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Verfügung Nr. 47/2012 Cito-Sprachtest nach Einschulung

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Bildung,

Wissenschaft und Gesundheit Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An alle Grundschulen der Stadtgemeinde Bremen und ihre Sprachberaterinnen und Sprachberater

Verfügung Nr. 47/2012

Auskunft erteilt das Cito-Team Zimmer 315

Hotline 0421 2009 1200 Di., Fr.: 9:00 Uhr - 11:00 Uhr Mo.,Di., Do.: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr E-Mail:

Sprachstand@bildung.bremen.de

Mein Zeichen: 20 Cito (bitte bei Antwort angeben) Bremen, 16.08.2012

Cito-Sprachtest nach der Einschulung

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 finden die Folgetestungen mit dem Cito-Sprachtest in allen Grundschulen der Stadtgemeinde statt. Die Verpflichtung zur Teilnahme wird in der Verordnung über die Feststellung der Kenntnisse der deutschen Sprache und die Sprachförderung vom 17. Februar 2011 geregelt. Eingesetzt wird - wie bei der vorschulischen Sprachstandsfeststellung in diesem Jahr - die optimierte Version des Cito-Sprachtests. Der Testbereich „Textverständnis“ ist für den Folgetest zur Einschulung wieder aufgenommen.

Als Testzeitraum wird hierfür festgelegt: Montag, 17.09.2012 bis Freitag, 12.10.2012

 Die verbindliche Sprachstandsfeststellung mit dem Cito-Sprachtest gilt für alle Kinder, bei denen durch den Cito-Sprachtest Förderbedarf festgestellt worden ist.

 Kinder, von denen kein vorschulisches Cito-Ergebnis vorliegt und die sich bei „Mirola“ als sprachauffällig erwiesen haben, sollen ebenfalls am Cito-Sprachtest teilnehmen.

 Kinder, bei denen durch den Cito-Sprachtest 2011 kein Förderbedarf festgestellt wurde, müssen nicht getestet werden.

Die Durchführung des Cito-Sprachtests kann im Computerraum erfolgen, es können aber auch PCs genutzt werden, die in den Klassenräumen zur Verfügung stehen. So können Kinder z. B. während Freiarbeitsphasen im Unterricht getestet werden. Die Organisation und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung obliegt den Sprachberaterinnen und Sprachberatern der Grundschulen in Abstimmung mit der Schulleitung und den Klassenlehrer/-innen der ersten Klasse.

Sollten Lehrkräfte den Cito-Sprachtest durchführen, die noch keine Einweisung in die Testdurchführung erhalten haben, ist dies durch die Sprachberater/-innen sicher zu stellen.

Genauere Hinweise zur Durchführung werden Ihnen zu Beginn des neuen Schuljahres über die Cito- Internetseiten zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez. Lena Hochstein

Referenzen

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