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BLÄK informiert

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Bayerisches Är zteblatt 11/2012

häuftes Auftreten nosokomialer Infektionen vom Gesundheitsamt nun an die zuständige Landesbehörde sowie von dort an das Robert Koch-Institut gemäß § 11 Absatz 2 IfSG zu übermitteln ist.

Über die Umsetzung der geltenden Hygiene- richtlinien in der chirurgischen Praxis refe- rierte Dr. Axel Neumann, Präsident des Bun- desverbandes für Ambulantes Operieren. Er appellierte an die Politik, für eine Verbesse- rung der Hygienekultur vor allem mehr Zeit und Geld für die Ausbildung von medizinisch qualifiziertem Personal zur Verfügung zu stel- len.

Haftungsrechtliche Konsequenzen aus dem Infektionsschutzgesetz und der Hygienever- ordnung stellte Andrea Mangold, Fachanwäl- tin für Medizinrecht und Mitglied der Arbeits- gemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), anhand einiger Fallbei- spiele vor.

Abschließend zog Ottmann ein Resümee und betonte, dass sich Ärztinnen und Ärzte heu- te nach bestem Wissen und Gewissen dafür einsetzen, eine Fehlervermeidungskultur zu etablieren. „Für das Qualitätsmanagement steht nicht die Suche nach einem Schuldigen im Mittelpunkt. Vielmehr müssen wir syste- matisch nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen“, unterstrich der BLÄK-Vize. Aus Feh- lern oder Beinahe-Fehlern zu lernen sei eine Eigenschaft, die man nicht hoch genug ein- schätzen könne.

Dagmar Nedbal, Sophia Pelzer (beide BLÄK) demanagement und Patientenfürsprechern

abzuwenden, was Estelmann und Bungartz am Beispiel des Klinikums Nürnberg darstellten.

Ihr eindeutiges Fazit: „Der Einsatz dieser – bislang noch freiwilligen – Instrumente zeigt ihre positive Wirksamkeit“.

Hygienerichtlinien und Infektionsprävention

Am Nachmittag ging es insbesondere um den Infektionsschutz, die Umsetzung der gelten- den Hygienerichtlinien und um haftungs- rechtliche Konsequenzen aus dem Infektions- schutzgesetz.

Dr. Stefanie Kolb vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) referierte über die Grundlagen des In- fektionsschutzgesetzes (IfSG) und die Verord- nung zur Hygiene und Infektionsprävention (MedHygV). Wie die Daten des Nationalen Referenzzentrums für Surveillance von noso- komialen Infektionen (NRZ) belegten, könnten bei konsequenter Einhaltung der Hygiene- maßnahmen von den jährlich in Deutschland auftretenden 400.000 bis 600.000 nosoko- mialen Infektionen 20 bis 30 Prozent vermie- den werden. Hygienemissstände gebe es vor allem bei der Aufbereitung von Medizinpro- dukten.

Die Fachärztin für Arbeitsmedizin warnte da- vor, angesichts des zunehmenden Medienin- teresses an Hygienethemen, zu viele Schäden oder Infektionen allein auf Hygienemissstän- de zurückzuführen. „Nosokomiale Infektionen gehören seit jeher zu den häufigsten Kompli- kationen medizinischer Maßnahmen.“ Jedoch sei das Risiko für Patienten an einer Infektion zu erkranken, primär abhängig von der Art des Eingriffs, wie von seinem jeweiligen Gesund- heitszustand.

Seit dem 1. Dezember 2010 gilt in Bayern die umfassendste und modernste Hygienever- ordnung in medizinischen Einrichtungen al- ler deutschen Länder. Sie beinhaltet konkrete Vorgaben zu den Pflichten von Einrichtungen hinsichtlich des Hygienepersonals und dem Einrichten einer Hygienekommission. Dem vorausgegangen ist eine Verschärfung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutz- gesetzes (IfSG-ÄndG). Dies schreibt unter an- derem vor, dass ein dem Gesundheitsamt nach

§ 6 Absatz 3 IfSG als Ausbruch gemeldetes ge-

Genügt die Wirklichkeit den hohen theore-

tischen Ansprüchen in puncto Patientensi- cherheit? Dieser zentralen Frage wollte das 3. Bayerische Forum für Patientensicher- heit Mitte Oktober in München nachgehen und lud daher namhafte Referenten zu Vorträgen und Diskussionen ein.

Gut 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der deutschen Gesundheitslandschaft waren ins Ärztehaus Bayern gekommen, um nach der Begrüßung durch Dr. Klaus Ottmann, Vizeprä- sident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), die Vorträge „Leistungsdruck und Ar- beitsverdichtung versus Patientensicherheit“

von Professor Dr. Hartwig Bauer, Generalse- kretär der Deutschen Gesellschaft für Chi- rurgie, Berlin, „Krankenhäuser auf dem Weg – Die Ergebnisse der deutschlandweiten Um- frage zum klinischen Risikomanagement“ von Dr. Barbara Hoffmann, Beisitzerin im Vorstand Arbeitsbereichs Patientensicherheit, Ärzte- kammer Berlin, „Beschwerdemanagement und Patientenfürsprecher – ein Widerspruch?

Erfahrungen aus einem Großklinikum“ von Dr. Alfred Estelmann, Vorstand Klinikum Nürnberg Süd und Nord und Britta Bungartz, Patientenvertretung, Klinikum Nürnberg Süd, zu hören.

Schaden abwenden, Fehler vermeiden

Ottmann leitete mit dem ethischen Gebot des „primum nil nocere“ – zuallererst keinen Schaden anrichten – ein. „Patienten müssen darauf vertrauen können, dass der behandeln- de Arzt alles Mögliche unternimmt, um Scha- den abzuwenden und Fehler zu vermeiden.“

Bauer machte dem Auditorium ganz eindrück- lich klar, dass es zahlreiche „natürliche Feinde der Sicherheitskultur“ an Krankenhäusern ge- be. Allein der enorme Leistungsdruck und die Fallzahlsteigerungen stünden immer wieder in Konkurrenz zu Sorgfalt und Umgebungssiche- rung. Insbesondere die „fehlerproduzierenden Bedingungen“ prangerte der Chirurg an.

In einem theoretisch fokussierten Beitrag stellte Hoffmann die Ergebnisse der deutsch- landweiten Umfrage zum klinischen Risikoma- nagement vor. Die Krankenhäuser versuchen, die drohenden Gefahren durch die Implemen- tierung von Risikomanagement, Beschwer-

Forum Patientensicherheit

Dr. Klaus Ottmann betonte auf dem Forum für Patien- tensicherheit, dass der Arzt alles Mögliche unterneh- me, um Fehler zu vermeiden.

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