c Zweiter Abschnitt. Koordinationsverfahren. . . 269d–269i Achter Teil. Eigenverwaltung . . . 270–285 Neunter Teil. Restschuldbefreiung . . . 286–303a Zehnter Teil. Verbraucherinsolvenzverfahren. . . 304–311 Elfter Teil. Besondere Arten des Insolvenzverfahrens . . . 315–334 Erster Abschnitt. Nachlassinsolvenzverfahren . . . 315–331 Zweiter Abschnitt. Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Güter-

gemeinschaft . . . 332 Dritter Abschnitt. Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamt-

gut einer Gütergemeinschaft . . . 333, 334 VII

15-02-21 18:07:27 2. Revision MüKo InsO Band 4, 4. Auflage (Hr. Kolacyak)

INSO4$ 0008 MueKo_InsO_4_4A_druck.xml

(2)

Inhaltsverzeichnis

§§

Zwölfter Teil. Internationales Insolvenzrecht. . . 335–358 Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften . . . 335–342 Zweiter Abschnitt. Ausländisches Insolvenzverfahren. . . 343–353 Dritter Abschnitt. Partikularverfahren über das Inlandsvermögen . . . 354–358 Dreizehnter Teil. Inkrafttreten . . . 359 (mit Art. 103a–110

EGInsO) Insolvenzsteuerrecht

Sachverzeichnis zu Band 1–3

Band 4

Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) Vorbemerkungen vor Art. 1

Allgemeine Bestimmungen. . . Art. 1–18 Anerkennung der Insolvenzverfahren. . . Art. 19–33 Sekundärinsolvenzverfahren. . . Art. 34–52 Unterrichtung der Gläubiger und Anmeldung ihrer Forderungen. . . Art. 53–55 Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe. Art. 56–77 Datenschutz. . . Art. 78–83 Übergangs- und Schlussbestimmungen. . . Art. 84–92 Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO). . . Art. 102a–102c Länderberichte

Sachverzeichnis zu Band 4

VIII

15-02-21 18:07:27 2. Revision MüKo InsO Band 4, 4. Auflage (Hr. Kolacyak)

INSO4$ 0008 MueKo_InsO_4_4A_druck.xml

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören Erster

Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft. § 333

Die Frage, ob dieser auch in der Insolvenz noch den Gegenstand herausverlangen und selbst verwerten darf (soweit ihm das auch außerhalb der Insolvenz aufgrund des

B2. Der Käufer muss die Ware übernehmen, wenn sie gemäß A2 geliefert wurde... Der Käufer trägt ab dem Zeitpunkt der Lieferung gemäß A2 alle Gefah- ren des Verlusts oder

Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg Affiliate Professor der Bucerius Law School,

Nach Auffassung des BFH (Urteil vom 19.01.1993 VIII R 128/84, BStBl. II 1993, 594) liege in der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht schon die Aufgabe des Gewerbebetriebs

Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg Affiliate Professor an der Bucerius Law School,

2 HGB bündelt die Forderungen der Gläubiger gegen die Kommanditisten in der Hand des Insolvenzverwalters, der als gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger