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Aktenstück Nr. 16

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(1)

B e r i c h t

des Landeskirchenamtes

betr. Zweite Bonifizierungs-Aktion der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Hannover, 20. Mai 2008

In der Anlage übersenden wir den Bericht über die zweite Bonifizierungs-Aktion der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in den Jahren 2005 bis 2007.

Das Landeskirchenamt Guntau

Anlage

(2)

Anlage

1. Rahmenbedingungen

Die Landessynode hatte im November 2006 mit dem Haushaltsbeschluss über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2007/2008 eine zweite Boni- fizierungs-Aktion beschlossen. Dafür wurden 3 Mio. Euro Haushaltsmittel zur Verfü- gung gestellt (s. Rundverfügungen G 7/2006 und G 12/2006). An der Bonifizierung auf Antrag konnten bereits gegründete kirchliche und diakonische Stiftungen im Be- reich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers mit einem Kapitalstock unter 500 000 Euro teilnehmen, die jeweils 1 Euro pro 3 Euro akquirierter Drittmittel zugunsten des Stiftungskapitals dazuerhielten. Als Frist für die Einwerbung waren die Jahre 2006 und 2007 gesetzt; der Zuschuss wurde auf 30 000 Euro begrenzt, sodass bei dem Modus von 3:1 maximal 90 000 Euro bonifizierbar waren.

2. Ergebnis

Die zweite landeskirchliche Bonifizierung hat erfolgreich mit 210 Anträgen von kirch- lichen und diakonischen Stiftungen abgeschlossen. Bonifiziert wurden insgesamt 11 366 000 Euro an Drittmitteln, die dem jeweiligen Kapitalstock der Stiftungen zu- gute kamen und von 2006 bis 2007 gestiftet wurden. Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers gab 3 184 000 Euro hinzu.

3. Auswertung

Die Grafiken der folgenden Seiten erläutern die Bonifizierung.

(3)

Zuordnung der 210 Antragsteller zu den Kirchenkreisen

Bremervörde-Zeven Elze-Coppenbgge

Hameln-Pyrmont Stadtkirchenverband HannoverLaatzen

sonstige Stiftungen

Osnabck Leine-Solling

1 1

1

3

1

2 1

3

3 4

2 2

1 8

3

1 12

1 3

3

4

8

2

9

2

2

5

1

2 1

5

5 3

2 2

1 1

2 12 2 24 1

8

4 2

9

7

2 3 6

1

3

1 9

(4)

Aufteilung der Bonifizierungsmittel

ohne Förderung Förderung bis 1.000 €

Förderung von 10.001 € bis 20.000 €

Förderung von 20.001 € bis 29.999 € Höchstförderung von 30.000 € Förderung von 1.001 € bis

10.000 €

Ø Ausschüttung pro Stiftung beträgt 15.185,67 Euro

43 Stiftungen

52 Stiftungen 78 Stiftungen

6 Stiftungen

30 Stiftungen 1 Stiftung

Das Besondere: Auch der landeskirchliche Zuschuss fließt in das Kapital der Stiftungen ein und geht nicht verloren. Er bleibt erhalten und vermehrt die Erträge der Stiftungen.

So werden aus 3 Mio. Euro eingesetzter Mittel durch das Engagement vor Ort insgesamt mehr als 14 Mio. Euro. Zum bereits vorhandenen Grundkapital der Stiftungen addiert, sind es zz. fast 30 Mio. Euro, die das Kapital der 210 Stiftungen ausmachen und mit je- dem Tag weiter anwachsen.

(5)

152

10 22 3 5 3 5 10

0 20 40 60 80 100 120 140 160

Ermittlung der am Bonifizierungs-Verfahren teilgenommenen Stiftungen nach Stiftungszweck

Förderung kirchlicher Arbeit Kirchenmusik Diakonie / Sozialarbeit Personalförderung Kinder- und Jugendarbeit Altenhilfe kirchliche Gebäude spezieller Zweck Dass die Bonifizierung Kirchengemeinden und Kirchenkreise anspricht, zeigen auch die allein im Jahr 2007 mehr als 70 neu gegründeten Stiftungen auf. Mehr als 2 500 Men- schen arbeiten ehrenamtlich in Vorständen und Kuratorien mit.

Aufteilung der anerkannten eingeworbenen Drittmittel Gesamtsumme: ~ 11,5 Mio. Euro

2.154.824 € (15)

8.603.101 €

363.000 € (5) 217.575 €

(2) 161.500 €

(2)

Erbschaften Schenkungen Vermächtnisse

Großspende (ab 50.000 €) normale Zustiftungen

Ein wachsender Anteil des Stiftungskapitals erwächst aus Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen.

(6)

47

26

12 6

13 8 10

7 26

18 19

5 2

2 00 35

2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 vor 2000

Gründungsjahre der bonifizierten Stiftungen

nicht rechtsfähige Stiftungen rechtsfähige Stiftungen

Insgesamt sind es mehr als 310 Stiftungen, die jetzt und in Zukunft kirchliche Arbeit mit- finanzieren helfen.

184 26

lokale Stiftungen regionale Stiftungen

Bonifizierte lokale und regionale Stiftungen

Der Anteil regionaler Stiftungen, insbesondere der Kirchenkreise, liegt bei ca. 15 % - die meisten arbeiten auf Ebene der Kirchengemeinde vor Ort.

(7)

Entwicklung einiger ausgesuchten Stiftungen

0,00 € 50.000,00 € 100.000,00 € 150.000,00 € 200.000,00 € 250.000,00 € 300.000,00 € 350.000,00 € 400.000,00 € 450.000,00 € 500.000,00 €

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Zeitraum

Stiftungskapital

Martin-Luther-Stiftung, Fliegenberg St. Alexandri-Stiftung, Einbeck St. Dionysius Stiftung

Pro Liborius, Bremervörde

Mit entsprechendem Engagement kann eine Stiftung im Jahr um 25 000 bis 50 000 Euro im Kapitalstock wachsen, im Zeitraum von 5 bis 8 Jahren also durchaus 300 000 bis 500 000 Euro erreichen.

4. Fazit

Die Bonifizierung hat sich zum zweiten Mal als Instrument bewährt. Das landeskirch- liche Angebot, Stiftungen in Gründung und darüber hinaus unter Fundraising-

Gesichtspunkten zu beraten, wird angenommen. Ehrenamtliches Fundraising und oft hochprofessionelles Engagement in Vorständen und Kuratorien sichert zunehmend kirchliche Arbeit.

Stiftungen haben sich als Form kirchlichen Engagements bewährt, der kirchliche Stif- tungsbereich wächst deutlich und überproportional zum weltlichen Stiftungssektor.

Eine kirchliche Stiftung kann im Durchschnitt pro Jahr um 25 000 Euro wachsen.

Einzelfälle wachsen deutlich schneller und erreichen nach 5 bis 7 Jahren die 500 000-Euro-Schwelle.

Lokal und regional ermöglichen Stiftungen die Stabilisierung vorhandener oder den Aufbau neuer kirchlicher Angebote. Auch anteilige Stellenfinanzierungen werden zu- nehmend möglich. Entscheidend für kontinuierliches Wachstum sind Profilierung und sinnvolle Förderpolitik seitens der Stiftungen vor Ort. Dafür sind landeskirchliche Be- gleitung, Beratungsangebote und Fortbildungsmöglichkeiten nicht nur weiterhin kon- tinuierlich, sondern wachsend nötig.

(8)

5. Empfehlung

Die Durchführung einer dritten Bonifizierungs-Aktion sollte überlegt werden. In einem zeitlichen Abstand von 1 bis 1,5 Jahren (z.B. vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2011) könnten weitere 12 Mio. bis 15 Mio. Euro an Mitteln akquiriert werden. Da von einer Beteiligung der bisherigen und dann neu gegründeten Stiftungen auszugehen ist, kann mit 300 Anträgen gerechnet werden. Bei Übernahme der bisherigen Kriterien müssten somit 4,5 Mio. Euro bereitgestellt werden. Das Stiftungskapital der An- tragsteller würde dann auf ca. 45 Mio. Euro anwachsen.

Das Engagement von mehr als 2 500 "neuen" Ehrenamtlichen sollte gewürdigt und intensiv begleitet werden. Das Thema Stiftungsmanagement sollte in Beratung, Fort- bildung und Tagungsangebote Eingang finden. Neben die Beratung jünger Stiftungen sollten die Interessen schon aktiver Stiftungen berücksichtig werden. Der Aufbau ei- ner landeskirchlich vorgehaltenen Infrastruktur sollte vor dem Start einer neuen Bo- nifizierungs-Aktion beginnen, um der zu erwartenden Gründungswelle positiv begeg- nen zu können.

Referenzen

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