Der Pflegeberuf im Wandel –
Anforderungen an Träger der praktischen Ausbildung
Referat 24, 15.09.2020
Agenda
1. Geeignetheit der Einrichtungen 2. Praxisanleitung
3. Rahmenausbildungsplan 4. Finanzierungs-VO
5. FAQ
6. Beratungsübersicht
7. Landesprojekt „Kooperationen fördern –
Pflegeausbildung …
1. Geeignetheit der Einrichtungen (1)
Gesetzesgrundlage
§ 7 Abs. 1 und 2 i.V.m. Abs. 5 PflBG
PflEignV LSA
1. Grundsätzliche Anforderungen an ausbildende Einrichtungen (§ 1 PflEignV LSA)
Ausreichende Anzahl an Praxisanleitern (§ 4 Abs. 2 PflAPrV)
Verhältnis von Auszubildenden zu Pflegefachkräften von 1:2
Praxisanleiter - als VZÄ max. 3 Auszubildende pro Woche
- als Teilzeit, entspr. Reduzierung der Auszubildenden pro Woche - bei vollständiger Befreiung max. 9 Auszubildenden pro Woche
2. Pflichteinsätze i.S.v. § 7 Abs. 1 PflBG (§ 3 PflEignV LSA )
3. Pflichteinsatz im speziellen Bereich gem. § 7 Abs. 2 PflBG (§ 4 und 5 PflEignV LSA) 4. Vertiefungseinsätze gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 PflBG und weitere Einsätze
(§ 6 und 7 PflEignV LSA)
1. Geeignetheit der Einrichtungen (2)
5. Länderübergreifende Kooperationen (§ 8 PflEignV LSA)
Sitz der Schule entscheidet über anwendbare Landesregelungen
Beispiel:
Schule in Brandenburg, Träger in LSA
- > Anwendbares Regelungen von Brandenburg, auch für den praktischen Träger - >Finanzierung Schule über Brandenburger Fonds, prakt. Träger LSA-Fonds
6. Antragsverfahren und Feststellung der Geeignetheit (§ 10 PflEignV LSA)
Antragsstellung auf Ankerkennung der Geeignetheit beim LVwA für weitere Einrichtungen (z.B. integrative Kita für pädiatrischen Einsatz)
Link: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ausbildung-im-bereich- pflegeberufe/formulare/
2. Praxisanleitung
1. Gesetzesgrundlage
§ 4 PflAPrV
§ 9 PflEignV LSA
2. Voraussetzungen
mind. 10 % der Ausbildungszeit entfällt auf die Praxisanleitung
Praxisanleitung wird durch Pflegefachkraft übernommen
Pflegefachkraft verfügt über mind. 1 Jahr Berufserfahrung in dem jeweiligen Einsatzbereich und über eine berufspädagogischen Zusatzqualifikation im Umfang von 300 Stunden
Pflegefachkräfte, die die Aufgaben eines Praxisanleiters bisher
wahrgenommen haben, können weiterhin diese Aufgabe übernehmen
berufspädagogische jährliche Fortbildung von mind. 24 Stunden
jährlicher Nachweis bezieht sich auf einen 12-Monats-Zeitraum
personelle Änderung binnen eines Monats gegenüber dem LVwA anzeigen
3. Rahmenausbildungsplan
Träger der praktischen Ausbildung
1. trägt die Verantwortung bei Vereinbarung mit weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen, dass
Ausbildung auf Grundlage eines Ausbildungsplans erfolgt
Ausbildungsplan zeitlich und sachlich gegliedert ist
Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann (§ 8 Abs. 3 Satz 2 PflBG; § 1 Abs. 3 PflEignV LSA)
2. trägt die Verantwortung, dass
vorgeschriebenen Einsätze der prakt. Ausbildung in den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen durchgeführt werden können (§ 8 Abs. 3 Satz 1 PflBG)
Aufgaben des Trägers der praktischen Ausbildung nach § 8 Abs. 3 PflBG können von der Pflegeschule wahrgenommen werden
4. Pflegeberufe – Ausbildungsfinanzierungs- verordnung - PflAFinV
Überblick aller Beteiligten
Link zur detaillierten Erläuterung der PflAFinV:
https://www.arbeitgestaltengmbh.de/assets/projekte/Pflege- Sachsen-Anhalt/Finanzierung-der-Pflegeausbildung-Sachsen- Anhalt.pdf
Praktische Ausbildung:
Jahr 2020:
7.400 EUR je Vollzeit 7.950 EUR bei
durchschnittlichen Bruttopersonalkosten der Praxisanleiter ab 50.000 € je Vollzeit Jahr 2021:
7.500 EUR je Vollzeit 8.050 EUR bei
durchschnittlichen Bruttopersonalkosten der Praxisanleiter ab 50.000 € je Vollzeit
Schule:
2020: 7.875 € 2021: 7.975 €
5. FAQ
Link Pflegeportal:
https://pflege.sachsen-anhalt.de/themen-im- fokus/fachkraeftesicherung/pflegeberufe-und- ausbildung/
6. Beratungsübersicht
Behördenstruktur der Pflegeberufeausbildung im Land Sachsen-Anhalt
Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in der Pflegeberufeausbildung zum Beispiel
BAFzA (Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Beratung vor Ort
für Interessenten an der Pflegeausbildung
für Einrichtungen, die ausbilden oder ausbilden möchten
für Pflegeschulen
Link
https://pflege.sachsen-anhalt.de/themen-im-
fokus/fachkraeftesicherung/pflegeberufe-und-ausbildung/
"Kooperationen fördern - Ausbildung in der Pflege stärken. Umsetzung der Ausbildung zur Pflegefachperson unterstützen"
Link zum Flyer erreichbar über: https://pflege.sachsen-anhalt.de/themen-im- fokus/fachkraeftesicherung/pflegeberufe-und-ausbildung/
Informationsflyer