• Keine Ergebnisse gefunden

Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessender Europäischen Union (EU-Finanzschutzstärkungsgesetz -EUFinSchStG)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessender Europäischen Union (EU-Finanzschutzstärkungsgesetz -EUFinSchStG)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (EU-Finanzschutzstärkungsgesetz - EUFinSchStG)

EUFinSchStG

Ausfertigungsdatum: 19.06.2019 Vollzitat:

"EU-Finanzschutzstärkungsgesetz vom 19. Juni 2019 (BGBl. I S. 844)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 28.6.2019 +++)  

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 19.6.2019 I 844 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 4 dieses G am 28.6.2019 in Kraft getreten.

§ 1 Missbräuchliche Verwendung von Leistungen der Europäischen Union

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, dem Vermögen der Europäischen Union dadurch einen Nachteil zufügt, dass er ihm aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Union gewährte Leistungen, deren Verwendung durch Rechtsvorschrift oder Vertrag beschränkt ist, entgegen dieser Verwendungsbeschränkung verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 gilt nicht für Subventionen im Sinne des § 264 Absatz 8 Nummer 2 des Strafgesetzbuches.

§ 2 Rechtswidrige Verminderung von Einnahmen der Europäischen Union

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Einnahmen der Europäischen Union dadurch rechtswidrig vermindert, dass er einen Irrtum erregt oder unterhält, indem er

1.   einer für die Verwaltung von Einnahmen der Europäischen Union zuständigen Stelle über einnahmeerhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder

 2.   eine für die Verwaltung von Einnahmen der Europäischen Union zuständige Stelle pflichtwidrig über einnahmeerhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.

 

§ 3 Bestechlichkeit und Bestechung mit Bezug zu den finanziellen Interessen der Europäischen Union Für die Anwendung der §§ 332 und 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 335 und 335a des Strafgesetzbuches, auf eine Tat, die sich auf eine künftige richterliche Handlung oder eine künftige Diensthandlung bezieht, steht einer Verletzung der dienstlichen oder richterlichen Pflichten eine Beschädigung oder Gefährdung des Vermögens der Europäischen Union gleich.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

August 2020 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die

An der Kreisgrenze südöstlich entlang bis zum Dornumersieltief, diesem südöstlich folgen bis kurz vor der Kreuzung mit dem Pumptief, von da an der Kreisgrenze wieder folgen, erst

Mit dem Beschluss C(2020) 7704 ( 2 ) der Kommission wird die Obergrenze für 2021 unter Berücksichtigung des Umstands festgelegt, dass die EHS-Richtlinie in Bezug auf

dokuments oder des Informationspapiers gestellt werden, und die Anhörung findet in der Regel binnen 15 Tagen nach der Mitteilung bezüglich des Unterrichtungsdokuments oder dem

1.2. im Einklang mit dieser Empfehlung Mindeststandards für den Sozialschutz der Arbeitnehmer und Selbstständigen einzuführen. Sozialschutz kann im Rahmen einer

Oktober 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen

(16) Damit andere Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union als die Kommission und die Agentur, Dritte wie beispielsweise Drittstaaten, Gebietskörperschaften,

Mitgliedstaaten und die Kommission erleichtern, wozu ein europäisches Konzept für COVID-19-Mobil-Apps und für die Verwendung von Mobilitätsdaten zur Modellierung und