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Begrüßung durch Sigmar Walbrecht

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Academic year: 2022

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Begrüßung von Sigmar Walbrecht, Flüchtlingsrat Niedersachsen

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Fachtagung mit dem Titel „10 Jahre ESF geförderte Programme – Erfahrungen aus der Integration von Asylbewerber_innen und Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung“,

stellvertretend für die IvAF-Netzwerke aus Niedersachsen und Bremen/Bremerhaven möchte ich Sie und Euch ganz herzlich begrüßen. Ich freue mich, dass unsere Veranstaltung so großen

Zuspruch gefunden hat und heute gut 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammengekommen sind.

Zunächst möchte ich ein paar Worte zum Hintergrund dieser Fachtagung sagen:

Im November 2008 startete das erste vom Bundesministerium für Arbeit aufgelegte und durch den Europäischen Sozialfonds geförderte Programm, das speziell Flüchtlinge als Zielgruppe hatte und Projektverbünde oder Netzwerke ermöglichte, die gezielt Geflüchtete bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützten. Nun sind seitdem gut zehn Jahre vergangen, mittlerweile läuft die dritte Programmrunde in diesem Bereich. Das aktuelle Programm, das das BMAS mit ESF-Geldern aufgelegt hat, heißt „ESF-Richtlinie Bund“, und darin gibt es einen sog. Handlungsschwerpunkt, der speziell und ausschließlich die Unterstützung Geflüchteter zum Ziel hat. Dieser

Handlungsschwerpunkt trägt den Titel „Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen“, kurz IvAF.

Bundesweit gibt es 41 solcher IvAF-Netzwerke, darunter eben auch die fünf Projektverbünde, die heute zu dieser Veranstaltung eingeladen haben.

In Bremen und Bremerhaven ist das IvAF-Netzwerk „bin – Bremer & Bremerhavener IntegrationsNetz“ aktiv. In Niedersachsen sind dies die Projektverbünde „AZF3 –

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge“, „FairBleib Südniedersachsen-Harz“, das „Netzwerk Integration – Netwin3“ und schließlich „TAF – Teilhabe am Arbeitsmarkt für Flüchtlinge“. Für diese Netzwerke in Niedersachsen und Bremen/Bremerhaven, ist die Tatsache, dass es nun seit gut zehn Jahren eine spezielle Förderung durch ESF und BMAS für Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt gibt, Anlass einen reflektierenden Blick auf die Arbeitsmarktintegration dieser Menschen zu werfen, was wir zusammen mit Ihnen tun wollen.

Zuvor möchte ich aber noch einige wenige grundsätzliche Worte zum Selbstverständnis der IvAF- Netzwerke aus Bremen/Bremerhaven und Niedersachsen loswerden:

Menschen haben das Recht, Schutz zu suchen und zu finden. Das verlangt nicht zuletzt

internationales Recht, wie z.B. die Genfer Flüchtlingskonvention oder die EMRK, und es ist keine Gnade, die Ihnen gewährt wird, sondern ein Recht. Derzeit wird dieses Recht aber mehr und mehr in Frage gestellt.

Flucht und Schutz suchende Menschen werden zunehmend kriminalisiert. Fliehende Menschen werden im Mittelmeer kaltblütig dem Ertrinken überlassen. Diese Infragestellung des Rechts auf Schutz geht nicht selten einher mit der Unterstellung, dass sich die Asylsuchenden, die zu uns kommen, nicht integrieren wollen - wie auch immer der Begriff „integrieren“ bzw. „Integration“

ausgelegt werden mag. Sie werden dadurch in die Situation einer permanenten Bringschuld gebracht, in der sie als defizitär wahrgenommen werden. Gleichzeitig sehen jüngere

Gesetzesänderungen und neue Gesetzentwürfe aus dem Bundesinnenministerium eine sehr weitgehende gesellschaftliche Ausgrenzungen vor.

Die Geflüchteten werden so ständig unter Druck gesetzt und leben in der Angst, dass ihr Aufenthalt gefährdet ist, wenn sie die sog. Integrationsleistungen nicht erbringen. Und dabei dürfen wir nicht vergessen, dass die meisten von ihnen vor Krieg und Verfolgung geflohen sind und zunächst mit dem Kopf ganz woanders sind, als bei der Frage, wie sie in Arbeit kommen, abgesehen davon, dass es sicher immer eine Herausforderung ist, sich in einer anderen Gesellschaft zurechtzufinden.

In den IvAF-Netzwerken stellen wir Tag für Tag fest, dass die Geflüchteten in der Regel an der

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Gesellschaft teilhaben wollen, dabei aber eben vor mannigfaltigen Herausforderungen stehen. Die IvAF-Projekte versuchen dies zu berücksichtigen und in dieser Situation die Geflüchteten bei der Bewältigung der vielfältigen Problemen zu unterstützen, damit berufliche Integration gelingen kann. Das bedeutet z.B. mitgebrachte Qualifikationen und Kenntnisse zu erkennen und

anzuerkennen; den weiteren Bildungsweg zu gestalten und Teilhabe am Arbeitsmarkt zu

ermöglichen, nicht allein nach Gesichtspunkten des Bedarfs sondern v.a. auch nach Fähigkeiten und Interessen der Geflüchteten. Arbeitsmarktintegration sollte als ein gegenseitiger Prozess verstanden werden.

In wie weit das gelungen ist und welche Herausforderungen und Hürden dabei zu bewältigen sind und noch zu bewältigen sein werden, das wollen wir mit der heutigen Fachtagung genauer

betrachten. In diesem Sinne wünsche ich uns heute einen anregenden und Erkenntnis bringenden Tag.

Wir freuen uns, dass wir dafür auch einige Rednerinnen und Redner gewonnen haben, bei denen ich mich an dieser Stelle schon mal bedanken möchte.

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