• Keine Ergebnisse gefunden

FWM 3 2011 end

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FWM 3 2011 end"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Unfallkasse NRW

DER FEUERWEHRMANN 3/2012, S. 1

Blickpunkt Sicherheit

Es gilt das Datum des Post- stempels. Unter den Einsen- dungen werden die besten drei Arbeiten mit verschie- denen Preisen prämiert. Die Bewertung erfolgt durch eine gemeinsame Kommission, an der Mitglieder des Feuer- wehrausschusses der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen und der Geschäftsführung sowie des Dezernates Feuer- wehr der Unfallkasse Nord- rhein-Westfalen mitwirken.

Wann: Die Verleihung der Preise im „Wettbewerb der Unfallkasse Nordrhein-West- falen Feuerwehr-Sicherheit in Anerkennung der besonderen Leistungen auf dem Gebiet der Unfallsicherheit der Jugendfeuerwehren in Nord- rhein-Westfalen“ erfolgt im Rahmen einer hochwertigen Veranstaltung in NRW un- ter Beteiligung der Mitglieder der prämierten Jugendfeuer- wehren, des jeweiligen Kreis- beziehungsweise Stadtjugendfeuer- wehrverbandes sowie Vertretern des Trägers der Feuerwehren.

Und: Mitglieder des Vorstandes der Jugendfeuerwehr NRW, Mitarbeiter der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sowie Mitglieder der Selbstverwal- tungsorgane der Unfallkasse Nord- rhein-Westfalen sind nicht zur Teil- nahme berechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mehr zum Thema „Jugendfeuerwehr- Sicherheitspreis“ findet sich auf der Homepage der UK NRW unter www.

unfallkasse-nrw.de, WebCode 531.

Dort finden sich neben der ausführli- chen Ausschreibung auch die Gewin- ner des Jugendfeuerwehr-Sicherheits- preises der vergangenen Jahre und ihre prämierten Projekte. Anke Wendt Nach dem guten Anklang,

den der Jugendfeuerwehr- Sicherheitspreis in den ver- gangenen Jahren bei den Jugendfeuerwehren in NRW gefunden hat, wird er auch dieses Jahr wieder von der Unfallkasse NRW ausge- schrieben. Dabei prämiert die Unfallkasse NRW erneut Jugendfeuerwehren aus NRW, die 2011 im Bereich der Unfallsicherheit und Unfallverhütung Außerge- wöhnliches geleistet haben.

Dabei zählen sowohl Pro- jekte als auch Einzelergeb- nisse oder Verbesserungs- vorschläge. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2012.

Der Jugendfeuerwehr- Sicherheitspreis 2011 wird auch in diesem Jahr von der Unfallkasse NRW in drei Stufen verliehen. Es wer- den Geldpreise in Höhe von 1.000 Euro, 500 Euro und 250 Euro vergeben.

Die Teilnahmebedingungen im Überblick:

Wer: Teilnahmeberechtigt sind die Jugendfeuerwehrgruppen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Was: Prämiert werden Vorschläge, Projekte und Einzelereignisse, die als besondere Leistungen auf dem Gebiet der Unfallsicherheit zur Verbesserung der Feuerwehrsicherheit in den Jugend- feuerwehren Nordrhein-Westfalen bei- tragen.

Wie: Durch den jeweiligen Kreis- bezie- hungsweise Stadtjugendfeuerwehrwart sollen aussagekräftige Unterlagen über den Vorstand der Jugendfeuerwehr NRW bei der Unfallkasse NRW einge- reicht werden. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass eine Bewertung der

besonderen Leistungen auf dem Ge- biet der Unfallsicherheit aus sich heraus möglich ist. Neben der Bewertung von Einzelprojekten erfolgt die Auswahl unter den eingesandten Beiträgen nach dem Maßstab der Innovation und/oder Nachhaltigkeit der Leistungen auf dem Gebiet der Unfallsicherheit.

Wohin: Die Beiträge sind bis zum 31.

Juli 2012 durch den jeweiligen Kreis- beziehungsweise Stadtjugendfeuer- wehrwart über den Vorstand der Lan- desjugendfeuerwehr Nordrhein-West- falen an die Unfallkasse Nordrhein- Westfalen zu richten. Die Beiträge sind zu schicken an die:

Unfallkasse NRW Dezernat Feuerwehr Sankt-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf

Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis: Bewerbungsfrist läuft

Jugendfeuerwehren, die im Bereich Unfallverhütung Außergewöhnliches geleistet haben, können sich bewerben. Foto: Unfallkasse NRW

(2)

Unfallkasse NRW

DER FEUERWEHRMANN 3/2012, S. 2

Fahrsicherheitstraining: Mit dem Simulator unterwegs

Rubrik „Prävention“ > „Verkehrssi- cherheit“.

Trainingsdauer

• 8,25 Stunden, inklusive 45 Minuten Mittagspause

• Beginn: 8.30 Uhr, Ende gegen 16.45 Uhr.

Teilnehmeranzahl

• Maximal zwölf Personen, minimal acht Personen

Trainingsinhalte (für Inhouse-Trai- ning und Fahrsicherheitszentrum)

• Sitzposition der Fahrerin beziehungs- weise des Fahrers

• Einschätzen der Fahrzeugdimensionen

• Besonderheiten der Fahrzeuge (Schwerpunkt, dynamische Radlast- verschiebung, Fliehkräfte)

• Lenk- und Blicktechnik in verschiede- nen Fahrsituationen

• Bremsen auf griffigem und glatten Straßenbelag

• Ausweichmanöver und Kurvenfahren

• ABS, ESP und andere Fahrdynamik- Regelungen in Theorie und Praxis

„Blaulicht-Bedingungen“ von Inter- esse ist, werden Trainings am Son- dersignalfahrt-Simulator des Kreises Steinfurt finanziell unterstützt.

• Eine Kopplung beider Trainingsfor- men ist förderungstechnisch ebenso wenig möglich wie die Förderung bei- der Trainingsformen innerhalb von zwei Jahren.

• Die Förderung erfolgt in Höhe von 500 Euro pro Stadt/Gemeinde als Zuschuss zu den Gesamtkosten des jeweiligen Trainings(anbieters). Der Restbetrag muss von der Stadt/Gemeinde ander- weitig aufgebracht werden.

• Fahrt- und Verpflegungskosten bei den Trainings werden von der Unfall- kasse NRW nicht übernommen.

• Die maximale Anzahl der jährlich geförderten Trainings richtet sich nach den hierfür bereitgestellten Haushalts- mitteln. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

• Weitere Hinweise zu den Fördermo- dalitäten finden sich auf den Internet- seiten der Unfallkasse NRW (www.

unfallkasse-nrw.de) unter der Katego- rie „Feuerwehr-Portal“, dort unter der Den Feuerwehren werden durch den

Gesetzgeber Sonderrechte im Straßen- verkehr eingeräumt, damit ohne ver- kehrsbedingte Verzögerungen Einsatz- orte angefahren werden können. Alarm- fahrten der Feuerwehren führten in der Vergangenheit immer wieder zu schwe- ren Unfällen mit Personenschäden und Sachschäden. Um diese Unfallgefahr zu senken, fördert die Unfallkasse Nord- rhein-Westfalen Fahrsicherheitstrai- nings für ihre Versicherten.

Voraussetzungen

• Personen gehören zum Versicher- tenkreis der Unfallkasse Nordrhein- Westfalen (Versicherte der Unfall- kasse NRW sind in diesem Zusam- menhang insbesondere die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerweh- ren und Angestellte der Berufsfeu- erwehren beziehungsweise hauptamt- lichen Feuer- und Rettungswachen.

Die Beamten der Feuerwehren können bei der Zuschussregelung leider nicht berücksichtigt werden).

• Gültiger Führerschein, auf Nachfrage wird Einsicht in die Fahrerlaubnis gewährt.

• Innerhalb der vergangenen zwei Jahre keine Teilnahme an einem von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen finanzierten Fahrsicherheitstraining für Freiwillige Feuerwehren.

Zielgruppe

• Feuerwehrangehörige, die als Fahre- rinnen und Fahrer, Maschinistinnen und Maschinisten für Feuerwehrfahr- zeuge vorgesehen sind.

Fördermodalitäten

• Es werden ausschließlich Anbieter/

Trainings für Großfahrzeuge geför- dert, die aus Gründen der Qualitätssi- cherung den DVR-Kriterien entspre- chen. Hierbei kann zwischen einem Inhouse-Training (auf dem Gelände des Betriebes) und einem Training in einem Fahrsicherheitszentrum gewählt werden.

• Sofern ein Simulator-Training zur Nachbildung von Einsatzfahrten unter

Um die Unfallgefahr bei Einsatzfahrten der Feuerwehr zu senken, fördert die Unfallkasse NRW Fahrsi- cherheitstrainings für ihre Versicherten. Foto: Unfallkasse NRW

(3)

Unfallkasse NRW

DER FEUERWEHRMANN 3/2012, S. 3

Versicherungsschutz

• Während der Teilnahme am Trai- ning besteht gesetzlicher Unfallver- sicherungsschutz (Personenschäden), wenn ein betriebliches Interesse vor- ausgesetzt werden kann. Davon ist auszugehen, wenn z.B. der Arbeitge- ber die Teilnahme veranlasst hat, er die Kosten vollständig oder teilweise übernimmt und die Teilnahme am Training auf die Arbeitszeit angerech- net wird.

• Es gelten die Regeln der StVO und der StVZO sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherung. Es besteht seitens des Veranstalters keine gesonderte Versicherung. Mit- gliedsbetriebe haben daher ggf. mit ihrem Versicherer abzuklären, ob eine zusätzliche Versicherung für den Trainingstag erforderlich bzw. sinn- voll ist.

• Für Schäden einer Teilnehmerin bzw.

eines Teilnehmers haftet der Ver- anstalter sowie dessen Beauftragter oder Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vom Veranstalter oder dessen Beauftragtem vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- schäden, die durch Teilnehmer verur- sacht werden. Diese Haftungsbegren- zung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit eines Teilneh- mers. Insofern kommt eine Entschä- digung als Arbeitsunfall durch die Unfallkasse nach den Vorschriften des SGB VII in Betracht (hiernach ist eine Schmerzensgeldzahlung bzw.

eine Erstattung für Sachschäden nicht möglich!).

• Schäden müssen am Tag des Trai- nings sofort, jedoch spätestens nach Ende des Trainings dem Trainer bekannt gegeben werden. Für später gemeldete Schäden wird keine Haf- tung übernommen.

Anbieter von Trainings

Geeignete Anbieter und Übungsplätze finden Sie im Internet (Sicherheits- programme für Berufskraftfahrer und den Trainingsteilnehmerinnen und

-teilnehmern ausreichend Platz bietet.

Wenn möglich, sollte der Seminar- raum mit Flipchart, Pinnwand o.ä.

ausgestattet sein.

• Eine Stromversorgung im Seminar- raum (zum Anschluss von Laptop, Beamer usw.) ist ebenso zwingend notwendig wie die Bereitstellung von Toiletten in der Nähe des Seminar- raums

• Fahren (und Rangieren) unter Zeit- druck

• Spiegelnutzung, Toter Winkel und Rückwärtsfahren

• Stress, Stressabbau und -bewältigung bei Einsatzfahrten

Trainingsinhalte (Sondersignalfahrt- Simulator)

• Stress, Stressabbau und -bewältigung bei Einsatzfahrten

Anforderungen an den Trainings- platz (sofern Inhouse-Training)

• Die Mindestanforderungen an die Platzgröße definieren die fahrprakti- schen Aufgaben. Der Flächenbedarf setzt sich zusammen aus einer Anlauf- strecke von mindestens 50 m Länge (im letzten Drittel als gerade Strecke vor der Aktionsfläche) sowie einer Aktionsfläche von 120 x 40 m (Länge x Breite).

• Der Untergrund sollte aus Asphalt bestehen und eine ausreichende Trag- fähigkeit besitzen. Ein Fahrsicher- heitstraining auf Rasensteinen oder Kopfsteinpflaster ist nicht möglich.

Die befahrbare Fläche muss frei von Beschädigungen, Sand, Splitt, Öl oder sonstigen Verschmutzungen sein.

• Die Möglichkeit, einen großen Teil der Aktionsfläche bewässern zu kön- nen, ist wünschenswert.

• Hindernisse wie Bordsteinkanten, Bäume, Zäune, Schildermasten u.ä.

dürfen nicht vorhanden sein. Daher ist ein Training auf einer abgesperrten Straße in der Regel nicht möglich.

Während der Trainingsdurchführung müssen die Zugänge zu Anlaufstrecke und Aktionsfläche sicher abgesperrt sein; auch Fußgänger dürfen diese Fläche nicht betreten können. Eine Gefährdung von Unbeteiligten ist aus- zuschließen!

• Die Eignung der Trainingsfläche ist unbedingt mit dem Trainer abzustim- men!

Anforderungen an den Seminar- raum (sofern Inhouse-Training)

• Für den Theorieteil des Trainings ist ein Seminarraum erforderlich, der

Zur Sicherheit: Mit dem Simulator unterwegs.

Foto: Unfallkasse NRW

Fahrzeuge

• Die Kursteilnahme erfolgt mit den Fahrzeugen der Mitgliedsbetriebe.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten das Fahrzeug führen, das sie im Alltag nutzen.

• Es können jeweils zwei Personen mit einem Fahrzeug trainieren.

• Die Fahrzeuge müssen für den Stra- ßenverkehr zugelassen sowie ord- nungsgemäß versichert sein und sich in einem verkehrs- und betriebssi- cheren Zustand befinden. Insbeson- dere müssen Bremsen, Bereifung und Lenkung frei von Mängeln sein. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die zuvor genannten Anforderungen nicht entsprechen, von der Teilnahme am Training auszu- schließen.

(4)

Unfallkasse NRW

DER FEUERWEHRMANN 3/2012, S. 4

Anfang Januar besuchte der Landesju- gendfeuerwehrwart Reiner Sanders die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW). Begrüßt wurde er seitens der Geschäftsführung durch Johannes Plö- nes. Plönes berichtete Sanders über die Arbeitsschwerpunkte der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen und ließ sich seinerseits über aktuelle Themen der Jugendfeuerwehr informieren.

Anschließend traf sich Sanders noch mit Martin Bach (Dezernent Feuerwehr) und dessen Mitarbeiterinnen Birgit Gie- sen und Anke Wendt. Sie besprachen die Organisation der Preisverleihung des Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreises und die mögliche weitere Zusammen- arbeit der Unfallkasse NRW und der Jugendfeuerwehr NRW.

Anke Wendt

UK NRW: Landesjugendfeuerwehrwart Sanders zu Besuch

Landesjugendfeuerwehrwart Reiner Sanders (rechts) besuchte die Unfallkasse NRW und tauschte sich mit Johannes Plönes (links), Mitglied der Geschäftsführung, aus. Foto: Unfallkasse NRW

die Anbieter der Fahrsicherheitstrainings hin. Durch Nichtbeachtung der Anmel- demodalitäten entstehende Kosten für die Versicherten können von der Unfall- kasse NRW nicht übernommen werden.

Hinweis

Eine Reservierung von Sicherheits- trainings durch die Feuerwehren bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist nicht möglich! Von diesen Anmel- dungsmodalitäten abweichende Anmel- dungen werden nicht berücksichtigt!

Die Unfallkasse NRW behält sich eine Überprüfung der Trainingsinhalte und des Teilnehmerkreises vor. Rechnun- gen müssen bis spätestens zum 10.

Dezember 2012 bei der Unfallkasse NRW eingehen, sonst können diese nicht bezahlt werden.

Sebastian Rabe, Anke Wendt Manuela Baumkötter sendet dem Wehr-

führer dann einen Gutschein mit der Bitte, diesen komplett und in Druck- schrift ausgefüllt im Original an die Unfallkasse NRW zurück zu senden.

Der Gutschein muss innerhalb von vier Wochen zurückgesandt werden, danach verliert der nummerierte Gutschein seine Gültigkeit! Nachdem der Gut- schein überprüft, freigegeben und an Sie zurückgesandt wurde, kann er vom Wehrführer innerhalb von drei Mona- ten eingelöst werden. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist verliert der Gutschein seine Gültigkeit (es zählt das Freigabe- datum durch die Unfallkasse NRW)!

Unter dem Punkt „Bankverbindung“

ist die Bankverbindung des durchfüh- renden Anbieters/Moderators in Druck- schrift einzutragen. Die Unfallkasse NRW weist auf die Anforderungen an umsetzende Verbände und Organisatio-

nen, Sicherheitsprogramm für Einsatz- fahrzeuge). Informationen zum Simu- lator finden Sie hier: http://sft-kreis- steinfurt.resqbase.com/SFT

Beantragung

Wenn Interesse an einem Fahrsicher- heitstraining besteht, sollte der Leiter der Feuerwehr zunächst schriftlich oder per E-Mail bei Manuela Baumkötter einen Gutschein (Formular) anfordern:

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Manuela Baumkötter

Salzmannstr. 156 48159 Münster

Telefon: 0251 21 02 248 Fax: 0251 21 02 264

E-Mail: m.baumkoetter@unfallkasse- nrw.de

Sie haben Fragen zum Versicherungs- schutz bei Brauchtumsveranstaltungen?

Antworten erhalten Sie im Feuerwehr- Portal der Unfallkasse Nordrhein- Westfalen im Internet. Ausführlich

dargelegt wurde das Thema bereits in der April-Ausgabe 2011 in „Der Feuer- wehrmann“. Die Seiten der Unfallkasse NRW dazu finden Sie unter www.

unfallkasse-nrw.de, WebCode 399.

Weitere nützliche Hinweise rund um den Versicherungsschutz von Mitglie- dern der Freiwilligen Feuerwehren in NRW unter www.unfallkasse-nrw.de, WebCode 407.

Versicherungsschutz bei Brauchtumsveranstaltungen: Ausführliche Infos im Internet

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Diese steht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen, denn bei der Unfallkasse NRW besteht für die aktiven Angehörigen der

Der verunglckte Feuerwehrangehrige befand sich whrend der Einsatzzeit nicht stndig in kniender oder hockender Stellung, sondern stand auch fters, was eine deutlich hhere

Diese steht unter dem gesetzlichen Unfallversiche- rungsschutz der Unfallkasse NRW, denn bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen besteht für die aktiven Angehörigen der

Diese steht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Unfallkasse Nordrhein- Westfalen, denn bei der Unfallkasse NRW besteht für die aktiven Angehörigen

Bei Gewährung der Vollrente erhöht sich die Verletztenrente ohne Zulage für Schwerverletzte (§ 57 SGB VII) auf 85 v. des der Rentenberechnung zugrunde ge-

Bei Zahlungen an Beschäftigte für Dritte und bei der Entgegennahme von Zahlungen für den Versicherungsträger durch Beschäftigte handelt es sich um Kassengeschäfte außerhalb der

Versicherte der Allgemeinen Unfallversicherung (AUV) sind beispielsweise Beschäftigte in Kommunen, in der Landesverwaltung sowie Personen, die in Hilfeleistungsunternehmen

Zulage für Professorinnen und Professoren als Richterinnen oder Richter 64. Zulagen für besondere