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17. Dezember 2021 Liebe Lehrbeauftragte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen In Kürze

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Fachhochschule Graubünden Scola auta spezialisada dal Grischun Scuola universitaria professionale dei Grigioni University of Applied Sciences of the Grisons

17. Dezember 2021

Liebe Lehrbeauftragte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen In Kürze

Was bleibt gleich:

• 3G und Maskenpflicht

• Die Lehre findet in Präsenz statt und wird weiterhin gestreamt

• Schriftliche und mündliche Prüfungen im Semester sowie schriftliche Modulschlussprüfungen werden vor Ort durchgeführt

Was ändert:

• Mündliche Modulschlussprüfungen werden online durchgeführt (Ausnahmen möglich)

• Homeoffice-Pflicht, alle notwendigen Aufgaben sind jedoch vor Ort durchzuführen

• Keine Veranstaltungen mehr bis Ende Herbstsemester 2021

Der Bundesrat hat heute, Freitag, 17. Dezember 2021, verschärfte Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus beschlossen. Uns als Fachhochschule betreffen in erster Linie die Einführung der 2G-Regel bei den Veranstaltungen und die

Homeoffice-Pflicht. Wir halten an den beschriebenen Massnahmen bis Ende Herbstsemester fest, und zwar unter der Voraussetzung, dass keine Verschärfungen eintreten.

Lehre in Präsenz mit 3G und Maskenpflicht

Für den Lehrbetrieb an den Hochschulen ändert sich vorläufig nichts. An der Fachhochschule Graubünden gilt also weiterhin die 3G-Regel inklusive Schutzmaskenpflicht. Die

Unterrichtseinheiten werden weiterhin «gestreamt», ausser jene, die didaktisch nicht sinnvoll sind. Auf diese Weise können wir den Präsenzunterricht bis zum Ende des Herbstsemesters 2021 aufrechterhalten. Dozierende, die nicht vor Ort unterrichten können, stellen den Unterricht virtuell gemäss Stundenplan sicher und laden die Studierenden per Videokonferenz dazu ein.

Die Studierenden können in den Unterrichtsräumen dem Unterricht folgen.

Zur Erlangung eines gültigen Zertifikats stehen weiterhin die Betriebstestungen sowie die Antigenschnelltests (Mail vom 10. Dezember 2021) zur Verfügung.

Prüfungen, Blockwochen, Exkursionen

Für schriftliche Prüfungen gilt gemäss Bundesratsentscheid ebenfalls die 3G-Regel. Das heisst, dass auch Leistungsnachweise während des Semesters vor Ort mit einer

Schutzmaskenpflicht stattfinden Für die Modulschlussprüfungen gilt, dass die schriftlichen Prüfungen vor Ort, die mündlichen online durchgeführt werden.

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Die Blockwochen im Januar 2022 können analog zur Lehre vor Ort in den Gebäuden der FH Graubünden stattfinden, es gilt die 3G-Regel plus Maskenpflicht. Über den

Durchführungsmodus der Blockwochen im Januar 2022 können die Studienleitenden in eigener Kompetenz entscheiden. Sie können vor Ort stattfinden, es gilt jedoch die 3G-Regel plus Maskenpflicht. Für die Kontrollen der Zertifikate sind die Dozierenden zuständig. Die Studienleitenden sind angehalten, dies sicherzustellen und zu überwachen.

Exkursionen ausserhalb der Gebäude der Fachhochschule werden nur noch durchgeführt, falls sie zwingend für die Erreichung der Lernziele nötig sind. Sie müssen vom Prorektor genehmigt werden.

Weiterbildung

Welche Konsequenzen die Bundesratsentscheide von heute Freitag für die Weiterbildung haben, wird derzeit im Detail auf Ebene swissuniversities abgeklärt. Es ist wahrscheinlich, dass dort die strengeren 2G-Massnahmen gelten werden. Die betroffenen Studierenden werden im Laufe der nächsten Woche darüber informiert.

Veranstaltungen

Aufgrund der Verschärfungen durch den Bundesrat betreffend Veranstaltungen (2G+) hat die Hochschulleitung entschieden, bis Ende Herbstsemester 2021 keine Veranstaltungen an der FH Graubünden mehr durchzuführen.

Homeoffice-Pflicht

Während der Präsenzunterricht auch mit den neuen Massnahmen aufrechterhalten werden kann, hat sich der Bundesrat für eine ab Montag, 20. Dezember 2021 geltende Homeoffice- Pflicht ausgesprochen. Wie im letzten Mail erwähnt, muss die Umsetzung dieser Massnahmen mit Umsicht geplant werden. Wo es unabdingbar ist, müssen Arbeiten auch vor Ort

durchgeführt werden, um den Hochschulbetrieb sicherzustellen. Dozierende unterrichten trotz Homeoffice-Pflicht vor Ort. Die entsprechende Einsatzplanung ist zwingend mit dem

Vorgesetzen bzw. der Vorgesetzten abzusprechen. Die Dienstleistungen an der

Fachhochschule (Bibliothek, Administration, etc.) werden an allen Standorten in einem reduzierten Rahmen aufrechterhalten. Die beschlossenen Massnahmen der Homeoffice- Pflicht gelten vorerst bis zum 24. Januar 2022.

Für Fragen steht das Notfallteam unter notfall@fhgr.ch zur Verfügung. Alle weiteren

Informationen rund um die Corona-Massnahmen an der FH Graubünden werden laufend unter fhgr.ch/coronavirus aktualisiert.

Wir hoffen, euch auf diese Weise genügend Planungssicherheit für den Abschluss des Herbstsemesters bieten zu können. Für eure Mithilfe möchte ich mich im Namen des Krisenmanagements und der Hochschulleitung herzlich bedanken und euch allen eine besinnliche, gesunde Weihnachtszeit wünschen.

Euer Jürg Kessler

Leiter Krisenmanagement, Rektor

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