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Revision des Regionalen Richtplans der Stadt Zürich: Nachhaltigkeitsbeurteilung

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Academic year: 2022

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Revision des Regionalen Richtplans der Stadt Zürich: Nachhaltigkeitsbeurteilung

Schlussbericht

(2)

Teilrevision der Bau- und Zonenordnung durchgeführt. Nach Abschluss der Beurteilung wurden bewusst je ein Bericht zu jedem Instrument erstellt. Die Aussagen in den beiden Berichten decken sich teilweise.

Projektleitung

Amt für Städtebau: Simone Gabi, Ruth Schnider Beurteilungsgremium

Günther Arber (Stadtentwicklung Zürich) Frank Argast (Amt für Städtebau)

Christine Bächtiger (Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich) Urs Baur (Amt für Städtebau)

Lorenzo Cavallasca (Tiefbauamt) Richard Heim (Amt für Städtebau) Jonas Hunziker (Amt für Städtebau)

Irene Küpfer (Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich) Regula Iseli (Amt für Städtebau)

Daniel Keller (Grün Stadt Zürich)

Monika Mörikofer (Hochbaudepartement) Sandra Nigsch (Amt für Städtebau)

Sigrun Rohde (Grün Stadt Zürich)

Cécile von Rotz (Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich) Felix Schmid (Departement der industriellen Betriebe)

Karl Tschanz (Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich) Fotos (Titelbild)

Juliet Haller (Amt für Städtebau) Externe Bearbeitung

Lukas Beck Sabrina Krank Andrea Meier Matthias Thoma

Ernst Basler + Partner AG Mühlebachstrasse 11 8032 Zürich

Telefon +41 44 395 16 16 info@ebp.ch

www.ebp.ch

Druck: 24. Juni 2013

T:\212053\90_ENDPRODUKTE\92_Berichte\Schlussbericht_130624_Richtplan.docx

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 Ziel und Gegenstand ... 1

1.1 Anlass und Auftrag ... 1

1.2 Projektziele ... 1

1.3 Beurteilungsgegenstand ... 2

1.4 Änderungspakete ... 4

1.5 Stand der Nachhaltigkeit ... 5

2 Beurteilungsmethodik ... 8

2.1 Herleitung des Zielsystems ... 8

2.1.1 Bestimmen der Themen ... 9

2.1.2 Herleitung der Ziele ... 10

2.1.3 Auswahl der Kriterien ... 11

2.2 Ablauf der Beurteilung ... 14

3 Wesentliche Änderungen am Richtplan ... 16

3.1 Anlass und Ziele der Revision ... 16

3.2 Änderungspakete regionaler Richtplan ... 19

4 Resultat der Beurteilung ... 23

4.1 Auswirkungen auf Gesellschaft ... 25

4.2 Auswirkungen auf Wirtschaft ... 26

4.3 Auswirkungen auf Umwelt ... 28

4.4 Auswirkungen auf Prozesse ... 29

4.5 Regionale Auswirkungen ... 29

4.6 Veränderte Umfeldbedingungen ... 31

4.7 Änderungen des Richtplans nach der Beurteilung ... 32

5 Fazit und Empfehlungen ... 33

5.1 Fazit ... 33

5.2 Ausblick und Empfehlungen ... 35 Anhänge

A1 Resultat Workshop Nachhaltigkeitsbeurteilung Regionaler Richtplan A2 Änderungspakete regionaler Richtplan

A3 Ziele: Zusammenhang mit städtischen Strategien

(4)

1 Ziel und Gegenstand

Im einleitenden ersten Kapitel werden die Ziele der Nachhaltigkeitsbeurtei- lung dargelegt und der Beurteilungsgegenstand bestimmt.

1.1 Anlass und Auftrag

Die Stadt Zürich hat sich in ihrer Gemeindeordnung zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet (Art. 2ter, Abs. 1). Sie setzt sich zu- dem für die Erreichung der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ein (Art. 2ter, Abs. 2). Um diese Ziele zu erreichen, müssen in allen Politikbereichen An- strengungen unternommen werden. Der Steuerung der räumlichen Stadt- entwicklung mit den Instrumenten «Regionaler Richtplan» und «Bau- und Zonenordnung» kommt dabei eine wichtige Rolle zu.

Die Stadt Zürich befindet sich in einer bedeutenden Planungsphase: Aktuell revidiert sie den regionalen Richtplan und nimmt gleichzeitig eine Teilrevi- sion der Bau- und Zonenordnung (BZO) vor. Bei der Revision dieser beiden Planungsinstrumente soll deren Ausrichtung auf die nachhaltige Entwick- lung besondere Beachtung geschenkt werden.

1.2 Projektziele

Um die Nachhaltigkeit von BZO und Richtplan sicherzustellen, wird eine Nachhaltigkeitsbeurteilung der Änderungen des Richtplans und der BZO durchgeführt. Diese erfolgt in einem zeitlich und inhaltlich parallelen Pro- zess, um Synergien zu nutzen und eine gemeinsame Stossrichtung der bei- den Planungsinstrumente sicherzustellen. Es wurden aber zwei separate Berichte erstellt. Neben dem vorliegenden Bericht zur Beurteilung des Richtplans existiert ein analoger Bericht zur BZO.

Die transparente Beurteilung der Revisionen dient dazu, Zielkonflikte auf- zudecken und mögliche entgegengesetzte Interessen abzuwägen. Dadurch wird eine strukturierte Diskussion ermöglicht. Das Ergebnis einer solchen Beurteilung bietet den Planungsakteurinnen und -akteuren eine Gesamt- sicht in Bezug auf die Stärken und Schwächen der Planungen bezüglich einer nachhaltigen Entwicklung.

Verschiedene Dienstabteilungen und Departemente der Stadt Zürich be- schäftigen sich in ihren Tätigkeiten mit Aspekten der nachhaltigen Entwick- lung und haben entsprechende Ziele, Strategien und Massnahmen erarbei-

Verpflichtung der Stadt Zürich zu einer nachhaltigen Entwicklung

Sicherstellen der Nachhaltigkeit der Revisionen von Richtplan und BZO

Parallele Betrachtung der Revisionen von Richtplan und BZO

Aufdecken von Zielkonflikten und Abwägen zwischen Interessen

Departementsübergreifende Betrachtungsweise

(5)

tet. Die vorliegende Nachhaltigkeitsbeurteilung stützt sich bei ihren Zielen und Kriterien auf diese bestehenden Grundlagen ab und nimmt eine de- partementsübergreifende Betrachtungsweise ein.

Die Resultate der Nachhaltigkeitsbeurteilung werden einerseits zur Opti- mierung des Richtplans und andererseits bei der internen und externen Kommunikation eingesetzt. Die Beurteilung kann damit eine sachgerechte Beschlussfassung unterstützen.

1.3 Beurteilungsgegenstand

Um die Prüfung durchführen zu können, ist eine Fassung des Beurteilungs- gegenstands und eine klare Definition einer Systemgrenze notwendig. Be- urteilt wird die Revision des regionalen Richtplans der Stadt Zürich. Er wird dem heute rechtsgültigen Richtplan von 2000 gegenüber gestellt und be- wertet. Um die umfassende Revision transparent zu beurteilen, werden die Änderungen in Themen zusammengefasst und in Form von «Änderungs- paketen» beurteilt (siehe Kapitel 1.4).

Beurteilt wurde der zum Zeitpunkt der Beurteilung (September 2012) vor- liegende Entwurfsstand des Richtplans. Die danach noch vorgenommenen Änderungen wurden nicht beurteilt. Die Beurteilung des Richtplans in ei- nem Entwurfsstand ist beabsichtigt, da die Ergebnisse noch in die Erarbei- tung des Instruments einfliessen sollen. In Kapitel 4.7 sind aber die danach noch vorgenommenen Anpassungen dokumentiert.

Die Nachhaltigkeitsbeurteilung betrachtet nur die Änderungen des neuen regionalen Richtplans gegenüber des bisher gültigen Richtplans (RRP 2000).

Es wird also die Frage beantwortet, ob sich der neue Richtplan stärker einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet als der bisherige Richtplan. Da

«Nachhaltigkeit» kaum absolut messbar ist, sondern vielmehr als Entwick- lungspfad gesehen werden kann, ist ein Vergleichsfall nötig. Deshalb wird nachfolgend vor allem die Differenz zwischen dem gültigen und dem neu- en Richtplan untersucht. Eine solche Differenzbetrachtung ist auch aus politischer und planerischer Sicht sinnvoll: Mit der Differenzbetrachtung kann gezielt beurteilt werden, ob der Entwurf in Richtung einer nachhalti- gen Entwicklung geht und wo allenfalls noch Handlungsbedarf besteht.

Damit können allenfalls noch Anpassungen an vorgenommen werden.

Gleichzeitig wird so für die Politik deutlich, in welchen Bereichen mit dem Richtplan Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung geleistet werden können und auf welche Bereiche mit anderen Instrumenten hingewirkt werden sollte.

Die Stadt Zürich erfasst im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmonitorings perio- disch einige Schlüsselindikatoren der nachhaltigen Entwicklung für die Stadt. Diese werden auch in Relation zu anderen Städten gesetzt. Die Re-

Unterstützung bei der Kommunikation und Beschlussfassung

Beurteilungsgegenstand:

Revidierter Richtplan

Beurteilung des Entwurfs vom September 2012

Differenzbetrachtung

Primär Betrachtung der Bereiche mit Handlungsbedarf

(6)

sultate des Nachhaltigkeitsmonitorings werden bei der Beurteilung mitein- bezogen. Themen, bei welchen gemäss dem Monitoring noch bedeutende Anstrengungen der Stadt nötig sind und die durch den Richtplan auch tat- sächlich beeinflusst werden können, sind bei der Nachhaltigkeitsbeurtei- lung besonders aufmerksam zu betrachten.

Es werden diejenigen Wirkungen auf die Nachhaltige Entwicklung in diese Nachhaltigkeitsbeurteilung einbezogen, welche sich aufgrund der Ände- rungen am regionalen Richtplan in einem Planungshorizont von rund 15 Jahren manifestieren. Abbildung 1 stellt dar, welche Wirkungen betrachtet werden: Die nachhaltige Entwicklung der Stadt Zürich wird neben dem Richtplan durch weitere Einflüsse geprägt. Betrachtet wird nur die Diffe- renz zwischen der erwarteten (nachhaltigen) Entwicklung gemäss dem geltenden Richtplan (RRP 2000) und der erwarteten Entwicklung mit dem revidierten Richtplan.

Planungshorizont von 15 Jahren

(7)

Zentral für die Betrachtung sind die Auswirkungen in der Stadt Zürich, die durch die Revision des Richtplans zu erwarten sind. Die räumliche System- grenze bzw. den Betrachtungsraum für diese Beurteilung definiert hier die administrative Einheit der Stadt Zürich. Spezifische Aussagen zu einzelnen Parzellen werden nicht vorgenommen – eine gesamtstädtische Beurteilung steht im Vordergrund. Punktuell werden Auswirkungen auf der Quartiers- ebene betrachtet.

Die Ergebnisse der Beurteilung werden zusammenfassend auch aus über- geordneter räumlicher Sicht mit Bezug auf die Entwicklung des gesamten Metropolitanraumes gewürdigt (siehe Kapitel 4.5), was einem erweiterten

«Denkperimeter» entspricht.

Die nachhaltige Entwicklung der Stadt wird wie erwähnt wesentlich durch weitere exogene Faktoren wie die globale wirtschaftliche Entwicklung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz oder technologische und gesellschaftliche Entwicklungen geprägt. Diese sind nur schwer vorherzu- sagen. Die vorliegende Beurteilung geht von den heutigen Rahmenbedin- gungen und der momentan herrschenden Entwicklungsdynamik aus. Im Sinne einer Sensitivitätsbetrachtung wird aber beim Resultat (Kapitel 4.6) auch die Frage gestellt, wie sich die Beurteilung bei einer Veränderung grundlegender wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder natürlicher Rah- menbedingungen verändern würde.

1.4 Änderungspakete

In die Nachhaltigkeitsbeurteilung werden die wesentlichen Änderungen der Revision des regionalen Richtplans einbezogen. Da es nicht zielführend ist,

Abbildung 1:

Betrachtungsgegenstand

Betrachtungsraum

Erweiterter «Denkperimeter»

Exogene Einflüsse in Schlussbetrachtung

Zusammenfassen von Änderungen in thematischen

«Änderungspaketen»

(8)

jede Änderung individuell nach allen Kriterien zu beurteilen, werden die Änderungen in Themen zusammengefasst und in Form von «Änderungs- paketen» beurteilt. Das Vorgehen zielt auf die Beurteilung von grundsätzli- chen Änderungen (formell und inhaltlich), welche sich auf die Entwicklung der Stadt Zürich auswirken können. Dabei kann es einerseits um räumlich oder strategisch bedeutende Änderungen gehen, oder andererseits um Änderungen am Richtplantext. Die Definition der Änderungspakete erfolgt aufgrund von thematischer Ähnlichkeit oder aufgrund einer gemeinsamen Absicht von mehreren Änderungen. Die Änderungspakete wurden gemein- sam mit der Projektleitung und den an der Erarbeitung des Richtplans be- teiligten Personen definiert. Die Änderungspakete sind in Kapitel 3 darge- stellt.

Anhand von einer Sitzung mit den an der Erarbeitung der Richtplanrevision beteiligten Gruppe (AG Richtplan) wurden die Änderungspakete diskutiert und beschlossen.

1.5 Stand der Nachhaltigkeit

1)

Wie in Kapitel 1.3 erläutert, wird bei der Beurteilung eine Differenzbetrach- tung vorgenommen. Es wird demnach nicht der «absolute Stand der Nachhaltigkeit» der Stadt mit dem neuen Richtplan beurteilt, sondern le- diglich die Änderungen im Richtplan. Um dem unterschiedlichen Stand in unterschiedlichen Aspekten der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen, wer- den die Resultate des städtischen Nachhaltigkeitsmonitorings beigezogen.

Das Monitoring hilft, die Ausgangslage bezüglich dem Stand der Nachhal- tigkeit in der Stadt Zürich einzuordnen. Themen, bei welchen gemäss dem Monitoring noch bedeutende Anstrengungen der Stadt nötig sind, sind bei der Nachhaltigkeitsbeurteilung besonders aufmerksam zu betrachten. Be- trachtet werden im Folgenden nur diejenigen Themen, die raumrelevant sind und potenziell durch den Richtplan beeinflusst werden können.

Die Stadt Zürich überprüft seit 2004 ihre Bemühungen zu Gunsten einer nachhaltigen Entwicklung mit einem Nachhaltigkeitsmonitoring. Für 21 Themenfelder aus den drei Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft werden mithilfe von quantitativ messbaren Nachhaltigkeitsindikatoren Entwicklungen und Trends der letzten 20 Jahre abgebildet. Durch Städte- vergleiche ist auch ein Vergleich im nationalen und europäischen Kontext möglich. Die Daten und deren Grundlagen sind auf der Homepage (vgl.

Fussnote) erläutert. In allen 21 Themenfeldern wird gezeigt, mit welchen Projekten und Tätigkeiten die Stadt sich für eine nachhaltige Entwicklung

1) Dieser Abschnitt basiert auf dem Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt Zürich (http://www.nachhaltigkeitsmonitoring.ch/); Letzter Zugriff: 28.11.2012

Differenzbetrachtung

Nachhaltigkeitsmonitoring seit 2004

(9)

einsetzt. Im Nachhaltigkeitsmonitoring wird ein Fazit gezogen, welches beleuchtet, in welchen Bereichen/ Themen die Stadt Zürich bereits gut da- steht und wo bezüglich einer nachhaltigen Entwicklung noch Handlungs- bedarf besteht. Das Fazit wird im Folgenden zusammengefasst:

Die Bevölkerung ist mit den Lebensbedingungen und öffentlichen Einrich- tungen in der Stadt insgesamt zufrieden. Die öffentlichen Einrichtungen konnten in den letzten Jahren laufend ausgebaut und verbessert werden.

Auch die sehr stabile Sicherheitslage ist positiv zu werten. Bei den Gewalt- delikten weist die Trendlinie für die letzten Jahre sogar einen deutlich ab- nehmenden Verlauf auf. Nicht im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ist die anhaltende Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern. Auch die sozioökonomische Schere tut sich in der Stadt Zürich weit auf. Knapp ein Zehntel der Zürcherinnen und Zürcher ist auf staatliche Unterstützungsleis- tungen angewiesen. Eine grosse Herausforderung ist die Tatsache, dass viele Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit ohne Lehrstelle daste- hen, wobei ausländische Jugendliche überproportional von dieser Situation betroffen sind. Für die nachfolgende Beurteilung ist festzuhalten, dass die- se Herausforderungen der nachhaltigen Stadtentwicklung für das städti- sche Handeln von hoher Bedeutung sind. Allerdings können sie nur indirekt durch den Richtplan beeinflusst werden, etwa durch räumliche Vorsorge für öffentliche Einrichtungen und Flächen für Wohnen und Arbeitsplätze.

Die Indikatoren Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Steuerkraft und Einkommen sind nach 2008 mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zwischenzeit- lich gesunken. Die Arbeitslosenquote ist gestiegen und die Verschuldung des städtischen Haushalts hat zugenommen. Seit 2011 ist aber ein leichter Aufwärtstrend bei den Wirtschaftsindikatoren in der Stadt Zürich feststell- bar. Der Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass Zürich betreffend der genannten Parameter sehr gut da steht. Die Nettoverschuldungsquote ist nach einer starken Reduktion seit dem Höchststand 1996 ab 2008 wieder angestiegen. Die durchschnittliche individuelle Wohnfläche, welche den materiellen Lebensstandard der Einwohnerinnen und Einwohner wider- spiegelt, ist vergleichsweise hoch, stagniert aber seit einigen Jahren. Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Zürich im wirtschaftlichen Bereich im Rahmen des regionalen Richtplans sind eingeschränkt. Viele der in der Stadt Zürich vertretenen Branchen und ansässigen Unternehmen sind in- ternational eng verflochten und von entsprechenden Entscheidungsstruktu- ren abhängig. Die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen werden massgeblich von der nationalen und internationalen Ebene definiert. Indi- rekt beeinflussbar durch den Richtplan sind Flächen für Wohnen, Arbeits- plätze, Einrichtungen der öffentlichen Hand und damit indirekt - und be- einflusst durch weitere Faktoren- die öffentlichen Finanzen und die Steuer- kraft.

Gesellschaft: Hohe Lebensqualität, aber nach wie vor soziale Ungleichheiten, kaum durch Richtplan beeinflussbar

Wirtschaft: Stark abhängig von globaler Lage, vergleichsweise gute Stellung Zürich, eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten

(10)

Bei vielen umweltbezogenen Themenfeldern steht die Stadt gut da und entwickelt sich in die richtige Richtung. Bei den Treibhausgasemissionen, dem Primärenergieverbrauch und den erneuerbaren Energien sowie den Siedlungsabfällen bewegen sich die Werte zwar in Richtung der Zielwerte, es sind aber noch deutliche Anstrengungen nötig. Lokal stellen die Luft- und Lärmbelastung - wie in fast jeder anderen Stadt - ein Problem dar. Die Luftqualität hat sich zwar in den 80er- und 90er-Jahren deutlich verbessert, stagniert nun aber seit mehreren Jahren auf einem Niveau, das immer noch über den Grenzwerten liegt. Trotz grosser Sanierungsanstrengungen lebt immer noch mehr als ein Drittel der Bevölkerung an Standorten mit Über- schreitungen der Lärm-Immissionsgrenzwerte. Der Hauptgrund dafür ist der motorisierte Individualverkehr. Mit der Bevölkerung wächst auch das Verkehrsaufkommen in der Stadt. Über Investitionen in den umweltfreund- lichen Verkehr sowie über Temporeduktionen versucht die Stadt negative Auswirkungen der Mobilität aufzufangen. Viele der Umweltindikatoren werden durch die räumliche Stadtentwicklung und damit potenziell durch den regionalen Richtplan beeinflusst. Allerdings sind bei den meisten The- men andere Instrumente und Einflussfaktoren bedeutender (Energiege- setzgebung, Umweltschutzgesetzgebung, globale Märkte und Preise von Rohstoffen und Energie). Zudem sind der Stadt in gewissen Bereichen rechtliche Grenzen von Bund und Kanton gesetzt, was die Umsetzung von neuen Ansätzen erschwert.

Umwelt: Hohe Qualität, lokale Probleme bei Luft und Lärm, Richtplan als ergänzendes Instrumentarium

(11)

2 Beurteilungsmethodik

Kapitel 2 beschreibt die Methodik der Nachhaltigkeitsbeurteilung. Die Her- leitung und der Aufbau des Zielsystems wird beschrieben und der Ablauf der Beurteilung dargelegt.

2.1 Herleitung des Zielsystems

Es existieren viele verschiedene Ansätze, aber keine abschliessende Defini- tion der Nachhaltigkeit. Um die Nachhaltigkeit der Richtplanrevision beur- teilen zu können, ist eine klare Definition von Zielen und Kriterien notwen- dig. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte der nachhaltigen Entwicklung betrachtet werden, werden die breit anerkannten «Kernindi- katoren der nachhaltigen Entwicklung» (Cercle Indicateurs) als Grundlage für die Definition der Themen herangezogen. Die Stadt Zürich respektive ihre Departemente und Dienstabteilungen beschäftigen sich in ihren Auf- gaben bereits seit längerem mit der nachhaltigen Entwicklung der Stadt.

Bei der Bestimmung der räumlich relevanten Ziele wird deshalb auf den bestehenden Strategien der Stadt aufgebaut. Da die Revision des regiona- len Richtplans und der BZO parallel betrachtet wurden (siehe auch Kapitel 1.2), wurde auch dasselbe Zielsystem verwendet.

Grundlage für das Zielsystem ist das «3-Kreise-Modell» der Nachhaltigkeit.

Neben den 3 «klassischen» Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, wurde zusätzlich die Prozess-Dimension aufgenommen (siehe Abbildung 2). Die Prozesse als vierte Dimension sind nicht losgelöst von den übrigen Dimensionen zu betrachten, sondern sind einerseits als Abwä- gungsprozesse zwischen den Dimensionen zu betrachten. Anderseits sind Kommunikation und Partizipation als Teile der Prozesse eine wichtige öf- fentliche Aufgabe. Betrachtet werden bei der Nachhaltigkeitsbeurteilung vor allem die durch die Revision ausgelösten räumlichen Prozesse. Diese spielen sich sowohl in den einzelnen Dimensionen als auch in deren Schnittbereichen ab. Im Zentrum des Richtplans stehen der Raum und des- sen Nutzung. Bei der Nachhaltigkeitsbeurteilung stehen deshalb vor allem die räumlichen Aspekte der vier Dimensionen im Fokus.

Zielsystem baut auf bestehenden Grundlagen auf

Dimensionen der Nachhaltigkeit

(12)

Basierend auf diesem 4-Kreise-Modell wird ein Zielsystem aufgebaut. Die- ses hat 3 Ebenen: Themen, Ziele und Kriterien. Tabelle 1 zeigt beispielhaft den Aufbau des Zielsystems.

Wirtschaftsdimension

Thema Ziel Kriterien

Wirtschaftsstruktur Wirtschaftlich prosperierende Stadt mit einer vielfältigen Branchenstruktur

Flächenangebot für unterschiedliche Branchen

Nutzungsflexibilität der unbebauten und überbauten Gebiete

Im Folgenden werden die Herleitung der Ziele und die Auswahl der Krite- rien erläutert.

2.1.1 Bestimmen der Themen

Als Grundlage für die Bestimmung der Themen in den Dimensionen Gesell- schaft, Wirtschaft, Umwelt und Prozess diente der Kriteriensatz des Bundes

«Kernindikatoren der Nachhaltigen Entwicklung» für Städte (entwickelt von der Plattform «Cercle Indicateurs»). Dieser enthält Indikatoren zu 29 Themen. Einige davon werden von der Raum- und Stadtplanung nicht oder nur schwach beeinflusst. Andere Sachpolitiken sind für deren Entwicklung bedeutender. So wird beispielsweise die «Überregionale Solidarität» nur unwesentlich durch die Stadtplanung mitbestimmt. Diese Themen wurden

Abbildung 2: 4-Kreise-Modell der Nachhaltigkeit

Tabelle 1: Aufbau des Zielsystems am Beispiel Wirtschaftsstruktur

Themen abgeleitet von Cercle Indicateurs

(13)

weggelassen oder zusammengefasst. Andere wesentlich von der Stadtpla- nung beeinflusste Themen, wie Siedlungsqualität sind in den Kriterien der Cercle Indicateurs nur indirekt abgebildet. Sie sind für die nachhaltige Ent- wicklung ebenfalls wichtig, aber nicht quantifizierbar. Da die vorliegende Nachhaltigkeitsbeurteilung primär qualitativ erfolgt, wurden diese Themen ebenfalls aufgenommen.

Bei der Bestimmung der Ziele und Kriterien wurden die Themen konsoli- diert und teilweise zusammengefasst. Das vollständige Zielsystem mit The- men, Zielen und Kriterien wurde anhand von zwei Sitzungen (je eine mit AG Richtplan und Kernteam BZO) diskutiert und beschlossen.

2.1.2 Herleitung der Ziele

Die Bestimmung der Ziele ist ein elementarer Schritt für die Nachhaltig- keitsbeurteilung. Nachhaltigkeit umfasst viele Elemente und ist nicht ab- schliessend definiert.

Um die Kongruenz mit den Strategien und Schwerpunkten der Stadt Zürich sicherzustellen, wurden die Ziele aus den bestehenden normativen Grund- lagen der Stadt hergeleitet und ein einheitliches gesamtstädtisches Zielsys- tem erarbeitet. Verschiedene Dienstabteilungen und Departemente der Stadt Zürich beschäftigen sich in ihren Tätigkeiten mit Aspekten der nach- haltigen Entwicklung und haben entsprechende Ziele, Strategien und Mas- snahmen erarbeitet. Aus diesen Grundlagen wurden diejenigen Ziele und Kriterien ausgewählt, welche von der Raum- und Stadtplanung wesentlich beeinflusst werden können. Diese wurden in eine einheitliche Formulierung gebracht. Im Folgenden sind die wichtigsten Grundlagen für die Herleitung der Ziele aufgeführt:

 Strategien Zürich 2025 (Stadtrat Zürich, 2007, Aktualisierung 2011)

 Mobilitätsstrategie der Stadt Zürich (Tiefbauamt der Stadt Zürich, 9.5.2001, Aktualisierungen und Controlling, 2008, 2009, 2010)

 Masterplan Energie der Stadt Zürich (Stadt Zürich, Departement der Industriellen Betriebe, Juni 2012)

 Masterplan Umwelt der Stadt Zürich (Umwelt- und Gesundheits- schutz Zürich, Juli 2007)

 Räumliche Entwicklungsstrategie des Stadtrats für die Stadt Zürich (Stadt Zürich, Amt für Städtebau, März 2010)

 Das Grünbuch der Stadt Zürich (Stadt Zürich, Grün Stadt Zürich, Juli 2006)

 10 Leitsätze: Nachhaltigkeit ist… (Stadt Zürich, Amt für Städtebau, 2011)

Die Ziele mitsamt den zugehörigen Kriterien sind in Tabelle 2 dargestellt.

Die Herleitung der Ziele und ihr Verhältnis zu den oben aufgeführten Grundlagen sind im Anhang A3 dokumentiert.

Konsolidierung im Prozess

Auswahl der Ziele notwendig für Beurteilung

Aufbau auf bestehenden Grundlagen

(14)

2.1.3 Auswahl der Kriterien

Basierend auf den Zielen wurden anschliessend die Kriterien bestimmt.

Dabei wurde auf bestehende Kriteriensets zurückgegriffen:

 Nachhaltigkeitsindikatoren des Nachhaltigkeitsmonitorings der Stadt Zürich (gemäss Nachhaltigkeitsbericht 2008)

 Kriterien für nachhaltige Stadtplanung/ Städtebau (AfS)

Es wurden Kriterien ausgewählt, welche potenziell durch die Bau- und Zo- nenordnung respektive den regionalen Richtplan beeinflusst werden kön- nen. Im Gegensatz zur quantitativen Ex-Post-Betrachtung wie sie beispiels- weise beim Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt Zürich gemacht wird, müssen die Kriterien nicht quantifizierbar sein. Die Abschätzung von Quan- titäten über den Betrachtungszeitraum von 15 Jahren ist aufgrund exoge- ner Einflüsse kaum umsetzbar beziehungsweise aufgrund der verschiede- nen qualitativen Ziele nicht zielführend.

Der Entwurf des Kriteriensets wurde verglichen mit den Kernindikatoren der Nachhaltigen Entwicklung des Bundes für Städte und mit verwendeten Kriterien in weiteren Nachhaltigkeitsbeurteilungen. Aufgrund der sich ab- zeichnenden inhaltlichen Stossrichtungen der Revision der Bau- und Zo- nenordnung (siehe Kapitel 1.4) respektive des Richtplans wurde das Set überprüft und ergänzt.

Anhand eines Workshops mit dem erweiterten Projektteam werden die Ziele diskutiert und beschlossen.

Tabelle 2 zeigt die Ziele und die ihnen zugeordneten Kriterien.

Kriterien aus bestehenden Kriteriensets abgeleitet

Auswahl von durch Revisionen beeinflussbaren Kriterien

Ergänzung aufgrund Definition der Änderungspakete

Ergänzung aufgrund Definition der Änderungspakete

(15)

Themen Räumlich relevante Ziele Kriterien Gesellschaft

Versorgung

Hinweis: Versorgung mit Frei- und Erho- lungsräumen siehe unter Erholung und Freiräume

Umfassende Versorgung aller Einwohnerinnen und Einwohner mit öffentlichen Infrastrukturen und Gütern des täglichen Bedarfs im Quartier

Versorgung mit sozialen Infrastrukturen Versorgung mit technischen Infrastruk-

turen

Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs

Raum für Bildungsinfrastrukturen Raum für Gesundheitseinrichtungen Gesundheit/ Sicherheit

Hinweis: Siehe auch Stadtklima (Umwelt- dimension)

Schutz der Bevölkerung vor schädlichen und störenden Ein- flüssen

Lärmimmissionen (Anzahl Betroffene, Ausmass der Immissionen) Luftqualität(Anzahl Betroffene durch

Immissionen, Ausmass der Immissi- onen)

Sicherheit im öffentlichen Raum Schutz vor Naturgefahren Gemeinschaft und

Wohnen

Gute soziale Durchmischung und vielfältiges und erhöhtes Wohn- angebot

Durchmischung der Wohnquartiere (Einkommen, Wohnformen, Le- bensformen)

Anzahl Wohnungen

Anteil preisgünstige Wohnungen Vielfalt der Wohnungen (Kosten, Struk-

tur, Grössen)

Öffentliche und halböffentliche Begeg- nungsräume

Nutzungsmischungen (Woh- nen/Arbeiten)

Barrierefreiheit Städtebau und Archi-

tektur

Hohe Qualität und eigenständige Identität von Städtebau und Architektur

Ortsspezifische Siedlungsstruktur Ortsspezifische Dichten

Einordnung und Qualität der Bauten Einpassung Topographie

Nutzbarkeit für Eigentümer/ Bewohner Beachtung (garten-) denkmalpflegeri-

scher Belange Erholung und Freiräu-

me

Differenziertes, gesundheitsför- derndes Nutzungsangebot und insgesamt gute Versorgung der Bevölkerung mit Erholungsmög- lichkeiten im Freien

Fläche von Erholungs- und Freiräumen pro Einwohner

Qualität von Freiräumen (Versiegelung, Nutzbarkeit für Erholung, ökologi- scher Wert)

Identifikationspotenzial von Parks und Freiräumen

Versorgung mit zweckgebundenen Freiräumen (Fussballplätze, etc.) Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von

Erholungs- und Freiräumen Tabelle 2: Ziele und Kriterien

(16)

Wirtschaft Wirtschaftsstruktur und Arbeit

Wirtschaftlich prosperierende Stadt mit einer vielfältigen Bran- chenstruktur und einem diversifi- zierten Arbeitsplatzangebot

Flächenangebot für unterschiedliche Branchen (Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen)

Nutzungsflexibilität der unbebauten und überbauten Gebiete

Innovation Innovative Unternehmensland- schaft

Flächenangebot für innovative Betriebe Flächen für Hochschulstandort Öffentliche Finanzen Langfristig gesunde öffentliche

Finanzen

Anteil wertschöpfungsstarker Nutzun- gen

Langfristige Finanzierbarkeit von Inves- titionen (Investitionssumme, räum- liche Lage)

Erreichbarkeit Hervorragende Erreichbarkeit der Stadt und ihrer Quartiere, in erster Priorität mit ÖV und Velo/

Fussverkehr

Erreichbarkeit und Vernetzung der Quartiere

Vernetzung von Wohn- und Arbeits- platzstandorten

Erreichbarkeit der Stadt im Metropolit- anraum

Ökologie/ Umwelt Energie und Klima- schutz

Erreichen der Ziele der 2000 Watt-Gesellschaft und Reduktion der Treibhausgasemissionen

Energieverbrauch (Dichte, Erneuerungs- rate, bauliche Standards)

Anteil an erneuerbarer Energie (Stand- orte und Vorschriften)

Mobilitätsbedürfnisse (notwendige Wege für Versorgung, Arbeit, Frei- zeit)

Anteil an umweltfreundlicher Mobilität (LV, ÖV)

Treibhausgasemissionen Stadtklima und Luft-

qualität

Erhalten eines ökologisch verträg- lichen und gesunden Stadtklimas und Reduktion der Luftschadstof- fe

Thermische Situation (Versiegelte Fläche, Grün- und Freiflächen, Ab- wärme, bauliche Dichte)

Durchlüftung (Gebäudehöhen, versie- gelte Fläche, durchlässige Sied- lungsränder, durchgängige Luft- leitbahnen)

Luftschadstoffemissionen Boden und Rohstoffe Haushälterischer Umgang mit

dem Boden und Rohstoffen

Wohn- und Arbeitsplatzfläche pro Kopf (Grundrisse, Angebot)

Versiegelte Fläche

Wiederverwendbarkeit von Flächen Rohstoffverbrauch

Wasserqualität und Wasserverbrauch Bodenfruchtbarkeit

Siedlungsabfälle Biodiversität Vielfältige und vernetzte Naturle-

bensräume in der Stadt

Diversität und Qualität der Lebensräu- me für Flora und Fauna

Ökologische Vernetzung Fläche wertvoller Naturräume

(17)

Natur und Landschaft Vielfältige und zusammenhän- gende Landschaft

Vielfalt an Landschaftsräumen und – elementen

Fläche der Landschaftsräume insgesamt Grösse der einzelnen Landschaftsräume Prozesse

Transparenz Transparente Prozesse und Kom- munikation

Transparenz bei Abwägung von Ziel- konflikten

Transparenz in Erarbeitungs- und Umsetzungsprozessen

Transparenz in der Kommunikation Partizipation Prozessgerechte Einbindung und

Mitwirkungsmöglichkeiten

Stufen- und zeitgerechte Einbindung aller Akteure (verwaltungsintern, Direktbetroffene, Zivilgesellschaft, Stimmvolk)

2.2 Ablauf der Beurteilung

Bei der Beurteilung wurden die einzelnen Änderungspakete auf ihre Wir- kung bezüglich der Ziele geprüft. Ernst Basler + Partner hat dabei eine erste Einschätzung in Form eines stichwortartigen Beschriebs der erwarteten Wirkung auf die nachhaltige Entwicklung vorgenommen (Beispiel siehe Tabelle 3). Die meisten Änderungspakete wirken sich nur auf einen Teil der Ziele aus. Für die nicht betroffenen Ziele entfällt entsprechend der Be- schrieb.

Thema Räumlich rele-

vantes Ziel Kriterien Wirkung Änderungspa- ket 5 : Gebiete mit Nut- zungsvorgaben Wirtschaftsstruktur Wirtschaftlich pros-

perierende Stadt mit einer vielfältigen Branchenstruktur

Flächenangebot für unterschiedliche Branchen Nutzungsflexibilität der unbebauten und überbauten Gebiete

Geringeres Flächenangebot für stark störende Industrie/ Ge- werbe in ehemaligen Misch- gebieten

Höheres Flächenangebot für Industrie und Gewerbe durch maximale Dienstleistungsantei- le in Arbeitsplatzgebieten Höhere Nutzungsflexibilität in Mischgebieten

Eingeschränkte Nutzungsflexi- bilität in Arbeitsplatzgebieten Abnahme des Flächenange- bots für Industrie/Gewerbe durch Reduktion Arbeitsplatz- gebiete

Tabelle 3: Beispielhafter Beschrieb der erwarteten Wirkung

(18)

Die eigentliche Beurteilung der Nachhaltigkeit von einzelnen Änderungspa- keten erfolgte anhand von je einem Workshop pro Instrument mit dem Kernteam BZO und der AG Richtplan. Dabei wurden die ersten Einschät- zungen diskutiert und ergänzt. Anschliessend wurde der gesamte Beitrag aller Änderungspakete zum Ziel bestimmt. Dieser kann entweder positiv, neutral oder negativ sein (siehe Abbildung 3).

Neutral

Positiv

Negativ

Abbildung 3: mögliche Bewertungen des Zielbeitrags der Änderungspakete

(19)

3 Wesentliche Änderungen am Richt- plan

Im Folgenden sind Anlass und Ziel sowie die wesentlichen Änderungen am regionalen Richtplan beschrieben. Die Vielzahl der Änderungen wurde für die Beurteilung in Form von «Änderungspaketen» zusammengefasst. Die Definition der Änderungspakete erfolgte aufgrund von thematischer Ähn- lichkeit oder aufgrund einer gemeinsamen Stossrichtung von mehreren Änderungen.

3.1 Anlass und Ziele der Revision

Ausgelöst durch die Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans (Fest- setzung voraussichtlich Frühjahr 2014) hat die Baudirektion des Kantons Zürich den Planungsregionen den Auftrag für die Revision der Regionalen Richtpläne erteilt. Es ist Aufgabe der Planungsverbände, den regionalen Richtplan zu erarbeiten, wobei der Stadt Zürich die gleiche Stellung zu- kommt wie einem Planungsverband.

Die letzte Gesamtrevision des regionalen Richtplans wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Seit diesem Zeitpunkt wurden in der Stadt in verschiedenen Bereichen richtplanrelevante Planungen erarbeitet (z.B. räumliche Entwick- lungsstrategie, Mobilitätsstrategie, Masterpläne Umwelt und Energie).

Gleichzeitig wurden auf politischer Ebene bedeutende Entscheide getroffen (z.B. 2000-Watt-Gesellschaft: Reduktion des Energieverbrauchs; Städte- Initiative: Förderung von ÖV, Fuss- und Veloverkehr, Wohnpolitischer Grundsatzartikel «Bezahlbare Wohnungen für Zürich»). Der regionale Richtplan ist den neuen Grundlagen und Rahmenbedingungen anzupas- sen. Dabei sollen die Synergien zwischen der laufenden Gesamtüberprü- fung des kantonalen Richtplans, der Gesamtüberarbeitung der regionalen Richtpläne sowie der BZO-Revision der Stadt Zürich genutzt werden. Im Rahmen der Gesamtüberarbeitung der regionalen Richtpläne sollen die digitalen Daten so aufbereitet werden, dass sie für heute übliche Anwen- dungen wie z.B. den GIS-Browser verwendet werden können.

Mit der vom Stadtrat verabschiedeten «Räumlichen Entwicklungsstrategie»

(RES) liegt seit März 2010 eine Planungsgrundlage vor, welche die Ziele und Handlungsfelder der angestrebten räumlichen Stadtentwicklung for- muliert. Die RES ist fachlich breit abgestützt und als zentrale Planungs- grundlage richtungsweisend für die Revision des Regionalen Richtplans.

Anlass für Richtplan-Revision:

Gesamtüberarbeitung kantonaler Richtplan

Anpassen des Richtplans an neue Rahmenbedingungen

RES als zentrale Planungsgrundlage

(20)

Die Stadt Zürich hat sich in den letzten 15 Jahren zu einer attraktiven und prosperierenden Stadt entwickelt mit einer anerkannt hohen Lebensquali- tät. Angesichts anhaltender Wirtschaftsdynamik wächst die Bevölkerung und deren Nutzungsansprüche, Boden und Raum sind aber begrenzt. Eine weitere Ausdehnung des Stadtkörpers ist aufgrund der Haltung von Kan- ton (Begrenzung des Siedlungsgebiets im kantonalen Richtplan) und Stadt (räumliche Entwicklungsstrategie) derzeit nicht möglich, grössere unbebau- te Entwicklungsflächen sind nicht mehr vorhanden und die Transformation der ehemaligen Industrieareale ist bald abgeschlossen. Dies stellt die Stadt vor verschiedenste Herausforderungen:

 Wie kann genügend und bezahlbarer Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen geschaffen werden?

 Wie kann ausreichend Raum für die angestrebte Vielfalt der Wirt- schaftsbranchen und öffentliche Einrichtungen (Schulen und Hoch- schulen, Kultur etc.) gesichert werden?

 Wie kann bei zunehmender Platznot der öffentliche Verkehr weiter ausgebaut werden?

 Wie können für alle Bewohner der Stadt attraktive öffentliche Frei- räume geschaffen werden?

 Wie kann bei all den Ansprüchen auch eine gute Umweltqualität und eine hohe Biodiversität erhalten werden?

 Und wie kann die Stadt die Ziele der 2000-Watt Gesellschaft errei- chen?

Diese Herausforderungen bedingen eine gute Koordination und eine sorg- fältige Abwägung zwischen den verschiedenen Ansprüchen an den knap- pen Raum. Der Regionale Richtplan ist ein wichtiges Instrument für diesen Zweck.

Der Regionale Richtplan Stadt Zürich hält die Grundzüge der angestrebten räumlichen Entwicklung fest. Er ist Koordinationsinstrument für alle räum- lich relevanten Tätigkeiten der Stadt. Er besteht aus Text und Teilrichtplä- nen. Der Richtplantext ist in die Kapitel «Raumordnungskonzept», «Sied- lung», «Landschaft», «Verkehr», «Versorgung, Entsorgung» und «Öffent- liche Bauten und Anlagen» (Erarbeitung folgt) gegliedert und bildet ein zusammenhängendes Ganzes. Der Richtplan enthält verbindliche Festle- gungen für die Behörden. Er ist aber weder parzellenscharf noch grundei- gentümerverbindlich. Er entfaltet seine Wirkung, in dem er eine verbindli- che Grundlage für weitere Planungen der Stadt darstellt (z.B. Bau- und Zonenordnung, Planungen und Projekte im Verkehr, Planung sozialer und technischer Infrastrukturen).

Damit die Teilrichtpläne noch stärker und transparenter als bisher aufei- nander abgestimmt werden können, wurde die Struktur der Kapitel im Rahmen der aktuellen Revision vereinheitlicht. Jedes Kapitel enthält neu Ziele (richtungsweisende Festlegungen), Karteneinträge (objektbezogene

Herausforderung: Qualitäten bei hohem Entwicklungsdruck erhalten

Ziel: Koordination der räumlich relevanten Tätigkeiten.

Vereinheitlichung der Struktur

(21)

Anordnungen; Übersichten, Prioritäten) und Massnahmen (Handlungsan- weisungen an Stadt).

(22)

3.2 Änderungspakete regionaler Richtplan

Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen am regionalen Richtplan in Form von «Änderungspaketen» zusammengefasst.

Im Änderungspaket 1 (ÄP 1) sind die Änderungen bei der Entwicklung des Siedlungsgebiets zusammengefasst. Mit den Änderungen soll eine räumlich differenzierte Siedlungsentwicklung ermöglicht werden (siehe Tabelle 4).

Die Innenentwicklung soll an geeigneten Orten stattfinden und schutzwür- dige Siedlungsstrukturen erhalten werden.

Planerische Absicht Entwicklungsziele / -möglichkeiten hinsichtlich baulicher Dichte ge- genüber geltender BZO

senken halten erhöhen

Erhalten Erhaltung von Strukturen und Substanz hat hohe Priorität

Verdichtung äusserst zurück- haltend

Weiter- entwickeln

Erneuerung und Verdichtung erwünscht

Gleichgewicht zwischen Res- pektieren und Weiterentwi- ckeln der spezifischen Quar- tierstrukturen

Neuorien- tieren

Grosses Veränderungs- und Verdichtungspotenzial

Senken: Umsetzung erfolgt über BZO Teilrevision 2014 (Beurteilungsgegenstand Nachhal- tigkeitsbeurteilung)

Erhöhen: Umsetzung erfolgt über einzelne BZO-Teilrevisionen, Sondernutzungspläne (SBV, GP) verknüpft mit Qualitätssicherung

Am Richtplan wurden folgende Änderungen vorgenommen (vollständige Auflistung in Anhang A2):

 Ausweitung des Erholungsgebiet und damit teilweise Reduktion der bebaubaren Fläche an den Siedlungsrändern

 Nach Stadtgebieten differenzierte Strategien: Erhalten/ Weiterent- wickeln/ Neuorientieren

 Erweiterung der Gebiete mit Erhalt der Siedlungsstruktur, Ortsbilder

 Prüfen von raumplanerischen Massnahmen: Erhöhung Anteil preis- günstige Wohnungen

ÄP 1:Entwicklung des Siedlungsgebietes

Tabelle 4: Differenzierte Siedlungsentwicklungsstrategien (AfS, 2012)

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 Aufnahme Massnahme zur Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit lokal verfügbaren (erneuerbaren) Energiequellen

 Aufnahme Massnahme zur Berücksichtigung Stadtklima

Im Änderungspaket 2 sind die Änderungen zu den Zentrumsgebieten, den Quartierzentren und deren Verknüpfung zusammengefasst. Mit diesem Änderungspaket soll die polyzentrische Struktur der Stadt gestärkt werden und die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung verbessert werden. Am Richtplan wurden folgende Änderungen vorgenommen (voll- ständige Auflistung in Anhang A2):

 Erweiterung und Differenzierung (Funktionen, Charakter) der bishe- rigen Zentrumsgebiete und Einführung Regionales Zentrumsgebiet

 Ausweisen der Quartierzentren und -achsen in Richtplan mit Cha- rakter und Funktion

 Förderung der Zentrumsgebiete und Quartierzentren mit öffentli- chen Bauten und LV-Flächen

 Förderung spezifische Identität der Zentrumsgebiete und Quartier- zentren

 Neue ÖV-Projekte zur Verbindung der Zentrumsgebiete/ Quartier- zentren (Tram Affoltern, Tram Rosengarten, Tramtangente Süd) Im Änderungspaket 3 sind die Änderungen bei den Verkehrsinfrastrukturen zusammengefasst. Ziel des Änderungspakets ist das Erhöhen der Effizienz bei der Mittelzuteilung und Planung der Verkehrsprojekte. Innerhalb der Stadt soll auch eine klare Priorisierung der Verkehrsträger erfolgen. Am Richtplan wurden folgende Änderungen vorgenommen (vollständige Auf- listung in Anhang A2):

 Fördern einer polyzentrischen Stadtstruktur (Stadt der kurzen We- ge)

 Zeitliche Priorisierung der Verkehrsprojekte im privaten und öffent- lichen Verkehr (kurz-, mittel- und langfristig)

 Klare Funktionsunterscheidung/ Hierarchie in den Netzen von MIV, ÖV und Velo

 Reihenfolge der Raumzuteilung für ÖV, Velo, Auto und Fussverkehr in Abhängigkeit von Strassentyp, Funktion in ÖV-Netz, Zentrums- funktion, Velonetz

 keine Vergrösserung von Verkehrsflächen für MIV

Im Änderungspaket 4 sind die Mobilitätsmassnahmen zusammengefasst.

Ziel des Änderungspakets ist das Stärken der beiden Verkehrsträger öffent- licher Verkehr sowie Fuss- und Veloverkehr. Am Richtplan wurden folgende Änderungen vorgenommen (vollständige Auflistung in Anhang A2):

 Verankerung des quantitativen Ziels der Städteinitiative im Richt- plan (2025: 3/4 aller Wege innerhalb der Stadt mit ÖV und LV)

 Stärkung des Fussverkehrs (Hindernisfreiheit, Fussgängerzonen und Aufenthaltsflächen)

ÄP 2: Zentrumsgebiete, Quartierzentren und ihre Verknüpfung

ÄP 3: Verkehrsinfrastrukturen

ÄP 4: Mobilität

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 Stärkung Veloverkehr (inkl. Abstellplätze)

 umwelt- und energieeffizienter ÖV (z.B. Massnahme gezielte Elekt- rifizierungen von Dieselbuslinien sowie Einsatz emissionsarmer An- triebstechniken)

Im Änderungspaket 5 sind die Änderungen an den Gebieten mit Nut- zungsvorgaben zusammengefasst. Ziel der Änderungen ist es die vielfältige funktionale Durchmischung in der Stadt zu erhalten. Dazu sollen Flächen für unterschiedliche Nutzungen (Gewerbe, Industrie, öffentliche Bauten und Anlagen) in der ganzen Stadt gesichert werden. Am Richtplan wurden folgende Änderungen vorgenommen (vollständige Auflistung in Anhang A2):

 Einführung von Nutzungsvorgaben bei Arbeitsplatzgebieten (In- dustrie, Gewerbe,…)

 Wegfall der Kategorie Mischgebiete

 neue Arbeitsplatz-Gebiete

 Streichung von 2 Arbeitsplatz-Gebieten

 Sicherung zusätzlicher Flächen für öffentliche Bauten und Anlagen Im Änderungspaket 6 sind die Änderungen an den Freiräumen zusammen- gefasst. Ziel ist es die Freiraumversorgung zu erhalten und Freiraumstruktu- ren erlebbar zu machen. Der Freiraum und die Ökologie sollen auch im Siedlungsgebiet mitgedacht werden (Freiraumverbund). Am Richtplan wur- den folgende Änderungen vorgenommen (vollständige Auflistung in An- hang A2):

 Ausweitung des besonderen Erholungsgebiet zu Lasten des allge- meinen Erholungsgebiets

 Ausweitung des Erholungsgebiets zulasten des Landwirtschaftsge- biets

 neue Naturschutzgebiete, neue Landschaftsförderungsgebiete, neue schützenswerte Natur-/Landschaftsschutzobjekte

 Bezeichnung von zu revitalisierenden Gewässerabschnitten

Im Änderungspaket 7 sind die Änderungen der Themen Ver-und Entsorgen zusammengefasst. Ziel der Änderungen ist es, die hohe Qualität und Effizi- enz bei Energieversorgung, Wasserversorgung, Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung aufrecht zu erhalten. Die Energieversorgung soll an den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft ausgerichtet werden und die Nutzung von Rohstoffen soll umweltverträglich erfolgen. Am Richtplan wurden fol- gende Änderungen vorgenommen (vollständige Auflistung in Anhang A2):

 neu geplante Wassertransportleitungen, Erneuerung Seewasser- werk (Versorgungssicherheit)

 neu geplante Fernwärmeleitung Zürich Nord-Zürich West

 Heisswasserspeicher Hagenholz

 neu geplante Klärschlammverwertungsanlage

 neu geplantes Vergärwerk (biogene Haushaltsabfälle)

ÄP 5: Gebiete mit Nutzungsvorgaben

ÄP 6: Freiräume

ÄP 7: Versorgung, Entsorgung

(25)

 Massnahmen Elektrizität: Unterstützen von dezentraler Strompro- duktion aus erneuerbaren Energien, Smart Grids

 Massnahmen Wärmeversorgung: Unterstützen der Nutzung von lo- kal vorhandener Potenziale an Abwärme

(26)

4 Resultat der Beurteilung

Im Folgenden sind die Resultate je Thema graphisch dargestellt und an- schliessend aufgeteilt nach den vier Dimensionen der Nachhaltigkeit die Wirkungen des Richtplans beschrieben.

Vorbemerkung: Die richtplanerischen Festlegungen entfalten ihre Wirkung nicht direkt. Die Festlegungen werden primär über nachfolgenden Instru- mente, Planungen und Projekte umgesetzt. Die folgende Beurteilung geht davon aus, dass diese Instrumente, Planungen und Projekte die Vorgaben aus dem Richtplan umsetzen.

Die Revision des Richtplans hat positive Auswirkungen auf viele Themen der nachhaltigen Entwicklung (siehe Tabelle 5). Allerdings leistet der neue Richtplan bei einigen Themen auch gar keine oder sowohl positive als auch negative Beiträge. Bei gewissen Themen (markiert mit ) ist bei einzelnen Aspekten oder in einzelnen Räumen eine negative Entwicklung zu erwar- ten, auch wenn die Änderungen insgesamt als neutral beurteilt werden.

Gesellschaft Wirtschaft Ökologie/ Umwelt Prozesse Versorgung

Wirtschaftsstruktur

und Arbeit

Energie und

Klimaschutz

Transparenz

Gesundheit/

Sicherheit

Innovation

Stadtklima und Luftqua-

lität

Partizipation

Gemeinschaft

und Wohnen

Öffentliche Finan-

zen

Boden und Rohstoffe

Städtebau und Architek-

tur

Erreichbarkeit

Biodiversität

Erholung und

Freiräume

Natur und Landschaft

An den Auswirkungen des regionalen Richtplans in unterschiedlichen The- men werden die im Richtplan gemachten Abwägungen und Prioritäten deutlich. Eine Änderung mit positiven Auswirkungen auf ein Thema hat oftmals negative Auswirkungen in anderen Themen. Diese für die Stadt- entwicklung typischen «trade-offs» sind unvermeidbar. Das Planungs- instrumentarium muss fallweise bewusst Prioritäten zugunsten von einem Thema der nachhaltigen Entwicklung setzen. Dadurch können auch andere Themen positiv oder aber auch negativ beeinflusst werden. Folgende Ab- wägungen wurden im Richtplan vorgenommen:

Positive Wirkungen bei vielen Themen

Tabelle 5: Übersicht Auswirkungen Richtplan:

Abwägungen und Prioritätensetzung unvermeidlich, «trade-offs» in der Stadtentwicklung

(27)

 Innenentwicklung – städtebauliche Identität: Eine dynamische Sied- lungsentwicklung nach Innen kann bestehende städtebauliche Qualitäten in einem Quartier gefährden und deren Charakter ver- ändern. Die differenzierte Siedlungsentwicklungsstrategie im Richt- plan sieht in bestimmten Gebieten eine Erhaltung der heute beste- henden Struktur vor, in anderen Gebieten dagegen soll eine deutli- che Verdichtung gegenüber dem Bestand stattfinden dürfen. Damit wird in bestimmten Gebieten auf eine Ausweitung der baulichen Reserven bewusst verzichtet, in anderen Gebieten wird diese aber ermöglicht.

 Innenentwicklung – Freiraum: Eine zunehmende bauliche Dichte geht mit geringeren Freiraumanteilen und Freiraumflächen pro Per- son einher. Der Richtplan will mit einer differenzierten Siedlungs- entwicklungsstrategie Verdichtungen nur in bestimmten Gebieten ermöglichen. Gleichzeitig soll in bestimmten Gebieten die Frei- raumversorgung sowohl qualitativ als auch quantitativ verbessert werden und mit einem Freiraumverbund die Frei- und Grünräume miteinander vernetzt werden.

 Siedlungsentwicklung - Wohnraum: Das Angebot von Wohnraum wird durch die raumplanerischen Rahmenbedingungen stark beein- flusst. Mehr bauliche Möglichkeiten münden mittelfristig in einem grösseren Wohnungsangebot. Der Richtplan verzichtet zugunsten von städtebaulichen und Freiraumqualitäten auf eine generelle Er- höhung der zulässigen baulichen Dichte und eine Ausweitung des bebaubaren Gebiets.

 Branchenvielfalt – Nutzungsflexibilität: Die mit dem Wachstum der Stadt einhergehende Verknappung und Verteuerung des Flächen- angebots führt dazu, dass wertschöpfungsschwächere und flächen- intensivere Branchen aus der Stadt verdrängt werden. Der neue Richtplan sieht in den Arbeitsplatzgebieten Nutzungsvorgaben vor.

Damit sollen Flächen in der Stadt für bestimmte Branchen gesichert werden. Gleichzeitig wird damit aber die Nutzungsflexibilität für den Eigentümer reduziert und das Potenzial für wertschöpfungs- starke Nutzungen nicht maximal ausgeschöpft.

 Erholungs- und Naturräume – Siedlungsgebiet: Ein offensichtlicher Zusammenhang besteht zwischen den verfügbaren Flächen für Siedlung, Erholung und Natur. Auch wenn die Flächen teilweise multifunktional genutzt werden, geht eine Ausdehnung der Flä- chen zugunsten eines bestimmten Zwecks oftmals zulasten einer anderen Nutzung. Der regionale Richtplan schränkt das für die Siedlung verfügbare Gebiet marginal ein und sichert damit gering- fügig Flächen für Freiraum–Nutzungen.

 Infrastrukturen – öffentliche Finanzen: Mit dem Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum steigt auch der Infrastrukturbedarf. Ein Ausbau der öffentlichen Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung, Er- holung, Energie) ist nötig, um die Standortattraktivität der Stadt zu

(28)

sichern. Für die öffentlichen Finanzen aber bringen diese Infrastruk- turen neben einmaligen Investitionskosten auch wiederkehrende Betriebs- und Unterhaltskosten mit sich. Während gewisse Infra- strukturen ganz oder teilweise durch die Nutzer finanziert werden, wird bei anderen Projekten die Rechnung der Stadthaushalt belas- tet. Der regionale Richtplan enthält mehrere Projekte für den öf- fentlichen Verkehr, die Energieversorgung, Erholungsanlagen, so- wie zur Umsetzung der 2000 Watt-Strategie.

Ein Beschrieb der erwarteten Wirkungen bei den einzelnen Themen findet sich in den folgenden Kapiteln (Kapitel 4.1 bis 4.4). Die komplette Zuord- nung der Wirkungen zu den einzelnen Änderungspaketen sowie die Resul- tate des Beurteilungsworkshops (Ablauf der Beurteilung siehe Kapitel 2.2) sind in Anhang A1 zu finden.

4.1 Auswirkungen auf Gesellschaft

Durch die Stärkung der Quartierzentren und die Ausrichtung der Raum- entwicklung auf eine polyzentrale Struktur verbessert sich die lokale Ver- sorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und öffentlichen Infrastrukturen.

Bei den technischen Infrastrukturen (Wasserversorgung, Wärme, etc.) wird die Versorgungssicherheit erhöht. Die Gesundheitsversorgung wird mit der Raumsicherung im Richtplan verbessert.

Beim Thema Gesundheit/ Sicherheit leistet der revidierte Richtplan sowohl positive als auch negative Beiträge. Insgesamt ist der direkte Einfluss des Richtplans auf diese Themen aber gering.

Die Veränderungen im Regionalen Richtplan führen insgesamt tendenziell zu einer Reduktion von Lärm- und Luftschadstoff-Emissionen aus dem mo- torisierten Strassenverkehr (Veränderung Modal-Split zu Lasten motorisier- ter Individualverkehr und kurze Wege). Die Verkehrssicherheit erhöht sich durch eine klarere Raumzuteilung für die Verkehrsteilnehmer. In Räumen mit der Strategie «Erhalten» sowie durch die marginale Reduktion des Siedlungsgebiets reduzieren sich die potenziell möglichen Lärm- und Schadstoffimmissionen. In Räumen mit der Strategie «Weiterentwickeln»

dagegen erhöhen sich diese tendenziell.

Versorgung

Gesundheit/ Sicherheit

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Beim Thema Gemeinschaft und Wohnen sind die erwarteten Wirkungen gemischt. Insgesamt bietet der Richtplan einen Rahmen, um das Angebot an Wohnraum leicht zu erhöhen und damit der hohen Nachfrage teilweise entgegenzukommen. Das Potenzial für Wohnraum wird in den Räumen mit den Strategien «Weiterentwickeln» und «Neuorientieren» erhöht. Die- ses Potenzial wird durch die geringe Reduktion des Siedlungsgebiets etwas eingeschränkt. Der Richtplan enthält zudem die Massnahme, dass raum- planerische Instrumente zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum angewendet werden sollen. Die Umsetzung dieser Massnahme und deren Wirkung ist allerdings noch unklar. Positiv ist die erwartete, stärkere Nut- zungsmischung und die Ausweitung der öffentlichen Räume in Zentrums- gebieten zu werten.

Im Richtplan sind die Auswirkungen der verschiedenen Entwicklungsstrate- gien auf das Wohnraumangebot noch nicht quantifizierbar. Die bestehen- den Ausnützungsreserven in der heutigen BZO sind substanziell. Diese werden bei einer weiterhin hohen Nachfrage nach Wohnraum aber teilwei- se konsumiert und der Druck auf den Wohnungsmarkt zunehmen. Da kaum mehr unbebaute Flächen zur Verfügung stehen, können bislang an- gewandte Massnahmen zur Schaffung von preisgünstigen Wohnungen wie z.B. die Abgabe von Bauland an Genossenschaften nur noch begrenzt an- gewendet werden.

Durch das Ausweisen von Räumen mit Erhalt der Siedlungsstruktur und eine differenzierte Entwicklungsstrategie ist eine positive Entwicklung beim Thema Städtebau und Architektur zu erwarten. Auch eine ortspezifische Entwicklung der Quartierzentren wird im Richtplan unterstützt. Die Nut- zungsflexibilität bei einzelnen Gebäuden in Gebieten mit Einschränkung der baulichen Entwicklung (Strategie «Erhalten», Gebiete mit Erhalt der Siedlungsstruktur) wird aber begrenzt.

Bei den Erholungs- und Freiräumen sind die Wirkungen gemischt und be- grenzt. Durch die Ausweitung des Erholungsgebiets sind künftig mehr Flä- chen für Erholungs- und Freiräume gesichert. Durch neue Vorhaben wird sich die Zahl der zweckgebundenen Freiräume erhöhen, diejenige der zweckungebundenen Freiräume aber reduzieren. Grundsätzlich wird die Freiraumversorgung mit dem neuen Richtplan stärker in die Siedlungspla- nung integriert.

In Gebieten mit der Entwicklungsstrategie «Weiterentwickeln» besteht die Gefahr, dass gebietsweise Erholungs- und Freiräume verloren gehen.

4.2 Auswirkungen auf Wirtschaft

Die Wirkungen des revidierten Richtplans auf Wirtschaftsstruktur und Ar- beit sind je nach Wirtschaftssektor geringfügig positiv oder negativ. Die differenzierte Siedlungsentwicklungsstrategie führt in Räumen mit «Neu-

Gemeinschaft und Wohnen

Städtebau und Architektur

Erholung und Freiräume

Wirtschaftsstruktur und Arbeit

(30)

orientieren» tendenziell zu einem geringeren Flächenangebot für die In- dustrie und einem grösseren Flächenangebot für Dienstleistungen. Aller- dings sind diese Räume zumindest teilweise bereits heute für Wohn- und Dienstleistungsnutzungen umgenutzt. In den Arbeitsplatzgebieten wird durch Nutzungsvorgaben (Funktionen) das Flächenangebot für Industrie und Gewerbe eher erhöht.

Der Richtplan hat keine direkte Wirkung auf das Thema Innovation.

Die Änderungen am Richtplan sind bezüglich des Themas öffentliche Fi- nanzen weder klar positiv noch klar negativ zu bewerten. Die Vorhaben zum Ausbau der Verkehrs-, Versorgungs- und Erholungsinfrastrukturen bringen hohe neue Investitionskosten und längerfristige Betriebskosten mit sich. Gleichzeitig tragen sie zur künftigen Attraktivität der Stadt als Wohn- und Arbeitsplatzstandort bei. Die klarere zeitliche Priorisierung bei Ver- kehrsvorhaben schafft bessere Voraussetzungen für die Finanzplanung.

Die zahlreichen im regionalen Richtplan aufgeführten Vorhaben zum Aus- bau von Infrastrukturen wirken sich auf die öffentlichen Finanzen aus.

Durch eine intensivere Vernetzung im öffentlichen Verkehr zwischen Quar- tierzentren sowie Wohn- und Arbeitsplatzstandorten wird die Erreichbar- keit verbessert. Auch für den Fuss- und Veloverkehr wird eine bessere Er- reichbarkeit der Quartierzentren erwartet.

Innovation

Öffentliche Finanzen

Erreichbarkeit

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4.3 Auswirkungen auf Umwelt

Beim Thema Energie2) und Klimaschutz sind die Wirkungen des Richtplans insgesamt positiv zu bewerten. Der Energieverbrauch sinkt in den Räumen, welche entwickelt werden sollen (Entwicklungsstrategien Neuorientieren und Weiterentwickeln) durch höhere Erneuerungsraten, dichtere Bauten und bessere bauliche Standards unter der Voraussetzung eines nur mode- raten Anstiegs des Flächenverbrauchs pro Person. Die Mobilitätsbedürfnisse verringern sich tendenziell durch die Stärkung der polyzentrischen Stadt- struktur. Die kurzen Wege sowie neue Verbindungen im öffentlichen Ver- kehr führen zu einem höheren Anteil der umweltfreundlichen Mobilität.

Die Treibhausgasemissionen werden mit der vorgesehenen Umstellung der Antriebstechnik bei Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und durch die verstärkte Nutzung lokaler Abwärme und erneuerbarer Energien gesenkt.

Der revidierte Richtplan bringt gebietsweise positive und gebietsweise ne- gative Auswirkungen auf das Stadtklima und die Luftqualität mit sich. Die bauliche Entwicklung/ Verdichtung in gewissen Räumen bringt negative Auswirkungen auf die thermische Situation und die Durchlüftung mit sich.

Durch die Ausdehnung des Erholungsgebiets wird die lokale thermische Situation gesichert. Der im Richtplan gesicherte Freiraumverbund erhält wichtige Durchlüftungsachsen. Die Luftschadstoffemissionen können durch die Umstellung der Antriebstechnik im ÖV, eine Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs und die verstärkte Nutzung der lokalen Abwärme und saube- rer erneuerbarer Energien gesenkt werden.

Auch beim Thema Boden und Rohstoffe sind die Auswirkungen gemischt.

Einerseits sind positive Auswirkungen zu erwarten: Durch die Ausweitung des Erholungsgebiets werden die potenziell versiegelten Flächen reduziert.

Die versiegelte Fläche für Verkehrsinfrastrukturen nimmt mit dem Richtplan nicht zu. Durch die neue Klärschlammverwertungsanlage und das Vergär- werk werden das Wertstoffrecycling verbessert und die Siedlungsabfälle reduziert. In den Räumen mit der Strategie «Erhalten» ist ein geringerer Rohstoffverbrauch und damit auch ein geringerer Aufwand für graue Energie zu erwarten.

Mit der Ausweitung des zweckgebundenen Erholungsgebiets ist eine Re- duktion der Bodenfruchtbarkeit nicht auszuschliessen (Nutzung für Sport- anlagen, Zweckbauten). In den Gebieten mit den Siedlungsentwicklungs- strategien «Weiterentwickeln» und «Neuorientieren» ist an raumplanerisch erwünschten Siedlungsschwerpunkten mit einem erhöhten Rohstoffver- brauch zu rechnen. Damit geht auch ein höherer Aufwand für graue Ener- gie einher.

2) Hinweis: Das Thema graue Energie ist unter Boden und Rohstoffe berücksichtigt.

Energie und Klimaschutz

Stadtklima und Luftqualität

Boden und Rohstoffe

Referenzen

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