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Umstrukturierungen: Bedeutung und Behandlung in der Besonderen Ausgleichsregelung, Buu An Nguyen (Präsentation)

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Academic year: 2022

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(1)

Informationstag Besondere Ausgleichsregelung Frankfurt am Main, 26. März 2019

Referent: Buu An Nguyen

Umstrukturierungen und ihre Bedeutung und Behandlung in der Besonderen

Ausgleichsregelung

(2)

1. Einführung

2. Begriff und Rechtsgrundlagen 3. Nachweisführung

4. Sonderfälle bei Übertragungen 5. Umstrukturierungen aus der Praxis 6. Fazit

Agenda

(3)

1. Einführung

Bedeutung von Umstrukturierungen für Unternehmen Bedeutung von Umstrukturierungen in der BesAR

Zahlen und Statistiken

(4)

Mögliche Gründe für eine

Umstrukturierung

Einführung

Bedeutung von Umstrukturierungen für Unternehmen

Steuern

Besondere Ausgleichs-

regelung

(…)

Konzern- vorgaben

Drohende Insolvenz

(5)

Umstrukturierungen/ Umwandlungen mit hohem Stellenwert in der BesAR Umstrukturierungen gelten als sehr komplexe Materie, da sie

Berührungspunkte zu nahezu allen möglichen Fragestellungen innerhalb der BesAR und darüber hinaus haben, zum Beispiel:

o Erfüllung des Tatbestands der Umwandlung i. S. d. EEG o Richtige Daten (Nachweisjahre) für die Antragstellung o Möglichkeit und Zeitpunkt der Übertragung

o Auswirkung für Härtefallbescheide o Auswirkung auf Cap-Regelung

o Listenzugehörigkeit (WZ) o Neue Geschäftsmodelle o Zertifizierung

o UiS

Einführung

Bedeutung von Umstrukturierungen in der BesAR

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 5

(6)

Einführung

Zahlen aus dem Antragsjahr 2018

2210 51 332

0 500 1000 1500 2000 2500

Anträge zum 02.07. Anträge zum 01.10. Umstrukturierungen

(7)

Verteilung der angezeigten Umstrukturierungen im Antragsjahr 2018

Einführung

Umstrukturierungen – Überblick zu Arten

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 7

138

81 78

30 5

Singularsukzession Spaltung

Verschmelzung Anwachsung Neugründung

(8)

2. Begriff und Rechtsgrundlagen

Begriff der Umwandlung nach EEG

Rechtsnormen und Prüfung von Umwandlungen Prüfkriterien bei Umwandlungen

(9)

Umwandlung ist

o jede Umwandlung von Unternehmen nach dem Umwandlungsgesetz oder

o jede Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Unternehmens oder

selbständigen Unternehmensteils im Wege der Singularsukzession, bei der jeweils die wirtschaftliche und organisatorische Einheit des

Unternehmens oder selbständigen Unternehmensteils nach der Übertragung nahezu vollständig erhalten bleibt.

o Nach UmwG: Ist immer eine Umwandlung i. S. d. EEG

o Singularsukzession: Übergang von min. 90 % des SAV und 90 % der MA

Begriff und Rechtsgrundlagen

Definition Umwandlung nach § 3 Nr. 45 EEG 2017

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 9

(10)

Begriff und Rechtsgrundlagen Umwandlungsformen

Umwandlungen im Sinne des EEG

Umwandlungen nach UmwG

Verschmelzung Spaltung

(Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung)

Vermögensübertragung Formwechsel

Umwandlungen außerhalb des UmwG

Singularsukzession Asset Deal Einbringung

Sonstige Umwandlungen

Share Deal Anwachsung?

(11)

1. Umwandlung im Sinne des § 3 Nr. 45 EEG 2017 erfüllt?

2. Falls ja, ist der Anwendungsbereich des § 67 EEG 2017 eröffnet o § 67 Abs. 1, (Neu-)Antragstellung

o § 67 Abs. 3, Übertragung eines Begrenzungsbescheids

o Kernfrage: Erhalt der wirtschaftlichen und organisatorischen Einheit?

o Achtung: Beide Sachverhalte sind unabhängig voneinander zu prüfen!

3. Rechtsfolge bei Erhalt der wirtschaftl. & organ. Einheit o § 67 Abs. 1 Satz 1, historische Daten

o § 67 Abs. 3, Übertragung möglich

4. Rechtsfolge bei Nicht-Erhalt der wirtschaftl. & organ. Einheit o § 67 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 64 Abs. 4 Satz 1-4, (gewillkürtes) RGJ o Übertragung nach § 67 Abs. 3 nicht möglich

Begriff und Rechtsgrundlagen

Rechtsnormen und Prüfung von Umwandlungen

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 11

(12)

o Die Prüfung erfolgt nach dem sog. 90 / 10 Kriterium

o Die wirtschaftliche Einheit wird durch das SAV abgebildet

o Die organisatorische Einheit wird anhand der Anzahl der MA geprüft o Es handelt sich hierbei um eine „und“-Vorschrift!

o D. h. beide Kriterien müssen für sich genommen erfüllt sein (insbesondere bei Singularsukzessionen und für Übertragungen wichtig)

o Die Gegenüberstellung erfolgt zum Tag unmittelbar vor und unmittelbar nach der Umwandlung (Rechtswirksamkeit)

− Bei Umw. nach UmwG: Tag der Eintragung im Handelsregister

− Bei Umw. im Wege der Singularsukzession: Rechtswirksamkeit mit Einigung und tatsächlicher Übergabe zum vereinbarten Stichtag; bei Grundstücken durch notarielle Auflassung und Grundbucheintragung

Begriff und Rechtsgrundlagen

Prüfkriterien bei Umwandlungen

(13)

3. Nachweisführung

Mögliche Zeitpunkte der Umstrukturierung

Zeitlicher Zusammenhang am Beispiel des AJ 2019 Einzureichende Unterlagen

Folgen für das Verfahren

(14)

Der Zeitpunkt und die Art der Umstrukturierungsmaßnahme bestimmen das weitere Verfahren …

Fragen, die im Zusammenhang mit der BesAR zu beantworten sind:

- Wann muss ich dem BAFA meine (geplante) Umstrukturierung anzeigen?

- Welche Unterlagen habe ich beim BAFA einzureichen?

- Welche Auswirkung hat die Umstrukturierung auf das laufende BGJ?

- Kann ich noch auf Basis meiner historischen Daten einen Antrag stellen?

- Wenn nein, welche Daten sind dann heranzuziehen?

- Welche Folgen hat die Maßnahme für das kommende BGJ?

- Welche sonstigen Punkte (Voraussetzungen) sind unbedingt noch zu beachten?

- …

Nachweisführung

Mögliche Zeitpunkte der Umstrukturierung

(15)

Zeitliche Abfolge des Verfahrens der BesAR im AJ 2019

Materielle Ausschlussfrist

Nachweisführung

Zeitlicher Zusammenhang am Beispiel des AJ 2019

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 15

2016GJ GJ

2017 GJ

2018

Nachweiszeitraum Antragsjahr 2019 Begrenzungsjahr 2020

KJ 2019 KJ 2020

01.07.0.09. t

(16)

Umstrukturierung im Nachweis-, Antrags- oder Begrenzungsjahr

? ? ?

Mögliche Zeitpunkte für eine Umstrukturierung

Nachweisführung

Zeitlicher Zusammenhang am Beispiel des AJ 2019

2016GJ GJ

2017 GJ

2018

Nachweiszeitraum Antragsjahr 2019 Begrenzungsjahr 2020

KJ 2019 KJ 2020

01.07..09. t

(17)

Umstrukturierung im Nachweis-, Antrags- oder Begrenzungsjahr

? ? ? ?

Mögliche Zeitpunkte für eine Umstrukturierung

Nachweisführung

Zeitlicher Zusammenhang am Beispiel des AJ 2019

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 17

2016GJ GJ

2017 GJ

2018

Nachweiszeitraum Antragsjahr 2019 Begrenzungsjahr 2020

KJ 2019 KJ 2020

01.07. 30.09. t

Begrenzungsjahr 2019 Antragsjahr 2020

(18)

Antragsteller oder Bevollmächtige sollten bei Erstkontaktaufnahme folgende Unterlagen beim BAFA einreichen:

o Beschreibung der aktuellen Situation des (potenziellen) Antragstellers o Detaillierte Beschreibung der (geplanten) Maßnahme(n) im Zeitablauf o Hilfreich sind auch Skizzen, Organigramme bzw. grafische Darstellungen o Plandaten zu den vorgesehenen Maßnahmen, sofern bereits vorhanden Das BAFA fordert standardmäßig folgende Unterlagen an:

o Alle relevanten Umwandlungs- oder Kaufverträge (ggf. noch im Entwurf) o Jeweils einen aktuellen chronologischen Handelsregisterauszug aller

unmittelbar an der Transaktion beteiligten Unternehmen

o Jeweils einen bilanziellen Status und die Anzahl der Mitarbeiter aller

unmittelbar an der Transaktion beteiligten Unternehmen zum Tag vor und nach der Umwandlung; eventuell weitere aussagekräftige Unterlagen

Nachweisführung

Einzureichende Unterlagen

(19)

Antragstellung und Nachweisführung (Variante 1):

Identitätswahrende Umwandlung innerhalb der letzten drei abgeschlossenen GJ oder bis zur materiellen Ausschlussfrist 30. Juni (Im AJ 2019 = 01. Juli)

o Antrag zum 30. Juni (01. Juli 2019)

o Nachweis auf Basis der historischen Daten des Antragstellers (im Fall einer faktischen „leeren Hülle“ Daten des Vorgängerunternehmens)

o Übertragung für das laufende BGJ, wenn möglich

Nachweisführung – Folgen für das Verfahren Identitätswahrende Umwandlung (1)

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 19

(20)

Identitätswahrende Umwandlung bis zum 01.07.2019

Mögliche Zeitpunkte für eine Umwandlung

Nachweisführung

Folgen für das Verfahren

2016GJ GJ

2017 GJ

2018

Nachweiszeitraum Antragsjahr 2019 Begrenzungsjahr 2020

KJ 2019 KJ 2020

01.07. 30.09. t

Begrenzungsjahr 2019

(21)

Antragstellung und Nachweisführung (Variante 2):

Identitätswahrende Umwandlung erfolgt erst nach der materiellen Ausschlussfrist 30. Juni (Im AJ 2019 = 01. Juli)

o Antrag auf Basis der eigenen historischen Daten zum 30. Juni (01. Juli 2019) o Sonderfall einer faktischen „leeren Hülle“ als aufnehmende Gesellschaft:

− Antrag grundsätzlich erst zum 30. Juni 2020 möglich

− Wenn der Antrag des Vorgängers bis zum 30. Juni 2019 gestellt wurde, kann dieser Antrag bis zum Zeitpunkt der Begrenzungsentscheidung auf das aufnehmende Unternehmen („leere Hülle“) übergehen

− Erfolgt die Umwandlung erst nach der Bescheiderteilung, kann nur der Bescheid nach § 67 Abs. 3 EEG übertragen werden

o Übertragung für das laufende BGJ, wenn möglich

Nachweisführung – Folgen für das Verfahren Identitätswahrende Umwandlung (2)

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 21

(22)

Identitätswahrende Umwandlung nach dem 01.07.2019

Mögliche Zeitpunkte für eine Umwandlung

Nachweisführung

Folgen für das Verfahren

2016GJ GJ

2017 GJ

2018

Nachweiszeitraum Antragsjahr 2019 Begrenzungsjahr 2020

KJ 2019 KJ 2020

01.07. 30.09. t

Begrenzungsjahr 2019 Antragsjahr 2020

(23)

Antragstellung und Nachweisführung (Variante 1):

Identitätsverändernde Umwandlung innerhalb der letzten drei

abgeschlossenen GJ oder bis zur materiellen Ausschlussfrist 30. Juni (Im AJ 2019 = 01. Juli)

o Relevanz für aktuelles AJ: Antragstellung muss auf Basis eines (gewillkürten) RGJ bis zum 30. September (2019) erfolgen

o Ein gewillkürtes RGJ weicht im Regelfall vom tatsächlichen handelsrechtlichen GJ des Unternehmens ab

o Bescheid ergeht unter Widerrufsvorbehalt

Nachweisführung – Folgen für das Verfahren Identitätsverändernde Umwandlung (1)

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 23

(24)

Identitätsverändernde Umwandlung bis zum 01.07.2019

Mögliche Zeitpunkte für eine Umwandlung

Nachweisführung

Folgen für das Verfahren

2016GJ GJ

2017 GJ

2018

Nachweiszeitraum Antragsjahr 2019 Begrenzungsjahr 2020

KJ 2019 KJ 2020

01.07. 30.09. t

Begrenzungsjahr 2019

gew. RGJ ab Umw. (max. 12 Monate)

(25)

Antragstellung und Nachweisführung (Variante 2a und 2b):

Identitätsverändernde Umwandlung erfolgt erst nach der materiellen

Ausschlussfrist 30. Juni (Im AJ 2019 = 01. Juli), aber vor dem 30.September Möglichkeit 2a)

o Antrag (Anträge) bis zum 30.06. (01.07.2019) auf Basis der eigenen

historischen Daten; bzgl. der Nachweisführung erst im nächsten AJ relevant o Übertragung für das folgende BGJ, wenn möglich

o Übertragung für das laufende BGJ, wenn möglich Möglichkeit 2b)

o Antrag bis zum 30.09. mit der „neuen“ Einheit auf Basis eines (gew.) RGJ o Darüber hinaus ggf. Übertragung für laufendes BGJ, wenn möglich

Nachweisführung – Folgen für das Verfahren Identitätsverändernde Umwandlung (2a und 2b)

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 25

(26)

Antragstellung und Nachweisführung (Variante 2c):

Identitätsverändernde Umwandlung erfolgt erst nach der materiellen

Ausschlussfrist 30. Juni (Im AJ 2019 = 01. Juli), aber vor dem 30.September Möglichkeit 2c)

o Hauptantrag (Hauptanträge) bis zum 30.06. jeweils auf Basis der eigenen historischen Daten; anschließend Übertragung für das folgende BGJ nötig;

darüber hinaus Übertragung für das laufende BGJ, wenn möglich

o Ggf. Hilfsantrag bis zum 30.09. mit der „neuen“ Einheit auf Basis eines

(gew.) RGJ; die Prüfung des Hilfsantrags erfolgt nur, wenn der Hauptantrag abgelehnt oder vom Antragsteller vor der Entscheidung des BAFA

zurückgezogen wurde; keine Günstigerprüfung durch das BAFA

o Bei Hilfsantrag im Regelfall keine Übertragung für das folgende BGJ nötig;

ggf. Übertragung für das laufende BGJ, wenn möglich

Nachweisführung – Folgen für das Verfahren

Identitätsverändernde Umwandlung (2c)

(27)

Antragstellung und Nachweisführung (Variante 3):

Identitätsverändernde Umwandlung erfolgt erst nach der materiellen Ausschlussfrist 30.September

o Antrag bis zum 30.06. (01.07.2019) auf Basis der eigenen historischen Daten o Übertragung für folgendes BGJ, wenn möglich

o Darüber hinaus ggf. Übertragung für laufendes BGJ, wenn möglich

o Antragstellung im Folgejahr (2020) erfolgt dann bis zum 30.09. auf Basis eines (gew.) RGJ

Nachweisführung – Folgen für das Verfahren Identitätsverändernde Umwandlung (3)

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 27

(28)

4. Sonderfälle bei Übertragungen

Sonderfall 1: Härtefallbescheid

Sonderfall 2: Begrenzungsbescheid mit Cap bzw. Supercap

(29)

o Härtefallbescheide sind bei Umwandlungen, die mit einem

Rechtsträgerwechsel einhergehen, nicht übertragbar (vgl. Urteil VG Ffm vom 05.09.2018, Az: 5 K 291/18.F).

o Bei einem Formwechsel nach UmwG bleibt der Härtefallstatus erhalten, da die Rechtsträgeridentität gewahrt bleibt.

o Betrifft seit dem BGJ 2019 nur noch Bescheide nach § 103 Abs. 4 EEG 2017:

− Unternehmen, die als Unternehmen des prod. Gewerbes für das BGJ 2014 über einen bestandskräftigen Begrenzungsbescheid verfügen,

− die keiner Branche nach Anlage 4 oder

− einer Branche nach Liste 2 der Anlage 4 mit SKI ≥ 14 %, aber < 20 % zuzuordnen sind

Sonderfälle bei Übertragungen Härtefallbescheid

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 29

(30)

o Bei der Übertragung eines Bescheids nach § 64 Abs. 2 EEG 2017 wird die Regelung in Bezug auf das Cap bzw. Supercap im Regelfall nicht

mitübertragen.

o Grund: Der Cap bzw. Supercap ist eine unternehmensbezogene Größe.

o Folge: Es greift nur die Regelung zur Mindest-Umlage (15 %) für den übertragenden Teil.

o Ausnahme: Es findet eine nahezu vollständige Übertragung auf eine

faktisch „leere Hülle“ statt, die auf die historischen Daten des Vorgänger- Unternehmens zurückgreifen kann.

Sonderfälle bei Übertragungen

Begrenzungsbescheid mit Cap bzw. Supercap

(31)

5. Umstrukturierungen aus der Praxis

Vom idealtypischen Unternehmen zur leeren Gesellschaft Gefahren für das Gesamtsystem der BesAR

(32)

Umstrukturierungen aus der Praxis

Idealtypischer Aufbau eines Unternehmens

Unternehmensleitung

Beschaffung

A B

Produktion

A B

Absatz

A B

Verwaltung

A B

Wirtschaftsgüter / Sachanlagevermögen Personal / Mitarbeiter

(33)

Umstrukturierungen aus der Praxis

Ausgliederung der wesentlichen Hilfsfunktionen

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 33

SAV MA

Produktions GmbH Verwaltungs

GmbH

Shared Service (Beschaffung,

Marketing, Vertrieb, Finanzen, IT, …)

Konzern-Ltg.

oder MutterGes

A B

(34)

Umstrukturierungen aus der Praxis

Zusätzliche Ausgliederung des SAV und der MA

Verwaltungs GmbH 2

Maschinen

Betriebs- führungs

GmbH

Geschäftsführer Mitarbeiter

Produktions GmbH

Verwaltungs GmbH 3

Grundstücke &

Gebäude

Verwaltungs GmbH 1

Shared Service (Einkauf, Marketing,

Vertrieb, Finanzen, IT, …)

Konzern-Ltg.

oder MutterGes

A B

(35)

Umstrukturierungen aus der Praxis

Zusätzliche Trennung der Produktionslinien etc.

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 35

Verwaltungs GmbH 2

Maschinen

Betriebs- führungs

GmbH

Geschäftsführer Mitarbeiter

A

Produktions GmbH

Verwaltungs GmbH 3

Grundstücke &

Gebäude

Verwaltungs GmbH 1

Shared Service (Einkauf, Marketing,

Vertrieb, Finanzen, IT, …)

Konzern-Ltg.

oder MutterGes B

Produktions GmbH

(36)

o BesAR ist restriktiv auszulegen (§ 63 EEG, Grundsatz; vgl. zudem ständige Rechtsprechung des BVerwG, VGH, VG Frankfurt a.M.)

o Bei Nichtwahrung des Unternehmensbegriffs i. S. d. EEG könnte der Kreis der (potenziellen) Antragsteller sich entgegen der Zielsetzung der BesAR massiv ausweiten; Folge wäre eine ungerechtfertigte Privilegierung von Unternehmenskonstrukten

o BesAR unter ständiger Beobachtung der EU-KOM und Öffentlichkeit, wegen Umverteilungswirkung und Eingriff in den Wettbewerb

o Künftige Entwicklung der BesAR unsicher

o Weitere Restriktionen denkbar, um möglichen Fehlentwicklungen der BesAR entgegenzuwirken

Umstrukturierungen aus der Praxis

Gefahren für das Gesamtsystem der BesAR

(37)

Umstrukturierungen aus der Praxis Auch der andere Weg ist denkbar…

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 37

Verwaltungs GmbH 2

Maschinen

Betriebs- führungs

GmbH

Geschäftsführer Mitarbeiter

A

Produktions GmbH

Verwaltungs GmbH 3

Grundstücke &

Gebäude

Verwaltungs GmbH 1

Shared Service (Einkauf, Marketing,

Vertrieb, Finanzen, IT, …)

Konzern-Ltg.

oder MutterGes B

Produktions GmbH

(38)

6. Fazit

(39)

o Umstrukturierungen/ Umwandlungen sind wichtige

unternehmenspolitische Instrumente mit Auswirkung auf die Inanspruchnahme der BesAR

o Umstrukturierungen sind regelmäßig durch hohe Komplexität gekennzeichnet

o Gefahr: Verfristung bei falscher Datenbasis im Antrag oder Verlust der Privilegierung!

o Umstrukturierungen sind beim BAFA anzuzeigen

o Tipp: Das BAFA empfiehlt eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme über das EEG-Postfach

Fazit

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 39

(40)

Das BAFA wünscht Ihnen viel Erfolg für

Ihre Planungen zur Antragsrunde 2019!

(41)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 521

Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn

Ansprechpartner Buu An Nguyen Referent Grundsatz

buu-an.nguyen@bafa.bund.de www.bafa.de

Tel. +49 6196 908-2099 Fax +49 6196 908-1800

Kontakt

Buu An Nguyen (BAFA) | Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 2019 | 26.03.2019 | 41

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