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ZAFAS Modul Januar 2021

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Academic year: 2022

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ZAFAS Modul 2 – 28. Januar 2021

Neuropsychologie und Beschwerdenvalidierung

Dr. phil. Giuseppe Di Stefano

IB-Bern GmbH, Lindenrain 3, 3012 Bern

giuseppe.distefano@ib-bern.ch

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Lernziele

Beurteilung und Interpretation neuropsychologischer Testbefunde in komplexen Fällen

Interpretation der Ergebnisse von Beschwerden- validierungstests (authentische Störung vs. nicht- authentische Störung)

Implikationen für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

(3)

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Neuropsychologische Untersuchung

Zweck

Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen hirnorganischer Beeinträchtigungen auf das Verhalten, das Denken und Fühlen.

Besonders im Vordergrund

Wahrnehmung, Lernen und Gedächtnis, Aufmerksamkeit und

Konzentration, handlungssteuernde (exekutive) Funktionen,

Veränderungen der Persönlichkeit, des Verhaltens und der

Affektivität.

(4)

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Neuropsychologischen Untersuchung

Ablauf

Aktenstudium

Exploration (allenfalls auch Fremdanamnese)

Neuropsychologische Untersuchung (klinische und testpsychologische Untersuchung)

Auswertung und Beurteilung der Testleistungen

Diagnose, Arbeitsfähigkeit, Beantwortung der Fragen

(5)

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Zentraler Aspekt der NP-Beurteilung

NP-Testergebnisse hängen nicht nur vom

Störungsbild, sondern auch von der Kooperation der untersuchten Person ab.

Wie valide sind die neuropsychologischen

Befunde?

(6)

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Validität von NP-Testbefunden

Potenziell hoher Anreiz für suboptimale Testmotivation im versicherungsmedizinischen Kontext.

Dies zu prüfen und zu erkennen („malingering“, ungenügende Anstrengungsbereitschaft, negative Antwortverzerrungen,

Selbstlimitierungen) ist entscheidend.

Eine unzureichende Kooperation führt zu ungültigen

Testergebnissen und dies wiederum zu einer falschen Beurteilung.

Wenn inadäquates Testverhalten nicht identifiziert wird, ist die

neuropsychologische Abklärung wertlos.

(7)

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Validität von NP-Testbefunden

Die Beschwerdenvalidierung (Performanzvalidierung) ist ein integraler Bestandteil einer

neuropsychologischen Untersuchung im versicherungsmedizinischen Kontext.

Die Beschwerdenvalidierung dient dazu, die

Authentizität (Echtheit, Glaubwürdigkeit, Plausibilität) der neuropsychologischen Resultate zu beurteilen.

Es ist deshalb wichtig, mit den konzeptionellen

Überlegungen und den diagnostischen Ansätzen der

Beschwerdenvalidierung vertraut zu sein.

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Literatur zu Beschwerdenvalidierung

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Prävalenz negativer Antwortverzerrungen

Mittenberg et al, 2002 30% in Arbeitsunfähigkeits-Verfahren, dabei 39% bei MTBI, 35% bei Fibromyalgie oder Chronic Fatigue Syndrom, 31%

bei chronischen Schmerzen oder somatoformen Störungen, 15% bei depressiven Störungen, 14% bei Angststörungen, 9% bei mittelschweren und schweren SHT

Metastudie von Larrabee

(2003), die 11 Studien bei MTBI analysiert

Basisrate von 40%

Schweizer Studie (Plohmann und Hurter, 2017)

rund 27,5% bis 34,2% mit möglichem oder sicherem

„malingered neurocognitive disorder“ (gemäss Slick et al, 1999) im versicherungsmedizinischen Kontext; je nach soziodemographischen Variablen und Diagnosen

unterschiedliche Ergebnisse.

(10)

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Negative Antwortverzerrungen

Die Prävalenz negativer Antwortverzerrungen im medico-legalen Kontext ist sehr hoch.

Negative Antwortverzerrung: Präsentation von zu schlechten Funktionen (z.B.

Testleistungen), oder von mehr/schwereren Symptomen, als sie tatsächlich vorliegen.

Zwei Aspekte der negativen Antwortverzerrung:

a. unzutreffende Beschwerdenschilderung

b. unzutreffende Symptompräsentation (durch unzureichende Anstrengung/Kooperation verfälschte Testergebnisse)

Paradoxon: Der Explorand möchte seine tatsächlichen, vermeintlichen oder

vorgetäuschten Defizite anerkannt haben, und soll sich in der NP-Untersuchung

maximal anstrengen.

(11)

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Effektstärken (Iverson 2005)

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Strategien und Informationsquellen zur Identifikation nicht-authentischer kognitiver Symptome

(Brauer Boone, Clinical Practice of forensic neuropsychology, 2013)

Anwendung spezifischer Symptomvalidierungstests

Analyse eingebetteter Indikatoren in Standard-

Tests

Konsistenz zwischen Testwerten und ADLs

Konsistenz zwischen Verletzungsart und

Testwerten (untypische/unwahr- scheinliche Testresultate)

Konsistenz der Resultate innerhalb und zwischen

Testuntersuchungen

Übertriebene

Beschwerdendarstellung in

Persönlichkeitstests

(13)

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Vier klassische Aspekte der Konsistenz

(Larrabee, 2005)

Konsistenz innerhalb und zwischen den neuropsychologischen Funktionsbereichen

Konsistenz der NP-Resultate mit der vermuteten Ätiologie der Störung

Konsistenz der NP-Resultate mit dem Schweregrad der Störung

Konsistenz der NP-Resultate mit der Verhaltenspräsentation

(14)

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Ansätze zur Beschwerdenvalidierung

Testdeckeneffekt: Fragen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad werden falsch beantwortet.

Leistungskurve: Schwierige Aufgaben werden gelöst, einfache nicht.

Fehlergrösse: Knapp-Daneben-Antworten.

Anwendung von Beschwerdenvalidierungstests (beste verfügbare Methode).

Inkonsistente oder untypische Leistungsprofile.

Nicht plausible Beschwerden: Angabe von nicht plausiblen (kann sich nur 5 Minuten konzentrieren, fährt aber Auto) oder kaum überprüfbaren

Beschwerden.

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Logik/Beurteilung dichotomer Antwortverfahren

2 Antwortmöglichkeiten, wovon 1 falsch und 1 richtig ist

(z.B. 1 Farbstift wird gezeigt, nach ein paar Sekunden wählt der Proband aus 2 Farbstiften denjenigen, der vorhin gezeigt wurde).

Zwangswahl: eine der beiden Antworten muss ausgewählt werden.

Beispiel: TOMM (Test of Memory Malingering)

50 Bilder von Alltagsgegenständen werden gezeigt, anschliessend

wählt der Proband jeweils aus 2 vorgegebenen Bildern dasjenige

aus, das vorhin gezeigt wurden.

(16)

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Binomialverteilung der

Antwortwahrscheinlichkeiten

Antwortmuster unterhalb der

Wahrscheinlichkeitsschwelle für reines Raten als sicherster

Nachweis gezielter (bewusster)

Antwortmanipulation.

(17)

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Beispiele für Beschwerdenvalidierungstests

Test of Memory Malingering (TOMM; Tombaugh, 1996)

Word Memory Test (Green, 2003)

Dot Counting Test (Boone et al., 2002)

Reliable Digit Span (niedrige Sensitivität)

Rey 15-Items Test (niedrige Sensitivität)

Nicht alle Tests sind im Einzelfall gleich gut geeignet:

Sprache (Probanden mit Migrationshintergrund)

Spezifizität (Anteil korrekt erkannter glaubwürdiger Antwortmuster) / Sensitivität (Anteil korrekt erkannter unglaubwürdiger Antwortmuster) ist unterschiedlich

Mehrere Beschwerdenvalidierungstests notwendig

(18)

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Kriterien nach Slick et al. (1999)

Kriterium Erläuterung

A. Identifizierung eines bedeutsamen externalen Störungsgewinns

Eingangskriterium, das für die Feststellung einer Vortäuschung positiv sein muss

B. Hinweise auf Antwortverzerrungen aus der neuropsychologischen Testdiagnostik

B1. Unter-Zufall-Antworten in Alternativwahltests B2. Auffälligkeiten in Beschwerdenvalidierungstests B3. Diskrepanz Testdaten vs. erwartete Störung

B4. Diskrepanz Testdaten vs. beobachtbares Verhalten B5. Diskrepanz Testdaten vs. Infos von Dritten

B6. Diskrepanz Testdaten vs. Anamnese/Aktenlage C. Hinweise auf Antwortverzerrungen aus den Angaben

des Exploranden und der Selbstbeurteilung

C1. Diskrepanz subj. Angaben vs. Aktenlage

C2. Diskrepanz subj. Angaben vs. erwartete Störung/Hirnverletzung C3. Diskrepanz subj. Angaben vs. beobachtbares Verhalten

C4. Diskrepanz subj. Angaben vs. Infos von Dritten C5. Hinweise auf Aggravation aus Fragebogenskalen

D. Ausschluss anderer Ursachen Die unter B und C aufgeführten Verhaltensweisen und Auffälligkeiten

dürfen nicht vollständig durch psychiatrische, neurologische oder

Entwicklungsfaktoren erklärt werden.

(19)

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Kriterien nach Slick et al. (1999)

Sicherheitsgrad der Feststellung vorgetäuschter kognitiver

Störungen

Erfordernis

Sicher Kriterien A, B1 und D müssen erfüllt sein.

Wahrscheinlich Kriterien A und D sowie mindestens zwei der Kriterien B2-B6 oder eines der Kriterien B2-B6 und eines der Kriterien C1 bis C5 müssen erfüllt sein.

Möglich a) Kriterien A und D sowie mindestens eines der

Kriterien C1-C5 müssen erfüllt sein oder

b) die Kriterien für eine sichere oder wahrscheinliche

Vortäuschung sind erfüllt, aber Kriterium D ist nicht

erfüllt

(20)

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Kritik an Slick-Kriterien / Einschränkungen

Brauer Boone (2007):

(1) Diagnose „malingering“ per se (was ist bewusst oder unbewusst? Welche psychischen, medizinischen oder Entwicklungsstörungen sind

auszuschliessen? Wie ist es bei somatoformen Störungen?)

(2) Einsatz von forced-choice Verfahren als einziger Beweis für sichere sub-

optimale Anstrengungsbereitschaft (seltene unter-Zufall-Antwortprofile; über- Zufall-Antwortprofile sind viel häufiger bei nicht-plausiblen Antwortmustern;

Einsatz mehrerer BVTs)

(3) Warnung dass Beschwerdevalidierungstests eingesetzt werden (stoppt nicht- plausible Antwortmuster nicht, sondern macht sie schwieriger zu identifizieren;

stattdessen Ermunterung Tests so gut wie möglich zu lösen)

(21)

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Sherman, Slick & Iverson, 2020:

Multidimensional criteria for neurocognitive, somatic, and psychiatric malingering

Definition: Malingering is the volitional feigning or exaggeration of neurocognitive, somatic, or psychiatric symptoms for the purpose of obtaining material gain and services or avoiding formal duty, responsibility, or undesirable outcome. It is

indicated by clear and compelling evidence based on the four criteria listed as follows (Criteria A–D).

A. Presence of an external incentive

B. Invalid presentation on examination indicative of feigning or exaggeration C. Marked discrepancies

D. Behaviors meeting Criteria B are not fully accounted for by another

developmental, medical, or psychiatric condition

(22)

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Erhöhtes Risiko für falsch-positive Beurteilung

(Merten, 2016)

Dementielle Syndrome

Amnestische Syndrome

Intelligenzminderung

Mittelschwere/schwere aphasische Syndrome

Mittelschwere/schwere visuell-räumliche Störungen

Mittelschwere/schwere dysexekutive Störungen

Schwerste depressive Störungen

Akute Psychosen oder Psychosen mit ausgeprägter Defektsymptomatik

Ausgeprägte Lesestörung, Analphabetismus

(23)

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Falsch-positive Beurteilung nicht zu erwarten

(Merten, 2016)

Leichte kognitive Störung

Depressive Störungen (solange Mitwirkung in Tests gewährleistet ist)

Somatoforme Störung

Dissoziative Störung

Anpassungsstörung

HWS-Distorsionstrauma

Burnout, Mobbing, Chronic Fatigue Syndrom und ähnliche Krankheiten

(24)

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Beispiel einer problematischen Beurteilung

Ausgangslage: Sturz ohne objektivierbare Hirnverletzung.

NP: Ergebnisse: Mittelgradige kognitive Einbussen in den Bereichen Gedächtnis, Aufmerksamkeit, exekutive Funktionen.

Beschwerdenvalidierung: Auffällig/nicht bestanden.

Fazit der Kollegen:

NP-Defizite sind ätiologisch unklar, am ehesten aber bedingt durch generelle

Leistungsminderung aufgrund diverser psychosozialer Belastungsfaktoren sowie

„einer alles überlagernden Schmerzsymptomatik im Alltag“.

Nicht bestandene Beschwerdenvalidierung am ehesten schmerzbedingt und im Rahmen einer gegen Ende der Untersuchung nicht mehr vorhandenen Aufnahme- fähigkeit.

Der Wahrheitsgehalt einer Beurteilung nimmt nicht zu, wenn man mehrere

falsche Aussagen aneinanderreiht.

(25)

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Fall 1 (Herr T.)

58-jährig, Rechtshänder, italienische

Abstammung, in der Schweiz aufgewachsen, 9 Jahre Primarschule, 3-jährige Lehre als

Plattenleger, ledig, 1 erwachsene Tochter,

zuletzt eigene Wohnung und Tätigkeit zu 35%

im geschützten Rahmen seit 08/2018,

finanzielle Unterstützung von der Fürsorge

(26)

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Fall 1 (Herr T.): Medizinische und soziale Vorgeschichte

Polytoxikomanie seit ca. 16. Lebensjahr (Heroin iv, Kokain, Cannabis, Benzos, Alkohol, Zigaretten),

aktuell unter Substitution mit Sevre-Long

Jahrzehntelange soziale Randständigkeit

(Gelegenheitsjobs, Dealen, Konflikte mit dem

Gesetz, Fürsorge)

(27)

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Fall 1 (Herr T.) – Aktueller Anlass

SHT 08/2019 in alkoholisiertem Zustand nach wiederholten Stürzen

cCT 08/2019: Subarachnoidalblutung frontal bds., Parenchymblutung parietal links und frontal

rechts, Subduralhämatom links

GCS 3 beim Eintreffen der Sanität, hyperaktives

Delir nach Extubation, anschliessend Entzug

(28)

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Fall 1 (Herr T.) – Aktueller Anlass

Interdisziplinäre Begutachtung im Auftrag des UVG-Versicherers (Kausalität, Arbeitsfähigkeit etc.)

Neurologie, Psychiatrie, Neuropsychologie,

Orthopädie, Allgemeine/Innere Medizin

(29)

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Fall 1 (Herr T.) – Aktuelle Klinik/Situation

Amnesie für das Ereignis, jahrelange retrograde Amnesie, monatelange anterograde Amnesie, keine fokalen

neurologischen Defizite.

Anosognosie; Selbstüberschätzung; klinisch erhebliche mnestische Probleme im Vordergrund, auch

fremdanamnestisch bestätigt.

Aktuell Unterbringung in einem Wohnheim, 100% AUF,

Beistandschaft, allerdings subjektiver Wunsch wieder

selbständig zu wohnen.

(30)

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Fall 1 (Herr T.) - Aktuelle NP-

Befunde

CERAD Plus

(31)

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Fall 1 (Herr T.) - Aktuelle NP-Befunde TAP-

Alertness

(32)

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Fall 1 (Herr T.) - Aktuelle NP-Befunde

TAP-Go/Nogo

(33)

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Fall 1 (Herr T.) - Aktuelle NP-Befunde

TAP - Geteilte

Aufmerksamkeit

(34)

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Fall 1 (Herr T.) - Aktuelle NP-Befunde

Rey Kopie Rey zeitverzögerter Abruf

(35)

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Fall 1 (Herr T.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerden- validierung

TOMM

Trial 1: 3 Fehler

Trial 2: 0 Fehler

Retention Trial: 0 Fehler

(36)

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Fall 1 (Herr T.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerden- validierung

Green‘s WMT

(37)

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Fall 1 (Herr T.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerden- validierung

Green‘s WMT

(38)

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Fall 1 (Herr T.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerdenvalidierung

Green‘s WMT

(39)

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Fall 1 (Herr T.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerdevalidierung Green‘s WMT

(40)

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Strategien und Informationsquellen zur Identifikation nicht- authentischer kognitiver Symptome im konkreten Fall

(Brauer Boone, Clinical Practice of forensic neuropsychology, 2013)

Anwendung spezifischer Symptomvalidierungstests

Analyse eingebetteter Indikatoren in Standard-Tests

Konsistenz der Resultate innerhalb und zwischen Testuntersuchungen

Konsistenz zwischen Testwerten und ADLs

Konsistenz zwischen Verletzungsart und Testwerten (untypische/unwahrscheinliche Testresultate)

Übertriebene Beschwerdendarstellung in Persönlichkeitstests

(41)

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Fall 1 (Herr T.) - Beurteilung der NP-Untersuchung

NP Diagnosen:

Amnestisches Syndrom und exekutive Störungen im Vordergrund.

Beschwerdenvalidierung:

Authentische Störung, Green’s WMT «fail» bedeutet in diesem Fall nicht, dass eine nicht-authentische Störung vorliegt.

Arbeitsfähigkeit:

0%.

Kausalität:

Vorzustand wurde durch SHT richtungsgebend verschlimmert.

(42)

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Fall 2 (Frau B.)

54-jährig, Rechtshänderin, Schweizerin, 5 Jahre Primarschule und 4 Jahre Sekundarschule, 2-

jährige Lehre im Verkauf, später Bürofachdiplom, ledig, keine Kinder, zuletzt eigene Wohnung, tätig als Kundenberaterin bei Versicherungsbroker,

freigestellt vom Arbeitgeber aus wirtschaftlichen

Gründen (2 Monate vor Unfall), „Mobbing“

(43)

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Fall 2 (Frau B.) - Medizinische Vorgeschichte

2006 Sturz von Pferd, Kopfanprall,

„Schleudertrauma“, Reha, anschliessend zunächst beschwerdefrei, Jahre später

Rückfallmeldung wegen Nackenschmerzen

1993 Heck-Auffahrkollision,

„Schleudertrauma“, vorübergehend

Nackenbeschwerden, dann beschwerdefrei

(44)

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Fall 2 (Frau B.) – Aktueller Anlass

SHT 03/2016, unklare Umstände, wsh. Sturz in der Nacht, keine Erinnerung, aufgewacht mit

Kopfschmerzen, Blut am Kopf, Schwindel

cCT 04/2016: Kalottenfraktur parieto-okzipital links, kleines Subduralhämatom temporal rechts, 2

kleine Kontusionsherde frontal rechts

Initial keine fokalen neurologischen Defizite

(45)

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Fall 2 (Frau B.) – NP Vorbefunde

04/2016: Lern- und Abrufstörung bei gleichzeitig unauffälliger Speicherfunktion, reduzierte exekutive Teilfunktionen, deutliche konstruktiv-planerische Schwierigkeiten und eine

erhöhte Ablenkbarkeit, reduzierte Belastbarkeit, Fahreignung gegeben, leichte Störung.

09/2016: leichte neuropsychologische Störung mit reduzierter psychophysischer Belastbarkeit, kognitiven Defiziten in exekutiven Teilfunktionen und im verbal- episodischen Gedächtnis sowie mit affektiven Auffälligkeiten.

03/2017: leichte bis mittelschwere Störung mit Störungen der verbalen und visuell- räumlichen Lern-, Frischgedächtnis- und Arbeitsgedächtnisleistungen, reduzierte psychomentale Belastbarkeit, Ermüdbarkeit, labilisierte Affektsteuerung, depressive Stimmungslage.

01/2018: leichte bis mittelschwere Störung, wie im Vorbefund mnestische Störungen, neu Leistungsauffälligkeiten beim Planen und Problemlösen und bei der Konzeptfindung,

reduzierte Dauerbelastbarkeit, gestörter Nachtschlaf, erhöhte Irritierbarkeit durch

Störgeräusche, Lichtempfindlichkeit, affektive Verunsicherung.

(46)

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Fall 2 (Frau B.) – Aktueller Anlass

Interdisziplinäre Begutachtung im Auftrag des UVG-Versicherers (Kausalität, Arbeitsfähigkeit etc.)

Neurologie, Psychiatrie, Neuropsychologie,

Orthopädie

(47)

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Fall 2 (Frau B.) – Aktuelle Klinik/Situation

Keine Erinnerung an das Ereignis, keine peripheren neurologischen Defizite, Anosmie.

Subj. erhebliche Beschwerden: Durchschlafstörungen, Konzentrations- und

Gedächtnisprobleme, Licht- und Lärmempfindlichkeit, Verlust des Geruchssinns, stark reduzierte intellektuelle Belastbarkeit, Müdigkeit, Druck im Kopf, subjektiv massive Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Alltag, sehr lebhaft und

eindringlich vorgetragen, desgleichen in der Fremdanamnese (beste Freundin).

Berufliche Wiedereingliederung gescheitert, aktuell 30% einfache administrative Tätigkeiten in einem Altersheim (Post verteilen, Telefonlisten erstellen, Coiffeur- und Taxitermine organisieren), ganze IV-Rente bereits verfügt, laufendes UVG- Taggeld und UVG-Rentenverfahren.

ADL: Fährt Auto, bewältigt eigenen Haushalt selbständig, viel Wandern und

Joggen, tägliche Yoga-/Pilatesübungen, viele soziale Kontakte, Kochgruppe.

(48)

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Fall 2 (Frau B.) Aktuelle NP-Befunde

TAP-Alertness

(49)

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Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

TAP-Go/Nogo

(50)

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Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

TAP-Geteilte

Aufmerksamkeit

(51)

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Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

TAP-Arbeits-

gedächtnis

(SS 3/3)

(52)

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Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Rey Kopie Rey zeitverzögerter

Abruf

(53)

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Fall 2 (Frau B.) –

Aktuelle NP-Befunde

5-Punkte Test

(54)

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Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Wortflüssigkeit 3 Minuten mit S

14 Richtige

(55)

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Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Erfassungsspannen

Verbal / nonverbal

(56)

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Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Stroop-Test

(57)

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Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerdenvalidierung

TOMM Trial 1: 5 Fehler

Trial 2: 0 Fehler

Retention Trial: 0 Fehler

(58)

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Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerden-

validierung

Green‘s WMT

(59)

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Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerden-

validierung

Green‘s WMT

(60)

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∕ Fünfte Ebene

Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerden-

validierung

Green‘s WMT

(61)

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∕ Vierte Ebene

∕ Fünfte Ebene

Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerden-

validierung

Green‘s WMT

(62)

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∕ Fünfte Ebene

Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerden- validierung

Green‘s WMT

(63)

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∕ Dritte Ebene

∕ Vierte Ebene

∕ Fünfte Ebene

Fall 2 (Frau B.) - Aktuelle NP-Befunde

Beschwerdenvalidierung Green‘s WMT

(64)

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Fall 2 (Frau B.) - Beurteilung der NP-Untersuchung

NP Diagnose: keine Diagnose möglich wegen Ergebnis der Beschwerdenvalidierung, «wahres» Ausmass neuropsycholo- gischer Defizite nicht beurteilbar.

Beschwerdenvalidierung: Green’s WMT: nicht bestanden, neuro- psychologisch nicht plausible Resultate, nicht-authentische

Störung.

Inkonsistenzen zwischen massiven subjektiven Beschwerden und hohem Funktionsniveau im Alltag.

«Crescendo»-Symptomatik neuropsychologisch nicht erklärbar.

Arbeitsfähigkeit: neuropsychologisch nicht beurteilbar.

Kausalität: möglicher, aber nicht überwiegend wahrscheinlicher

Kausalzusammenhang mit SHT von 03/2016.

(65)

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Fazit Beschwerdenvalidierung aus neuro- psychologischer Sicht

Eine auffällige Beschwerdenvalidierung bedeutet in den meisten Fällen, aber nicht in jedem Fall (Fallbeispiel 1, Diagnosen mit erhöhtem Risiko einer falsch-positiven Beurteilung), dass eine nicht-authentische Störung

vorliegt. Genau hinschauen und Interpretation gut begründen!

Typische Ausgangssituation: neuropsychologische

Vorbefunde, die von den eigenen Befunden abweichen

(Fallbeispiel 2). Abweichung müssen gut begründet

(66)

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Fazit Beschwerdenvalidierung aus neuro- psychologischer Sicht

Eine nicht bestandene Beschwerdenvalidierung hat in der Regel zur Folge, dass keine Aussagen zum

neuropsychologischen Funktionsniveau möglich sind.

Gutachterliche Aufgabe: Stellungnahme zur Plausibilität neuropsychologischer Testergebnisse (Übereinstimmung mit neurologischen/psychiatrischen/ radiologischen/

medizinischen Befunden, Anamnese, NP-Vorbefunden,

Beschwerdenvalidierung, Klinik, Funktionsniveau und

Aktivitäten im Alltag).

(67)

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Cave!

Rohwerte/Cut-off Werte, Beschreibungen von

Testprozeduren oder der Logik von Beschwerden- validierungstests dürfen nicht explizit im

Gutachten/Bericht aufgeführt werden, da der Test dadurch demaskiert und in der Folge wertlos wird.

Das bedeutet auch:

Keine Video- oder Tonaufzeichnungen von

Beschwerdenvalidierungstests für Dritte

(68)

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Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus NP-Sicht

Schweregrad der Störung

Funktionsfähigkeit

in Alltag und Beruf Arbeitsfähigkeit

Problematik: Wenig Literatur, keine objektiven Entscheidungs- algorhythmen

Im Grundsatz gilt:

(69)

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Mini-ICF-APP

(70)

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Mini-ICF-APPW

13 Fähigkeits-Dimensionen und entsprechende Arbeitsplatzanforderungen

1. Fähigkeit zur Anpassung an Regeln und Routinen

2. Fähigkeit zur Planung und Strukturierung von Aufgaben 3. Flexibilität und Umstellungsfähigkeit

4. Kompetenz- und Wissensanwendung 5. Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit 6. Proaktivität und Spontanaktivitäten

7. Widerstands- und Durchhaltefähigkeiten 8. Selbstbehauptungsfähigkeit

9. Konversation und Kontaktfähigkeit zu Dritten 10. Gruppenfähigkeit

11. Fähigkeit zu engen dyadischen Beziehungen

12. Fähigkeit zur Selbstpflege und Selbstversorgung

13. Mobilität und Verkehrsfähigkeit

(71)

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Mini-ICF-APPW

Manche Funktionsbereiche können am besten neuropsychologisch beurteilt werden:

1. Fähigkeit zur Anpassung an Regeln und Routinen (exekutive Funktionen)

2. Fähigkeit zur Planung und Strukturierung von Aufgaben (exekutive Funktionen) 3. Flexibilität und Umstellungsfähigkeit (exekutive Funktionen)

4. Kompetenz- und Wissensanwendung (Abruf von Wissen, Gedächtnis) 5. Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit (exekutive Funktionen)

6. Proaktivität und Spontanaktivitäten (Antrieb, Ideenproduktion)

7. Widerstands- und Durchhaltefähigkeiten (Aufmerksamkeit/Konzentration) 8. Selbstbehauptungsfähigkeit

9. Konversation und Kontaktfähigkeit zu Dritten (Sprache, exekutive Funktionen) 10. Gruppenfähigkeit (exekutive Funktionen)

11. Fähigkeit zu engen dyadischen Beziehungen (exekutive Funktionen) 12. Fähigkeit zur Selbstpflege und Selbstversorgung

13. Mobilität und Verkehrsfähigkeit (Aufmerksamk./Konzentration/exekut. Funktionen)

(72)

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Mini-ICF-APPW

Beispiele für Funktionsbereiche und Operationalisierung

(73)

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∕ Dritte Ebene

∕ Vierte Ebene

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Bestimmung der Arbeitsfähigkeit

(74)

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∕ Dritte Ebene

∕ Vierte Ebene

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Kriterien zur Bestimmung des Schweregrads einer NP- Störung und der damit einhergehenden Arbeitsfähigkeit

(Frei et al., 2016)

Schweregrad der Störung Funktionsfähigkeit Orientierende

Arbeitsunfähigkeit

Minimale Störung

a) Nur unter starker Belastung oder durch neuropsychologische Tests feststellbare leichte Minderleistungen einer oder vereinzelter kognitiver Teilfunktionen (1 bis 2 SD unter dem Mittelwert) und/oder

b) Keine fassbaren oder nur unter starker Belastung vorhandene Auffälligkeiten in den Bereichen der Affektivität, des Verhaltens oder der Persönlichkeit

Die Person kann sich subjektiv gestört fühlen. Ihre Funktionsfähigkeit ist aber im privaten Alltag nicht eingeschränkt. Und berufliche

Leistungen werden praktisch unvermindert vollbracht. Die Person fällt in ihrem sozialen Umfeld nicht auf. Bei Aufgaben und Tätigkeiten mit sehr hohen Anforderungen kann die Funktionsfähigkeit jedoch leicht eingeschränkt sein.

0% bis 10% AUF

Leichte Störung

a) Leichte Minderleistungen mehrerer kognitiver Teilfunktionen (1 bis 2 SD unter dem Mittelwert) und/oder …

b) Leichte Auffälligkeiten in den Bereichen der Affektivität, des Verhaltens oder der Persönlichkeit

Die Funktionsfähigkeit ist im Alltag und unter den meisten beruflichen Anforderungen nicht eingeschränkt. Die Person fällt in ihrem sozialen Umfeld auch kaum auf. Bei Aufgaben und Tätigkeiten mit hohen Anforderungen ist die Funktionsfähigkeit aber eingeschränkt.

10% bis 30% AUF

Leicht bis mittelgradige Störung

a) Eine oder allenfalls zwei kognitive Teilfunktionen sind deutlich (mehr als 2 SD unter dem Mittelwert) sowie weitere leicht vermindert (1 bis 2 SD unter dem Mittelwert), und/oder …

b) Leichte bis mittelschwere Auffälligkeiten in den Bereichen der Affektivität, des Verhaltens oder der Persönlichkeit

Die Funktionsfähigkeit ist im Alltag und unter den meisten beruflichen Anforderungen leicht eingeschränkt. Die Person fällt in ihrem sozialen Umfeld leicht auf. In Berufen oder bei Aufgaben mit hohen

Anforderungen ist die Funktionsfähigkeit aber mittelgradig eingeschränkt.

30% bis 50% AUF

(75)

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Kriterien zur Bestimmung des Schweregrads einer NP- Störung und der damit einhergehenden Arbeitsfähigkeit

(Frei et al., 2016)

Schweregrad der Störung Funktionsfähigkeit Orientierende

Arbeitsunfähigkeit

Mittelgradige Störung

a) Mindestens zwei kognitive Teilfunktionen sind deutlich (mehr als 2 SD unter dem Mittelwert) sowie weitere allenfalls leicht vermindert (1 bis 2 SD unter dem Mittelwert), und/oder …

b) Mittelschwere Auffälligkeiten in den Bereichen der Affektivität, des Verhaltens oder der Persönlichkeit

Die Funktionsfähigkeit ist im Alltag und unter den meisten beruflichen Anforderungen deutlich eingeschränkt. Es können nur noch

einfachere Arbeiten ausgeführt werden. Die Person fällt in ihrem sozialen Umfeld auch deutlich auf. In Berufen oder bei Aufgaben mit hohen Anforderungen ist die Funktionsfähigkeit sogar stark

eingeschränkt.

50% bis 70% AUF

Mittelgradig bis schwere Störung

a) Die Mehrzahl der kognitiven Teilfunktionen sind deutlich vermindert (mehr als 2 SD unter dem Mittelwert), und/oder … b) Mittelschwere bis schwere Auffälligkeiten in den Bereichen der Affektivität, des Verhaltens oder der Persönlichkeit

Die Funktionsfähigkeit ist im Alltag und unter sämtlichen beruflichen Anforderungen deutlich eingeschränkt. Es können nur noch sehr einfache Arbeiten unter intensiver Supervision ausgeführt werden. Die Person fällt in ihrem sozialen Umfeld auch deutlich auf. Einfache Tätigkeiten sind unter Umständen in einer geschützten Werkstatt oder einer vergleichbaren Umgebung möglich.

70% bis 90% AUF

Schwere Störung

a) Beinahe alle kognitiven Teilfunktionen sind deutlich vermindert (mehr als 2 SD unter dem Mittelwert) und können eventuell testpsychologisch gar nicht mehr erfasst werden, und/oder … b) Schwere Auffälligkeiten in den Bereichen der Affektivität, des Verhaltens oder der Persönlichkeit

Die Funktionsfähigkeit ist im Alltag und unter sämtlichen beruflichen Anforderungen stark eingeschränkt. Weiter fällt die Person in ihrem sozialen Umfeld stark auf. Meist ist der Betroffene voll arbeitsunfähig.

Unter Umständen ist eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstatt noch möglich.

100% AUF

Schwerste Störung

Der Patient reagiert kaum oder häufig nicht angepasst auf

Umweltreize. Die kognitiven Funktionen und die übrigen psychischen Bereiche sind schwer gestört. Kognitive Leistungen können

Die Funktionsfähigkeit ist im Alltag stark eingeschränkt. Der

Betroffene ist beinahe rund um die Uhr auf die Hilfe von Drittpersonen angewiesen. Eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstatt ist nicht möglich.

100% AUF

(76)

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∕ Dritte Ebene

∕ Vierte Ebene

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Kriterien zur Bestimmung des Schweregrads einer NP- Störung und der damit einhergehenden Arbeitsfähigkeit

(Frei et al., 2016)

Es handelt sich um Richtwerte und orientierende

Angaben. Der Grad der AUF kann in Abhängigkeit der Merkmale der Störung sowie der jeweiligen beruflichen Anforderungen erheblich von den Richtwerten

abweichen.

Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus NP-Sicht

verbleibt stets eine individuelle Beurteilung, bei der das Störungsbild mit den Anforderungen und dem

Belastungsprofil der Tätigkeit in Relation gesetzt wird

(Interpretationsspielraum).

(77)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Referenzen

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