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Archiv "Auftrieb für das kooperative Belegarztsystem" (11.06.1987)

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DEUTSCHES

ARZTEBLATT

Auftrieb für das

kooperative Belegarztsystem

Auf günstigere berufliche Rah- menbedingungen hoffen die mehr als 5500 berufstätigen Belegärzte in der Bundesrepublik Deutschland, deren existentielle Basis in den letz- ten Jahren infolge des überpropor- tionalen Bettenabbaus vor allem bei Belegkliniken und Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung drastisch eingeschränkt worden ist.

Nahm die Zahl der Belegärzte in den vergangeneu zehn Jahren in den meisten Organfächern spürbar ab (beispielsweise wurden im Jahr 1986 10,5 Prozent weniger radiologisch tätige Belegärzte gezählt als noch 1985), so verspricht sich der Bundes- verband Deutscher Belegärzte e. V.

(BDB), Sitz: Frankfurt, im Zuge der angekündigten Strukturreform im Gesundheitswesen, der geänderten Krankenhausfinanzierung des Bun- des und der darauf abgestellten Krankenhausgesetze (und Bedarfs- planungen) zumindest eine Stabili- sierung, wenn nicht gar eine Erwei- terung des von den Belegärzten be- anspruchten Versorgungsspektrums.

..,.. Zur Zeit versorgen die 5515 Belegärzte 58 564 Belegbetten zu- meist in Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung (bis zu maximal 300 Betten). Ende 1986 wurden 5105 Belegärzte mit Ge- bietsbezeichnung gezählt (

+

1,2 Prozent gegenüber 1985). Dies ent- spricht einem Anteil von 13,6 Pro- zent an der Gesamtzahl aller Ärzte mit Gebietsbezeichnungen. Die Zahl der Belegbetten: 58 564 (davon 53 700 Betten von belegärztlich täti- gen Gebietsärzten versorgt; die übri- gen durch Allgemein- und prakti- sche Ärzte). Die Zahl der Belegbet- ten ging im letzten Jahr um gut neun Prozent zurück. Heute entfallen rund 10,6 Prozent aller Planbetten auf Belegbetten (Tabelle).

Erheblichen Rückenwind zu- mindest in der berufspolitischen Sze- ne erwartet der Bundesvorsitzende des BDB, der Münchner Chirurg Dr. Klaus Michael Hahn, von den

gleichlautenden Beschlüssen sowohl der jüngsten Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV) als auch des 90. Deut- schen Ärztetages in Karlsruhe.

Auch die über bloße "verbale Be- kundungen" hinausgehenden

"Sympathie"-Beschlüsse des Kran- kenhausärzteverbandes Marburger Bund nahm der Belegarzt-Bundes- verband positiv auf.

Gleichklang der Beschlüsse

..,.. Die Karlsruher Entschlie- ßungen der Ärzteverbände treten dafür ein, das moderne kooperative Belegarztsystem aus einem Team freiberuflich tätiger Gebietsärzte fi- nanziell und personell zu fördern, um eine durchgängige individuelle Krankenversorgung und eine besse- re Verzahnung des ambulanten und stationären Versorgungsbereichs zu erreichen. Allerdings vermissen die Belegärzte noch eine nachhaltige U n- terstützung seitens der Politik.

, ,Mangels finanzieller Masse'' und

offenbar auch wegen politischer Aversionen zögern dieLandesgesetz- geber immer noch, die belegärztliche Versorgung in den Landeskranken- hausgesetzen gleichrangig mit der Anstaltsklinikenversorgung zu ver- ankern (nur im bayerischen Gesetz ist dies der Fall). Bislangwird in der Lan- deskrankenhausbedarfsplanung der belegärztlichen Versorgung kaum Beachtung geschenkt.

Auch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung haben außer Worte des aufmuntern- den Zuspruchs noch keine konkre- ten Taten erkennen lassen. Offenbar bauen die Krankenkassen darauf, daß der Bettenüberhang im Akutkli- nikensektor im Zuge des Betteu- streichkonzerts global abgebaut und dabei auch kleinere Krankenhäuser geschlossen werden. Dies ist aber in der Sicht der Belegärzte gerade we- gen der allseits geforderten individu- ellen Krankenversorgung und bei A-1704 (24) Dt. Ärztebl. 84, Heft 24, 11. Juni 1987

Beachtung des Sparprinzips kon- traindiziert.

BDB-Chef Dr. Hahn rechnet vor: Würden sämtliche bisher in Akutkrankenhäusern bisher vollsta- tionär versorgten Fälle daraufhin überprüft, was ohne Qualitätseinbu- ßen ebenso gut belegärztlich ver- sorgt werden kann (vor allem in den Organfächern), so ergäbe sich ein ,,Umbuchungsvolumen'' zugunsten der Belegärzte, das zu einer Vermin- derung der Krankenkassenausgaben in der Größenordnung von über eine Milliarde DM jährlich (!) führen könnte. Dabei wurde davon ausge- gangen, daß 30 bis 40 Prozent der Klinikbetten gestrichen werden könnten, wenn das Belegarztsystem ausgebaut würde. Jede vorstationäre Diagnostik durch Belegärzte käme die Krankenversicherungen um ein Drittel billiger zu stehen als eine in- stitutionelle Diagnostik.

Die Forderungen der Belegärzte thesenartig:

..,.. Im Zuge der Strukturreform und der "Durchlüftung" des Bet- tenangebots sollten sämtliche nicht mehr rationell arbeitende Hauptab- teilungen in den Organfächern konse- quent auf Belegabteilungen umge- stellt werden. Prädestiniert seien die Organfächer HNO-, Augenheilkun- de, Urologie, Gynäkologie sowie Mund- und Gesichtschirurgie, die die Hauptabteilungen belegärztlich er- gänzen könnten. Das kooperative Belegarztsystem, Praxiskliniken und fachübergreifende Gemeinschafts- praxen seien "ideal" für eine kombi- nierte ambulante und stationäre spe- zialärztliche Krankenversorgung.

Die Versorgung durch belegärztlich tätige Spezialisten könnten so auch Forderungen nach einer vorstationä- ren Diagnostik und nachstationären Behandlung durch die Institution Krankenhaus (gemäß § 372, Abs. 4 RVO) den Boden entziehen. Da- durch könne die Verweildauer ver- kürzt und ein zielgerechter Bettenab- bau vollzogen werden. Die Liegedau- er belegärztlich versorgter Patienten beträgt zur Zeit im Schnitt nurfünfbis sechs Tage (so im Fach Chirurgie).

..,.. Abgelehnt wird vom Beleg- arzt-Bundesverbaud die Forderung des neuen Grundsatzprogramms des Marburger Bundes, nämlich die spe-

(2)

Genehmigungen für belegärztliche Tätigkeit im Jahr 1986

Belegärzte Belegbetten

L:f. insgesamt Veränderung Anteil an insgesamt Veränderung Durchschnitt!.

Nr. Arztgruppe Anzahl zum Vorjahr allen Ärzten Anzahl zum Vorjahr Betten j. Arzt in % ~-Gruppe in% in % Anzahl

0 1

I

2 3 4 5 6

] Augenärzte 576 - 0,2 17,9 4 180 - 1,1 7,3

2 Chirurgen 358 + 0,8 23,2 4 891 - 0,2 13,7

3 Frauenärzte 1 576 + 2,2 27,4 17 421 + 0,3 11,1

4 HNO-Ärzte 1 378 + 1,0 58,2 13 318 - 1,3 9,7

s

Hautärzte 32 + 3,2 1,8 329 + 10,8 10,3

6 Internisten 339 - 0,6 3,3 4 691 - 1,3 13,8

7 Kinderärzte 52 - 8,8 1,6 660 - 5,3 12,7

8 Mund- und Kieferchirurgen 99 + 11,2 46,7 751 + 7,1 7,6

9 Nervenärzte und Psychiater 30 ± 0 1,6 307 + 1,3 10,2

10 Orthopäden 268 + 1,9 9,9 2 792 + 0,9 10,4

11 Radiologen 17 - 10,5 1,4 162 - 8,0 9,5

12 Urologen 365 + 0,8 25,5 4077 - 0,6 11,2

13 Sonstige Ärzte1) 15 + 7,1 2,6 141 + 2,2 9,4

14 Ärzte mit Gebietsbezeichnung 5 105 + 1,2 13,6 53 720 - 0,4 10,5

15 Allgemeinärzte 215 - 2,7 1,7 2 521 - 5,3 11,7

16 Praktische Ärzte 195 - 5,8 1,3 2 323 - 7,5 11,9

17 Summe Ärzte 5 515 + 0,8 8,4 58 564

I

- 9,1 10,6

Quelle: Statistik der KBV; 1) Enthalten: Anästhesisten, Lungenärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner

ziaiärztliche Versorgung schwer- punktmäßig an das Krankenhaus zu konzentrieren, soweit sich diese Spezialärzte nicht überwiegend auf primär- und hausärztliche Tätig- keitsielder beschränken. Auch eine Einschaltung von qualifizierten nachgeordneten Krankenhausärzten durch eine großzügigere Beteiligung und/oder Ermächtigung zur kassen- ärztlichen Versorgung (über den Kreis der leitenden Krankenhaus- ärzte hinaus) sei gesundheitspoli- tisch kontraindiziert Dies werde zu- dem kaum auf Gegenliebe der Kran- kenkassen und Krankenhausverwal- tungen stoßen. Das Modell des Mar- burger Bundes könne in seiner "rei- nen Lehre" nur dann verwirklicht werden, wenn ein völlig neues sy- stemveränderndes Gesundheitswe- sen entworfen werde und (politisch) realisiert werden könne.

Fortschritte

bei der EBM-Reform

~ Wichtigen Boden haben die Belegärzte auch bei der EBM-Re- form gewonnen. Künftig wird die Visitgebühr wesentlich erhöht (von 6 auf 10 DM). Dadurch können die Belegärzte die bisher "sehr unterbe- wertete" (so Dr. Hahn) Assistenz- arzttätigkeit entsprechend dotieren.

Allerdings fehle noch immer eine Staffelung der Gebühr für Assisten- ten bei Operationen. Heute muß der Belegarzt aus seinem Honorar im Durchschnitt 5 DM pro Tag und Bett für Assistenzarzt- und Hinter- grunddienste abzweigen. Bisher wird ein Assistent nach einer Pau- schale honoriert, die die aufgewen- dete Zeit nicht berücksichtigt.

Außerdem ist die Visitgebühr nach dem Zeitpunkt des ärztlichen

Einsatzes gestaffelt worden. Dar- über hinaus kommen Wegegebüh- ren zum Zuge.

~ Auch im Zuge der vom Bun- desarbeitsministerium für 1987/88 angekündigten Weiterentwicklung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ '82) soll durch eine neue Ziffer 4 c eine Zusatzgebühr eingeführt werden, wenn ein geneh- migter Assistenzarzt im nachgeord- neten Dienst eingesetzt wird (12

DM). Dies hat zumindest das GOÄ-

Referat des Bundesarbeitsministeri- ums (Leiterin: Ministerialrätin Dr.

jur. Anne Meurer) der Bundesärzte- kammer und dem BDB im Februar 1987 zugesagt.

Der Belegarzt-Bundesverband sieht gute Chancen, 2000 "Ärzte im Praktikum" (AiP) bei Belegärzten zu beschäftigen (bei BAT-Gehalt).

Dr. Harald Clade

Dt. Ärztebl. 84, Heft 24, 11. Juni 1987 (27) A-1705

Referenzen

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