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Verfügung Nr. 48/2011 Cito-Sprachtest nach der Einschulung

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Bildung,

Wissenschaft und Gesundheit Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An alle Grundschulen der Stadtgemeinde Bremen und ihre Sprachberaterinnen und Sprachberater

Verfügung Nr. 48/2011

Auskunft erteilt das Cito-Team Zimmer 315

Hotline (0421) 2009 1400 Mo., Di., Do., Fr.:

9:00 Uhr - 11:00 Uhr Do.: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr E-Mail:

Sprachstand@bildung.bremen.de

Mein Zeichen: 20 Cito (bitte bei Antwort angeben) Bremen, 09.08.2011

Cito-Sprachtest nach der Einschulung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die flächendeckende Sprachstandsfeststellung im Elementarbereich hat in diesem Jahr zum dritten Mal stattgefunden. Die Durchführung des Cito-Sprachtest zu organisieren, dabei den Blick für jedes einzelne Kind nicht zu verlieren und eine individuelle Testbegleitung möglich zu machen, ist eine besondere Herausforderung. Mein besonderer Dank gilt deshalb den Sprachberaterinnen und Sprachberatern an den Grundschulen, die den Test mit viel Engagement und Professionalität durchgeführt haben.

Zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 finden wie bereits im letzten Jahr Folgetestungen mit dem Cito-Sprachtest in allen Grundschulen der Stadtgemeinde statt. Die Verpflichtung zur Teilnahme wird in der Verordnung über die Feststellung der Kenntnisse der deutschen Sprache und die Sprachförderung vom 17. Februar 2011 geregelt.

Als Testzeitraum wird hierfür festgelegt: Montag, 05.09.2011 bis Freitag 07.10.2011

 Die verbindliche Sprachstandsfeststellung mit dem Cito-Sprachtest gilt für alle Kinder, bei denen durch den Cito-Sprachtest Förderbedarf festgestellt worden ist.

 Kinder, von denen kein vorschulisches Cito-Ergebnis vorliegt, sollen abhängig von Ihrer Performanz beim Beobachtungsverfahren „Mirola“ den Cito-Sprachtest durchlaufen. Nur, wenn diese Kinder sich bei „Mirola“ als nicht sprachauffällig erwiesen haben, kann von einer Cito-Testung abgesehen werden.

 Kinder, die bei denen durch den Cito-Sprachtest 2010 kein Förderbedarf festgestellt wurde, müssen nicht getestet werden.

Der Test muss nicht zentral in einem Computerraum erfolgen, es können auch PCs genutzt werden, die beispielsweise in den Klassenräumen zur Verfügung stehen. So können Kinder z. B. während Freiarbeitsphasen im Unterricht nacheinander getestet werden. Die Organisation und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung obliegt den Sprachberaterinnen und Sprachberatern der Grundschulen in Abstimmung mit der Schulleitung und den Klassenlehrer/-innen der ersten Klasse.

Sollten Lehrkräfte den Cito-Sprachtest durchführen, die noch keine Einweisung in die Testbegleitung erhalten haben, ist dies durch die Sprachberater/-innen sicher zu stellen.

Genauere Hinweise zur Durchführung werden Ihnen zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung gestellt.

Im Auftrag

gez. Lena Hochstein

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