• Keine Ergebnisse gefunden

Verfügung Nr. 24/2015 Cito-Sprachtest nach der Einschulung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verfügung Nr. 24/2015 Cito-Sprachtest nach der Einschulung"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die Grundschulen

der Stadtgemeinde Bremen

Verfügung Nr. 24/2015

Auskunft erteilt das Cito-Team Zimmer 315

Hotline 0421 2009 1200 Di., Mi.: 9:00 Uhr - 11:00 Uhr Mo., Do.: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr E-Mail:

Sprachstand@bildung.bremen.de

Mein Zeichen: 20 -7 (bitte bei Antwort angeben)

Bremen, 01.06.2015

Cito-Sprachtest nach der Einschulung

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 findet im Rahmen der Sprachstandsfeststellung der Cito- Sprachtest an allen Grundschulen der Stadtgemeinde statt.

Als Testzeitraum lege ich fest: Montag, 21.09.2015 bis Freitag, 16.10.2015.

Teilnahme an der Folgetestung:

Verpflichtend ist die Teilnahme (§ 3 Absatz 2 der Verordnung über die Feststellung der Kenntnisse der deutschen Sprache und die Sprachförderung):

- für Kinder, bei denen im Rahmen der vorschulischen Sprachstandsfeststellung ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde

- für Kinder, von denen kein vorschulisches Sprachstandsfeststellungsergebnis vorliegt

Alle Ergebnisse werden den Schulen nach den Herbstferien zur Verfügung gestellt.

Die Durchführung des Cito-Sprachtests kann im Computerraum der Schule erfolgen. Es können aber auch PCs genutzt werden, die in den Klassenräumen zur Verfügung stehen. So können Kinder z. B.

während der Freiarbeitsphasen im Unterricht getestet werden.

Die Organisation und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung obliegt den

Sprachberaterinnen und Sprachberatern der Grundschulen in Abstimmung mit der Schulleitung und den Klassenlehrer/-innen der ersten Klassen. Bei Lehrkräften, die den Cito-Sprachtest durchführen aber noch keine Einweisung in die Testdurchführung erhalten haben, ist eine Einweisung durch die Sprachberater/-innen erforderlich.

Genauere Hinweise und Materialien zur Durchführung (z.B. Muster des Eltern-Infobriefs) werden Ihnen zu Beginn des neuen Schuljahres auf den bekannten passwortgeschützten Cito-Internetseiten zur Verfügung gestellt. Sie enthalten die notwendigen Informationen über die Prozeduren von den Sprachberatern/-innen.

Geben Sie diese Informationen bitte an die Sprachberaterin/den Sprachberater Ihrer Schule weiter.

Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag

gez. Joanna Ermonies-Jargielo

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Testleitung ist verantwortlich für die Organisation der Durchführung an ihrer Schule: Im Januar 2019 beginnt die Planungsphase mit der Eingabe der Termine für die Haupt- und

Bitte schicken Sie direkt nach dem Versand der Bescheide die Protokolle und alle gestellten Härtefallanträge im Original an Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in

Genaue Hinweise und Materialien zur Durchführung werden Ihnen zu Beginn des Schuljahres 2018/19 auf den bekannten passwortgeschützten Cito-Internetseiten zur Verfügung gestellt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine bezahlte Tätigkeit an Ihrer Schule ausführen (unabhängig von der Art und Finanzierung dieser Tätigkeit), können für ihre

Wenn mehr als 4 Kinder an einem Termin teilnehmen, dann kann eine Unterstützungskraft durch die Senatorin für Kinder und Bildung finanziert werden.. Die Testleitung ist

Bei Lehrkräften, die den Cito-Sprachtest durchführen aber noch keine Einweisung in die Testdurchführung erhalten haben, ist eine Einweisung durch die/den Sprachberater/-innen

zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 findet im Rahmen der Sprachstandsfeststellung der Cito- Sprachtest an allen Grundschulen der Stadtgemeinde statt. Der Test

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine bezahlte Tätigkeit an Ihrer Schule ausführen (unabhängig von der Art und Finanzierung dieser Tätigkeit), können für ihre