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Beiratsbeschluss Nr. 30 Krähenplage

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Academic year: 2022

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Beschluss-Nr. 30-2020 (20. Legislaturperiode) des Beirates Osterholz Der Beirat Osterholz beschließt:

Der Beirat fordert die Wohnungsunternehmen GEWOBA und Vonovia sowie die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau auf, sich folgen- den Problems anzunehmen:

In einigen Bereichen des Stadtteils Osterholz ist eine Zunahme an Verschmutzung und Belästigung durch große Krähenkolonien zu beobachten. Vor allem Gehwege und Fahr- zeuge werden durch den Vogelkot beschmutzt, die Vögel zerpflücken herumliegende Es- sensreste und nicht verschlossene Müllsäcke. Möglicherweise besteht eine Gesundheits- gefährdung durch den Kontakt mit den Tieren und deren Ausscheidungen.

Vor allem im Bereich St.-Gotthard-Straße/Zermatter Straße/Matterhornstraße werden Probleme durch o. g. Sachverhalt beobachtet.

Die Ursache für die Ansammlung der Rabenvögel scheint vor allem das Nahrungsangebot durch unzureichende Lagerungsmöglichkeit von Müll der BewohnerInnen der genannten Straßenzüge zu sein. Hier fordern wir die Wohnungsgesellschaften auf, verschließbare bzw. überdachte Müllstationen zu installieren, die eine „Mitnutzung“ durch die Vögel ver- hindern. Diese Anlagen sollten so konzipiert sein, dass beispielsweise auch Kinder in der Lage sind, die Müllbeutel richtig zu entsorgen. Eine Sensibilisierung der BewohnerInnen für die sichere Entsorgung des Mülls sollte durch entsprechende Informationen erfolgen.

Außerdem wäre zu überprüfen, ob die Anzahl der (öffentlichen) Mülleimer in den beson- ders betroffenen Gebieten eventuell nicht ausreichend ist, da auch Müll und Essensreste oft auf der Straße „entsorgt“ werden und damit entsprechende Futterangebote für die Vögel geschaffen werden. Diese Mülleimer müssten bestenfalls auch geschlossen sein.

Saatkrähen sind besonders intelligente, gesellige und soziale Tiere, die wie alle anderen Tiere ein Existenzrecht und das Recht auf Schutz ihres Lebensraums haben. Da es sich bei den Krähenvögeln um eine durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Tierart handelt und eine Vergrämung (Vertreibung) nur in besonderen Härtefällen und bei unzu- mutbarer Belastung möglich ist, bitten wir die Umweltsenatorin zu prüfen, welche rechtli- chen Möglichkeiten bestehen, sollten die baulichen Maßnahmen nicht möglich sein oder nicht den gewünschten Erfolg zeigen. Den Einsatz sogenannter Ovulationshemmer, wie er auch zur Verminderung von Tauben-Populationen eingesetzt wird, bitten wir zu prüfen, ebenso, ob hier eine außergewöhnliche Belastung/Härtefall vorliegt, die diesen Einsatz rechtfertigen. Außerdem bitten wir um die Überprüfung einer möglichen Gesundheitsge- fährdung durch die Ausscheidungen der Tiere.

Bremen, d. 18.06.2020

gez. Wolfgang Haase gez. Ulrich Schlüter

(Beiratssprecher) (Ortsamtsleiter)

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